Protocol of the Session on February 20, 2008

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die heute gültige gesetzliche Regelung war der Annahme geschuldet, über das Kriterium der Gemeinnützigkeit die Qualität eines Veranstalters zu gewährleisten. Daher erachtet der Senat es für sinnvoll zu prüfen, welche Folgen eine Öffnung für gewerbliche Anbieter hätte.

Zu Frage 2: Diese Prüfung wird von den Ressorts Bildung und Finanzen bereits vorgenommen. Das Ergebnis wird dem Senat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung zugeleitet.

Zu Frage 3: Die Chancen und Risiken, die durch eine Öffnung für gewerbliche Anbieter entstehen, und das damit wahrscheinlich verbundene breitere Spektrum an Anbietern und Angeboten sind Gegenstand der laufenden Prüfung. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, ich würde mich freuen, wenn Sie die Deputation für Bildung über das Ergebnis der dann abgeschlossenen Prüfung informieren würden.

Bitte, Frau Senatorin!

Sie wissen, wir haben auch einen Landesausschuss, der sich mit diesen Fragen der Weiterbildung beschäftigt, aber selbstverständlich werde ich auch gern die Deputation unterrichten.

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Qualifizierungsoffensive „Seehafenlogistik“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Frau Ziegert, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Hafenverkehrswirtschaft im Land Bremen erwartet der Senat von der vom Bund angekündigten Qualifizierungsoffensive „Seehafenlogistik“?

Zweitens: Wer wird dieses Arbeitsmarktprogramm in welchem Umfang finanzieren? Drittens: Welche finanziellen Auswirkungen – Mittelzuflüsse, Programmumschichtungen, gegebenenfalls Kofinanzierungsbedarfe – ergeben sich daraus für das Land Bremen und/oder seine Stadtgemeinden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den bremischen Häfen führte das Umschlagswachstum im Jahr 2007 im Vergleich zu 2006 zu einem Anstieg der Zahl der Hafenarbeiter um 269 auf 3808. Die neuen Arbeitsplätze entstanden insbesondere in Bremerhaven. Der Personalqualifizierungsbedarf in den deutschen Seehäfen wird für den Zeitraum zwischen 2008 bis 2012 auf jährlich 400 bis 800 zusätzliche Hafenfacharbeiter geschätzt. Daher haben zum 1. Januar 2008 das Fortbildungszentrum Hafen Hamburg e. V., FZH, die betriebsinterne Fachschule der Hamburger Hafen und Logistik AG, HHLA, und die Hafenfachschule im Lande Bremen e. V., hfs, zum „Maritimen Competenz-Centrum“, ma-co, fusioniert. Dieses überregionale Bildungsinstitut für Logistik, Hafen und Seeschifffahrt soll innerhalb der nächsten fünf Jahre mindestens 2800 arbeitsuchende Menschen zu Fachkräften im Containerumschlag und Hafenlogistik beziehungsweise Hanselogistiker ausbilden. Die Qualifizierungsoffensive „Seehafenlogistik“ soll insbesondere Langzeitarbeitslose erreichen. Für den Zeitraum von 2008 bis 2012 wird der Qualifizierungsbedarf für die bremischen Häfen mit etwa 580 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angegeben. Der Senat erwartet daher von der Qualifizierungsoffensive „Seehafenlogistik“ ebenso wie von den bereits bestehenden Ausbildungsinitiativen der Seehafenwirtschaft weitere positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Hafenwirtschaft. Zu Frage 2: Die Qualifizierungsoffensive „Seehafenlogistik“ ist ein gemeinsames Projekt des Zentralverbandes der Deutschen Seehafenbetriebe, ZDS, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Bundesagentur für Arbeit. Für die Qualifizierungsoffensive stellt die Bundesregierung 80 Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung der Qualifizierungsoffensive erfolgt über die Arbeitsagenturen der Seehafenstandorte. Zu Frage 3: Durch die Zusammenarbeit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales mit den regionalen Agenturen für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften unter anderem über die Mittelgeberrunde „Arbeit-Zukunft-Logistik“ wird eine enge Koordination zwischen der Landesarbeitsmarktpolitik und der regionalen Umsetzung der Qualifizie

rungsoffensive des Bundes realisiert. Bundesmittel können im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms, BAP, als Kofinanzierung für Landesinterventionen genutzt werden, die Landesförderung kann ergänzend agieren und sich auf diejenigen Qualifizierungsbedarfe in der Logistikwirtschaft konzentrieren, die über die Bundesförderung nicht erreicht werden. Die Bundesmittel werden als Kofinanzierung im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm, BAP, für Bremen und Bremerhaven genutzt. Am 7. Februar 2008 hat die Deputation für Arbeit und Gesundheit im Rahmen der Prioritätensetzung zum Landesprogramm „Bremer Fachkräfteinitiative“ die BAP-Förderung des Leitprojektes Portwork beschlossen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Günthner, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sprachen von zusätzlichen Mitteln, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt worden sind. In welcher Höhe kommen diese zusätzlichen Mittel in Bremen beziehungsweise Bremerhaven an?

Bitte, Herr Staatsrat!

Jetzt muss ich mich auf das komplizierte Terrain der Arbeitsförderung begeben. Es ist so, dass die 80 Millionen Euro, das muss man deutlich sagen, keine zusätzlichen Mittel sind, sie dienen aber als Kofinanzierung für bremische und insbesondere ESF-Mittel. Da in Bremerhaven die Eingliederungsquote sehr hoch ist, weil wir so gute Projekte dort haben, unter anderem auch die hier von Eurogate, bekommt Bremerhaven dadurch zusätzliche Mittel. Ich kann diese nicht quantifizieren, aber faktisch führt es dazu, dass Bremerhaven mehr Mittel zur Verfügung hat, obwohl es bundesweit nicht mehr Mittel gibt, und wir damit mehr Arbeitskräfte in den ersten Arbeitsmarkt integrieren können.

Noch ein Aspekt ist, glaube ich, ganz wichtig, der in der Antwort vielleicht noch nicht deutlich genug herausgekommen ist: Dadurch, dass Eurogate sich auf die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen konzentriert bei der Suche nach Hafenarbeitern, wird der Arbeitsmarkt erheblich entlastet. Würde Eurogate nicht Langzeitarbeitslose einstellen, würde es natürlich als ein sehr starker Player auf dem regionalen Arbeitsmarkt in Bremerhaven auftreten und dann vorrangig Arbeitssuchende beschäftigen. Insofern nützt dieses Programm auch anderen Betrieben und anderen Einrichtungen sehr.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt oder wurde evaluiert, wie viele Vollzeit- und unbefristete Arbeitsplätze aus den

bisherigen Maßnahmen entstanden und im Hafen jetzt verankert sind?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich kann Ihnen das quantitativ nicht sagen. Ich gehe davon aus, dass Eurogate in aller Regel Vollzeitkräfte im Hafen einstellt, die möglicherweise am Anfang befristet eingestellt, aber anschließend übernommen werden, jedenfalls dann, wenn sie sich bewähren, denn der Bedarf an qualifizierten Hafenarbeitern insbesondere in der Region Bremerhaven ist enorm.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage, die sich auf Mülltourismus zur Müllbeseitigungsanlage Bremerhaven bezieht, wurde inzwischen von den Fragestellern zurückgezogen.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Staatsvertrag Luneplate“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wann ist mit einem Abschluss des Staatsvertrages zwischen den Ländern Bremen und Niedersachsen zu rechnen?

Zweitens: Wie und wann will der Senat die Hoheitsübertragung an den Flächen auf der Luneplate und die Eigentumsübertragung an den Gewerbeflächen auf der Luneplate an die Seestadt Bremerhaven vornehmen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Land Niedersachsen hatte Ende Oktober 2006 einen ersten Entwurf für den Staatsvertrag zwischen beiden Ländern zur Hoheitsübertragung der Luneplate vorgelegt, zu dem das Land Bremen nach eingehender Prüfung mit Schreiben vom 11. Oktober 2007 Stellung genommen hat. Das federführende niedersächsische Innenministerium hat mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 angekündigt, dass der Entwurf des Staatsvertrages dort nochmals überarbeitet worden sei und dass nach dem kurzfristig zu erwartenden Mitzeichnungsverfahren der weiteren beteiligten niedersächsischen Ministerien dieser überarbeitete Entwurf wiederum an das Land Bremen übersandt werde. Bisher liegt dieser Entwurf jedoch noch nicht vor. Die Arbeitsebenen der beteiligten Stellen in Bremen und Niedersachsen stehen zu dem Ver

fahren in Kontakt. Der Senat beabsichtigt, das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen.

Nach Vorliegen eines zwischen den Ländern Bremen und Niedersachsen abgestimmten Staatsvertrages ist im Anschluss an die Unterzeichnung die Ratifizierung durch ein entsprechendes Gesetz des Landesparlaments notwendig.

Zu Frage 2: Die Hoheitsübertragung der Flächen innerhalb des Landes Bremen an die Stadt Bremerhaven kann erst im Ratifizierungsgesetz erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt die Hoheit rechtsformal auf das Land Bremen übergehen wird. Dies ist im Beschluss des Senats aus der Gemeinsamen Kabinettssitzung mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven vom 27. Februar 2007 in Ziffer 1 auch ausdrücklich festgehalten.

Gemäß dem „einvernehmlichen Ergebnis“ der Länder Bremen und Niedersachsen aus dem Monat Juni 2004 erfolgt die Eigentumsübertragung der Kompensations- und Gewerbeerwartungsflächen zwischen den beiden Ländern mit Inkrafttreten des Staatsvertrages durch ein Ratifizierungsgesetz. Vor diesem Zeitpunkt ist daher auch keine Eigentumsübertragung der Gewerbeerwartungsflächen einschließlich der Flächen im Bereich Reitufer auf die Stadt Bremerhaven möglich. Von diesen Flächen sind aufgrund des Senatsbeschlusses vom 29. April 2003 von Bremen bereits circa 18 Hektar zum Preis von 548 496 Euro erworben worden. Diese Flächen muss die Stadt Bremerhaven von Bremen noch erwerben.

Das Land Bremen beabsichtigt, mit dem fachlich für die Eigentumsübertragung zuständigen Ministerium für Landwirtschaft des Landes Niedersachsen darüber zu verhandeln, dass das Land Niedersachsen nach Inkrafttreten des Staatsvertrages das Flächeneigentum an den Gewerbeerwartungsflächen direkt auf die Stadt Bremerhaven überträgt. Auch die Zahlung des Kaufpreises sollte dann direkt von dort an das Land Niedersachsen erfolgen.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie richtig verstanden, dass sowohl das Eigentum an den Flächen auf der Luneplate nach Zahlung des entsprechenden Kaufpreises an die Stadt Bremerhaven übergeht als auch die Hoheit über die Flächen auf der Luneplate?

Bitte, Herr Staatsrat!

So ist nach meiner Kenntnis der Beschluss des Senats.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte und damit letzte Anfrage steht unter dem Betreff „Nordsee-Wattenmeer als UNESCO-Weltnaturerbe“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Günthner, Dennhardt, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Günthner!

Wir fragen den Senat: