Protocol of the Session on February 20, 2008

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 1. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 31. März 2007 (Drucksache 16/1363) und zur Stellungnahme des Senats vom 28. August 2007 (Drucksache 17/32)

vom 18. Dezember 2007 (Drucksache 17/189)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Meine Damen und Herren, der 1. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 31. März 2007, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 3. Sitzung am 4. Juli 2007 und die Stellungnahme des Senats zum 1. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 28. August 2007 in ihrer 5. Sitzung am 19. September 2007 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/189 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Da die Berichterstatterin Frau Troedel erkrankt ist – auf diesem Wege die besten Wünsche zur Genesung –, hat als Berichterstatter das Wort der Angeordnete Richter.

Abg. Richter (FDP), Berichterstatter*): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie hatten es gesagt, Frau Troedel ist leider krank, deswegen stehe ich hier vor Ihnen, um den Bericht des Medienausschusses vorzustellen.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 4. Juli dem Medienausschuss den ersten Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und die Stellungnahme des Senats vom 28. August zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Am 1. August 2006 trat in Bremen das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen in Kraft. Dieses Informationsfreiheitsgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern ein subjektives, durchsetzbares Recht auf Informationen durch Behörden, natürlich immer unter Berücksichtigung öffentlicher Belange und schutzwürdiger personenbezogener Daten von Privatpersonen.

Daneben sieht das Gesetz in Paragraf 11 Veröffentlichungspflichten für die Behörden vor, die sich auf ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften beziehen. Bremen ist dabei noch einen Schritt weiter gegangen als andere Länder und schreibt als einziges den Aufbau eines elektronischen Informationsregisters vor, das den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern soll, die gewünschten Informationen zu finden.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat zudem das Recht, sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Der Landesbeauftragte ist daher in einer besonderen Weise für die Informationsfreiheit zuständig. Wie im Datenschutz prüft er den Umgang der Behörden mit dem Recht der Bürgerinnen und Bürger und verfasst darüber jährlich einen Bericht. Der Bericht aus dem Jahre 2006 ist der erste dieser Art.

Der Medienausschuss dankt ausdrücklich Herrn Holst für die Berichterstattung und die zusätzliche Arbeit, die er geleistet hat – und das unter dem Gesichtspunkt, dass seine Personaldecke immer weiter zusammengestrichen wird –, herzlichen Dank dafür!

(Beifall)

Dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, ich spreche im Weiteren kurz vom Medienausschuss, ist die parlamentarische Kontrolle der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes übertragen worden. Er hat sich unter anderem in seiner Sitzung am 21. September 2007 mit dem ersten Jahresbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten befasst und den Landesbeauftragten sowie Vertreter der Senatorin für Finanzen in die Novembersitzung geladen und dort angehört.

Der Ausschuss konnte feststellen, dass aufgrund der kurzen Geltung des Gesetzes im Berichtszeitraum 2006 noch keine zu bewertenden Erfahrungen zum subjektiven Recht auf Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden konnten. Die öffentlichen Stellen haben für den Berichtszeitraum noch keine statistischen Angaben über die Wahrnehmung des Rechts auf Informationszugang erhoben. Eine Auswertung über Anzahl und Zweck der im Jahre 2006 gestellten Anträge auf Informationszugang und deren Behandlung konnte daher von dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht durchgeführt werden.

Der Ausschuss geht davon aus, dass das subjektive Recht auf Informationszugang noch zu wenig bekannt ist. Der Ausschuss hat daher eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit angeregt. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse über den Umgang mit dem Recht der Bürgerinnen und Bürger der zweite Jahresbericht des Landesbeauftragten, der bis zum 31. März vorliegen muss, bringen wird. Der Ausschuss wird sich damit dann wieder eingehend befassen.

Der Medienausschuss hat sich weiterhin durch Vertreter der Senatorin für Finanzen den Aufbau des elektronischen Informationsregisters erläutern lassen. Es besteht aus einem internetbasierten Gesetzes-, Verordnungs- und Verwaltungsvorschriftenportal und dem zentralen elektronischen Informationsregister. Das System sollte eigentlich schon laufen, wird jetzt allerdings voraussichtlich erst im Mai 2008 zur Verfügung stehen und einen barrierefreien allgemeinen elektronischen Zugriff auf Organisations-, Geschäftverteilungs- und Aktenpläne der Behörden sowie auf Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und weitere geeignete Informationen ermöglichen. Auch insoweit kann mehr als ein „ist in Arbeit“ noch nicht berichtet werden. Der Ausschuss hält auch hier eine intensive Öffentlichkeitsarbeit für dringend geboten, um schon vor der Inbetriebnahme des Systems im Mai Aufmerksamkeit in der Bevölkerung für die neuen Möglichkeiten auf Informationszugang zu erzeugen. Soweit der Bericht des Medienausschusses. – Vielen Dank!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hamann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Richter hat es vorgetragen: Im August 2006 ist das Bremer Informationsfreiheitsgesetz nach umfangreichen Beratungen in Kraft getreten. Wie in dem Bericht des Landesbeauftragten beschrieben hat Bremen als achtes Bundesland ein solches Gesetz verabschiedet. Andere Bundesländer sind noch nicht so weit und sperren sich gegen diese Form der Transparenz.

Die Frage ist aber für diese anderen Bundesländer: Wird sich diese Form der Verwaltungsarbeit gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger langfristig durchsetzen lassen? Wir von der SPD-Fraktion sagen Nein! In Bayern zum Beispiel, und Bayern hat noch kein IFG, lassen sich einige Bürger nicht davon abschrecken. Ich habe einen Fall gefunden, dass dort ein Tischlermeister einen Verwaltungsgerichtsbeschluss herbeigeführt hat, der eine Gemeinde jetzt dazu verpflichtet, ihm die Protokolle der Sitzungen zuzusenden! Das wollte diese zuerst nicht! Auch das ist also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung in anderen Bundesländern. Passiert ist das in der Gemeinde Tierschenreut, das muss irgendwo in der Oberpfalz sein, im Jahre 2007.

Meine Damen und Herren, dieser Ansatz der Verhinderung von Transparenz ist falsch! In der Informationsgesellschaft ist die Teilhabe am Wissen der öffentlichen Verwaltung ein Bürgerrecht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Jede Person muss Zugang zu Dokumenten staatlicher Einrichtungen erhalten können. Eine transparente Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, Entscheidungen nachzuvollziehen und auch zu beeinflussen, schafft Vertrauen. (Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der FDP)

Vertrauen und Transparenz aber sind die Grundlagen einer modernen demokratischen Gesellschaft. Demokratie und Informationsfreiheit kosten Geld und binden Arbeitszeit in der Verwaltung, keine Frage. Die Bertelsmann Stiftung hat dies in Zusammenarbeit mit der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit untersucht und kommt dabei zu Ergebnissen. Zwei möchte ich kurz zitieren mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die internationale Erfahrung zeigt, dass der Zusatzaufwand zur Umsetzung von Informationszugangsrechten nicht erheblich ist. Es entstehen aber Kosten, die vom Gesetzgeber in Abwägung mit dem zu erwartenden Zuwachs an Transparenz und Vertrauen abgewogen werden müssen.“ Ein klares Plädoyer für Informationsfreiheit, auch wenn es Geld kostet und für Verwaltung mehr Arbeit bedeutet!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der FDP)

Ein weiteres Zitat: „IFG-Skeptiker befürchten, schützenswerte Informationen über Unternehmen könnten durch die Nutzung von IFG in falsche Hände geraten.“ Um dies explizit auszuschließen, enthalten alle IFG – und natürlich auch das Bremer IFG – entsprechende Ausnahmeregelungen, um eben das, Herr Richter hat es ja gerade auch erwähnt, zu vermeiden. Ein klares Plädoyer dafür! Der entstehende Zusatzaufwand, um das eben herbeizuführen, kann minimiert werden, wenn Informationszugangsrechte in die laufenden Bemühungen zur EDV-gestützten Verwaltung eingebunden werden. Deshalb regelt ja in Bremen der Paragraf 11 Absatz 5 die Pflichten zur Veröffentlichung, federführend hier die Finanzsenatorin, das haben wir ja gerade auch schon gehört. Geplant ist, Herr Richter hat es ausgeführt, ein Portal, in dem man das nachlesen kann. Das soll jetzt zum Mai kommen, wurde uns damals im Ausschuss gesagt. Ich gehe davon aus, dass das dann auch so – ich sehe, Sie nicken – funktionieren wird. Der Landesbeauftragte hat darauf hingewiesen: Umfangreichere Zahlen zur Nutzung in 2006 liegen noch nicht vor. Ich meine, da irgendetwas von zehn Fällen gelesen zu haben. Das ist also noch etwas dünn, hängt aber natürlich auch mit der Kürze der Einführung zusammen. In 2007 sollen aber schon knapp 100 telefonische Anfragen sowie ungefähr 20 Beschwerden über nicht ausreichend erteilte Auskünfte eingegangen sein. Dies ist zumindest ein Indiz für das

gesteigerte Interesse der Bevölkerung und auch die Öffentlichkeitsarbeit.

(Beifall bei der SPD)

Öffentlichkeitsarbeit ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, damit das dann auch ein weiterer Baustein von Transparenz in einer Verwaltung ist. Wie gesagt, Bremen ist das achte Land! Wir sind im Geleitzug mit Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, und ich meine gelesen zu haben, in Thüringen und Hessen ist so etwas in Arbeit.

Noch einige Zahlen aus einem anderen Bundesland: In Nordrhein-Westfalen gab es, das ist eine Zahl von 2002/2003, 2177 Anträge auf Auskunftserteilung. Davon sind, und das finde ich sehr angenehm, nur ungefähr 437 abgelehnt worden!

Das bedeutet: Auch die Befürchtungen, dass das ein Papiertiger ist und keiner Auskünfte bekommt, kann man in das Reich der Fabel verweisen. Das scheint also zu funktionieren.

Noch eine weitere Zahl über die Nutzung von Bundesbehörden: Dort gab es im Jahr 2006 über alle Ressorts 2278 Auskunftsersuchen. Davon sind, und das finde ich auch sehr positiv, knapp 1200 positiv beschieden worden, 196, also knapp 200, teilweise positiv und nur 410 abgelehnt worden. Das sind dann solche Sachen wie Inhalte des Mautvertrags oder Ähnliches.

Ich möchte hier noch einmal die Gelegenheit ergreifen, mich zu bedanken, und zwar nicht nur bei dem Landesbeauftragten, sondern auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerschaft, die den Ausschuss begleitet haben. Das war eine sehr konstruktive Arbeit. Damit bin ich am Ende. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Fünf Monate sind wirklich eine knappe Zeit, um überhaupt feststellen zu können, ob das Informationsfreiheitsgesetz bei den Bürgern etwas bewegt hat oder in Anspruch genommen wird, deswegen ist es völlig richtig, dass wir das tun, was Herr Hamann und auch Herr Richter vorgeschlagen haben, dass wir auf den nächsten Bericht warten, den der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Herr Holst, in Kürze vorlegen wird.

Wir möchten als Grüne aber anregen, dass eine Broschüre seitens der Senatskommissarin für Datenschutz ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

erstellt wird, um noch einmal die Bürgerinnen und Bürger über dieses Bürgerrecht zu informieren und auch auf „bremen.de“ noch einmal speziell für dieses Angebot zu werben, weil ich denke, es kommt auch darauf an – wir hatten das damals bei der Debatte angeregt –, dass auch für die Informationsfreiheit geworben wird, dass dargestellt wird, was das eigentlich ist.

Wichtig ist, dass das elektronische Informationsregister endlich startet. Darauf warten wir sehr lange. Ich will gar nicht sagen ein Jahr, zwei Jahre, schon sehr lange warten wir darauf, dass die Verwaltung mit diesem Prozess auf den Weg kommt.

Wir haben uns im Medienausschuss auch über die Schwierigkeiten in den Ressorts berichten lassen, interessante Daten aufzubereiten. Das haben wir zur Kenntnis genommen, wir erwarten aber auch als Medienausschuss, dass die Verwaltung sich der Aufgabe stellt und das Informationsfreiheitsgesetz dann auch umsetzt.

Alles lebt natürlich davon, dass man interessante Daten aufbereitet. Dass diese auch barrierefrei zugänglich sind, ist ein wichtiger Punkt. Ich denke, das ist aber selbstverständlich. So wurde es uns auch von Frau Sommer vom Finanzressort dargestellt. Kurzum, die Informationsfreiheit ist ein wichtiges Bürgerrecht, ein Recht für jeden, kann man sagen, und es dient auch der Verwaltungsmodernisierung. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Thema auch weiter hier seitens des Hauses vorantreiben. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Inhaltlich wurde ja schon einiges über dieses Gesetz gesagt, und es ist eigentlich auch klar, es ist ein neues Gesetz, was wir ja hier doch mit einer großen Übereinstimmung nach einer vierjährigen Diskussion eingeführt haben. Da möchte ich eigentlich nur auf einen besonderen Punkt hinweisen, der mehr in die Zukunft geht.

Uns als CDU-Fraktion, obwohl das manchmal anders von der Gegenseite dargestellt wurde, lag immer daran, dieses Informationsfreiheitsgesetz zu nutzen, um eine wirklich gläserne Verwaltung darzustellen, die von sich aus schon alle Informationen und Daten ins Netz stellt.

Dieses Gesetz sollte nicht dafür sein, dass wir eine weitere Plattform für Leute zur Verfügung stellen, die wir alle aus den Beiräten kennen, die dann noch einmal das eine oder andere wissen wollen, sie wissen nicht warum, aber sie wollen es wissen.

Das soll möglich sein, aber es ging im Grunde genommen darum, eine Möglichkeit zu finden, dass

die Verwaltung ein neues Denken entwickelt, eine gläserne Verwaltung, die von sich aus schon Informationen für den Bürger ins Netz stellt, sodass der Bürger von sich aus einfach einmal schauen kann, was ihn interessiert, wie Verwaltung funktioniert.

Ich glaube, wenn wir dann durch die Volkskommissarin für Datenschutz und das Finanzressort diese Plattform haben – ich hoffe, dass dies bis Mai der Fall sei wird –, dass wir dann auch wirklich eine schöne Verwaltungswelt haben und diese dargestellt und gezeigt wird.