Protocol of the Session on November 22, 2007

Zum Abschluss die Kernaussagen der Sozialdemokraten für das Radio-Bremen-Gesetz! Dieses RadioBremen-Gesetz erfüllt die aktuellen medienpolitischen Erfordernisse, die an ein heutiges Mediengesetz gestellt werden. Es ist somit auf der Höhe der Zeit, ich füge weiter hinzu, es ist sogar weit vor der Bewegung der medienpolitischen Entwicklung. Zweitens, die Initiativrechte der Rundfunkräte als Kontrolleure werden gestärkt, und sie können damit ihrer Aufsichtspflicht noch stärker nachkommen, um die geforderte Transparenz auch weiter sicherstellen zu können.

Ich glaube abschließend, dass dies ein gutes, ein mutiges Radio-Bremen-Gesetz ist, das qualitative Verbesserungen hat, sich aber auch nicht davor scheut, den Rundfunkrat zu verkleinern und sich dieser Debatte auch ganz offen zu stellen. Insofern bitte ich Sie alle, diesem Gesetz in erster Lesung zuzustimmen und der Überweisung an den Medienausschuss ebenfalls! – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn in der nächsten –––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Woche der Festakt von Radio Bremen stattfindet, die offizielle Einweihung des neuen Funkhauses an der Weser, dann liegt hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hinter der Intendanz, hinter den Personalräten ein ganz hartes Stück Arbeit, ein ganz hartes Ringen um die Zukunft von Radio Bremen, über die Zusammenlegung des Standorts für den Hörfunk und des Fernsehens an einem neuen Standort, was nicht ohne, ich sage einmal, Auseinandersetzungen gegangen ist, wozu auch produktiver Streit stattgefunden hat. Aber wenn man am Ende jetzt das neue Funkhaus sieht – und ich hoffe, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Chance nutzen, sich das neue Funkhaus anzuschauen –, dann muss man an dieser Stelle im Parlament auch noch einmal die Arbeit des gesamten Hauses von Radio Bremen würdigen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken)

Ein neues Radio Bremen, oder dann werden wir wieder alle sagen, das ist Radio Bremen! Radio Bremen hat sich auf einen schwierigen Weg gemacht, den es nicht freiwillig gegangen ist, und wir haben uns natürlich auch in der medienpolitischen Debatte immer wieder damit auseinandergesetzt: Wie müssen eigentlich moderne Rundfunkgesetze aussehen, was vereinbaren die Ministerpräsidenten im Rahmen der Staatsverträge und wird durch die Landesparlamente ratifiziert, was verlangt die Europäische Union von einem modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa?

Da nimmt Deutschland ja eine besondere Rolle ein mit seinem gewachsenen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, was sich deutlich von den Rundfunksystemen in den anderen Ländern unterscheidet. All diese europäischen Gesetze und auch Staatsverträge der Bundesländer mussten wir dann auch umsetzen, mussten das auch als Grundlage nehmen, um bestimmte begriffliche Änderungen beim Radio-BremenGesetz vorzunehmen.

Aber wir haben auch die Chance genutzt und noch einmal ganz grundlegend diskutiert: Welche Aufgaben, Frank Schildt hat das deutlich gemacht, haben eigentlich die Rundfunkräte im Jahr 2007? Ist es eigentlich gut, dass man da ein Riesengremium hat, ist das nicht eigentlich Ausdruck von Pluralität, und müsste das nicht vielleicht auch noch viel größer sein, oder gibt es nicht auch den Weg, dieses Gremium kleiner zu machen, auch zu professionalisieren, die Rundfunkräte in ihrer Arbeit zu unterstützen, da ja auch immer mehr Aufgaben auf sie zukommen?

Die EU sagt, Rundfunkräte müssen künftig entscheiden, welche Programme neu sind, welche Programme wichtig sind. Das macht auch noch einmal deutlich, dass hier der Gesetzentwurf, den heute die rotgrüne Regierung vorgelegt hat, das auch ernst nimmt, was die EU von den Rundfunkräten verlangt, aber

dass wir die Rundfunkräte bei dieser wichtigen Aufgabe auch nicht alleinlassen wollen, sondern sie auch ganz konkret unterstützen, indem wir sagen, es ist wichtig, dass Rundfunkräte fortgebildet werden, und es ist richtig, dass sie mehr Mitspracherecht bekommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken)

Den Gesetzentwurf, den wir heute vorgelegt haben, Kollege Schildt hat das gesagt, möchten wir heute in erster Lesung beschließen, wir möchten ihn zur Beratung in den Ausschuss für Medienangelegenheiten überweisen, und wir wollen eine breit angelegte Anhörung durchführen, in der dann auch die Senatskanzlei, die Intendanz und die betroffenen Gremienvertreter zu Wort kommen.

Es ist das eingetreten, was wir uns gewünscht haben: Wir haben eine Pressekonferenz durchgeführt, haben den Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt, und wir haben jetzt schon eine Reihe wirklich sehr guter Änderungsvorschlägen bekommen! Ich möchte mich da noch einmal bei der Frauenbeauftragten, auch beim DBB bedanken, ich möchte mich beim Personalrat von Radio Bremen bedanken. All diese Gremienvertreter und auch Rundfunkratsmitglieder diskutieren unseren Entwurf, und das ist das, was wir, Frank Schildt und ich, uns auch gewünscht haben, dass eine parlamentarische Diskussion stattfindet, aber dass auch eine Diskussion in der Stadt über diesen Gesetzesvorschlag stattfindet.

Das muss ich sagen, das war in der Vergangenheit nicht immer so. Wir haben auch schon einmal die erste und zweite Lesung in zwei Tagen durchgezogen

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Das hatte einen anderen Grund!)

und hatten nur 72 Stunden Zeit zur Beratung. Ich muss sagen, das ist doch ein Weg, Herr Kollege Strohmann, für den Sie uns ruhig einmal loben können, das machen wir doch jetzt richtig gut.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir wollen es mit dem Gesetzentwurf nicht nur besser machen, dass die Parlamentarier Zeit haben, sich zu beraten, wir wollen ganz grundlegend erreichen, dass es eine stärkere Transparenz für den Gebührenzahler gibt: Was passiert eigentlich mit den Gebühren, die ich zahle? Was leistet der öffentlichrechtliche Rundfunk, unsere Rundfunkanstalt Radio Bremen dafür? Da wäre auch vorstellbar, dass man künftig wie die ARD zum Beispiel ein Jahrbuch des Gebührenzahlers herausgibt. Das ist eine Idee, die wir auch diskutiert haben und die ich auch heute noch einmal vorstellen möchte.

Wir wollen, dass Radio Bremen viel stärker als bisher Rechnung darüber ablegt, was mit den Rundfunkgebühren passiert ist. Das passiert zum Teil schon, auf der Homepage von Radio Bremen kann man das nachlesen. Aber wir sehen auch, dass bei den fortlaufenden Debatten über Sinn und Zweck von Rundfunkgebühren die Notwendigkeit besteht zu zeigen, dass die Rundfunkgebühren, die gezahlt werden, auch sinnvoll eingesetzt werden für eine unabhängige Berichterstattung, und das ist etwas wert und muss auch Ihnen, den Zuhörerinnen und Zuhörern, etwas wert sein.

Mit der Novellierung des Radio-Bremen-Gesetzes schaffen wir diese Transparenz, wir stärken die Rechte der Rundfunkräte. Dass das vielleicht die Intendanz nicht immer gut findet, darauf sind wir in der Diskussion auch vorbereitet, aber wir wollen das auch offensiv diskutieren. Der öffentlich-rechtliche Sender soll unter anderem eine Publikumsstelle einrichten, und das soll den Rundfunkrat nicht unterlaufen, sondern soll den Rundfunkrat stärken. Wir wollen, dass Zuschauerinnen und Zuschauer und Zuhörerinnen und Zuhörer ihre Beschwerden, ihre Anregungen an eine zentrale Stelle bei Radio Bremen schicken können, dass natürlich der Rundfunkrat auch darüber diskutiert, dass das nicht nur durch ein Nadelöhr Intendanz läuft, sondern dass es wirklich ein gutes transparentes Verfahren gibt, in dem man als Zuschauer Fragen stellen kann, sich auch beschweren kann.

Das, mussten wir feststellen, kommt anscheinend doch häufiger vor, als man das gemeinhin annimmt. Aber es gibt auch positive Rückmeldungen, wenn neue Moderatoren anfangen, wenn neue Sendeformate eingeführt werden, und das ist man den Gebührenzahlern schuldig, dass die Sender sich auch an dieser Stelle öffnen und die Menschen auch dazu einladen mitzumachen. Die Leute haben das Recht darauf, eine vernünftige Antwort zu bekommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Jeder Hörer oder Zuschauer kann sich künftig mit Beschwerden oder Anregungen an diese Publikumsstelle wenden. Ich sage auch ganz deutlich, Radio Bremen gehört allen Bürgerinnen und Bürgern, die Rundfunkanstalt muss die Menschen deshalb künftig mehr darüber informieren, wie ihr Geld eingesetzt wird.

Uns Grünen war es wichtig, dass der Rechnungshof auch die Tochterunternehmen künftig prüfen kann, an denen Radio Bremen beteiligt ist. Der Umstrukturierungsprozess hat dazu geführt, dass Radio Bremen Gesellschaften gegründet hat oder sich auch an Gesellschaften beteiligt. Der Rechnungshof soll fortan auch die Tochterunternehmen und diese Beteiligungen von Radio Bremen prüfen dürfen, da es sich ja um Rundfunkgelder handelt. Über die Verwendung von Rundfunkgebühren muss die Anstalt Re

chenschaft ablegen. Denkbar ist auch das eben von mir angesprochene Jahrbuch Rechenschaftsbericht für die Gebührenzahler, in dem dann vorgestellt wird, wie die für Radio Bremen gezahlten Rundfunkgelder von Radio Bremen auch eingesetzt worden sind.

Wir haben vorgeschlagen, den Rundfunkrat zu verkleinern, weil wir auch sagen, die Arbeit des Rundfunkrats muss professionalisiert werden, sie wird anspruchsvoller. Wir erhoffen uns von unserem Vorschlag eine muntere Debatte. Herr Kollege Schildt hat es angesprochen, wenn man einen Vorschlag macht, etwas zu verkleinern, sagen nicht alle hurra. Wir hören viele sagen, das ist nicht immer effektiv, wie im Rundfunkrat gearbeitet wird, aber dann kommt das „Ja, aber“. Herr Strohmann kann davon auch ein Lied singen,

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Er kann gar nicht singen!)

er ist ja auch schon in die Debatten mit eingestiegen. Wir wollen aber diesen Weg gehen, und das werden wir auch im Ausschuss bei der Anhörung offensiv vertreten.

Künftig sollen die Rundfunkräte Wirtschaftspläne genehmigen. Deswegen halten wir es auch für absolut notwendig, dass Fortbildungen gemacht werden. Uns ist gleich als Argument entgegengehalten worden: Wenn jetzt der Rundfunkrat mitreden darf über Programmbeiträge und bei Serien, die eine bestimmte Summe überschreiten, ist das nicht ein Eingriff in das Programm, ist das nicht ein Eingriff in die journalistische Unabhängigkeit? Da, muss ich sagen, sollte man keine Angst haben. Ein anderer Sender, der WDR, macht das schon seit Jahren so, und wenn man sich das Programm des WDR anschaut, dann merkt man, er ist weiterhin auch journalistisch unabhängig, und diese Ängste haben sich dort nicht bestätigt. Da sollten wir auch den guten Beispielen aus anderen Ländern folgen.

Wir begrüßen, dass dem Rundfunkrat künftig auch eine Migrantin beziehungsweise ein Migrant angehören wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt für die Integration von Zugewanderten eine bedeutende Rolle. Migranten stellen auch in Bremen eine wichtige gesellschaftliche Gruppe dar, und diesen Fakt berücksichtigen wir nun mit einem Sitz im Rundfunkrat, sodass Migranten und Migrantinnen ihre Belange einbringen können. Im Radio-Bremen-Gesetz wird die Integration von Migranten als Aufgabe verankert. Das ist ein wichtiger Erfolg.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken)

Wir wissen auch, dass es eine Debatte darüber gibt, neben den Kirchen, die wir jetzt in unserem Entwurf gelassen haben – also weiterhin haben die Evangelische Kirche, die Katholische Kirche und auch die

jüdische Gemeinde jeweils einen Sitz im Rundfunkrat –, das will ich auch offen ansprechen, ob es nicht auch zeitgemäß ist, dass die Muslime einen Sitz bekommen, wenn wir die Glaubensgemeinschaften berücksichtigen. Ich finde, auch bei der Anhörung sollte man diese Debatte führen und sich da die Argumente anhören und dann noch einmal in die Diskussion eintreten. Ich werde diese Diskussion jetzt nicht mit einem Streich beenden, sondern dort gibt es auch unterschiedliche Vorschläge, und auch der Rundfunkrat von Radio Bremen hat über diese Frage schon diskutiert. Aber ich will auch sagen, bei unserem Entwurf haben wir vorgesehen, eine Migrantin und einen Migranten vorzuschlagen, die oder den künftig der Rat für Integration benennen wird. Das halten wir für den richtigen Weg. Aber ich sage auch, die andere Debatte muss man im Jahr 2007 auch weiterführen. Der Rundfunkrat soll gestärkt werden. Wir haben vorgeschlagen, dass künftig fünf Mitglieder nicht mehr durch die Kulturdeputation benannt werden, sondern dass es eine Art Bewerbungsverfahren geben wird; Kollege Schild hat das vorgestellt. Wir haben Kriterien für Expertinnen und Experten aufgestellt. Wir sagen, der Medienausschuss als zuständiger Ausschuss für Radio Bremen soll dieses Bewerbungsverfahren durchführen, sodass sich Menschen mit betriebswirtschaftlicher Kenntnis, mit ausgewiesener Fachkenntnis im Bereich Kulturpublizistik als Beispiel oder Medientechnik bewerben können, um die Arbeit im Rundfunkrat zu unterstützen. Das halten wir für den absolut richtigen Weg. Ich bin auch froh, dass wir hier mit den Kolleginnen und Kollegen von der Kulturdeputation einen guten Vorschlag auf die Beine gestellt haben. Natürlich ist es wichtig, dass künftig auch mehr Frauen im Rundfunkrat von Radio Bremen sind. Die Frauenbeauftragte des Landes Bremen hat sich auch zu Wort gemeldet in dieser Debatte, aber ich finde, auch als Gesetzgeber müssen wir einen praktikablen Text vorschlagen. Wir können jetzt nicht vorschlagen, dass alle vier Jahre, wenn eine Organisation einen Mann entsendet hat, dieser zwangsläufig ausgewechselt werden muss, weil dann eine Frau an der Reihe ist. Das ist auch Sache der gesellschaftlich relevanten Gruppen, für diesen Wechsel zu sorgen und in ihren Verbänden und Vereinigungen darüber zu diskutieren. Das kann der Gesetzgeber nicht allein lösen, dass sich unterproportional oft Frauen in diesen Einrichtungen und Sachen organisieren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Aber es ist unser erklärter Wille, den Anteil an Frauen im Rundfunkrat zu steigern und dort auch zu einer guten Lösung zu kommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Jetzt möchte ich noch auf eine vorliegende aktuelle Anregung eingehen, die zu diesem Gesetzentwurf gekommen ist. Ich möchte sie auch aufnehmen, weil ich sie für wichtig halte. Sie kommt vom Personalrat von Radio Bremen, der sagt, er habe sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und habe einen weiteren Vorschlag. Ich denke, dieser Vorschlag beinhaltet ein wichtiges Thema, das heute auch schon in die Debatte hier einfließen sollte, und zwar geht es darum, dass Radio Bremen durch die Umstrukturierung nicht nur noch feste Mitarbeiter hat, sondern dass wir es mittlerweile mit einem öffentlich-rechtlichen Sender zu tun haben, bei dem es auch viele freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Der Personalrat von Radio Bremen sieht in diesem Zusammenhang Regelungsbedarf und sagt, er möchte natürlich Personalvertreter aller Beschäftigten sein und nicht, dass es an der Stelle zu einer Spaltung kommt, dass die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt von der Mitbestimmung und auch von der Personalvertretung ausgenommen wären. Ich muss sagen: Ich teile das Problem so, wie mir das geschildert worden ist, weil Radio Bremen zurzeit zum Stichtag 1. April 2007 282 Angestellte und im journalistischen Bereich 165 arbeitnehmerähnliche Personen beschäftigt. Zum Vergleich: Am 1. Juli 2002 waren es nur 133 arbeitnehmerähnliche als freie Mitarbeiter. Würde den arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das aktive und passive Wahlrecht zum Personalrat vorenthalten werden, wäre mehr als ein Drittel – und ich finde, das ist eine sehr relevante Zahl – der Belegschaft von Radio Bremen nicht im und durch den Personalrat vertreten. Das möchte ich heute hier sagen. Diesen Punkt werden wir selbstverständlich in die Anhörung mit aufnehmen, weil ich es für wichtig erachte, dass es eine gut funktionierende Personalvertretung bei Radio Bremen gibt. Ohne die Personalvertretung wäre der Umstrukturierungsprozess, so wie er stattgefunden hat, nicht über die Bühne gegangen. Mit dieser Frage muss man sich seitens des Parlaments auch auseinandersetzen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie merken, das Gesetz ist detailreich. Herr Schildt und ich könnten Sie ohne Mühe bis heute Abend mit jedem Paragrafen unterhalten und auch Ausführungen dazu machen. Ich möchte jetzt allerdings der Opposition die Gelegenheit geben, ihre Gedanken und Anregungen, ihr Lob für Rot-Grün hier vorzutragen. Ich denke, es war ein sehr produktiver Diskussionsprozess zwischen den beiden Koalitionsfraktionen, und ich wünsche mir, dass es eine ebenso fruchtbare Debatte wird mit den Oppositionsfraktionen hier im Haus und bei der Anhörung. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Zuruf des Abg. D r. S i e l i n g [SPD])

Herr Sieling, Sie sind ja auch Rundfunkratsmitglied, bitte passen Sie jetzt ein bisschen auf, weil Sie auch in der Diskussion sind!

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Ich passe immer auf!)

Frau Stahmann, ich finde das großartig, dass Sie der Opposition auch erlauben, dazu etwas zu sagen!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: So sind wir!)

Dieser Gesetzentwurf hat natürlich einen Vorlauf. Wir bewegen uns in einer immer schneller werdenden Medienwelt mit einer weiteren Digitalisierung und immer stärker werdenden Kommerzialisierung der Medien. Dieser Entwicklung müssen wir uns bewusst sein. Die weltweite Entwicklung bei privaten Anbietern, bei denen internationale Finanzgruppen Sender oder Medienunternehmen kaufen und Einfluss auf die journalistische und publizistische Inhalte nehmen, macht deutlich, wie wichtig die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert Informationen, Meinungsbildung und Vielfalt in unserer Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat dies noch einmal in seinem jüngsten Urteil bekräftigt. Genauso ist klargestellt worden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner technischen Entwicklung innerhalb der digitalen Welt die Möglichkeit haben muss, sich daran zu beteiligen. Er darf nicht auf dem gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmatischer, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden. Das wäre genauso, als wenn in den Fünfzigerjahren bei der Einführung des Fernsehens der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin nur Radio hätte machen dürfen. Deshalb ist dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr wichtig.