Protocol of the Session on April 24, 2007

Von diesen Einnahmen in Höhe von 800 000 Euro gehen 10 Prozent, sprich 80 000 Euro, zurück an den Landesverband der Kleingärtner, und die 12 000 Euro, die der Landesverband der Kleingärtner nicht von den Kleingartenvereinen für ausstehende Pachten einsammelt, verrechnet der Landesverband der Kleingärtner zurzeit mit den 80 000 Euro, die wir als Bewirtschaftungspauschale dem Landesverband der Kleingärtner zur Verfügung stellen. Insofern ist das eine

Fragestellung, die wir nicht nur hier im Parlament beantworten müssen, sondern die wir gemeinsam mit dem Landesverband der Kleingärtner beantworten müssen. Möglicherweise müssen wir auch irgendwann die Frage beantworten, ob man auf Teilflächen komplett verzichtet und sogar über Umsiedlung und Arrondierung von Kleingartengebieten nachdenkt.

Liebe Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Nein, keine Frage mehr, aber noch eine Bemerkung: Mein Eindruck ist, dass wir in der nächsten Legislaturperiode gefordert sind, das gesamte Konzept noch einmal neu zu überdenken. – Danke schön!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage trägt den Titel „Gefährdung mittelständischer Unternehmen durch die geltenden Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grotheer, Jägers, Frau Schwarz, Frau Wiedemeyer, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Frau Kollegin Schwarz, bitte!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die immer wieder von einzelnen Verbänden aufgestellte Behauptung, dass die Erbschaftsteuer die Fortführung von kleinen und mittleren Betrieben und Unternehmen nach dem Tode des Inhabers/Alleingesellschafters gefährde?

Zweitens: Wie viele konkrete Fälle in Bremen und Bremerhaven sind dem Senat bekannt, in denen die geltenden Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes nach dem Tode des Inhabers/Gesellschafters die Fortführung des Unternehmens beziehungsweise des Betriebs gefährdet haben oder eine Insolvenz herbeigeführt haben?

Drittens: Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund die auf Bundesebene vorgelegten Vorschläge zur Reform des Erbschaftsteuerrechts, wonach in bestimmten Fällen beim Tode des Inhabers beziehungsweise Gesellschafters solcher Unternehmen beziehungsweise Betriebe keine Erbschaftsteuer anfallen soll, sofern das Unternehmen beziehungsweise der Betrieb für eine gewisse Zeit fortgeführt wird?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Zu der von einzelnen Verbänden aufgestellten Behauptung, dass die Erbschaftsteuer die

Fortführung von kleinen und mittleren Betrieben und Unternehmen nach dem Tode des Inhabers/Alleingesellschafters gefährde, liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Über die Gründe von Betriebseinstellungen beziehungsweise -veräußerungen werden in bremischen Behörden keine Erhebungen angestellt.

Zu Frage 2: Zu konkreten Fällen in Bremen und Bremerhaven, in denen die geltenden Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes nach dem Tode des Inhabers/Gesellschafters die Fortführung des Unternehmens beziehungsweise des Betriebs gefährdet haben oder eine Insolvenz herbeigeführt haben, liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 3: Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge das Ziel, anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren zu stunden, sofern der Betrieb nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse fortgeführt wird. Dabei soll die Steuer in gleichbleibenden Jahresraten abgebaut werden und nach Ablauf von 10 Jahren ganz entfallen.

Im bisherigen Gesetzgebungsverfahren hat sich Bremen für eine steuerliche Entlastung zur Sicherung der Betriebsnachfolge bei nachgewiesenem Erhalt von Arbeitsplätzen ausgesprochen, gleichzeitig aber betont, dass es für das Bundesland Bremen von ebenso entscheidender Bedeutung ist, dass durch die Neuregelung der Erbschaftsteuer Steuerausfälle vermieden werden.

Nach der am 31. Januar 2007 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 sind alle Vermögensarten, auch das Betriebsvermögen, einheitlich mit Verkehrswerten bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht aber auch zugelassen, einzelne Vermögensgegenstände von der Erbschaftsteuer zu verschonen, wenn hierfür gewichtige Gründe des Allgemeinwohls sprechen. Nach Auffassung des Senats sollten diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Schwarz!

Der Grund für die geplante Erbschaftsteuergesetzesänderung war die Annahme, dass die zu zahlende Erbschaftsteuer die Fortführung von Betrieben gefährden könne. Nun liegen darüber gar keine Erkenntnisse vor. Im Gegenteil! Ich habe mir einmal aus der Sendung „Monitor“ einige Aussagen herausgenommen. Da ist der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages gefragt worden, ob er Beispiele kenne, ob die Erbschaftsteuer einmal die Betriebsfortführung gefährdet hätte, genauso der Generalsekretär des deutschen Handwerks und der Geschäftsführer vom BDI.

Alle 3 Herren konnten kein Beispiel nennen, dass die Zahlung von Erbschaftsteuer die Fortführung von Betrieben gefährdet hat. Weil der Grund für diese Änderung ja gar nicht mehr gegeben ist, wie ist denn Ihre Meinung zu dieser Idee, die Erbschaftsteuer zugunsten der Vererbung von großem Vermögen auszusetzen?

Bitte, Herr Senator!

Die Idee geht ja auf den Jobgipfel vom Jahr 2005 zurück, bei dem zur Sicherung von Arbeitsplätzen die Frage überlegt worden ist, und darum geht es, es geht ja nicht um die Frage von großem Vermögen oder kleinem Vermögen, sondern es geht um die Frage: Kann man durch eine Vereinfachung oder Erleichterung bei der Erbschaftsteuer die Sicherung von Arbeitsplätzen bewerkstelligen? Das war die Frage. Sie wird aus meiner Sicht etwas verengt, wenn man sie ausschließlich darauf reduziert, wie viel im Rahmen eines Erbfalls von der Finanzbehörde gestundet worden ist respektive wie viel erlassen worden ist, was ja bereits jetzt bestehende Regelungen zu einer Abgabenordnung in Paragraf 27 respektive Paragraf 28 Erbschaftsteuergesetz vorsehen.

Die darüber hinausgehende Frage, die eigentlich zu beantworten ist, lautet: Wie viele inhabergeführte Unternehmen werden mit Blick auf den Erbschaftsfall, weil das das Regelproblem ist, schon vorher so strukturiert oder an Finanzinvestoren, ich will nicht Heuschrecken sagen, verkauft, die dann diese Unternehmen möglicherweise zerlegen oder, wenn sie sie nicht zerlegen, über ihre internationalen Konstellationen diese Unternehmen steuerlich deutlich optimieren können als vergleichsweise ein Inhaber, der beispielsweise in Bremen wohnt, hier seine Steuern, seine Gewerbesteuer zahlt? Die Frage, was beim Erbschaftsfall geschieht, ob gestundet oder erlassen wird, ist nicht so sehr entscheidend, sondern die Frage ist, wie viele inhabergeführte Unternehmen schon mit Blick auf eine anfallende Erbschaftsteuer tätig werden!

Der Inhaber wird ja nicht tätig, wenn er tot ist, sondern er strukturiert ja sein Unternehmen mit Blick auf den Tod schon möglicherweise Jahre vorher entweder auf seine Kinder, wenn er an den Standort glaubt und wenn er glaubt, dass man trotz Erbschaftsteuerbelastung ein Unternehmen und die Arbeitsplätze erhalten kann, oder er wählt möglicherweise die Verkaufsvariante – was leider eben auch sehr oft passiert – und verkauft vorher, sodass dann die Liquidität übergeht, aber leider die Arbeitsplätze möglicherweise in einem anderen Zusammenhang nicht mehr so erhalten werden respektive nicht mehr in der Verantwortung eines Inhabers stehen, der eine konkrete Verantwortung hat zu seinem Standort, hier zu der Stadt, in der er lebt. Das muss berücksichtigt wer

den und wird bei der so gestellten Frage vielleicht nicht in voller Breite berücksichtigt.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich würde gern eine Anmerkung machen! Es geht hier ja vor allen Dingen um die Vererbung großen Betriebsvermögens. Bei kleinerem Betriebsvermögen wie zum Beispiel bei Handwerksbetrieben fällt Erbschaftsteuer ja ohnehin zurzeit noch nicht an, und das soll auch so bleiben, denke ich. – Danke!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Konsequenzen aus dem Bericht zur Verkehrsunfallentwicklung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Krusche, Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Maßnahmen schlägt der Senat zur Entschärfung der bekannten Unfallschwerpunkte in Bremen und Bremerhaven – vor allem in Hinblick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmenden – vor?

Zweitens: Welchen Zusammenhang sieht der Senat zwischen den teilweise extrem langen Wartezeiten an Ampeln für Fußgänger und Fahrradfahrer – im Zuge der Bevorzugung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs beziehungsweise der „grünen Welle“ – und der zunehmenden Bereitschaft der schwächeren Verkehrsteilnehmenden zur Regelübertretung?

Drittens: Ist dem Senat bekannt, dass Fahrradfahrerinnen und Fußgängerinnen auch bei regelkonformem Verhalten an Ampeln zum Beispiel durch rechts abbiegende Kraftfahrzeuge stark gefährdet sind?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Neumeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Erkannte Unfallschwerpunkte werden in Bremen und Bremerhaven im Rahmen der periodisch stattfindenden Sitzungen der Unfallkommissionen analysiert und auf gemeinsame Unfallursachen hin untersucht. Eine Priorisierung findet nach der Unfallhäufigkeit und der Schwere der Unfallfolgen statt. Dabei wird Unfallschwerpunktbereichen, an denen verstärkt Kinder, Senioren, Radfahrer oder Fußgänger zu Schaden kommen, automatisch mehr Aufmerk

samkeit geschenkt, da das Verletzungsrisiko bei diesen Gruppen höher ist.

Sofern Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Unfallursachen durch straßenbauliche Maßnahmen oder durch die Einrichtung von Verkehrszeichen oder -einrichtungen entschärft werden können, werden aus dem Gremium heraus entsprechende Vorschläge entwickelt und umgesetzt. Nach Umsetzung dieser Vorschläge konnten in Bremen und Bremerhaven bereits viele Unfallschwerpunkte entschärft werden.

Wenn bauliche Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, wird durch die Verkehrsunfallkommissionen in Bremen und Bremerhaven geprüft, ob Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Polizei oder verkehrssicherheitsberatende Aktivitäten Abhilfe schaffen können. Die Polizei führt dann gezielt präventive Maßnahmen durch.

Zu Frage 2: Die Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer an den Ampelanlagen in Bremen sind in hohem Maße von den abzuwickelnden Kraftfahrzeugmengen und von den Erfordernissen zur zeitgerechten Abwicklung des ÖPNV abhängig. Das heißt, dass die Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer dann länger werden können, wenn die Zahl des motorisierten Individualverkehrs einer Straße sehr hoch ist. Die in den letzten Jahren verstärkt eingerichteten grünen Wellen sind nicht ursächlich für längere Wartezeiten der Fußgänger und Radfahrer.

Darüber hinaus wurden in der AG Radverkehr beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr im vergangenen Jahr Planungsgrundsätze zur Radverkehrsführung an ampelgeregelten Verkehrsknoten erarbeitet, die eine möglichst optimale signaltechnische Einbindung des Radverkehrs in den Verkehrsablauf anstreben, um gleichzeitig die Bereitschaft zu Regelüberschreitungen zu verringern.

Zu Frage 3: Das Problem ist dem Senat bekannt. Die Ursachen sind jedoch vielfältig und häufig auf das fahrlässige Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern zurückzuführen. Im Einzelfall können Gefahrenstellen durch bauliche Veränderungen beseitigt werden. Darüber hinaus werden an Unfallbrennpunkten und im Umfeld von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Seniorenheimen regelmäßig polizeiliche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, im Bericht zur Verkehrsunfallentwicklung werden ja Unfallschwerpunkte genannt. Ein Beispiel ist der Bereich Altenwall/Tiefer für Bremen oder die Langener Landstraße/Cherbourger Straße in Bremerhaven. Wieso werden diese seit langem angemahnten Umbauten an diesen Unfallschwerpunkten, speziell auch Altenwall/Tiefer, darüber reden wir ja schon

seit langem, immer wieder verzögert oder nach hinten geschoben?

Bitte, Herr Senator!

Es gibt beim Altenwall/Tiefer, wie Sie wissen, auch Finanzierungsprobleme, darüber sollte man sich bewusst sein. Wir können mit einfachen Maßnahmen natürlich das Radwegenetz immer wieder neu ertüchtigen, aber insgesamt ist der Umbau des Altenwalls/Tiefer aufgrund der finanziellen Rahmensetzung auch der Großen Koalition nicht in die Schwerpunktbehandlung des Senats gelangt.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!