Das Gesetz sieht auch, das ist auch völlig unstrittig, ein relativ niedriges Gefahrenniveau vor. Es reichen tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das ist relativ niedrig. Der Sinn dieses Auftrags ist klar erkennbar, man soll sich früh genug mit den Dingen beschäftigen, bevor sie einem möglicherweise schon über den Kopf gewachsen sind. Soweit ist das alles unstrittig. Worüber man aber in der Parlamentarischen Kontrollkommission reden kann, und das wollen wir tun, dahin gehört es nämlich auch, wie intensiv wir uns um bestimmte Dinge
kümmern. Darüber kann man reden, und ich verrate kein Geheimnis, glaube ich, wenn ich sage, wir haben in Bremen wirklich Wichtigeres zu tun, als mit unseren knappen Ressourcen ausgerechnet diese Partei ganz intensiv zu beobachten.
Ich sage es in aller Vorsicht und ohne dieser Diskussion vorgreifen zu wollen. Wir haben wirklich Wichtigeres zu tun!
Ich wollte dem Senat, eigentlich wie Sie es eben schon fast beantwortet haben, einfach nur die Frage stellen: Wir leben in Bremen in einer Situation, wo wir überall Personalmangel haben, und dann frage ich mich doch tatsächlich, hat der Senat nichts Ernsthafteres zu tun, als die Linken, die eigentlich mit ihrem Programm und auch in ihrer Wählerschaft völlig offen sind, zu beobachten? Was braucht man da eine Beobachtung machen?
Sie können ins Internet schauen, Sie können unsere Flugschriften lesen. Mehr an Transparenz und Offenheit für unsere Partei kann man wohl kaum einlösen, von daher meine Frage, haben Sie wirklich nichts Besseres zu tun?
Ich stelle fest, diese Frage ist bereits vom Staatsrat beantwortet worden. Herr Staatsrat Wewer, wollen Sie dazu noch etwas sagen? Sie haben es ja schon beantwortet.
Eigentlich habe ich das schon beantwortet. Man kann noch sagen, manches machen Sie uns leicht, Herr Erlanson, weil wir es sogar in der Zeitung lesen können.
Herr Staatsrat, Sie haben hier eben auf die bestehende Verabredung in der Parlamentarischen Kontrollkommission, sich diesem Komplex zu widmen, hingewiesen. Könnten Sie dem Haus mitteilen, a) wer Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission ist, und b) warum die Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission zu diesem Thema bisher noch nicht stattgefunden hat?
glaube ich, kennen Sie die Mitglieder mindestens genauso gut wie ich. Meine Erkenntnisse darüber, warum diese Sitzung, wir hatten sogar einmal eine Sondersitzung vorgehabt, leider nicht stattgefunden hat, sind, es liegt an Terminschwierigkeiten. Die habe ich zu respektieren, das will ich auch so klar sagen.
Ich hätte jetzt eigentlich erwartet, dass Sie zumindest dem Haus mitteilen, dass der Kollege Hinners natürlich selbstverständlich Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission ist. Zu der Frage, warum diese Sitzung bisher nicht stattgefunden hat: Ist Ihnen bekannt, dass ich die Sitzung zweimal habe absagen müssen aufgrund von Intervention der CDU und einmal aufgrund des Ressorts?
Es kann durchaus sein, ich vermute, dass das Ressort einmal verhindert war, weil wir wahrscheinlich eine Konferenz von Bund und Ländern hatten, zu der wir hingehen müssen. Es kann auch sein, dass andere Terminschwierigkeiten hatten. Das haben wir einfach zu respektieren. Ich denke, alle Beteiligten bemühen sich, möglichst schnell eine Sitzung hinzubekommen, und da sollten wir das Thema dann besprechen.
(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Nein! Ich danke dem Senat und hoffe, dass auch alle Frak- tionen dieses Hauses den nächsten Termin der Parlamentarischen Kontrollkommission wahrnehmen werden, damit wir uns diesem Thema dann sehr ausführlich widmen kön- nen. – Ich danke Ihnen! – Beifall)
Erstens, Herr Staatsrat, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Frage, ob und in welchem Umfang bestimmte Objekte durch das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, nicht der Entscheidung einzelner Fraktionen dieses Parlaments obliegt?
Amt wird der Beschluss der Fraktionen der SPD und der Grünen haben, die Linkspartei nicht mehr zu beobachten?
Zu erstens: Sie kennen das Gesetz genauso gut wie ich und wissen, dass die Entscheidung auf gesetzlicher Grundlage erfolgt. Wir haben uns an das Gesetz zu halten, und das werden wir auch tun, um das so klar zu sagen.
Zu zweitens: Wir bewegen uns nicht im politischen Niemandsland. Das muss man natürlich auch sehen, und Tatsache ist, wir haben in Bremen in dem Bereich durchaus Probleme in der realen Welt, um die wir uns im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes intensiv zu kümmern haben. Über die Abwägung, wo ich meine knappen Ressourcen investiere, ob lieber bei diesen realen Problemen oder bei manchen anderen Dingen, kann man am Ende diskutieren. Das ist eine sinnvolle und notwendige Diskussion. Wenn wir ehrlich sind, das wissen Sie auch sehr gut, Sie kennen das Amt sehr gut, ist es in der Vergangenheit auch nicht so gewesen, dass dieses Landesamt alle Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht stehen, mit gleicher Intensität beobachtet hat. Das kann nun kein Mensch behaupten, glaube ich, Herr Röwekamp, und das wissen Sie auch.
Hat sich die Amtsleitung bisher mit der Bitte an den Senator für Inneres gewandt zuzustimmen, dass die Linke nicht mehr oder nicht mehr in diesem Umfang vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird, oder gibt es einen inneren Willen der für das Landesamt für Verfassungsschutz zuständigen Behörde, wonach die Linkspartei nicht oder nicht mehr in dieser Intensität beobachtet werden soll?
Es ist ja so, das habe ich gesagt, im Gesetz steht, dass die Leitung des Landesamtes die planmäßig zu beobachtenden Objekte festlegt. Es gibt eine ältere Liste, die stammt noch aus Ihrer Zeit, Herr Röwekamp, wenn ich das sagen darf, die bisher noch nicht überarbeitet worden ist. Das muss man so klar sagen. Das hat mit den Umständen im Amt zu tun, das hat etwas mit der Bürgerschaftswahl zu tun, das hat etwas mit dem Ausschei
den des Amtsleiters zu tun, und es hat etwas damit zu tun, dass wir das Amt gerade eben neu strukturiert haben. Das ist am Dienstag im Senat beschlossen worden. Es hat alles etwas mit den Umständen zu tun. Wir haben uns erst einmal darauf konzentriert, dieses Amt erst wieder ein bisschen arbeitsfähiger zu machen, als es in der Vergangenheit war.
Wir sind dabei, und jetzt werden wir – und wir haben einen Leiter, der sich natürlich erst einmal ein bisschen orientieren und einarbeiten muss, das ist auch klar –,
wir werden jetzt, da das Amt neu aufgestellt wird, gemeinsam mit der Leitung neu überlegen, worauf wir unsere knappen Ressourcen verteilen. Das heißt nicht, dass wir bestimmte Dinge nicht machen, sondern es geht immer um die Frage der Intensität, worum kümmern wir uns in Bremen wirklich. Sie wissen aus Ihrer Erfahrung in dem Amt auch, dass es durchaus Phänomene gibt, um die wir uns sehr intensiv kümmern müssen. Insofern gibt es keine neue Liste, es gibt keine Entscheidung des Hauses, Die Linke nicht zu beobachten, sondern wir haben bisher gesagt, wir werden dieses Thema sorgfältig und seriös in der Parlamentarischen Kontrollkommission in aller Ausführlichkeit besprechen, daraus dann unsere Lehren ziehen und entsprechend verfahren.
Herr Staatsrat, ausgehend von der Tatsache, dass die gesetzliche Grundlage, von der jetzt ganz oft die Rede war, in den Bundesländern, wenn nicht gleich so doch ähnlich ist, würden Sie mir zustimmen, da, wie Sie vorgetragen haben, die Bundesländer höchst unterschiedlich mit dieser Frage umgehen, der Verweis auf die gesetzliche Grundlage allein nicht die Antwort auf die Frage, ob die Partei Die Linke nun beobachtet wird oder nicht, geben kann, weil sonst das Saarland und Schleswig-Holstein, so wird suggeriert, ungesetzlich gehandelt hätten?
Wissen Sie, Herr Güldner, wir haben Ihren Auftrag mitgenommen, einmal zu schauen, wie die anderen Länder das machen. Das haben wir jetzt brav gemacht, weil es uns auch selbst interessiert hat. Zu meiner großen Überraschung habe
ich festgestellt – wenn meine Informationen richtig sind, ich sage das mit einer gewissen Vorsicht, aber ich glaube, sie stimmen –, es ist sogar in Berlin so, dass der Verfassungsschutz Die Linke beobachtet, allerdings mit offenen Mitteln. Das hat mich selbst überrascht, gebe ich zu. Auch das muss man in so eine Bewertung einbeziehen.
Es gibt für das Saarland Argumente, warum es ausgestiegen ist, die würde ich hier ungern in aller Breite diskutieren, und es gibt auch Argumente, warum Schleswig-Holstein ausgestiegen ist. Alle anderen sind ja nicht ausgestiegen, sondern selbst die Ostländer beobachten Teile dieser Partei. Wie gesagt, ich muss mir nicht den ganzen Betrieb ansehen, aber es gibt innerhalb dieser Partei Gruppierungen und Strömungen, die uns durchaus interessieren könnten. In dieser Differenziertheit, glaube ich, muss man sich das Problem am Ende in Bremen auch ansehen.
Gleichwohl wurden zwei Argumente genannt, die ausschlaggebend seien für eine solche Entscheidung, nämlich zum einen der Verweis auf die gesetzliche Grundlage – ich glaube, es ist klar, dass der allein nicht reichen kann – und zum anderen der Wille des Amtes selbst. Teilen Sie meine Auffassung, dass der politische Wille, der hier im Parlament vorhanden ist und sich auch ausdrückt, selbstverständlich und vollkommen natürlich auch eine große Rolle spielt und dass nicht allein die Verwaltungsebene solche Fragen von erheblicher Bedeutung entscheiden kann, in welche Richtungen sie entschieden werden, und dass das auch in den anderen Ländern nicht der Fall war?