Im Übrigen weise ich darauf hin, Herr Möhle, wir haben in der ersten Lesung angekündigt, weil das damals noch nicht klar war, dass es eine Regelung geben wird, um die Stiftung arbeitsfähig zu bekommen. Das ist durch die Mitteilung des Senats, die wir jetzt erhalten haben, gewährleistet, und deswegen können wir diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dazu muss ich doch noch einmal ein paar Sätze sagen! Herr Pflugradt, es ist nicht so, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen oder auch ich nicht begriffen hätten, dass Bremen ein Haushaltsnotlageland ist. Die Frage ist nur: Was finanzieren Sie eigentlich wie? Solche Projekte wie die Rathaussanierung müssen Sie dann über den Haushalt finanzieren. Solche Projekte wie die Volkshochschule müssen Sie über den Haushalt finanzieren. Das heißt, Sie sparen es nicht, Sie müssen es an anderer Stelle ausgeben. Dinge, die in den letzten Jahren bisher über die Stiftung „Wohnliche Stadt“ finanziert worden sind, können Sie dann entweder gar nicht mehr machen, was ich zum Teil sehr übel fände, oder Sie müssen es in den Haushalt einstellen.
Dann nehmen Sie der Stiftung das Geld weg und geben dann ein Darlehen, das verzinst werden muss, und die Zinsen landen auch im Haushalt. Dazu haben Sie jetzt kein Wort gesagt. Da würde ich aber gern noch einmal wissen, was das eigentlich für eine merkwürdige Praxis, für eine merkwürdige Auffassung von Finanzierung ist, sich hier hinzustellen und zu sagen, die Stiftung hat wunderbare Projekte ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
macht – das ist doch völlig unstrittig –, meinetwegen auch hier den Saal renoviert, wunderbare Projekte, ja natürlich, aber das sind Projekte, die Sie dann künftig über den Haushalt finanzieren müssen! Dann müssen Sie auch darstellen, wie Sie das denn künftig veranstalten wollen.
Ich habe sehr große Zweifel, dass Projekte dieser Art dann in dieser Stadt überhaupt noch gemacht werden würden. Das ist auch der Grund, warum ich glaube, dass es ganz gut ist, wenn es eine Stiftung gibt, die sich eben genau der Lebensqualität der Stadt noch einmal von einer ganz anderen Seite aus zuwenden kann. In diesem Sinne kämpfe ich für den Erhalt der Stiftung mit einem möglichst großen Anteil an finanziellen Mitteln und mit einem möglichst großen politischen Handlungsspielraum. Den schränken Sie gerade ein, und das ist auch der Grund, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden. – Danke!
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank, Drucksache 16/71, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 16/99, Kenntnis.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer achten Sitzung am 26. November 2003 in erster Lesung beschlossen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen werden der Änderung des Bremischen Wassergesetzes und des Bremischen Abwasserabgabengesetzes zustimmen. Die Debatte haben wir erstens gewünscht, weil hier heute ein Gesetzeswerk zur Abstimmung steht, das für die Umwelt von herausragender Bedeutung ist. Die zugrunde liegende Wasserrahmenrichtlinie ist ein Meilenstein europäischer Umweltpolitik. Sie ist ein Meilenstein für einen nachhaltigen Gewässerschutz, und das muss die Bremische Bürgerschaft auch entsprechend würdigen.
Zweitens ergreifen wir Grünen das Wort, weil wir die Zusage aus dem Hause des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr dokumentiert haben wollen, dass dieses heute zur Abstimmung stehende Gesetz nächstes Jahr ein weiteres Mal geändert, novelliert wird, um dem bisher nicht ausreichend berücksichtigten Hochwasserschutz mehr Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt ist uns wichtig, auf die aus dem Gesetz resultierenden Konsequenzen hinzuweisen, es muss jetzt nämlich das Wasserschutzgebiet Bremen-Vegesack ausgewiesen werden. Das ist durch die gesetzliche Änderung nunmehr rechtlich geboten. Der Senat kann den Antrag der swb AG, ehemals Stadtwerke, von 1996 auf Ausweisung des Wasserschutzgebietes nicht weiter verschleppen, sondern er muss ihn positiv entscheiden. Doch zunächst, meine Damen und Herren, zur Frage der Umsetzung des europäischen Umweltrechts! Mit den heutigen Gesetzen wird die europäische Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt, und diese Richtlinie ist ein eindeutiges Bekenntnis Europas zu hohen Umweltstandards. Das macht sich im Wesentlichen an drei Punkten fest: Zum einen ist es so, dass auf europäischer Ebene erstmals ein ganzheitlicher und ökologischer Ansatz verfolgt wird. Flüsse werden in Zukunft nicht mehr als durch Landesgrenzen zerstückelte Gebilde betrachtet, sondern als ökologische Einheiten von der Quelle bis zur Mündung, und zwar mit allen Zuflüssen und Nebenflüssen. Zweitens ist es so, dass erstmalig die Gewässerökologie für die Bewertung von Gewässern entscheidend ist, und hier insbesondere die Gewässerbiologie und nicht wie bisher eine physikalisch-chemische Betrachtung. Ein dritter wesentlicher Punkt und Meilenstein für bessere Umweltstandards ist die Orientierung an Qualitätszielen. Es muss nämlich der gute ökologische Zustand aller Gewässer bis 2015 erreicht sein. Das ist eine sehr hohe Zielmarge, und sie wird auch für Bremen erhebliche Anstrengungen erfordern.
Wir Grünen begrüßen das insgesamt und werden aus diesem Grund, weil hier eben europäisches Umweltrecht mit hohen Anforderungen umgesetzt wird, auch zustimmen. Wesentlich ist aber für uns, noch einmal festzuhalten, dass auch die Zusage aus dem Hause des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr eingehalten wird, in Zukunft in der gesetzlichen Grundlage den Hochwasserschutz zu verbessern. Es ist klar, dass die heutige Novelle nur das absolut Notwendige enthält. Es sind weiter Lücken zu schließen.
Ich war bei dem Punkt, dass der Hochwasserschutz noch verbessert werden muss. Ich will das auch nicht länger ausführen, sondern im Wesentlichen darauf hinweisen, dass aufgrund der Initiative des Bundesumweltministers Jürgen Trittin im Moment eine Gesetzesnovelle auf Bundesebene auf dem Weg ist, das so genannte Hochwasserschutzartikelgesetz. Ich nehme hier einfach die während des Hearings gegebenen Zusagen beim Wort, dass dann, wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, die entsprechenden Konsequenzen in den landesrechtlichen Regelungen zeitnah und vollständig umgesetzt werden.
Der wichtigste, und ich glaube, vor allem kurzfristig bedeutendste Punkt ist aber die Konsequenz aus der Gesetzesnovelle, nämlich dass das Wasserschutzgebiet Bremen-Vegesack nun endlich auszuweisen ist. Ich zitiere hier mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem zur Debatte stehenden Änderungsgesetz, da gibt es einen neuen Absatz im Bremischen Wassergesetz:
„Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.“ Weiter heißt es dann auf Seite 24: „Die Nutzung der ortsnahen Wasserversorgung hat neben ihrer ressourcenschonenden Wirkung insbesondere auch eine Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Eine einseitige Abhängigkeit von wenigen großen Wasservorkommen muss auch vor dem Hintergrund der Gefahr gezielter Anschläge auf die öffentliche Wasserversorgung vermieden werden.“ Soweit aus der zur Abstimmung stehenden Gesetzesnovelle!
Meine Damen und Herren von der großen Koalition, ich freue mich ausgesprochen, dass Sie diesem Gesetz zustimmen werden und nun nicht mehr umhinkommen, dieses Wasserschutzgebiet auszuweisen. Damit werden Ihre Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Nichtausweisung des Wasserschutzgebietes glücklicherweise zur Makulatur. Es werden
nämlich gerade die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass solche Grundwasserressourcen den entsprechenden Schutz genießen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass bereits 1996 die swb AG, damals noch Stadtwerke, diesen Antrag auf Ausweisung gestellt hatten, um die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung mit einwandfreiem Grundwasser für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu gewährleisten. Doch hier hat die große Koalition vollständig versagt. Letztendlich haben Sie diesen Antrag jetzt über sieben Jahre verschleppt. Es wurde nicht entschieden. Es wurde verhandelt, es wurden Gutachten erstellt, sieben Jahre lang schaffte man es, keine Entscheidung zu treffen.
Wir Grünen hatten einen Antrag gestellt, er wurde überwiesen, zuletzt an die Deputation für Wirtschaft und Häfen, und, welch ein Wunder, er ist nie von dort zurückgekommen, so wie es eigentlich parlamentarischer Brauch ist, nämlich mit einer Beschlussempfehlung, diesen Antrag hier wieder zu debattieren. Dies wurde einfach nicht gemacht, und insgesamt ist das wirklich schon ein unglaublicher Vorgang.
Was aber dann zuletzt noch passiert ist, setzt dem Ganzen letztlich noch die Krone auf, nämlich dass man einen Kompromiss mit den Stadtwerken, mit der swb AG aushandelt, der unterschriftsreif ist und dass das, was der Senat kurz vor der Wahl vereinbart hat, dann vom neuen Senat wieder nicht umgesetzt wird. Wir fordern Sie dazu auf, im Prinzip braucht man Sie gar nicht mehr aufzufordern, weil Sie es jetzt machen müssen, aber letztendlich freuen wir uns, dass dieses Wasserschutzgebiet jetzt kommen muss. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir freuen uns, dass jetzt die Grünen ihre Meinung so stark geändert haben und sich nunmehr nicht enthalten, sondern vielmehr diesem Gesetzesänderungsvorschlag zustimmen wollen. Das finden wir besonders gut.
Darüber hinaus freuen wir uns natürlich, dass es mit der am 23. Oktober 2000 beschlossenen Wasserrahmenrichtlinie gelungen ist, zum ersten Mal einen ganzheitlichen Ansatz auf europäischer Ebene zu verfolgen. Nunmehr sollen, wie schon angekündigt, Gewässer flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden, das heißt von der Quelle bis zur Mündung, und das mit allen Zuflüssen. Die Gewässerökologie und vor allem die Gewässerbiologie werden erst
mals für die Qualität der Gewässer ausschlaggebend sein und nicht mehr die chemische und die physikalische Beschaffenheit, auch wenn diese weiterhin eine Rolle spielen werden.
Dabei dienen die hohen Anforderungen der EURichtlinie an den Gewässerschutz auch der Ressourcensicherung für nachfolgende Generationen. Gerade dies ist uns als CDU-Fraktion besonders wichtig, denn, wie schon ein alter Grundsatz sagt, wie Sie auch der gegenüberliegenden Seite dieses Festsaales entnehmen können, ich möchte ihn gern mit Genehmigung des Präsidenten zitieren: „Was ihr von Vätern Gutes erhalten, sollt ihr den Spätern treulich verwalten.“ Wir sehen also, mit der Umsetzung dieser Wasserrahmenrichtlinie erfüllen wir auch gute alte hanseatische Tradition.
Diese Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu gemeinsamen, nicht nur nutzungsbezogenen, sondern vor allem ökologisch begründeten Qualitätszielen für die Gewässer, die nach einheitlichen Vorgaben zu entwickeln sind. Dabei ist die Wasserrahmenrichtlinie nach In-Kraft-Treten innerhalb von drei Jahren, also bis zum 22. 12. 2003, in nationales Recht umzusetzen. Wir haben also nicht mehr viel Zeit! Vielleicht ist darin auch dieser Meinungsumschwung bei den Grünen begründet, wir werden es sehen.
Die Grünen hatten bis vor kurzem und auch noch nach der ersten Lesung innerhalb der Deputation das Problem, dass sie nicht zustimmen wollten, damit begründet, dass die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bremen aus ihrer Sicht mit einem viel zu großen Tempo durchgedrückt werden sollte und den betroffenen Verbänden keine ausreichende Gelegenheit bliebe, um auf ihre Bedenken und Anliegen aufmerksam zu machen. Die Umsetzung ist zügig erfolgt, das ist korrekt! Aber zu schnell? Hier kann sich die CDU-Fraktion der noch bis vor kurzem geltenden Meinung der Grünen nicht anschließen. Wir haben aber ja gesehen, sie haben ihre Meinung inzwischen geändert. Wunderbar!
Um noch einmal ganz kurz auf den Werdegang der Wasserrahmenrichtlinie einzugehen, möchte ich dabei noch einmal Folgendes ausführen: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht hat beim Bund eine Rahmengesetzgebungskompetenz nach Artikel 75 Absatz 1 Nummer 3 Grundgesetz ausgelöst. Dieser Aufgabe ist er eineinhalb Jahre später, also am 18. Juni 2002, dann auch nachgekommen. Dabei hat er natürlich wieder den Termin 22. Dezember 2003 als Verpflichtung für die Länder in Paragraph 42 des Wasserhaushaltsgesetzes eingebracht, wonach bis dahin die Umsetzung in nationales Recht zu erfolgen hat. Da die Länder und damit auch der Senator für Bau, Umwelt und neuerdings auch Verkehr diese Rahmen
vorgabe des Bundes zwingend abwarten mussten, wurde hier also viel Zeit von Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit benötigt, namentlich von dem Bundesumweltminister Trittin, der bekanntlich Mitglied beim Bündnis 90/Die Grünen ist. Sie sehen also, vielleicht auch daher der Meinungsumschwung!