vorgabe des Bundes zwingend abwarten mussten, wurde hier also viel Zeit von Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit benötigt, namentlich von dem Bundesumweltminister Trittin, der bekanntlich Mitglied beim Bündnis 90/Die Grünen ist. Sie sehen also, vielleicht auch daher der Meinungsumschwung!
Dazu kommt noch, dass lange Zeit die Frage bestand, was genau umzusetzen ist, weil es so viele ungeklärte Rechtsbegriffe in dieser neuen europäischen Vorlage gab.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Wovon würden Sie eigentlich re- den, wenn es die Grünen nicht gäbe? Re- den Sie zum Wassergesetz oder wozu?)
Ich rede nicht darüber, Frau Linnert, wie doof ich die Grünen finde, sondern es geht mir hier um die Umsetzung, und ich möchte in diesem Fall einfach noch einmal auf einige Schwerpunkte aufmerksam machen.
Diese ungeklärten Rechtsbegriffe konnten nicht komplett geklärt werden, so dass es in vielen Bereichen eine wortwörtliche Umsetzung der europäischen Richtlinie gab. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie enthält insbesondere in ihren Anhängen zahlreiche detaillierte Anforderungen, die ebenfalls in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Aufgrund der Rahmengesetzgebung, wie schon erwähnt, war insoweit keine einheitliche Verordnung möglich, obwohl nach den rahmengesetzlichen Vorgaben des Bundes die Umsetzung dieser Richtlinie weitestgehend bundeseinheitlich zu erfolgen hat, zumal eine effiziente Kooperation und Koordination zwischen den Ländern zu gewährleisten ist. Hinzu kommt, dass die zehn Flussgebietseinheiten, die die Bundesrepublik Deutschland betreffen, in den meisten Fällen die Grenzen eines Landes und auch der Bundesrepublik Deutschland überschreiten. Die Weser ist dabei eine Ausnahme, da sie von der Quelle bis zur Mündung in Bremerhaven nur durch Deutschland fließt.
Auch die bundesweite Abstimmung beziehungsweise die Abgleichung mit Niedersachsen wurde trotz ihrer Zeitintensität vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr vorbildlich wahrgenommen. So wurde zum Beispiel auch das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren mit immerhin 36 beteiligten Parteien ab 20. Mai 2003, also noch in der alten Legislaturperiode, mit diversen Erörterungsterminen durchgeführt und begonnen. Dass dabei einige Wünsche und Anregungen von Beteiligten nicht umgesetzt werden konnten, weil europa- und bundeseinheitliche Normen umzusetzen waren, die dem Landesgesetzgeber gerade zu diesen Wünschen keinen Gestaltungsspielraum einräumten, ist unangenehm, aber
nicht abänderbar und dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr auch nicht anzulasten. Das kann vielmehr nur auf europäischer Ebene oder auf Bundesebene in nachfolgenden Gesetzesänderungen ausgeräumt werden.
Da die Grünen in der Deputation noch einige Bedenken hatten, haben wir, weil noch Abklärungsbedarf hinsichtlich der Grünen vermutet wurde, damals dann auch noch ein zweites Hearing am 28. November 2003 zwischen der ersten und zweiten Lesung durchgeführt. Hierbei wurde jedoch sehr schnell deutlich, dass die vermuteten Abstimmungsdifferenzen, Wünsche und Anregungen, die unberücksichtigt waren, in der Form gar nicht mehr bestehen, sondern dass, soweit Anregungen und Wünsche jetzt schon bedient werden konnten, dies fast umfänglich erfolgte. Die Deichverbände machten keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einleitung geltend, nur der Wegfall der Erlaubnispflicht und die Einführung der Anzeigepflicht machten sie nicht glücklich. Sie waren jedoch mit den Informationen des Ressorts einverstanden, dass hier ein Beitrag zum Bürokratieabbau versucht werde.
Meine Damen und Herren, wir sind auf dem Weg zur Innovationsregion. Da ist das doch ein guter Beitrag, zumal das Ressort signalisierte, dass im Fall von Problemen eine Änderung jederzeit möglich sei. Darüber hinaus wird zurzeit auch zu diesen Bereichen an einer Verordnung gearbeitet, die die technischen Anforderungen an dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung regeln soll und im Jahr 2004 vorgelegt wird.
Natürlich gibt es noch Anregungen und Wünsche der Verbände, so zum Beispiel auch beim Hochwasserschutz. Diese werden jedoch umfänglich in der schon vom Bund in Vorbereitung befindlichen achten Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes noch einmal erörtert werden, so dass von Seiten des Verbandes, der hier auch namentlich zitiert wurde, an dem jetzigen Entwurf nur Anregungen und Wünsche, aber keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Einführung verblieben. Insofern wunderbar!
Abschließend möchte ich noch zwei Dinge festhalten. Gerade weil hier zum ersten Mal ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, werden Änderungen in der Zukunft auf europäischer Ebene wie aber auch auf Bundes- und auf Landesebene nicht ausbleiben. Das ist immer so, wenn Erkenntnisse aus der Praxis in einem schon geplanten wie auch folgenden Verfahren eingebracht werden können und müssen, weil hier ein völlig neuer Ansatz, etwas Innovatives versucht wurde.
Zweitens: Das Europäische Parlament und der Bund haben die Vorgaben durch die Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz gemacht, diese Rahmenregelung mit ihren Bestimmungen und Detailvorgaben durch die Landesgesetzgebung bis zum 22. Dezember 2003 umzusetzen. Eine Verta
gung hätte auch EU-rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können in Form eines Vertragsverletzungsverfahrens. Dies ist nunmehr ausgeräumt, weil wir es, so wie ich das sehe, mit Mehrheit beschließen werden.
Wir haben hier insgesamt nichts zu verlieren, sondern nur etwas zu gewinnen. Lassen Sie uns daher in Bremen diese Chance positiv nutzen, indem wir diesem Auftrag zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie fristgerecht nachkommen und die Gesetzesänderung heute in zweiter Lesung beschließen! – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr viel zum Wassergesetz gesagt worden, was ich dann nicht mit meinen Worten noch einmal wiederholen möchte. Das kann nicht der Sinn sein. Ich möchte nur kurz auf drei Punkte eingehen, die mir sehr wichtig sind, und damit natürlich auch begründen, weswegen die SPD-Fraktion diesem Gesetz zustimmen wird.
Erstens, und das hat Frau Mathes schon angesprochen, es handelt sich hier wirklich um einen Meilenstein in der Gewässerbewirtschaftung. Es geht jetzt darum, Flüsse nicht mehr nur bis zur Ländergrenze zu betrachten, sondern als Gesamtsystem. Es soll versucht werden, möglichst hohe ökologische Standards zu erreichen. Es sind konkrete Maßnahmen vorgesehen, wie die Ziele umgesetzt werden sollen. Das ist ein sehr positiver Tatbestand.
Ich hoffe, dass damit auch Irrsinnigkeiten beendet werden, mit denen wir in den letzten Jahren verstärkt zu kämpfen hatten. Ich nenne hier nur als Stichwort das Hochwasser im letzten Jahr, das auch maßgeblich dadurch verursacht wurde, dass jeder immer nur „Kleinigkeiten“ am Gewässer verändert hat und dann so genannte Starkregenereignisse plötzlich katastrophale Folgen haben können. Mit diesem Wassergesetz und der zugehörigen Rahmenrichtlinie auf EU- und Bundesebene ist im Prinzip das Instrumentarium geschaffen, dagegen zu arbeiten und das entsprechend zu verbessern.
Der zweite Punkt: Das Gesetz ist der Anfang, jetzt kommt die eigentliche Arbeit. Auf der Basis der Zielvorgaben muss jetzt eine Bestandsaufnahme erfolgen, und es müssen anschließend Projekte und Programme entwickelt werden, wie denn der ökologische Zustand der Gewässer insgesamt verbessert werden soll. Dabei bin ich dann wirklich sehr gespannt darauf, ob Frau Mathes Recht behalten wird, dass das auch zur Folge haben wird, dass man das Trinkwasserschutzgebiet ausweisen muss. Aus meiner persönlichen Sicht würde ich auch sagen, das
wäre gesetzlich durchaus sehr nahe liegend. Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie der Senat damit umgehen wird, dass er die ortsnahe Wasserentnahme entsprechend fördern und erhalten muss. Wir warten es einfach ab. Es wird sicherlich in den nächsten Monaten in dieser Frage mehr Licht ins Dunkel kommen.
Drittens möchte ich kurz einen Punkt ansprechen, wo wir als Regierungskoalition auch lernen müssen, unter Umständen mit Kritik umzugehen. Es ist explizit in der Richtlinie gefordert, dass die aktive Beteiligung von interessierten Personen, Gruppen und Organisationen gefördert werden soll. Dies ist ein ganz wesentlicher Punkt, weil es in der Tat viele Umweltverbände gibt, die einzelne Maßnahmen, die wir aus irgendwelchen, natürlich jeweils guten Gründen für sinnvoll halten, doch sehr hart bekämpfen.
Ich finde, es ist eine gute Sache, in einem Gesetz auch festzuschreiben, dass man diesen harten Meinungsaustausch zwischen den verschiedenen Gruppen will. Ich denke, es wird auch notwendig sein, dass wir aktive Fördermaßnahmen dafür ergreifen, dass das in die Tat umgesetzt werden kann, weil wir in der Vergangenheit durchaus haben lernen können, dass nur durch die kritische Begleitung durch die Öffentlichkeit manches im Umweltbereich, aber auch in vielen anderen Bereichen wirklich vorangekommen ist. Die Chance sollte man auch weiter nutzen.
Alles in allem, das habe ich am Anfang gesagt, unterstützt die SPD-Fraktion dieses Gesetzesvorhaben, weil es, glaube ich, ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal kann ich im Endeffekt all das unterstreichen, was die Vorredner hier angesprochen haben. Es handelt sich bei dem Wasser um ein entscheidendes Naturgut, und deshalb muss es auch entsprechend geschützt werden. Von daher haben wir heute wirklich einen wichtigen Schritt gemacht, die entsprechenden Richtlinien, die uns vorgegeben worden sind, Frau Ahrens hat das alles ausführlich erklärt, durch die EU und auch durch den Bund, entsprechend umzusetzen. Das Schöne ist auch noch, dass wir das fristgerecht schaffen. Bis zum 22. Dezember 2003 hätten wir Zeit. Nun werden wir das heute in zweiter Lesung entsprechend verabschieden, und dann wird der Senat es verkünden. Insofern ist es sehr positiv, dass wir mit einer großen Kraftanstrengung aller Beteiligten diesen Zeitplan halten können. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Bis jetzt hat das übrigens nur etwa die Hälfte der Bundesländer geschafft. Ich will das an dieser Stelle auch einmal sagen. Die andere Hälfte wird diesen Zeitplan nicht einhalten. Insofern ist es gut, dass wir dies zum Beispiel mit Thüringen oder auch mit Schleswig-Holstein gewährleistet haben.
Zum Zweiten, das will ich gern noch einmal ergänzen, haben wir damit im Wesentlichen eine Umsetzung der vorgeschriebenen Richtlinien eins zu eins in diesem Gesetzentwurf vorgenommen. Dies kann auch Auswirkungen für Bremen bedeuten, das muss man auch ganz offen kommunizieren. Es ist klar, wenn einem durch die EU und durch den Bund gewisse Vorschriften gemacht werden, muss man Verfahrensanträge oder was auch immer, Frau Kollegin Mathes, dann unter geänderten Rahmenbedingungen gegebenenfalls neu beurteilen.
Ich würde jetzt nicht so vorschnell wie Sie dazu kommen und sagen, hier liegt jetzt ein Ergebnis fest! Natürlich stärkt aber auch dieser Beschluss, den wir hier fassen, der auch eine Umsetzung der EU-Richtlinie und der Bundesrahmenrichtlinie, das muss man an dieser Stelle deutlich sagen, ist, was die wohnortnahe Trinkwasserversorgung betrifft, natürlich auch Anträge, die bei uns im Hause vorliegen. Insofern muss man damit auch entsprechend umgehen.
Die nächste Bemerkung – ich möchte nicht alles wiederholen, was hier gesagt wurde – ist die Frage des Hochwassers. Wir nehmen das gern mit, dass wir uns darüber im nächsten Jahr noch einmal auseinander setzen werden. Sie wissen, dass wir in der gemeinsamen Kabinettssitzung von Niedersachsen und Bremen, was die Wümme betrifft, einen gemeinsamen Aktionsplan verabschiedet haben, auch unter einer vernünftigen Kostenteilung zwischen Niedersachsen und Bremen, was ja nicht immer der Fall ist. Manchmal müssen wir sogar an der einen oder anderen Stelle Sachen vorfinanzieren, damit sie schneller laufen. An dieser Stelle haben wir aber auch eine vernünftige Kostenerstattung und -teilung tatsächlich erreichen können.
Wir müssen natürlich an diesem ganz konkreten Beispiel des Hochwasseraktionsplans für die Wümme auch schauen, welche Erfahrungen wir mit Niedersachsen gegebenenfalls sammeln können. Darüber hinaus gibt es bundesweit diverse Diskussionen, die das Thema Hochwasser aktuell behandeln, zum Beispiel auf der letzten Umweltministerkonferenz. Auch dort müssen wir die Ergebnisse, finde ich, zunächst einmal vernünftig abwarten, bevor wir sie auch hier noch einmal in Bremen aktuell diskutieren, weil es ja über die Ursachen von Hochwasser auch durchaus unterschiedliche Ansätze gibt. Zugesagt ist aber, dass wir uns diesem Thema im nächsten Jahr zuwenden werden.
Ich bin froh, dass wir dies heute hier in diesem Haus auch in einer großen Einvernehmlichkeit hinbekommen. Natürlich nehme ich als christdemokra
tischer Senator gern auch das Lob vom Bündnis 90/ Die Grünen entgegen, aber man hat ja auch im Verfahren insgesamt gesehen, dass bis auf vielleicht noch die eine oder andere Frage, die die Deichverbände zu diesem Thema haben, im Endeffekt alle Fragen einvernehmlich gelöst werden konnten. Es hat am 28. November noch einmal ein Hearing der Deputation stattgefunden, auch auf besonderen Wunsch vom Bündnis 90/Die Grünen, und auch in diesem Hearing hat man im Endeffekt die große Einvernehmlichkeit in diesen Fragen gesehen. Vor diesem Hintergrund möchte ich mich noch einmal bei allen bedanken, die dieses Verfahren in der Behörde begleitet haben. Das war eine große Anstrengung.
Frau Ahrens hat ausgeführt, dass insbesondere auf Landesebene nur eine Zeit von 15 Monaten blieb, um dies auch umzusetzen, das war nicht so fürchterlich viel. Wenn Sie sich dieses Werk insgesamt anschauen, so werden Sie feststellen, dass doch viel Detailarbeit darin steckt, und deshalb ein besonderer Dank an die Mitarbeiter. Ich möchte mich zudem bei allen Parlamentariern bedanken, dass sie diese Zumutung auf sich genommen haben, sich innerhalb von sehr kurzer Zeit mit diesem Gesamtwerk auseinander zu setzen und es in den jeweiligen Gremien auch ausführlich zu beraten.
Ich hoffe, dass wir auch bei weiteren Debatten, die das Thema Wasser berühren oder auch die Umwelt insgesamt, es vielleicht hinbekommen, diese Einvernehmlichkeit zu erzielen. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit, und zumindest für den Wasser- und Gewässerschutz ist dies heute ein wirklich wichtiger Tag in Bremen. Ich hoffe, dass wir das gleich auch einstimmig, vielleicht auch mit der Stimme der FDP, Herr Wedler, verabschieden können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Wassergesetzes und des Bremischen Abwasserabgabengesetzes, Drucksachen-Nummer 16/66, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!