Wenn Sie sich das anschauen, stellen Sie fest, dass die Rolle der Tagesmütter erst ab dem Jahr 2009 in Bremen ausgebaut werden soll. Die Richtlinie zum Thema Tagespflege hätte seit dem Jahr 2005 an das Tagesbetreuungsausbaugesetz und an das Kooperations- und Interventionskonzept angepasst werden müssen. Dies ist trotz mehrfacher Nachfrage der CDU bis zum heutigen Zeitpunkt nicht passiert.
Immerhin, ein kleiner Lichtblick: In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung und auch in der Sozialdeputation hatten wir inzwischen eine Änderung des Gesetzes und damit einen ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung vorgenommen. Leider war das immer noch ein halbherziger Schritt, denn die Richtlinien, die letztlich die Gleichstellung umsetzen sollen, sind immer noch nicht da.
Das gilt zum Beispiel auch für den Bereich der Großtagespflege. Großtagespflege ist etwas, was ganz klare Kriterien voraussetzt. In München, in Nürnberg, in vielen anderen Bereichen gibt es diese Großtagespflege, die über ein Konzept – das sind über 50 bis 60 Seiten – dargestellt werden muss. Das kann man nicht in ein dürres Gesetz fassen, so, wie es bisher vorgelegt worden ist in Form von einem Paragrafen und einem Absatz. Dies reicht überhaupt nicht aus, um Großtagespflege tatsächlich als ein mögliches Angebot unter vielen Angeboten möglich zu machen. Insofern gilt es auch hier nachzuarbeiten und den Zug endlich wieder in Bewegung zu setzen, denn was man hier feststellen muss, ist alles insgesamt viel zu spät.
Insgesamt geht es übrigens darum: Wenn die Aufwertung der Tagespflege als gleichrangiges Instrument im Bereich der Tageseinrichtungen kommt, was wir übrigens sehr begrüßen und was wir auch als notwendig ansehen, dann muss auch finanziell überlegt werden, wie man diesen Bereich ausstattet. Dazu gibt es überhaupt keine entsprechenden Vorlagen. So weit mir bekannt ist, ist in diesem Bereich nichts hinsichtlich der Haushaltsberatung geklärt. Wir haben ein ungelöstes Problem, wozu auch auf Nachfrage die entsprechende Verwaltung keinerlei Aussagen machen konnte.
Ab dem Jahr 2009 ist die Besteuerung der Tagesmütter geplant. Als Reaktion auf die Frage, wie geht man damit hier im Lande Bremen um, werden jetzt die Beträge aufgestockt. Das muss wahrscheinlich erfolgen, damit die Sozialversicherungsbeiträge der Tagesmütter bezahlt werden können, denn kein Mensch kann dies von 1,90 Euro bezahlen, das ist völlig klar.
Hier wurde keinerlei Antwort gegeben. Ein Schulterzucken war die Antwort. Wir erwarten natürlich, dass wir jetzt schnellstmöglich eine entsprechende Information bekommen, wie dies geregelt werden soll. Ansonsten haben viele Tagesmütter angekündigt – 500 haben wir im Lande Bremen, die viele Tageskinder betreuen –, dass sie ihre Zulassung zurückgeben werden. Dann hätten wir einen Rückschritt und keinen Fortschritt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im Sinne der rot-grünen Koalition an dieser Stelle ist.
Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen! Sie haben im Koalitionsvertrag festhalten, und das kann man auch der Antwort auf die Große Anfrage der CDU entnehmen, dass Sie die dritte Ausbaustufe – so weit haben Sie es zumindest konkretisiert – vorrangig in sozial benachteiligten Stadtteilen oder sozial benachteiligten Ortsteilen umsetzen wollen.
Wir haben ein Beispiel: In Huchting haben wir den Ausbau vorangetrieben. Huchting hat auch einige Bereiche, die sozial benachteiligt sind. Dort haben wir festgestellt, dass viele der Plätze im Bereich der Null- bis Dreijährigen gar nicht adäquat besetzt werden konnten und dass dann die Eltern ihre Kinder entsprechend weiter fahren. Kinder aus der Neustadt werden von ihren Eltern jetzt nach Huchting gefahren, um dort die Plätze in Anspruch zu nehmen.
Ich denke, das kann es nicht sein. Da muss man sich genaue Gedanken darüber machen, wo jetzt tatsächlich die Bedarfe sind, und dann auch entsprechend reagieren.
Gerade da, wo zum Beispiel Neubaugebiete entstanden sind wie in Borgfeld, muss man sich sehr genau Gedanken darüber machen, ob man dort nicht auch einen Ausbau der Null- bis Dreijährigen-Betreuung vorantreibt. Die Nachfrage ist extrem, es gibt
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Ich meine der Antwort zwischen den Zeilen entnommen zu haben, dass Sie eine Ausweitung, jetzt in der dritten Ausbaustufe, wann und in welcher Form auch immer diese denn kommen soll, um maximal 100 Plätze vorantreiben wollen, und das trotz der Bundesmittel, die noch zusätzlich „on top“ kommen und den Zug eigentlich beschleunigen sollten.
Wir haben bisher 244 und 126 Plätze in den ersten beiden Bereichen geschaffen. Sie gehen jetzt darunter. Da stellt sich die Frage: Wenn Sie zusätzliche Schwerpunktmittel im Bereich der Kindergärten einsetzen und das als Ihren absoluten Regierungsschwerpunkt setzen, warum Sie nicht da auch Dampf auf den Kessel legen und dafür sorgen, dass vernünftig ausgebaut wird und nicht nur mit 100 Plätzen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einfach einmal sagen, was hier das Thema ist! Das Thema der Großen Anfrage war Verwendung von zugesicherten Bundesmitteln für den Ausbau der Kleinkindbetreuung im Lande Bremen,
Im Übrigen, Frau Ahrens, kann ich das irgendwie nicht so richtig verstehen. Aus meiner Sicht fährt der Zug, und er hat richtig Fahrt aufgenommen, seitdem wir in dieser neuen Regierung zusammen sind. Darüber hinaus möchte ich Ihnen auch noch einmal sagen: Bezogen auf die Entscheidung für das Jahr 2008 werden wir die Plätze dort ausbauen, wo soziale Benachteiligung besteht, da können Sie sich auf den Kopf stellen, denn genauso werden wir es machen und nicht anders!
Kinder sind heute auf einen möglichst frühen Kindergartenbesuch angewiesen, damit sie eine Chance auf Bildung, Integration, Anregung und auch Spaß haben. Besonders Kinder aus unseren Ortsteilen mit großem Hilfebedarf brauchen so früh wie möglich eine
Sprachförderung, damit sie im Verlauf ihrer vorschulischen Entwicklung eine Chance auf die notwendigen Potenziale entwickeln können.
Der Bund und die Länder haben sich über den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige geeinigt und am 28. August 2007 folgendes vereinbart: Bis 2013 soll bundesweit eine Versorgungsquote von 35 Prozent für Kinder unter drei Jahren realisiert sein. Der Bund beteiligt sich in der Ausbauphase bis 2013 mit 2,15 Milliarden Euro an den Investitionen und ab 2009 mit 1,85 Milliarden Euro an den Betriebskosten und danach mit jährlich 770 Millionen Euro als Betriebskostenzuschuss.
Die Länder sollen sicherstellen, dass die Mittel den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden und dass weitere finanzielle Voraussetzungen geschaffen werden. Ab Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 soll bundesweit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an gelten. Dieses Vorgehen begrüßen wir von der SPD-Fraktion außerordentlich, und jetzt kommt es natürlich auf die konkrete Ausgestaltung in Bremen an.
Für 2008 ist vorgesehen, in der Stadtgemeinde Bremen bis August 100 weitere neue Plätze für unter dreijährige Kinder einzurichten. Dazu liegen ausreichend Anfragen von Trägern vor. Es muss keine neue Ausschreibung erfolgen. 100 Plätze bedeuten rund 15 neue Gruppen.
Auswahlkriterium muss die Versorgungsquote im Stadtteil sein und natürlich die soziale Benachteiligung. Das bedeutet nicht, dass Stadtteile wie zum Beispiel Borgfeld dabei vergessen werden, jedoch wird im ersten Schritt für 2008 der Schwerpunkt wirklich dort gelegt, wo er aus sozialen Gesichtspunkten dringend erforderlich ist. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist dieses Vorgehen absolut richtig.
Das Ganze ist ein Stufenprogramm, wobei die erste Stufe für dieses Jahr weitgehend belegt ist. Es wird weitere Ausbaurunden geben und damit ab Mitte 2009 neue und zusätzliche Möglichkeiten.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist es vorrangiges Ziel, Betreuungsangebote in möglichst allen Stadtteilen vorzuhalten sowie betriebsnahe Standorte auszuweiten.
Aus der Versorgungsquote ergibt sich, dass die Betreuungsangebote vorrangig in den Stadtteilen Mitte, Leherheide und Geestemünde aufgebaut werden müssen. Weiter sind neue Konzepte für den Stadtteil Suhrheide zu entwickeln.
bis 2013 und danach nicht möglich, sondern erst im Laufe des Jahres 2008 verifizierbar. Vor diesem Hintergrund sind erst zum Ende 2008 belastbare Angaben hinsichtlich der voraussichtlichen Ausgaben bis 2013 und gegebenenfalls danach möglich.
An dieser Stelle möchte ich mich wirklich für die ausführliche Antwort des Senats auf die Große Anfrage der CDU bedanken. Ich finde es in diesem Zusammenhang absolut richtig, dass die Antwort deutlich macht, dass es sich um einen Prozess handelt, in dem nicht der zweite vor dem ersten Schritt gemacht werden kann.
Das Bundesprogramm ist für einen Zeitraum von sechs Jahren angelegt und muss sich in diesem Zeitraum an den tatsächlichen Bedarfen entwickeln können. Bestandteil der konkreten Planungen ist die Vorlage der beiden Jugendämter Bremen und Bremerhaven, des Versorgungs- und Bedarfsstandes zum März des Jahres. Darauf bauen die Planungen für die nächsten zwei Jahre auf. Ein Gesamtkonzept für die mittelfristige Finanzplanung wird zum Ende des Jahres vorliegen.
In diesem Jahr und in den Folgejahren werden die investiven Mittel abgerufen und zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in Bremen und Bremerhaven eingesetzt. Mit dem Bund werden zurzeit die konkreten Verfahren erarbeitet.
Besonders erwähnen möchte ich einen Teil des Berichtes des Senats. Im Jahr 2007 hat das Amt für Soziale Dienste eine Bedarfserhebung im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung bei der Universität Bremen in Auftrag gegeben. Abgesehen davon, dass das bisher bestehende Betreuungsangebot nicht ausreicht, gibt es ein bemerkenswertes Nachfrageverhalten von Eltern. Betreuungsplätze werden am häufigsten von Erwerbstätigen aus Haushalten mit zwei Erwerbstätigen und von erwerbstätigen Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Dies ist ja auch richtig so, das wollen wir auch so, wegen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Trotzdem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Kinderbetreuungsangebote für unter Dreijährige von erwerbslosen kinderreichen und bildungsarmen Familien mit niedrigem Einkommen sowie von Familien mit Migrationshintergrund weit unterdurchschnittlich genutzt werden.
Die Nachfrage nach einem Betreuungsplatz steigt mit zunehmendem Alter des Kindes, sinkt mit der Geschwisteranzahl und ist geringer, wenn eine erwachsene Person im Haushalt nicht erwerbstätig ist. Beeinflusst wird es aber auch von den Werthaltungen der Eltern.
Ferner wird die Nachfrage vom regionalen Angebot sowie von mikrosoziologischen Faktoren bestimmt. Das heißt zum Beispiel: Wenn die Nachbarn einen Betreuungsplatz wünschen, steigt die Wahrscheinlichkeit, selbst auch einen zu wünschen. Dies kann als Hinweis genommen werden, dass die Nachfrage auf einen Betreuungsplatz mit einer Ausweitung des Angebots steigen wird.
Diese Untersuchung macht deutlich, dass sozial benachteiligte Gruppen bisher nicht so erreicht werden, wie wir uns das wünschen. Damit ist auch zu erklären, Frau Ahrens, was Sie eben gesagt haben, dass die Nachfrage in Huchting zum Beispiel, in Bereichen, wo die soziale Benachteiligung vorherrscht, noch nicht so groß ist.
Die Konsequenz kann aber für uns nicht sein, in Borgfeld 50 neue Plätze zu schaffen, sondern wir müssen dafür sorgen, dass diese Menschen ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Das ist unsere Aufgabe!
Daher ist es für die SPD-Fraktion absolut richtig, den Schwerpunkt im ersten Schritt auf sozial benachteiligte Bereiche der Stadt zu legen.
Gerade die Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sein können, brauchen dringend Plätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Hierbei geht es gezielt um Teilhabe und Chancengerechtigkeit.
Kinder, die möglichst früh in einer Betreuungseinrichtung sind, erwerben die Sprachkompetenz, die sie brauchen, um in der Schule überhaupt erfolgreich sein zu können. Wir wollen, dass die Kinder möglichst früh in die Betreuungseinrichtungen kommen, damit sie früh die notwendigen individuellen Kompetenzen entwickeln können, die sie brauchen.