Unser Änderungsantrag liegt Ihnen ja nun seit der letzten Bürgerschaftswoche vor, und auch in der Deputation erfolgte die Befassung mit diesem Antrag. Ich werbe an dieser Stelle noch einmal deutlich darum, die Vorschläge noch einmal zu durchdenken und sich unseren Änderungsvorschlägen anzuschließen. Wenn Sie das schon nicht können, dann erwarte ich aber von Ihnen an dieser Stelle zumindest eine sachgemäße Begründung, weshalb Sie hier diese Änderungsvorschläge ablehnen! Das ist bisher von Ihnen noch nicht gekommen.
Frau Hoch, in der Art und Weise, wie wir unsere Vorschläge vorgebracht haben, gab es Ihrerseits keine für uns ausreichende Begründung!
(Zuruf der Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen]) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überpüft. Die Begründung ist nicht ausreichend, richtig! Eine derartige Argumentation fehlt nach wie vor zu den von uns aufgelisteten Punkten, Frau Hoch und Herr Brumma! Erstens: Wenn Menschen nicht selbst über ihren Aufenthaltsort bestimmen können und hier in dem Gesetzentwurf nur eine Kann-Bestimmung in Erwägung gezogen wird, dann geht uns dieser Vorschlag einfach nicht weit genug! (Beifall bei der Linken)
Drittens: wenn aus nicht erklärten Gründen unterschiedliche Höhen von Geldbußen durchgesetzt werden sollen!
Viertens: Auch wird keine Rücksicht auf künstlerische Darbietungen genommen und Kunst eingeschränkt.
Keine Ausnahmen zuzulassen wird Ihnen sicher ab dem 1. Januar – davon gehe ich aus – eine Menge Klagen bescheren, und es gibt ja nicht nur die Ankündigung der DEHOGA, sondern es gibt diverse Ankündigungen von Gastwirten, die auch den Klageweg beschreiten möchten. Einem mit Mängeln durchzogenen Gesetzentwurf können wir uns allenfalls enthalten, weil wir gesagt haben, natürlich ist der Nichtraucherschutz wichtig, aber in der vorgelegten Fassung mangelhaft.
Vorsorglich beantrage ich bereits an dieser Stelle die punktweise Abstimmung unseres Änderungsantrages.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema Bremisches Nichtraucherschutzgesetz kann ich mich wirklich kurzfassen, denn ich habe schon in etlichen Redebeiträgen meine Meinung klar und unmissverständlich dargelegt. Herr Brumma, mit diesem Gesetz setzen Sie und Ihre SPD unweigerlich ein Raucherbekämpfungsgesetz ab dem 1. Januar 2008 in Kraft, also reden Sie hier nicht um den heißen Brei herum, seien Sie ehrlich und sagen den Menschen das!
Meine Damen und Herren, selbstverständlich müssen Kinder, Jugendliche und Nichtraucher vor den großen Gefahren des Rauchens viel besser geschützt werden, das ist überhaupt keine Frage. Aber was Sie mit diesem Bremer Nichtraucherschutzgesetz durchpeitschen wollen, steht in keinem Verhältnis! Mit
diesem Gesetz vernichten Sie unweigerlich die Existenz zahlreicher Gastwirte, kleinerer Kneipen und Cafés. Das ist der Todesstoß für unzählige Wirte, die um ihre Existenz kämpfen müssen. Die kleinen Gaststätten und Kneipen haben doch jetzt schon, auch aufgrund Ihrer Politik und des Nichtraucherschutzgesetzes, große Sorgen und Nöte um Ihre Existenz und müssen täglich um das finanzielle Überleben kämpfen.
Meine Damen und Herren, ein generelles, uneingeschränktes Rauchverbot ist gerade beim Tresengeschäft oder bei Feierlichkeiten und so weiter äußerst geschäftsschädigend. Im Übrigen ist eine Gaststätte meines Wissens kein öffentlicher Raum, und zweitens ist das Rauchen noch nicht verboten, noch nicht!
Wie schon erwähnt habe ich nichts gegen ein vernünftiges Nichtraucherschutzgesetz dort, wo sich Jugendliche und Nichtraucher den Gefahren des Rauchens nicht entziehen können. Aber wo ist das Problem? Niemand wird gezwungen, in eine sogenannte verqualmte Rauchergaststätte gehen zu müssen. Hier sollte jede Gastwirtin oder jeder Gastwirt selbst frei entscheiden können, ob er oder sie eine Rauchergaststätte aufmacht oder eine Nichtrauchergaststätte betreiben oder eröffnen will. Das nenne ich uneingeschränkte, wahre Demokratie. So einfach ist das eigentlich!
Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche und Nichtraucher: selbstverständlich, aber ein klares Nein zu einem Gesetz, das unweigerlich unzählige Wirtinnen und Wirte ruinieren würde und unzählige Raucher menschenunwürdig in einer Art Hexenjagd diskriminiert! Das mache ich nicht mit, ich lehne diese Hetzjagd, dieses Gesetz ab, dem CDU-Antrag stimme ich zu. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Frau Nitz, was Sie hier erzählt haben, das muss ich doch einmal richtigstellen! In der Deputation haben wir Punkt für Punkt Ihre Anträge abgearbeitet, auch die von der FDP. Vorhin haben Sie gesagt, wir hätten nicht über den Antrag gesprochen, und nachher, im zweiten Satz, sagen Sie, wir hätten nicht ausreichend darüber gesprochen. Was wollen Sie denn jetzt?
Ich muss schon sagen, das ist sehr kurz gegriffen, und ich muss das entschieden zurückweisen, dass wir nicht ausreichend darüber diskutiert haben! Wir haben Fragen des saarländischen Gesetzes und in Niedersachsen zu den Eckkneipen behandelt. Vielleicht haben Sie nicht zugehört, aber das muss ich hier doch noch einmal richtigstellen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Möllenstädt, Ihre Einladung nehme ich ausdrücklich nicht an!
Meine Damen und Herren, es ist das, was auch zu erwarten war und natürlich hier auch deutlich wird: Diese Debatte wird sehr emotional geführt. Auch da noch einmal an Sie, Herr Möllenstädt, gerichtet: Wenn Sie von handwerklichen Fehlern sprechen, dann geht es, glaube ich, nicht um das Handwerk hier an dieser Stelle, sondern dann geht es um die unterschiedlichen inhaltlichen Standpunkte, und ich glaube, das ist das Entscheidende an der Stelle.
Für mich geht es sehr deutlich darum, hier ein Nichtraucherschutzgesetz vorzulegen und dies im Sinne des Gesundheitsschutzes.
Wir haben hier aus Bremer Sicht einen hervorragenden Vorlauf gehabt. Wir haben am 1. August 2006 das sogenannte Rauchfreiheitsgesetz beschlossen, und hier setzt diese gesetzliche Regelung mit dem Nichtraucherschutzgesetz jetzt auf und ist, glaube ich, folgerichtig die weitere Entwicklung.
Ich freue mich, dass vom Grundsatz her alle dieses Nichtraucherschutzgesetz mittragen. Bei den in Rede stehenden Änderungen, die hier vorgetragen worden sind, geht es nicht um falsch oder richtig, es geht um Gesundheitsschutz. Es geht um den Schutz der etwa 3000 Menschen, die jährlich – das wissen wir – an den Folgen des Passivrauchens sterben. Hier geht es einfach darum, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, dies auch im öffentlichen Auftrag, wie es uns ansteht, im Gesundheitsgesetz zu vollziehen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen in der Tat klare Regelungen, und ich glaube, wir hätten uns alle gut vorstellen können, hier eine Regelung, wie sie gestern der Bayerische Landtag verabschiedet hat, auch für Bremen vorzusehen. Dass es hier Ausnahmen gibt, ist auch dem geschuldet, dass wir uns immer gesagt haben, wir wollen uns im Geleitzug der norddeutschen Länder bewegen, dem ist es geschuldet, dass wir zum Beispiel in Diskotheken Nebenräume für Raucher einrichten dürfen. Aus Gesundheits
schutzgesichtspunkten halte ich es nicht für richtig, gleichwohl aus Wettbewerbsregelungen könnte man dem so entsprechend auch zustimmen, wie das hier vorgelegt worden ist.
Ich will noch ein Wort dazu sagen – Frau MohrLüllmann hat insbesondere die Wettbewerbsverzerrung angesprochen –, wenn Sie die Entscheidung hier freistellen und ein R auf die einzelnen Gaststätten an die Haustür schreiben können, so ist das, glaube ich, weit mehr Wettbewerbsverzerrung als mit der klaren Regelung, die hier an dieser Stelle geschaffen worden ist. Ich halte den Schutzgedanken für absolut notwendig, und deswegen bedanke ich mich auch ausdrücklich bei der Regierungskoalition, dass sie diesen Gesetzesantrag hier so beschließen will und wir ab 1. Januar 2008 eine klare Regelung haben werden. – Herzlichen Dank!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung muss ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen lassen.
Ich lasse nun als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/118 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/118 zustimmen möchten, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/138 abstimmen.
Hier hat die Fraktion Die Linke beantragt, abschnittsweise beziehungsweise ziffernweise abzustimmen. Es sind vier Ziffern, ich rufe jetzt also viermal auf.