Protocol of the Session on April 24, 2007

aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer unter die Bleiberechtsregelung fallen?

Zweitens: Wie viele Personen haben einen Antrag auf eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung gestellt?

Drittens: Wie vielen Personen wurde eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung erteilt? Für die Fragen 1 bis 3 bitte, wenn möglich, Stichtag 1. April 2007 verwenden und getrennt nach Bremen und Bremerhaven aufschlüsseln! Kleine Arbeitshilfe, Herr Senator!

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Röwekamp.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder hat auf ihrer Sitzung am 17. November 2006 eine Bleiberechtsregelung für ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige, die faktisch wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, beschlossen. Für das Land Bremen wurde dieser Beschluss durch Erlass des Senators für Inneres und Sport – das bin ich – vom 20. November 2006 umgesetzt.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Noch! – Heiterkeit)

Einmal sehen, wie lange ich das noch sagen kann!

(Abg. K l e e n [SPD]: Das hätte sonst keiner gemerkt!)

Die Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven haben unmittelbar danach die Personen erfasst, die die in der Regelung festgelegten Aufenthaltszeiten von 6 beziehungsweise 8 Jahren erfüllen, und sie schriftlich detailliert über die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die Bleiberechtsregelung und die Verfahrensschritte informiert.

Von der Ausländerbehörde Bremen wurden circa 1700 und von der Ausländerbehörde in Bremerhaven 320 Personen angeschrieben.

Zu Frage 2: Bis einschließlich 31. März 2007, leider nicht der 1. April, haben in Bremen 382 Personen und in Bremerhaven 167 Personen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung gestellt.

Zu Frage 3: Bis einschließlich 31. März 2007 wurden von der Ausländerbehörde Bremen 38 und von der Ausländerbehörde Bremerhaven 10 Aufenthaltserlaubnisse nach der Bleiberechtsregelung erteilt. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung ist grund

sätzlich die Sicherung des Lebensunterhalts und die Erfüllung der Passpflicht. Viele der Antragsteller erfüllen eine oder beide der genannten Voraussetzungen noch nicht, sodass die Ausländerbehörden – wie in dem Beschluss der Innenministerkonferenz vorgesehen – die Entscheidung über die Anträge zurückgestellt und den Antragstellern die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche und Passbeschaffung bis zum 30. September 2007 eingeräumt haben.

Die Zahl der bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse ermöglicht deshalb noch keine Prognose darüber, wie viele Ausländerinnen und Ausländer nach der Bleiberechtsregelung ein Aufenthaltsrecht erhalten werden. Zu berücksichtigen wären dabei auch die Konsequenzen einer vom Bundeskabinett beschlossenen gesetzlichen Bleiberechtsregelung. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Wie zufrieden ist denn der Senat mit diesen Zahlen? Es gab ja sehr hohe Erwartungen.

Bitte, Herr Bürgermeister!

Wie wir bereits darauf hingewiesen haben, sind wir mit dem Rücklauf auf unsere schriftliche Anfrage, ob Anträge gestellt werden, zunächst zufrieden. Wir können nicht mehr machen, als darauf hinzuweisen, dass die Rechtslage sich geändert hat und Anträge gestellt werden können. Was die Bearbeitung betrifft, leidet das Verfahren darunter, dass viele die Voraussetzung noch nicht erfüllen. Das hängt teilweise damit zusammen, dass insbesondere auch türkische Vertretungen Pässe erst dann ausstellen, wenn es eine Aufenthaltszusicherung gibt – dort gibt es noch Verfahrensschwierigkeiten –, aber bei vielen fehlt es auch an der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts, die aus unserer Sicht aber zwingende Integrationsvoraussetzung ist.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft zusätzliche Kosten für die Kleingartenvereine durch Leerstände. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Garling, Frau Wiedemeyer, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Garling!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie groß sind die Leerstände in den Kleingartengebieten im Lande Bremen insgesamt – nach Bremen und Bremerhaven aufgeschlüsselt –, und in welchen Stadtteilen liegen besondere Probleme vor?

Zweitens: Wie hoch ist die Summe der Pachtzahlungen für Kleingärten im Bremer Westen, differenziert nach genutzten Kleingärten, leer stehenden Kleingärten und bereinigten Kleingärten?

Drittens: Unter welchen Voraussetzungen wäre der Senat bereit, den Landesverband der Gartenfreunde von Pachtzahlungen für nicht nutzbare Kleingartenflächen zu entlasten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Neumeyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Da die Stadt nur Anlagen und keine einzelnen Gärten verpachtet, werden Leerstände in den Anlagen bislang nicht gemeldet. Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. als Generalpächter der Stadt Bremen hat über seine Mitgliedsvereine eine Liste erstellen lassen, die für die Stadt Bremen rund 300 leer stehende Gärten auf städtischen Flächen ausweist. Dies sind zwar nur 2 Prozent der gesamtstädtischen Gärten, aber bis zu 20 Prozent der Gärten befinden sich im Bremer Westen, Bereich zwischen Bürgerpark und Oslebshausen. Es ist davon auszugehen, dass der Leerstand auf privaten, nichtstädtischen Flächen noch darüber liegt.

Nach Mitteilung des Bezirksverbands der Gartenfreunde Bremerhaven-Wesermünde e. V. konnten im Jahre 2006 im Jahresdurchschnitt in den Kleingartenvereinen in der Stadt Bremerhaven 45 Parzellen nicht verpachtet werden. Dies entspricht 3 Prozent der Gärten.

Zu Frage 2: Die Pachteinnahmen der Stadt belaufen sich im Bremer Westen auf rund 220 000 Euro pro Jahr. Die Pachten werden für die Stadt Bremen vom Landesverband der Gartenfreunde e. V. für alle an ihn verpachteten Flächen eingenommen und an das Sondervermögen Infrastruktur, Teilbereich Grün, SVInfra, weitergeleitet. Die Pachtabgaben sind in den Generalpachtverträgen zwischen Stadt und Landesverband festgelegt, einschließlich eines Verwaltungseinbehaltes des Verbands von 10 Prozent. Pachten für einzelne Leerstände werden von den Vereinen mitgetragen. Der Pachtausfall für die Vereine beziehungsweise den Landesverband in Bremen beträgt insgesamt rund 12 000 Euro pro Jahr.

Im Bereinigungsgebiet Waller Fleet liegt eine Vielzahl von Gärten auf nichtstädtischen Flächen. Von diesen privaten Gärten erhält die Stadt keine Pachtzahlungen, sodass hierfür auch keine Einnahmeaus

fälle entstehen können. Über Art und Umfang der Nutzung dieser Flächen liegen dem Senat keine dezidierten Erkenntnisse vor.

Zu Frage 3: Die Einnahmen aus den Pachtzahlungen stellen im SV-Infra einen wesentlichen Anteil zur Finanzierung der Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen dar. Hierzu gehört insbesondere auch das sogenannte Rahmengrün der Kleingartenanlagen. Eine Reduzierung von Pachteinnahmen hätte eine Senkung des Unterhaltungsbudgets zur Folge und müsste zwangsläufig zu einer Reduzierung des Pflegestandards führen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits das jetzt vorhandene Budget nicht auskömmlich ist, sollten die Mittel zur Erhaltung und Pflege von öffentlichen Grünanlagen nicht weiter reduziert werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine ursprünglich geplante Pachterhöhung nicht erfolgt ist. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass durch die Bereinigung vor Ort inzwischen viele Schäden durch Flächenverwahrlosung entstanden sind?

Bitte, Herr Senator!

Es ist gerade im Bremer Westen außerordentlich kompliziert, weil die Nachfrage nach Kleingartenanlagen nicht so ist, wie es noch vor 10 Jahren der Fall war, sodass sich die Leerstandssituation, die sich insgesamt möglicherweise, statistisch gesehen, noch einigermaßen freundlich anhört, in einzelnen Kleingartenanlagen im Bremer Westen doch sehr dramatisch abbildet. Vor diesem Hintergrund sind wir auch in Gespräche mit dem Landesverband der Kleingärtner e. V. getreten, inwieweit man der besonderen Problemlage im Bremer Westen, die dann auch etwas mit Verwahrlosungssituationen und -tendenzen zu tun hat, Rechnung tragen könne.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Finden Sie nicht auch, dass angesichts der Probleme der Sanierung hinterfragt werden muss, inwieweit das bisher verfolgte Bereinigungskonzept in dieser Form noch sinnvoll ist?

Bitte, Herr Senator!

Natürlich müssen wir die Konzepte sich immer wandelnden Nutzeranforderungen anpassen. Wir werden aber nicht wegdiskutieren können, dass die Nachfrage nach Kleingartenanlagen nicht mehr so ist – gerade im Bremer Westen –, wie es früher der Fall war. Von daher müssen wir mit

dem Phänomen, dass es Leerstände gibt, umzugehen lernen, das heißt, auch entsprechend die Konzeptionen an die tatsächlichen Gegebenheiten gemeinsam mit dem Landesverband der Kleingärtner anzupassen, aber auch mit den Vereinen vor Ort so zu diskutieren, dass wir versuchen, das Bestmögliche herauszuholen.

Dazu gibt es eine Reihe von Einzelvorschlägen, die etwas mit einem durchgängigen Grünzug im Bremer Westen zu tun haben, der aber relativ schwierig zu realisieren ist, weil die Kleingartenanlagen nicht in direkter Nachbarschaft frei werden, sondern dort gibt es sehr wohl große Sprenkelsituationen, durch die eine durchgängige Planung erschwert wird. Des Weiteren gibt es die ernsthafte Überlegung, mit dem Landesverband der Kleingärtner hier möglicherweise über einen Verzicht – auch einen Teilverzicht – zu verhandeln, um auch hier diesen Teilverzicht einzusetzen, um pflegerisches Grün dort in diesen verwahrlosten Flächen entstehen zu lassen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das geht ungefähr in meine nächste Zusatzfrage. Ich weiß, Sie kennen die Situation vor Ort. Sie wissen, dass es in den Kleingartenvereinen inzwischen sehr viele ältere Menschen gibt, denen es auch schwerfällt, diese Pachtzinsen aufzubringen. Meine Frage wäre jetzt konkret, ob Sie sich vorstellen können, dass man den Kleingartenvereinen diese 12 000 Euro jährlich zur Verfügung stellt, damit sie das Rahmengrün pflegen, das auch durch Stadtgrün in der Form, wie es nötig wäre, gar nicht mehr gepflegt wird, oder sogar grundsätzlich auf diese 12 000 Euro zu verzichten.

Bitte, Herr Senator!

Wir haben es mit einem Problem zu tun, das in der Dimension noch deutlich zunehmen wird in den nächsten Jahren, da der demografische Wandel auch die Kleingärtner erreicht hat und ganz offensichtlich junge Leute nicht in die Kleingartenanlagen nachziehen. Wir haben zurzeit im Haushalt jährliche Einnahmen in einer Größenordnung von 800 000 Euro aus Kleingartenpachten. Sie wissen, dass es ursprünglich der Wunsch der Koalition war, diese Pachten zu erhöhen, wir haben auf die Erhöhung verzichtet!

Von diesen Einnahmen in Höhe von 800 000 Euro gehen 10 Prozent, sprich 80 000 Euro, zurück an den Landesverband der Kleingärtner, und die 12 000 Euro, die der Landesverband der Kleingärtner nicht von den Kleingartenvereinen für ausstehende Pachten einsammelt, verrechnet der Landesverband der Kleingärtner zurzeit mit den 80 000 Euro, die wir als Bewirtschaftungspauschale dem Landesverband der Kleingärtner zur Verfügung stellen. Insofern ist das eine