Protocol of the Session on December 17, 2003

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: War ja kein Selbstläufer!)

Das war kein Selbstläufer, es war auch gut, dass wir das gemacht haben! Genauso ist es gut, dass jetzt der Senat eben über diesen Überbrückungskredit sicherstellt, dass das laufen kann.

Es gibt aber noch einige Projekte, wo im Glauben an die alte Regelung Gelder in Aussicht gestellt wurden. Ich will darauf nur hinweisen, dass wir in diesen Fällen noch den endgültigen Entschluss fassen müssen, ihn aber in der Form aus meiner Sicht, und da spreche ich auch für meine Fraktion insgesamt, nicht so fassen können. Ich will einmal die zwei größten Beispiele nennen! Das eine ist das Thema, dass wir bei einem zukünftigen Jahresetat von 2,1 Millionen Euro ein Projekt vorliegen haben, das allein 2,4 Millionen Euro umfasst. Das ist nämlich die Fortführung des Weseruferwegs von der Tiefer – bis dahin ist das ja jetzt gemacht worden – am Osterdeich entlang bis zum Weserstadion. Dieses Projekt ist von der Stiftung, wie gesagt, noch nicht beschlossen worden, hat aber die Erwartungshaltung von 2,4 Millionen Euro. Das ist natürlich nicht mehr realisierbar. Da muss gesehen werden, wie eine neue Finanzierung gefunden wird oder wie der Beitrag der

Stiftung deutlich, ich möchte fast sagen deutlichst, reduziert wird.

Ein zweites Projekt, bei dem ich ein dringendes Interesse habe, dass wir das realisieren, aber auch da muss die Finanzierung anders dargestellt werden, ist die Verlegung der Volkshochschule. Auch dafür wurden seitens der Stiftung eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Es ist auch klar, dass ein solches Projekt – im Koalitionsvertrag verankert und auch dringend notwendig – von daher auch anzugehen ist. Auch ein solches Projekt wird sich in dem Umfang aus Stiftungsmitteln nicht mehr darstellen lassen. Ich will nur sagen, dass das auch Konsequenzen sind, die aus dem folgen, was wir hier vornehmen. Man soll ja immer schon wissen, wenn man an einem Tag etwas macht, was das dann für den nächsten Tag bedeutet.

Ich darf vielleicht kurz für Bremerhaven sagen: In Bremerhaven ist die Situation so, dass dort jährlich noch 770 000 Euro für die Abfinanzierung des Umbaus des Stadttheaters zur Verfügung stehen und ausgegeben werden müssen. Das ist auch weiter gewährleistet. Darüber hinaus wird es in Bremerhaven einen Spielraum von etwa 500 000 Euro pro Jahr geben. Ich denke, dass das ein Rahmen ist, in dem vernünftig etwas zu machen ist. Ich glaube aber, und das kann ich auch für meinen Kollegen Breuer sagen, dass es auch in Bremerhaven nicht mehr möglich sein wird, in Zukunft Großprojekte wie das Stadttheater abzufinanzieren.

Meine Damen und Herren, zum Schluss will ich sagen, diese Änderung ist kein Problem vor dem Hintergrund, dass die Stiftung ihre Kernkompetenzen weiter ausführen muss. Der Blick in die Stiftungssatzung und in den Stiftungszweck zeigt, dass dies durchaus möglich ist, denn wir können natürlich weiter vernünftige Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes, der Wohnqualität und auch der kulturellen Landschaft, das sind sozusagen die drei Kernthemen, durchführen, aber sicherlich keine umfangreichen Maßnahmen mehr, die jetzt in stärkerer Weise im normalen Haushalt werden laufen müssen. Wenn wir uns darauf konzentrieren, glaube ich, kann man mit 2,1 Millionen Euro in der Stadt Bremen und 500 000 Euro in Bremerhaven einiges bewegen.

Wenn man sagt, man konzentriert sich darauf, die notwendigen kleinen Dinge zu machen, auch in den Stadtteilen, dort, wo die Menschen eben die wohnliche Stadt erleben, dann ist das der Stiftungszweck im Kern. Darauf können wir uns konzentrieren, und wir sollen und müssen uns doch weiter darauf konzentrieren, dass die Stiftung „Wohnliche Stadt“ Maßnahmen fördert, hinter denen Bürgerengagement steht, hinter denen Initiativen stehen, hinter denen Überlegungen und das Engagement von Leuten stehen, was sie voranbringen wollen, wo ganz häufig Beiratsmittel hineinfließen in der Stadt Bremen, wo ganz häufig private Mittel hineinfließen. Darauf sollte sich meines Erachtens die Stiftung in den nächsten

Jahren konzentrieren. Sie wird auch keine Alternative haben vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderung, die wir hier vornehmen, aber wir können damit, glaube ich, weiterhin Gutes tun.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Ich bitte deshalb um Zustimmung für dieses Gesetz hier in der zweiten Lesung und will noch einmal unterstreichen und mich bei allen bedanken, die dabei mitgewirkt haben, unter anderem auch beim Stiftungsvorstand, dass wir eine solche Lösung bekommen haben, die uns hier heute durch den Senat präsentiert wird mit dem Überbrückungskredit. Das macht das Ganze hier zustimmungsfähig, und darum bitte ich. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal will ich sagen, dass dies ein Gesetzgebungsverfahren ist.

(Zuruf von der SPD: Ach was!)

Ich war erstaunt darüber, und darauf will ich hinaus, dass wir die Vorlage des Senats gestern Mittag bekommen haben. Das finde ich nicht in Ordnung, um das einmal vom Verfahren her zu sagen! Wenn die Opposition korrekt arbeiten soll, und daran muss das Haus insgesamt interessiert sein, muss sie Arbeitsbedingungen vorfinden, dass man solche Vorlagen gründlich und auch mit etwas mehr Zeit bearbeiten kann.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es kann nicht angehen, dass Sie einen Tag vorher mittags eine Vorlage des Senats hier verteilen lassen und meinen, bei der zweiten Lesung wohlgemerkt, dass das ein ordentliches Verfahren ist.

(Zuruf des Abg. D r. S i e l i n g [SPD])

Das kritisiere ich hier an dieser Stelle schärfstens!

Zweitens: Herr Sieling, Sie diskutieren die Probleme der Stiftung „Wohnliche Stadt“, die gar keine Probleme hat. Wenn wir alles so lassen, wie es ist, hat die Stiftung „Wohnliche Stadt“ überhaupt keine Probleme. Dann kann sie ihre Aufgaben wunderbar erledigen wie bisher auch. Es gibt gar keine Veranlassung, hier dieses Gesetz zu verabschieden. Wenn Sie das Gesetz verabschieden, in der Tat, dann hat ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

die Stiftung „Wohnliche Stadt“ Probleme, aber das ist ein Problem, das die Gesetzesänderung herbeiführt und nicht, was die bisherige Förderpraxis der Stiftung „Wohnliche Stadt“ ausmacht. Das muss man hier ganz deutlich sagen, weil ich das heute schon einmal in der Debatte erlebt habe, nämlich in der Aktuellen Stunde. Da wird ein Problem gemacht, von der großen Koalition in die Welt gesetzt, und dann diskutieren wir darüber, wie wir das Problem lösen können. Ich sage Ihnen, ersparen Sie uns das Problem, indem Sie dieses Gesetz gar nicht erst beschließen, dann wird das alles viel einfacher, viel sauberer und viel anständiger!

Ich glaube, und das will ich Ihnen gleich noch mit auf den Weg geben, wenn Sie sagen, ein Überbrückungsdarlehen ist nötig, dann ist dieses Überbrückungsdarlehen nur deswegen nötig, weil Sie diese Gesetzesänderung beschließen wollen. Ohne diese Gesetzesänderung bräuchte die Stiftung „Wohnliche Stadt“ kein Überbrückungsdarlehen. Wofür denn eigentlich, frage ich Sie! Ich finde diese Diskussion, ehrlich gesagt, ziemlich unterirdisch. Wir haben in der letzten Sitzung im Landtag die Frage in der ersten Lesung diskutiert. Da hatten Sie noch ein paar mehr Probleme. Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie ein paar dieser Probleme, die Sie aber selbst gemacht haben, ich betone noch einmal, diese selbstgemachten Probleme, zum Teil gelöst haben, allerdings mit Zinskosten von 0,9 Millionen jährlich. Da fasse ich mich an den Kopf! Wofür brauchen wir ein Darlehen, wofür müssen wir die Zinsen bezahlen? Das zahlt dann nicht die Stiftung „Wohnliche Stadt“, das ist mir auch klar, aber gezahlt werden müssen diese Zinsen allemal und dann eben im regulären Haushalt. Das ist eine Sorte Politik, die mir gar nicht mehr einleuchtet.

Dann geht der Senat in seiner Vorlage von Einnahmen von 21 Millionen Euro aus, die die Stiftung „Wohnliche Stadt“ hat. Das ist eine kühne Rechnung, wenn man weiß, dass die Einnahmezahlen in letzter Zeit eher nach unten korrigiert werden müssen, dann finde ich, und das wissen Sie auch, das weiß auch der Senat, das stand in den Vorlagen auch, dass die Einnahmeseite am Sinken ist. Wenn man das also alles weiß, ist es irgendwie nicht ganz redlich, eine Zahl von 21 Millionen einfach auf der Einnahmeseite in diese Vorlage hineinzuschreiben. Das kann ich jedenfalls nicht nachempfinden, warum Sie das so tun.

Wir haben in der Stiftung „Wohnliche Stadt“ erstens deshalb das Problem, weil Sie das Gesetz ändern, und zweitens hat man ein Problem, weil die Einnahmeseite tatsächlich zurückgeht. Diese beiden Probleme zusammengenommen führen dann überhaupt erst zu Problemen. Wie gesagt, Sie basteln sich ein Problem und sagen dann in einer wunderbaren Ansprache über die Kernkompetenzen, die Kernaufgaben, die nunmehr die Stiftung „Wohnliche Stadt“ mit viel Schwung und Elan auch gerade in den Stadt

teilen und für die kleinen Leute, auch in den Beiräten, machen soll, als wenn die Stiftung das bisher nicht konnte und Ihr Gesetz jetzt dazu da sei, das zu tun. Das ist nicht in Ordnung.

Die Stiftung „Wohnliche Stadt“ hat genau diese Projekte immer auch als eigenen Zweck gehabt und erfüllt. Das ist nichts Neues! Was neu ist, ist, dass der Senat beschlossen hat, dass haushaltsentlastende Maßnahmen von der Stiftung „Wohnliche Stadt“ mit übernommen werden sollen. Deswegen ist sie bei dem Theater am Goetheplatz, deswegen ist sie in diesen Großprojekten als Stiftung gelandet. Das war aber ein Beschluss, mit Verlaub, des Senats und nicht eine Idee der Stiftung „Wohnliche Stadt“.

Die Idee, angespartes Geld, das in dieser Stiftung „Wohnliche Stadt“ angehäuft war, abzuschmelzen, das habe ich auch in der letzten Debatte in diesem Hause gesagt, halte ich für richtig. Die haben wir im Übrigen auch unterstützt. Aber was Sie jetzt machen, ist, der Stiftung „Wohnliche Stadt“ im Grunde genommen ein ganzes Stück weit die Grundlage zu entziehen. Ich erkenne an, dass Sie sie nicht komplett heruntergemacht haben. Das war letztes Mal noch nicht erkennbar, das ist ein, wenn man so will, winziger Fortschritt, aber es ist ein Fortschritt, den wir gar nicht nötig hätten. Ich sage es noch einmal, wenn man alles so ließe, wie es vorher war, wäre das schon in Ordnung gewesen. Dann könnten wir all die wunderbaren Aufgaben, Herr Sieling, die Sie hier auch noch einmal so ideenreich skizziert haben, genauso machen.

Erklären Sie mir an dieser Stelle einfach noch einmal den Unterschied! Was verbessert Ihr Gesetz eigentlich aus Sicht der Stiftung „Wohnliche Stadt“? Ich behaupte ganz schlicht und ergreifend: gar nichts! Es verschlechtert die Situation der Stiftung dramatisch, und im Übrigen verkennt es auch die Situation, dass die Einnahmeseite nicht umsonst in eine Stiftung fließen sollte, weil man nämlich gesagt hat, dass Mittel aus der Spielbank genau für solche Projekte angelegt werden sollen. Das war überhaupt die Idee für die Gründung der Stiftung „Wohnliche Stadt“, und jetzt ändern Sie das, haben eine Menge Probleme, und ich erkenne überhaupt nicht, dass Sie in der Lage sind, sie gescheit zu lösen.

Die Stiftung „Wohnliche Stadt“ wird ihre Aufgaben nur noch im Minimum fortführen können und, wenn man Glück hat, noch das eine oder andere Kleinprojekt unterstützen, aber schon wenn es um ein bisschen mehr geht, wird man lange rechnen müssen, ob es überhaupt funktioniert. Mich ärgert, dass Sie hier eine Rede halten, als wären Sie jetzt der Retter der Stiftung „Wohnliche Stadt“. Sie sind gerade dabei, die Stiftung „Wohnliche Stadt“ in die Bedeutungslosigkeit zu bringen mit Ihrem Gesetz, und das wird die Zukunft erweisen.

(Zuruf des Abg. D r. S i e l i n g [SPD])

Ich diskutiere auch gar nicht als Stiftungsrat. Ich diskutiere als Landtagsabgeordneter über die Fragen, welche Rolle hat die Stiftung „Wohnliche Stadt“, und welche Rolle soll sie meiner Meinung nach haben, welche hatte sie und welche sollte sie haben. Dann kann ich Ihnen ganz genau sagen, in der Zielsetzung, das sage ich ja, die Sie skizziert haben, stimmen wir völlig überein. Aber Sie sind gerade dabei, genau diese Zielsetzung kaputtzumachen, und das trage ich nicht mit.

Ich glaube, dass es richtig ist, diese Stiftung arbeitsfähig zu erhalten, und das hat überhaupt nichts mit meiner Funktion als Stiftungsratsmitglied zu tun, dann dürften Sie hier auch nicht reden, weil Sie auch in der Funktion sind. Wenn Sie dann auch noch sagen, dass das auch mit dem Stiftungsratsvorstand abgesprochen ist, dann haben Sie das mit Herrn Perschau abgesprochen. Das ist die Konstruktion des Stiftungsrates. Das können wir dann gern auch weiter diskutieren. Dann müssen Sie aber nicht so tun, als ob Sie mit einem Rat gesprochen haben, der politisch komplett unabhängig ist. Das ist die Konstruktion Stiftung „Wohnliche Stadt“ nicht, soll sie auch nicht sein, ist sie nie gewesen und wird sie auch nicht sein.

Ich sage also noch einmal ganz deutlich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist gegen diesen Gesetzentwurf, weil er erstens schlampig gemacht ist, weil er zweitens Probleme schafft und keine löst und weil wir drittens wollen, dass die Stiftung „Wohnliche Stadt“ gerade weiter die Aufgaben wahrnimmt, die sie bisher meiner Meinung nach in den letzten Jahren so erfolgreich gemacht hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Pflugradt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Möhle, wenn man sich Ihre Rede so anhört, denkt man nicht, dass man sich im Jahr 2003 befindet. Irgendwie scheint an Ihnen so ein bisschen vorübergegangen zu sein, dass wir bestimmte Haushaltsprobleme haben und dass es notwendig ist, dass, wenn wir 2005 einen verfassungskonformen Haushalt erreichen wollen, wir haben jedenfalls noch diese Zielsetzung, alles auf den Prüfstand muss. Wenn die Spielbankabgabe dazu führt, das wir dadurch Gelder in den Länderfinanzausgleich geben müssen und wir Möglichkeiten haben, dies zu verhindern, dass andere Länder davon profitieren, dann müssen wir diesen Weg gehen, dazu gibt es keine Alternative. Deswegen ist der Ansatz erst einmal ein völlig richtiger. Darauf lege ich ausdrücklich Wert.

(Beifall bei der CDU)

Dass es schön wäre, wenn alles so bliebe, wie es in der Vergangenheit war, das ist gar keine Frage. Ich will nur einmal sagen, dass wir seit Gründung dieser Spielbank rund 150 Millionen Euro für Projekte in dieser Stadt ausgegeben haben, und ich habe mir nur einmal für das Jahr 2002 angeschaut, woher denn die Anträge kommen. Von den 141 Anträgen entfielen auf die Stadt Bremen 125 Anträge. Davon waren 107 Anträge aus senatorischen Behörden. Zwei entfielen auf Eigenbetriebe, drei auf Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, fünf auf Schulen, vier auf Ortsämter und vier auf sonstige Antragsteller.

Das heißt, dass das Geld, das der Stiftungsrat bewilligt hat, Herr Dr. Sieling hat das Stichwort auch genannt, haushaltsentlastende Maßnahmen, das es schon zu Anfang der neunziger Jahre gab, damals ist das eingeführt worden, Frau Dr. Trüpel, um dem Kulturhaushalt zu helfen. Das war eine Idee des Ressorts von Frau Dr. Trüpel. Das ist in der Folgezeit auch fortgesetzt worden.

(P r ä s i d e n t W e b e r : Thomas Fran- ke war das schon!)

Ich will einmal sagen, Herr Dr. Sieling hat das Stichwort Theater genannt, acht Millionen, wir haben die Glocke finanziert, die nie hätte finanziert werden können.

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Marktplatz!)

Der Marktplatz, Frau Wischer, wenn ich Sie sehe, ist hier gemacht worden, die Kunsthalle. Auch die Finanzierung der Kunsthalle wäre nicht so möglich gewesen, das Übersee-Museum, das Focke-Museum, ich kann viele andere Dinge nennen. Ich habe mir dieses kleine Büchlein, das die Stiftung „Wohnliche Stadt“ aus Anlass des fünfzehnjährigen Bestehens herausgegeben hat, noch einmal angesehen und habe festgestellt, wir haben nicht nur mehrere Millionen bereitgestellt zur Finanzierung der Fassaden. Die vordere Fassade ist jetzt in Ordnung gebracht worden, an der Südfassade wird gearbeitet.

Wir haben auch hier im Hause einiges gemacht, was so in der Vergangenheit nicht möglich gewesen wäre. Der Kaminsaal nebenan ist mit 323 000 Euro 1992 saniert worden, die Güldenkammer mit 135 000 DM, das war 1990, und dieser Festsaal ist 1993 mit 596 000 DM bezuschusst worden, um ihn wieder fit zu machen. Ich glaube, wenn wir uns hier umsehen, ist das gut und sinnvoll angelegtes Geld gewesen,

(Beifall bei der CDU)

und wir wissen alle, dass dieses Geld so im Haushalt nicht bereitgestellt werden konnte.

Nun haben wir diese Gesetzesänderung verabredet. Der Koalitionsauftrag war, einerseits eine Ge

setzesänderung herbeizuführen, aber andererseits auch sicherzustellen, dass die Stiftung „Wohnliche Stadt“ weiter tätig bleiben kann. Wenn man es nur so gemacht hätte, wie es das Gesetz vorsieht, dann hätte die Stiftung Ende 2006 ihre Tätigkeit einstellen müssen.

Im letzten Jahr haben wir insbesondere für Schulen und den sozialen Bereich viel Geld ausgegeben. Damals gab es die Zusicherung des Senats, darauf haben wir ausdrücklich Wert gelegt, wenn wir einen „über den Durst nehmen“, das heißt, mehr ausgeben, als uns zur Verfügung steht, dann gibt uns der Senat eine Absicherung in Form eines Kredits. Das wird jetzt eingelöst. Die Stiftung bleibt arbeitsfähig, in einem verringerten Maße, das ist wohl war, aber sie bleibt arbeitsfähig, und das ist richtig, und deswegen können wir das in zweiter Lesung beschließen.

Im Übrigen weise ich darauf hin, Herr Möhle, wir haben in der ersten Lesung angekündigt, weil das damals noch nicht klar war, dass es eine Regelung geben wird, um die Stiftung arbeitsfähig zu bekommen. Das ist durch die Mitteilung des Senats, die wir jetzt erhalten haben, gewährleistet, und deswegen können wir diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank!