Das ist ein absolut wichtiger Punkt in diesem Bericht, mit dem wir uns noch einmal inhaltlich beschäftigen müssen, weil die Kommission uns sozusagen rät, auch noch einmal verfassungsrechtliche Aspekte zu prüfen, weil Radio Bremen nicht unter Bedarf finanziell ausgestattet werden kann.
Es kann sein, dass es ratsam wäre, hier noch einmal zu prüfen, wer gegebenenfalls vom Bundesverfassungsgericht dieses Recht einfordert. Darüber muss man gemeinsam im Medienausschuss diskutieren, darüber muss man mit den Ministerpräsidenten diskutieren und auch mit Radio Bremen.
Im Senat natürlich auch! Herr Dr. Buhlert, Ihre Zwischenrufe machen es hier jetzt aber auch nicht besser!
Sprich: Wir müssen darauf pochen, Radio Bremen hat ein Recht auf eine finanziell ausreichende Ausstattung. Der Antrag der CDU ist nicht geeignet, das Problem zu lösen, und, lieber Herr Strohmann, in der Politik geht es um Prozesse und nicht ums Posen hier am Rednerpult, wer hier der Radikalste ist. Es geht auch um Taktik, es geht um eine kluge Strategie. Bei Ihnen habe ich im Augenblick nur ein leichtes Brustgetrommel erkannt. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, in den verschiedenen Beiträgen ist das Problem hinreichend beschrieben worden. Wir haben es mit einem Systemfehler im Rundfunkfinanzierungssystem zu tun. Auf der einen Seite die Anerkennung der Bedarfe – –. Der Bedarf von Radio Bremen wird im Prinzip von der KEF anerkannt, aber die daraus resultierenden erforderlichen Gebühren werden über das Gebührenverteilungssystem anschließend nicht zugeordnet. Das ist ein typischer Systemfehler. Ich glaube, wir können froh und dankbar sein, dass die KEF das wirklich in dieser Deutlichkeit in diesem Bericht noch einmal analysiert und dargestellt hat – es war vorher schon angeklungen, ist aber noch nicht so deutlich gewesen wie dieses Mal –, indem der Handlungsbedarf noch einmal ganz deutlich herausgestellt worden ist.
Ich finde, man sollte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal sagen: Die KEF besteht aus 16 Mitgliedern, die von den einzelnen Ländern benannt werden. Wie das dann oft so ist in solchen Institutionen, hat man manchmal das Gefühl, dass manche sich als
Vertreter ihrer Länder oder in diesem Fall als Vertreter ihrer Rundfunkanstalten fühlen könnten. Das ist offenkundig in diesem Gremium nicht der Fall, sondern sie haben alle 16 einmütig gesagt: Nein, so darf das nicht weitergehen! Ich finde, das ist wirklich ein Beleg dafür, dass es tatsächlich auch noch unabhängige Gremien, die sich eine Meinung bilden, gibt, und ich finde, das vermittelt auch ein Stück Zuversicht, das Problem lösen zu können.
Wir haben uns als Senat noch unmittelbar in der Woche, als der KEF-Bericht veröffentlicht worden ist, an die Rundfunkkommission der Länder, an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder gewandt und gebeten, dieses Thema unmittelbar auf die Tagesordnung zu nehmen. Ich will aus meinem eigenen Schreiben zitieren, dort habe ich gesagt: „Ich möchte Sie aber auf eine besondere Fragestellung aus dem KEF-Bericht hinweisen, die zwingend im untrennbaren Zusammenhang mit der Gebührenfestsetzung gelöst werden muss, und bei der insofern ein gewisser Zeitdruck besteht“. Das ist die Position, mit der wir auf die anderen Länder zugegangen sind, und ich finde, sie verstehen auch, was damit gemeint ist, dass wir das sehr ernst meinen und dass wir sehr ernst und sehr schnell über dieses Thema sprechen wollen.
Wir haben uns in diesem Schreiben noch nicht auf bestimmte Instrumente festgelegt. Natürlich ist der Finanzausgleich ein Instrument, aber es sind auch andere und neue Instrumente denkbar. Man kann über Sockelbeträge für kleine Anstalten nachdenken, man kann über Vorwegzuteilungen nachdenken. Es gibt viele andere unterschiedliche Instrumente. Es gibt Möglichkeiten innerhalb der ARD, es gibt Möglichkeiten auf Länderebene. Deswegen fanden wir es nicht klug, sich auf ein Instrument festzulegen, nicht zuletzt deshalb, weil die Ministerpräsidenten im Jahr 1999 einstimmig beschlossen haben, den Finanzausgleich zu reduzieren, und die Frage ist, ob es auch pädagogisch immer der richtige Ansatz ist, jemandem beibringen zu wollen, dass man jetzt in die genau gegenteilige Richtung marschieren muss.
Manchmal sind dann auch Brücken ganz gut, die man baut, und dass man andere Instrumente ins Gespräch bringt und versucht, dort Lösungen zu finden.
Wir haben in der vergangenen Woche bei den Chefs der Staats- und Senatskanzleien über dieses Thema, über das weitere Umgehen mit dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dem KEF-Bericht, gesprochen und haben im Ergebnis eine Bitte, einen Auftrag beschlossen. Damit wird die ARD gebeten, bis
zum 30. April 2008 einen Vorschlag vorzulegen, wie mit den im 10. Kapitel des KEF-Berichts angesprochenen Fragen der Gebührenzuordnung umgegangen werden soll. Zweitens wird die KEF gebeten, bis zum 31. Mai hierzu eine gutachterliche Stellungnahme sowie gegebenenfalls eigene Vorstellungen vorzulegen.
Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt, der dort gegangen worden ist. Es war ein einvernehmlicher Beschluss aller 16 Länder, die gesagt haben: Wir sehen hier Handlungsbedarf aufgrund des KEF-Berichts, und die ARD ist gefordert. Aber auch hier gibt es wieder den pädagogischen Impuls: Viele sagen, ob die ARD ganz freiwillig und ganz schnell eine Lösung finden wird, das weiß man nicht. Deswegen ist es immer sehr gut, gleichzeitig zu sagen: Wenn die ARD es nicht tut, dann ist die KEF am Zuge, und dann sind auch die Länder am Zuge.
Insofern haben wir auf der Grundlage eines sehr vernünftig gestaffelten Systems, das noch nicht den Erfolg an sich garantiert, mit dem wir aber einen guten Schritt gegangen sind, eine konstruktive Lösung zu entwickeln im Einvernehmen aller Länder und im Einvernehmen auch der ARD.
Ich denke, man kann die Frage, wie man sich weiterhin in diesem Prozess verhält, heute nicht abschließend diskutieren. Ganz wichtig ist, und das haben wir bei der Diskussion der Länder gesagt: Es muss eine zeitliche Parallelität geben! Im Juni werden die Ministerpräsidenten die Unterschrift unter den Staatsvertrag leisten.
Dann wird das Vorunterrichtungsverfahren eingeleitet, nein, das wird schon vorher nach der MärzSitzung eingeleitet. Im Juni wird unterschrieben, und im Herbst stehen dann die Ratifizierungsverfahren an.
Wir haben bei den Ländern deutlich gemacht, dass die Parallelität dieser anderen Diskussionsprozesse gewährleistet sein muss. Vor diesem Hintergrund sind die Termine, die ich genannt habe, auch ein deutliches Signal. Der einstimmige Beschluss der Länder sagt: Bis zum 30. April sollen die Vorschläge der ARD vorliegen und dann bis zum 31. Mai die Stellungnahme der KEF. Die Länder erwarten, dass dieses Thema bis zur Sommerpause weitgehend abgearbeitet wird. Wir sind jetzt in einem Prozess, den wir Schritt für Schritt weiter vollziehen müssen.
Eine letzte Bemerkung zur Medienabgabe! Ich denke, dazu muss man sagen: Man mag dafür oder dagegen sein, aber erstens wird das neue System erst 2013 kommen, und zweitens ist die Frage der inneren Verteilung innerhalb der ARD-Anstalten natürlich völlig unabhängig davon, wie die Abgabe im
Einzelnen gestaltet wird. Insofern bleiben die gleichen Probleme bestehen. In diesem Sinne, glaube ich, sollten wir dieses Thema separat diskutieren. – Danke schön!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/227 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/ 244 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!