So gesehen greifen wir nun mit diesem Antrag die Möglichkeit auf, die uns der Bundesgesetzgeber als Land zugestanden hat. Ich verhehle aber nicht, dass für uns Grünen der Bundestag in dieser Frage keine ausreichenden Beschlüsse gefasst hat. Wir Grünen hätten uns eine deutlichere Verschärfung des Waffenrechts gewünscht. Während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble über Bundeswehr und Überwachungsstaat im Inneren fantasiert, vernachlässigt er die Sorge für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Alltag.
Die Diskussion zum Waffenrecht zeigt, wie ängstlich und entscheidungsschwach die Große Koalition in Berlin in dieser Frage agiert, eine große Reform ist wieder einmal nur angekündigt worden. In das Waffenrecht muss nämlich, um ein konkretes Beispiel zu nennen, das der Kollege Tschöpe eben auch schon aufgeführt hat, endlich auch ein Verbot für das Führen von Anscheinswaffen aufgenommen werden. Diese Geräte sehen den echten Waffen täuschend ähnlich, und das Geschäft mit diesem Teufelszeug läuft bestens.
Auch für Kinder und Jugendliche ist es kein Problem, in den Besitz dieser Waffen zu gelangen, das ist aber kein Spielzeug, meine Damen und Herren. Diese Geschosse bis zu einer Mündungsenergie von 0,5 Joule sind nicht nur im Gebrauch gefährlich, sie führen in der Praxis zu tragischen Verwechslungen. Sie können Polizeibeamte während einer Bedrohungslage dazu verleiten, falsch zu reagieren mit womöglich dramatischen Folgen.
Gesetze und Verbote allein werden allerdings das Problem nicht lösen. Wir müssen gemeinsam gerade auch den Erziehungsberechtigten sehr deutlich klar machen, dass Waffen in den Taschen ihrer Kin
Es bedarf zudem einer gesellschaftlichen Anstrengung, um das Bewusstsein gegen das Tragen von Waffen zu schärfen und damit die öffentliche Sicherheit zu stärken. Lobbyinteressen, das betone ich hier ausdrücklich, dürfen einer dringend erforderlichen Kultur der Waffenfreiheit nicht im Weg stehen.
Handlungsbedarf auf nationaler und internationaler Ebene besteht auch weiterhin bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, auch und gerade im Internet. Ich denke, dass hier sowohl auf Bundesebene als auch auf internationaler Ebene viel mehr getan werden müsste, als es bisher der Fall ist.
Zum gemeinsamen Antrag der SPD und der Grünen nun noch einige abschließende Worte! Auch wenn uns der Bundesgesetzgeber aus Sicht der Grünen zuwenige Möglichkeiten für ein Verbot des Tragens von Waffen geschaffen hat, sollten wir diese Möglichkeiten doch in vollem Umfang ausnutzen. Im Bereich der Diskomeile würden wir damit der Polizei ein weiteres Mittel an die Hand geben können, die dortige Situation zu beruhigen.
Machen wir uns nichts vor, meine Damen und Herren, jeder, der eine Waffe mit sich trägt, ist auch bereit, diese Waffe einzusetzen! Die Frage, was eine Waffe ist, muss zwar durch den Bundesgesetzgeber im Waffengesetz geregelt werden, aber aus Sicht der Grünen macht es Sinn, auch das Tragen von Dingen, die als Waffen benutzt werden können, in bestimmten Bereichen zu verbieten. Ein Metallrohr an sich ist sicherlich notwendig und nützlich, aber wenn man das um zwei Uhr morgens auf der Diskomeile mit sich trägt, kann es zu einer gefährlichen Waffe werden.
Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Unterstützung der Bundestagsinitiative Berlins zu sehen, nämlich den Katalog der Waffenarten zu erweitern und somit den Zugang zu Messern zu verschärfen. Wir würden uns als Grüne freuen, wenn unser Ansinnen nach einer waffenfreien Gesellschaft durch das Hohe Haus eine entsprechende Unterstützung erführe, auf Bremer Ebene durch ein umfassendes Ausschöpfen der rechtlichen Möglichkeiten und auf Bundesebene durch ein engagiertes Auftreten unserer Landesregierung im Bundesrat, um eine weitere Verschärfung des Waffenrechts zu ermöglichen. – Danke!
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Waffengebrauch einschränken, wie der Antrag heißt, demilitarisierte Zonen schaffen, das hört sich zunächst einmal ganz gut an. Für die Linke möchte ich mich zunächst einmal auf die allgemeine Begründung des Antrags beziehen. Ich möchte besonders herausstellen, dass in diesem Antrag Bezug auf den Anstieg der Statistik für Gewaltdelikte genommen wird, und es wird beim Punkt Ursachenforschung aus meiner Sicht etwas platt nur darauf hingewiesen, dass es eine gesunkene Hemmschwelle für den Waffengebrauch und eine zu leichte Zugänglichkeit zu Waffen gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist mir, ehrlich gesagt, ein bisschen zu wenig. In Sozialwissenschaften ist meiner Meinung nach schon seit Jahrzehnten selbstverständlich, dass es einen Zusammenhang zwischen zunehmender innergesellschaftlicher Gewalt und der Verarmung größerer Gesellschaftsteile gibt. Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Prekarisierung, Lohndumping und Reallohnverluste über Jahre, das, meine Damen und Herren, ist der Hintergrund für die steigenden Statistiken.
Darüber lese ich in Ihrem Antrag nichts. Aber zu Ihrem Antrag selbst möchte ich sagen, die Linke unterstützt vorbehaltlos die Bundesratsinitiative aus Berlin. Inhaltlich geht es hierbei um zwei Punkte. Erstens, die Bundesratsinitiative von Berlin beinhaltet, dass Objekte – in dem Fall, wie es meine Vorredner auch schon gesagt haben, hauptsächlich Messer, möglicherweise auch Baseballschläger und so weiter – in den erweiterten Katalog des Waffengesetzes aufgenommen werden. Das ist das eine Ziel. Das andere Ziel in Berlin, das ich sehr gut finde, besagt, dass dieses zugriffsbereite Führen von Waffen in der Öffentlichkeit generell untersagt werden soll. Ich finde, das ist die richtige Linie, die Berlin da einschlägt.
Ich bin durchaus der Meinung, ob jetzt jemand auf die Diskomeile oder zu „Extra“ zum Einkaufen geht, er muss kein Messer mit einer acht Zentimeter langen Klinge zugriffsbereit am Gürtel tragen. Das vereinbart sich meiner Meinung nach nicht, da bin ich ganz auf Ihrer Seite und auf der Seite Ihres Antrags.
Das Land Berlin sagt allerdings auf der anderen Seite auch sehr deutlich, dass es nichts davon hält, bestimmte Orte irgendwie zu demilitarisieren und dort besonders verschärfte Bedingungen gelten zu lassen. Wir würden diesen Weg auch unterstützen. Ich er––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
innere mich an den „Weser-Kurier“-Artikel vor ein paar Tagen, in dem zu Recht gesagt wurde, auf der Diskomeile wurden jetzt endlich einmal wieder Sozialarbeiter eingesetzt. Es wurden einige Interviews geführt, und da wurde ziemlich deutlich gesagt, dass Menschen, die das dort besucht haben seit Jahren, als eine Verbesserung an der Stelle ansehen, wenn solchen Menschen an solchen Orten, wo es häufiger durchaus zu Auseinandersetzungen mit Waffen kommt, das Führen von Waffen verboten wird. Wenn man dann generell sagt, dass so ein zugriffsbereites Führen von Waffen untersagt wird, finde ich, ist das ein richtiger Weg.
Wir halten nichts davon, dass man jetzt irgendwelche Stadtteile oder zu bestimmten Uhrzeiten – ich meine, das muss man sich einmal vorstellen, will man dann die Umgebung des „Weser-Kuriers“ zu einer besonders verschärften waffenfreien Zone erklären, wer soll das durchsetzen, wie soll das gelingen? – zu einer besonders verschärften waffenfreien Zone erklärt, da sehe ich wenig Möglichkeiten. Wir unterstützen den Antrag von Berlin und würden gern den Antrag stellen, dass die in dem Antrag geforderten vier Punkte, um die der Senat sich kümmern soll, einzeln abgestimmt werden können, denn den Punkten zwei bis vier würden wir ohne Weiteres zustimmen, bei den anderen beiden würden wir uns enthalten. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Reihe von Gewaltdelikten aus der letzten Zeit, bei denen unter Verwendung von Waffen, insbesondere von Messern und ähnlichen Werkzeugen, Menschen verletzt wurden, macht es erforderlich, dass wir uns Gedanken über die Zulässigkeit des Führens dieser gefährlichen Gegenstände machen. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle im Klaren.
Der Bundestag hat aus diesem Grund im November 2007 eine neue Regelung im Waffengesetz auf den Weg gebracht, wonach den Ländern das Recht eingeräumt werden soll, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass für bestimmte öffentliche Straßen, Wege und Plätze festgeschriebene Waffen nicht zugriffsbereit geführt werden dürfen.
Meine Damen und Herren, soweit es darum geht, diese Örtlichkeiten zu bestimmen, ist der Weg noch relativ einfach. Dazu brauchen wir nur in die Statistik zu schauen und auszuwerten, an welchen Plätzen besonders häufig Körperverletzungen mit dem Einsatz von Waffen begangen beziehungsweise wo –––––– *) Vom Redner nciht überprüft.
besonders häufig Personen mit Waffen angetroffen werden. Auch darüber, glaube ich, sind wir uns hier alle noch einig.
Die Probleme fangen allerdings an, wenn wir uns Gedanken über die waffenrechtliche Einordnung bestimmter Gegenstände machen, und genauso, wenn wir uns das zugriffsbereite Führen – das ist nämlich eine Vorbedingung nach dem Waffengesetz – dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit näher betrachten.
Ich will das hier einmal an 2 Beispielen darstellen! Nicht wenige Menschen in unserem Land sind der Meinung, Sie müssten permanent mit einem Teppichmesser herumlaufen, eigentlich ein Gegenstand, mit dem man sich, wenn überhaupt, typischerweise selbst verletzten kann. Als Waffe eingesetzt mit weit herausgeschobener Klinge ist dieses Werkzeug jedoch geeignet, schwerste Verletzungen hervorzurufen. Oder nehmen wir den Baseballschläger! Ein Sportgerät mit hervorragenden Eigenschaften, einen Ball möglichst weit zu befördern, und im Einsatz als Waffe kann dieser Gegenstand tödliche Verletzungen hervorrufen!
Wenn wir – und das unterstützt die CDU-Fraktion ausdrücklich – nun fordern, das zugriffsbereite Führen aller als Waffen benutzbaren Gegenstände an den genannten Örtlichkeiten per Verordnung zu untersagen, dann ist die dafür erforderliche Regelung viel komplexer, als das der erste Anschein vermuten lässt, denn wann wird ein Teppichmesser auf der Diskomeile – davon war ja hier eben schon die Rede – hier in Bremen von einem Fußbodenverleger bestimmungsgemäß genutzt und wann könnte es als Waffe in Frage kommen?
Wann wird ein Baseballschläger vor einer Schule, die man als Örtlichkeit möglicherweise auch deklariert, zugriffsbereit und bestimmungsgemäß geführt, weil er nämlich auf dem Weg zu einer Sportveranstaltung ist, ohne auch nur im Geringsten als Waffe eingesetzt zu werden? Meine Damen und Herren, daran erkennen wir unschwer, dass das Ziel zwar klar ist, der Weg dorthin aber nicht leicht zu beschreiten ist.
Eine Lösung, Herr Tschöpe – und damit komme ich Ihrem Hinweis nahe –, könnte in der zeitlichen Befristung liegen, denn ein Teppichverleger wird kaum zur Nachtzeit in der Disko während des Betriebes einen neuen Teppich verlegen oder gar Baseball spielen wollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube auch, dass man das relativ einfach definieren kann. Wenn jemand nachts mit einem Baseballschläger auf der Diskomeile herumläuft – und das sollte man auch verhindern –, glaube ich nicht, dass er dann Baseball spielen will. In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag insofern, dass wir den Punkten 1 und 2 zustimmen, aber Punkt 3 ablehnen werden, weil wir glauben, dass es einfach zu komplex ist und das nicht alles in diesen Antrag hinein sollte.
Das Problem auf der Diskomeile muss dringend gelöst werden. Da haben wir in der Vergangenheit ja genug Beispiele gehabt, bei denen Waffen eingesetzt worden sind, und wir schließen uns auch ausdrücklich der Gewaltprävention in der Gesellschaft an. Da muss viel mehr in der Schule getan werden, da muss darauf hingewiesen werden, dass es nicht besonders männlich oder besonders stark ist – oder wie auch immer man das formulieren will –, wenn man mit Waffen durch die Gegend läuft und Waffen zeigt. Das hat aber auch etwas mit Medien und Mediengebrauch zu tun, wo so etwas auch immer wieder vorgeführt wird.
Das ist ein sehr komplexes Thema, dem man sich stellen muss. Wir haben das ja gestern im Zusammenhang mit den Präventionsräten auch schon einmal andiskutiert. Ich glaube, dahin gehört das auch, und da können wir das auch einsetzen, und in diesem Sinne wird die FDP-Fraktion sich verhalten. Ich bitte deshalb noch einmal darum, diesen Antrag abschnittsweise abzustimmen! – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Erlanson, dass das gesellschaftliche Sein das Bewusstsein bestimmt, ist ja ein alter Lehrsatz, den Sie gelesen haben, wahrscheinlich die Hälfte dieses Hauses auch. Was das mit dem Waffengesetz zu tun hat, leuchtet mir nicht unmittelbar ein.
Das ist aber auch nicht der Grund, warum ich mich hier hingestellt habe, sondern wenn Sie sagen, Sie sind für eine Entwaffnung der Gesellschaft, dann müssten Sie doch jedes Instrument ergreifen, das zurzeit zur Verfügung steht, und zurzeit steht eben nicht zur Verfügung, dass das ständige griffbereite Halten von Waffen verboten ist. Das wollen wir ja erst erreichen.
Was wir bereits jetzt machen können, ist, in Bremen an gefährdeten Orten wie der Diskomeile, wie Schulen, wie Jugendfreizeitheimen zu sagen, da bestimmen wir als Landesgesetzgeber, dass dort keine Waffen getragen werden sollen. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wenn Sie das Ziel teilen, warum Sie den ersten Step nicht mitmachen, sondern sagen, wir machen einmal einen dritten oder vierten mit. Das, finde ich, ist eine ziemlich unglaubwürdige Positionierung zum Thema Waffentragen!