Protocol of the Session on January 23, 2008

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Ahrens! – Bitte sehr!

Frau Senatorin, habe ich die Antwort auf die Einlassung des Kollegen Fecker richtig interpretiert, dass es bei sexualisierter Gewalt, die gegenüber einem Schüler oder einer Schülerin angewandt wird, im Ermessen der Schulleitung steht, ob dies dann wirklich zur Anzeige kommt?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, aber die besonderen Umstände und die Schutzwürdigkeit von Interessen müssen natürlich abgewogen werden. Da gibt es datenschutzrechtliche Probleme, und diese sind dann in komplizierten Fällen mit der Schulaufsicht zu besprechen. Dennoch: Bei solchen Fragen, die strafwürdig sind, ist auf jeden Fall eine Meldung an die Polizei notwendig nach dieser Vereinbarung, nach diesem Erlass, wobei sie noch nicht ganz in den einzelnen genannten Katalogen übereinstimmen. Die Richtlinie von uns stammt vom 1. Februar 2007. Die Vereinbarung ist gerade neu durch die Deputation gegangen. Das müssen wir noch im Einzelnen abstimmen und dann mit den Schulleitungen besprechen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie richtig verstanden, dass diese Abwägung nach der Anzeige erfolgt? Ich spreche hier zum Beispiel ganz konkret

einen Fall an, den wir hatten, dass in Huchting sexualisierte Gewalt gegenüber einem Mitschüler mithilfe einer Salatgurke ausgeübt wurde. Würde nach den Vereinbarungen, wie Sie es hier darstellen, das erst zur Anzeige gebracht werden und dann hinterher geschaut werden et cetera, oder würde hier erst die Abwägung, wie Sie sie gebracht haben, stattfinden und dann vielleicht am Schluss die Anzeige stehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich werde Ihnen hier jetzt nicht im Einzelnen eine solche Interpretation geben, weil ich den Fall dann ganz genau kennen müsste. Im Prinzip geht es erst einmal darum, dass die Lehrkraft dies der Schulleitung zu melden hat, und dann wird abgewogen: Geht es um eine Tat mit schweren Folgen, mit zukünftigen Folgen, ist es eine Straftat? Das hat die Schulleitung abzuwägen, sich mit der Aufsicht oder mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Das kann ich Ihnen für den Einzelfall nicht sagen.

Es gibt auch Fälle, wenn jetzt jemand nicht wirklich ernst belästigt worden ist, in denen man besser pädagogisch reagieren sollte, aber das müsste ich wirklich in diesem Fall genauer wissen, was da stattgefunden hat. Darüber sollten wir uns vielleicht hinterher unterhalten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie richtig verstanden, dass es in das Ermessen der Schulleitung gestellt wird, wenn der Tatbestand der sexuellen Nötigung vorliegt, die körperliche Unversehrtheit angegriffen worden ist, dass es in das Ermessen der Schulbehörde gestellt wird, so sich denn die Schülerin oder der Schüler, die oder der vielleicht von akuter sexueller Belästigung bedroht war beziehungsweise der oder dem vielleicht sogar noch Schlimmeres passiert ist, sich nicht selbstständig meldet, sondern sich nur der Lehrerin oder dem Lehrer anvertraut hat?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, das haben Sie falsch verstanden!

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Schmidtke! – Bitte, Frau Kollegin!

Frau Senatorin, ich bin ja nun auch Mitglied der Bildungsdeputation, und ich habe diesen Erlass so im Kopf, dass wir gesagt haben, wir wollen die Verknüpfung der Zusammenarbeit, wir wollen ein Netzwerk, das im Grunde genom

men schon besteht, aber auch deutlich verbesserungsfähig ist. Dies wollten wir auf den Weg bringen, haben aber gesagt, dass ein Handlungsleitfaden noch entstehen wird. Trotzdem, um Missverständnisse auszuräumen, auch ein Handlungsleitfaden oder ein Erlass oder eine Richtlinie gefährdet überhaupt nicht geltendes Recht und stellt die Pflicht zur Anzeige von Straftaten nicht in Abrede. Habe ich das so richtig verstanden?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin?

(Abg. Frau S c h m i d t k e (SPD): Nein danke!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Tschöpe! – Bitte!

Frau Senatorin, sind Sie mit mir nach dem Ablauf dieser Fragestunde einig, dass dieses Thema augenscheinlich einen weiteren Aufklärungsbedarf verlangt? Ich darf es nicht anregen, aber sind Sie mit meiner Einschätzung überein, dass wir dieses Thema in den nächsten Sitzungen der Innendeputation und der Bildungsdeputation ausführlich behandeln und dann noch einmal im Parlament aufrufen sollten?

(Beifall bei der SPD)

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe überhaupt nichts gegen eine Behandlung in den beiden Deputationen, weil ich denke, dass dieses Thema ein vielfältiges und kompliziertes ist, je nach Vorkommnis. Wir haben in der Vereinbarung einen Katalog von Straftaten oder von Taten mit besonders schweren Folgen, der aber auch nicht abschließend ist. Insofern muss man, denke ich, immer über die einzelnen Vorkommnisse sprechen.

Ich will aber auch nicht verhehlen, dass wir, die vier senatorischen Behörden, noch in einem Konzept präzisieren werden, was uns die Koalitionsvereinbarung aufgegeben hat – „Stopp der Jugendgewalt“ –, das gerade in der Entstehung ist und dann in den Senat soll. Insofern sind auch noch Präzisierungen vorgesehen, und wir sollten gemeinsam das Gesamtkonzept, die Vereinbarung und die alte existierende Richtlinie nehmen und das Ganze überarbeiten.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Güldner! – Bitte, Herr Kollege!

Frau Senatorin, würden Sie mit mir in der Interpretation übereinstimmen, dass bei der Frage, ob bei bestimmten Delikten Beratungsstellen hinzugezogen werden, dies nicht alternativ zu einer Anzeige im strafrechtlichen Sinne steht, sondern dass bestimmte Straftaten es eben nahelegen, dass eine Beratungsstelle hinzugezogen wird und dass man damit die Missverständnisse, die entweder entstanden sind oder erzeugt wurden, ausräumen könnte?

Bitte, Frau Senatorin!

Da bin ich mit Ihnen d‘accord! Wir werden ein Verfahren in dem Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ entwickeln, das genau diese Frage aufnimmt, nämlich auch Fallkonferenzen macht und dann unterschiedliche Kompetenzen hinzuzieht, um die Maßnahmen – ob jetzt die polizeilichen Maßnahmen, Anzeigen oder auch Beratungsmaßnahmen, Begleitungen – für den jeweiligen Jugendlichen zu diskutieren.

Weitere Zusatzfragen, Frau Senatorin, liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Umsetzung der Bleiberechtsregelung im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohammadzadeh, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Mohammadzadeh!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Personen im Land Bremen beantragten bis zum 30. September 2007 eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November 2006, und bei wie vielen fand eine Umwandlung des Aufenthaltstitels statt? Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln!

Zweitens: Wie viele der Geduldeten im Land Bremen erhielten demnach eine Aufenthaltserlaubnis, in Prozent, und wie beurteilt der Senat die Quote der erteilten Aufenthaltserlaubnisse im Vergleich zu den Zahlen der anderen Bundesländer?

Drittens: Wie bewertet der Senat die bisherige Umsetzungspraxis im Land Bremen, und welche Konsequenzen wird der Senat im Hinblick auf die nunmehr geltende Bleiberechtsregelung des Bundes für eine humane Umsetzung zukünftig ziehen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Wewer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Im Land Bremen haben bis zum 30. September 2007 936 Personen, davon 716 in der Stadtgemeinde Bremen und 220 in der Stadtgemeinde Bremerhaven, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der von der Innenministerkonferenz im November 2006 beschlossenen Bleiberechtsregelung beantragt.

128 Personen, davon 109 in der Stadtgemeinde Bremen und 19 in der Stadtgemeinde Bremerhaven, wurde eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung erteilt. Dies entspricht einer Quote von 13,7 Prozent aller Antragsteller. Diese Quote ist im Vergleich zu den Zahlen für das Bundesgebiet zwar gering. Zu berücksichtigen ist aber insbesondere die schwierige Arbeitsmarktsituation im Land Bremen und damit die Möglichkeit des Nachweises der Sicherung des Lebensunterhalts.

(Vizepräsidentin D r. M a t h e s über- nimmt den Vorsitz.)

Außerdem hat die mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 geschaffene gesetzliche Altfallregelung die von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung faktisch abgelöst. Für die Erteilung einer erstmaligen Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung ist anders als bei der Bleiberechtsregelung die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nicht Voraussetzung. Diese wird erst zum Zeitpunkt der Verlängerung der sogenannten Aufenthaltserlaubnis auf Probe Ende 2009 verlangt.

Noch nicht entschiedene Anträge nach der Bleiberechtsregelung waren nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes im August 2007 als Anträge nach der gesetzlichen Altfallregelung zu behandeln.

Erst eine Bewertung von Bleiberechtsregelung und gesetzlicher Altfallregelung gibt Aufschluss darüber, inwieweit langjährig geduldeten Ausländerinnen und Ausländern, die sich sozial und wirtschaftlich integriert haben, eine dauerhafte aufenthaltsrechtliche Perspektive aufgezeigt werden kann. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2007 wurden weitere 195 Aufenthaltserlaubnisse nach der gesetzlichen Altfallregelung erteilt. Aussagekräftige Daten liegen wegen der laufenden Antragsfrist erst in der zweiten Jahreshälfte vor.

Den Ausländerbehörden wurden durch Erlass detaillierte Vorgaben für die Entscheidungspraxis gemacht. Der Senat geht davon aus, dass eine große Zahl der Anträge in den folgenden Monaten positiv entschieden werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Verfahren wegen der länger dauernden Passbeschaffung noch nicht entscheidungsreif sind.

Eine geschlechterdifferente Darstellung bezüglich der Antragstellung und der erteilten Aufenthaltser

laubnisse ist leider nicht möglich. Von dem in den Ausländerbehörden eingesetzten DV-System ADVIS werden die entsprechenden Merkmale nicht erfasst.

Frau Abgeordnete Dr. Mohammadzadeh, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte!