Protocol of the Session on December 12, 2007

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Wewer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat begrüßt die Initiative der Bremer Sportjugend zur Einführung eines Ehrenkodex. Die Selbstverpflichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport sieht neben der Vorbeugung vor sexuellen Übergriffen oder Belästigungen weitere Punkte vor, die dem Ziel zu sozialem und fairem Verhalten anderen Menschen gegenüber dienen und das Recht anvertrauter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener auf körperliche und psychische Unversehrtheit berücksichtigen.

Zu Frage 2: Der Senat hat bereits am 23. März 1993 die „Dienstanweisung zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz“ beschlossen. Dort heißt es wie folgt: „Der Senat der Freien Hansestadt Bremen setzt sich auf allen Ebenen für den Schutz der Würde von Frauen und Männern ein und legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Beschäftigten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen. Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter und alle anderen Personen haben ein Recht auf einen die Würde nicht verletzenden Umgang ohne sexuelle Diskriminierung.“

Die genannte Richtlinie enthält insbesondere ein Verbot von sexueller Diskriminierung und Vorschriften zur Prävention. Eine Selbstverpflichtung der Bremer Bäder GmbH zur Vorbeugung der sexuellen Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz wird angestrebt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, als die Dienstrichtlinie 1993 verabschiedet wurde, war Bremen sehr führend auf diesem Gebiet und hat also hier den Weg gezeigt. Mittlerweile haben sich das Rechtsempfinden und die Rechtsauffassung in diesem Bereich gewandelt. Halten Sie es für notwendig, diese Dienstanweisung zu überarbeiten?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich würde das im Moment nicht eindeutig mit Ja beantworten, ich werde das aber als Anregung mitnehmen, weil ich glaube, dass in den meisten Regelwerken das Problem weniger im Regelwerk liegt, sondern in der praktischen Umsetzung und Durchsetzung des Regelwerks. Da glaube ich allerdings, dass wir in Bremen ganz gut aufge

stellt sind, aber ich nehme das sozusagen als Prüfauftrag gern noch einmal mit, ob denn mein Eindruck stimmt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben die Bremer Bäder GmbH angesprochen, das höre ich gern, dass dort eine Initiative ergriffen werden soll. Wie sieht es aber bei den Zuwendungsnehmern in Bremen aus? Wie werden diese in dieses Konzept, in diese Verpflichtung mit eingebunden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nach meiner Kenntnis ist es nicht so, dass Bremen bisher seine Zuwendungen an solche Voraussetzungen bindet. Ich gehe allerdings davon aus, dass in den meisten Bereichen, in denen wir fördern, solche ähnlichen Selbstverpflichtungen existieren. Es ist ja nichts, was nur im öffentlichen Sektor passiert, das passiert in anderen Bereichen auch, sodass ich davon ausgehe, dass in den meisten Bereichen, in denen wir Zuwendungen erteilen, so etwas von sich aus erfolgt oder auch eingeklagt werden kann. Es ist ja auch so, wenn ich am Arbeitsplatz diskriminiert werde, kann ich mich im Zweifel auch gerichtlich dagegen wehren, und von daher gehe ich davon aus, dass das da beachtet wird.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es geht ja nicht nur um die Diskriminierung am Arbeitsplatz, es geht ja auch um den Schutz von kleinen Kindern, mit denen hier gearbeitet wird. Herr Staatsrat, Sie sind in Ihren Antworten etwas vage geblieben. Ich nehme das jetzt einfach einmal so hin und möchte Sie fragen, ob es möglich ist, uns im Laufe des Frühjahrs im Gleichstellungsausschuss hierüber zu berichten.

Bitte, Herr Staatsrat!

Kein Problem!

(Abg. Frau A r n o l d - C r a m e r [SPD]: Danke!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hinners! – Bitte, Herr Kollege!

Herr Staatsrat, halten Sie es für möglich, dass in den Fällen, in denen ein Übungsleiter oder ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Sport wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden ist oder strafrechtlich anderweitig in

Erscheinung getreten ist, darüber ein Informationsaustausch innerhalb der Vereine stattfindet oder, auf den öffentlichen Dienst bezogen, innerhalb des öffentlichen Dienstes durchgeführt wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Abgeordneter Hinners, da würde ich zweiteilen. Das eine ist, ich gehe davon aus, dass wir alle immer die Unabhängigkeit des organisierten Sports sehr hochgehalten haben und hochhalten. Deshalb würde ich darauf setzen, dass innerhalb des organisierten Sports, wenn jemand so auffällig geworden ist, dafür gesorgt wird, dass so jemand nie wieder eine solche Aufgabe übernehmen kann. Das ist der eine Punkt. Das würde ich aber ungern sozusagen staatlich oder wie auch immer regeln, sondern da würde ich auf die Selbstreinigungskräfte des organisierten Sports setzen.

Was den öffentlichen Bereich, unseren Verantwortungsbereich in der öffentlichen Verwaltung, angeht, muss man allerdings davon ausgehen können, dass das innerhalb der Verwaltung kommuniziert wird, sodass eine solche Funktion von einer solchen Person nicht mehr übernommen werden kann.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Nein, vielen Dank!)

Eine weitere Zusatzfrage! Bitte, Herr Fecker!

Herr Staatsrat, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass es eine Vereinsautonomie gibt und auch auf die Frage der Kollegin Arnold-Cramer entsprechend geantwortet. Jetzt würde mich natürlich interessieren, ob Sie meine Auffassung teilen, dass es das Sinnvollste wäre, wenn sich eine solche Selbstverpflichtung aus den einzelnen Vereinen heraus ergeben würde, aber auch, ob der Senator für Inneres und Sport gewillt und bereit ist, eine solche Initiativzündung seitens der Behörde zu starten.

Bitte, Herr Staatsrat!

Es ist ja so, dass dieser Ehrenkodex von der Sportjugend unabhängig von irgendwelchen staatlichen Aufträgen entwickelt worden ist. Das begrüßt der Senat ausdrücklich, das habe ich vorhin deutlich gemacht, und ich gehe davon aus, dass die Sportjugend im Bereich des organisierten Sports dafür wirbt – wie wir innerhalb des öffentlichen Sektors dafür werben –, dass dieser Kodex nicht nur für die Sportjugend gilt, sondern für den gesamten Sport. Wir würden das gern unterstützen, Herr Fecker!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Elternzeit bei der Polizei Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Neumeyer, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Neumeyer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Frauen und wie viele Männer in der Polizei Bremen befinden sich derzeit in Elternzeit?

Zweitens: Wie viele Polizistinnen und Polizisten arbeiten in Teilzeit, um die Betreuung ihrer Kinder wahrnehmen zu können?

Drittens: Wie soll die Elternzeit in Zukunft bei den Einstellungszahlen der Polizei berücksichtigt werden, um Fehlzeiten aufzufangen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Wewer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 und 2: Zum Stichtag 1. November 2007 nehmen bei der Polizei Bremen 100 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte Elternzeit, Urlaub ohne Dienstbezüge oder Teilzeitbeschäftigung in Anspruch, um ihre Kinder zu betreuen. Davon sind 23 Polizeivollzugsbeamtinnen und 1 Polizeivollzugsbeamter vollzeitig abwesend. 67 Polizeivollzugsbeamtinnen und 9 Polizeivollzugsbeamte sind in Teilzeit beschäftigt. Der Umfang der Beurlaubung umfasst insgesamt rund 60 Vollzeiteinheiten.

Zu Frage 3: Die Beschäftigungszielzahl für den Polizeivollzug beträgt ab 2008 2320 Vollzeiteinheiten. Unberührt bleibt die Möglichkeit, durch freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit zusätzliches Personal zu gewinnen. Auch für die Zukunft wird sichergestellt, dass die vom Haushaltsgesetzgeber beschlossene Zielzahl mit der entsprechenden Zahl von Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen hinterlegt ist. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Ja, bitte!)

Bitte sehr!

Herr Staatsrat, sind Sie mit mir einer Meinung, dass durch den Sinneswandel bei den Männern und die Einstellungsquo

te der Frauen in der Polizei, die ja höher ist, was ich beides sehr begrüße, das Problem größer wird oder dadurch, dass die Zahl derjenigen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, sich erhöht?

Bitte, Herr Staasrat!

Frau Neumeyer, zunächst einmal kann man darüber diskutieren, ob das ein Problem ist.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich habe Sie eigentlich eher so verstanden, dass wir das begrüßen.