Protocol of the Session on March 21, 2007

(Glocke)

Ich komme zum letzten Satz!

Meine Damen und Herren, Bündnis 90/Die Grünen teilen die Inhalte und Ziele des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Wir werden künftig genau überprüfen, ob das Gesetz dem gerecht wird. – Ich danke Ihnen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Tschöpe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als ich den Bericht der Berichterstatterin gehört habe, durchzuckte mich eigentlich, danach kann nichts mehr kommen. Jetzt bin ich nach dem Beitrag von Frau Wargalla doch noch ein wenig irritiert.

Machen wir das einmal kurz! Wir beraten hier über ein Gesetz, und wir beraten nicht über die Umsetzung eines einzelnen Verwaltungshandelns. Im Bremer Polizeigesetz ist meines Wissens nach auch nicht geregelt, dass zwei Beamte gewöhnlicherweise einen Streifenwagen besetzen. Dementsprechend wird auch im Vollzugsgesetz nicht geregelt, wie viele Leute in einer Wohngruppe sind, sondern das ist ein ganz klares Verwaltungshandeln. Die Verwaltung hat im Übrigen auch zugesichert, dass der Rechtsauschuss über all diese Dinge, die die Verwaltung ausarbeiten wird, entsprechend informiert ist und informiert werden wird.

Für mich ist dieses Gesetz in einem sehr ordentlichen Verfahren zustande gekommen. Die Debatte, die wir zur ersten Lesung geführt haben, hat noch einmal deutlich darauf hingewiesen: Es hat zwei Anhörungen mit Experten gegeben zu diesem Gesetz. Das Gesetz orientiert sich an der Länderarbeitsgruppe, in der 11 von 16 Bundesländern vertreten sind. Die

ses Gesetz ist das erste, das verabschiedet werden wird, und dieses Gesetz wird selbstverständlich allen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein modernes Jugendvollzugsgesetz gerecht. Abschließend kann man eigentlich nur sagen, das einzige Problem ist, dass Bremen Opfer seiner eigenen Effizienz geworden ist.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen kommt von einer Tagung mit seinen Länderkollegen zurück und sagt: Oh, wir haben festgestellt, alle Länder modernisieren ihr Jugendstrafvollstreckungsgesetz. Ihr macht das auch, wir haben noch ein paar Anmerkungen dazu.

Wenn man sich die Anmerkungen genau anschaut, ist es so, dass der Datenschutzbeauftragte berechtigt bisherige Regelungen des eigentlichen Strafvollzugsgesetzes kritisiert, die unverändert in das Jugendvollzugsgesetz übernommen worden sind. Darüber kann man reden. Darüber muss man auch reden, wenn die anderen Länder diesen Änderungen oder den Anregungen ihrer eigenen Datenschutzbeauftragten folgen. Auch hier haben wir vereinbart, dass wir uns gegebenenfalls einer datenschutzrechtlichen Revision noch einmal unterziehen werden, sofern es denn tatsächlich Trend in den 11 Ländern sein dürfte.

Ich kann nur abschließend sagen, wir haben uns im Rechtsausschuss mit den berechtigten Einwänden ausführlich auseinandergesetzt. Wir haben uns vor allen Dingen damit auseinandergesetzt, ob die behauptete Völkerrechtswidrigkeit des Waffentragens bei Ausführungen von Jugendlichen tatsächlich eine solche sei. Wir haben festgestellt, es ist keine! Dieses Gesetz berücksichtigt alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Gesetz berücksichtigt die Vorgaben und Absprachen der 11 Bundesländer und es hat eine breite Anhörung gegeben.

Der Eindruck, der jetzt hier durch die Rede von Frau Wargalla entstanden sein könnte, dass man hier ein Gesetz macht, das mit niemandem abgesprochen ist, das ist mitnichten so. Ich halte es für ein gutes Gesetz, und wie es bei Gesetzen immer ist, muss sich jedes Gesetz auch einer Revision stellen, soweit hierzu ein Anlass besteht. Dazu sind wir bereit, aber wir wollen dieses Gesetz jetzt so beschließen. Was in der nächsten Legislatur an Revisionen da ist, werden wir im Rechtsausschuss beraten und dann entsprechende Anträge hier einbringen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Winther.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich noch einmal zu Wort melden, dieses Mal aber nicht als Berichterstatterin. Ich finde es hochinteressant, welchen Spagat Sie hinlegen, sehr geehrte Frau Wargalla. Einer

seits wollen Sie dieses Gesetz mitbeschließen, andererseits haben Sie erhebliche Kritik angemeldet, immerhin an 3 wichtigen Punkten in diesem Gesetz. Das Vehikel, das Sie für diesen Spagat nutzen, das haben Sie eben gesagt, Sie haben das Gesetz als Rahmengesetz bezeichnet. Dem kann ich nun überhaupt nicht folgen.

Wir beschließen ein Gesetz, das nicht einen Rahmen für weitere Ausführungen gibt, es sei denn in Verwaltungsvorschriften, das auch eine ausführliche Begründung gefunden hat und in vielen Paragrafen detailgetreue Erläuterungen beinhaltet. Hier zu tun, als hätten wir einen Rahmen, den wir im Rechtsausschuss oder im Parlament noch ändern könnten, das ist Augenwischerei. Ändern können wir das Gesetz natürlich, wenn wir im Parlament der Meinung sind, wir müssten ein Gesetz ändern, dann können wir das per Antrag tun. Aber dieses Gesetz ist ein komplettes Gesetz, das über 100 Paragrafen beinhaltet, und kann somit nicht als Rahmengesetz bezeichnet werden.

Zu der Anmerkung, dass der kriminalpolitische Arbeitskreis nicht angemessen gehört worden sei, möchte ich darauf hinweisen, dass es 2 Hearings zu diesem Thema gegeben hat. In beiden Hearings waren meiner Erinnerung nach die beiden Herren Professor Dr. Feest und Dr. Pollähne anwesend, haben sich auch in die Diskussionen eingebracht. Die Punkte, die sie dort angemerkt haben, sind in die Beratung eingegangen. Der Justizsenator hat sie in einer Gesamtdarstellung geschildert, in der er beschreibt, welches Ergebnis diese beiden Hearings hatten. Insofern kann ich überhaupt nicht feststellen, dass irgendjemand in der Debatte mit seiner Meinung zu kurz gekommen sein könnte.

Ich möchte nur für die CDU-Fraktion sagen, dass wir dieses Gesetz in zweiter Lesung beschließen und den Antrag der Grünen ablehnen werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort zu einer Kurzintervention hat die Abgeordnete Frau Wargalla.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte nur ganz kurz zu meiner Vorrednerin sagen: Es ist kein Spagat, den wir machen. Wir betrachten das Gesetz als notwendig, und das habe ich auch gesagt.

Es ist wichtig, dass es endlich einmal im Jugendstrafvollzug ein eigenes Gesetz gibt. Das haben wir immer befürwortet, und dazu stehen wir. Dass das Gesetz so, wie es ist, nicht unserer Auffassung entspricht, dass es nachgebessert werden muss, das kann uns nicht davon abhalten zu sagen, es ist so schlecht, dem können wir nicht zustimmen. Es bleibt uns doch frei, Änderungsanträge im Lauf der Legislaturperi

ode und auch der nächsten Regierung zu stellen. Das heißt doch nicht, dass es so verankert ist, dass überhaupt nichts mehr passieren kann. Es gibt noch Verordnungen, es gibt noch die Untergesetze, alles muss noch erarbeitet werden. Ich denke, da fließt noch viel Wasser die Weser hinunter, und da können wir noch einiges ändern. Insofern ist es für mich ein Rahmen, der für den Jugendstrafvollzug notwendig ist.

Ich möchte zu dem Antrag noch kurz sagen, Sie brauchen den Antrag nicht abzulehnen, wir ziehen ihn zurück, sonst wird das Durcheinander noch heilloser, als es jetzt schon ist. Ich denke, wir haben einen Rahmen für dieses Gesetz. Wir gehen damit in die nächste Regierung, und wir werden sehen, wie weit die Grünen mit ihren Forderungen durchkommen, um es entsprechend zu ändern. Wir werden die Umsetzung überprüfen. Wir haben das Bundesverfassungsgericht im Rücken. Es hat Vorgaben gemacht, und wir werden sehen, ob Sie diese einhalten. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat Staatsrat Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir das Schlusswort in dieser Debatte! Ich bin sehr erfreut darüber, dass wir es geschafft haben, dieses Gesetz in diesem Tempo mit Ihnen gemeinsam zum Abschluss zu bringen. Sie wissen, wir haben nicht sehr viel Zeit. Das Gesetz muss in diesem Jahr nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Kraft treten.

Wir haben in diesem Jahr Landtagswahlen, und insofern hatten wir die große Sorge, dass wir aufgrund der damit verbundenen Veränderungen möglicherweise in eine Situation kommen, in der wir in letzter Minute mit dem Gesetz zum Abschluss kommen. Deswegen war es unser Ziel gewesen, dies alles in Ruhe in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach zu bringen. Das ist uns gelungen. Es ist das erste Gesetz bundesweit, und das freut uns auch.

Ich glaube, dass wir selten ein Gesetz in die Diskussion gebracht haben, über das so viel diskutiert wurde. Wir haben in zwei ausführlichen Debatten und Anhörungen die Einwände der Praxis aufgenommen. Wir haben dieses Gesetz nicht am grünen Tisch entwickelt, sondern im Verbund mit neun anderen Bundesländern. Insofern ist das die Umsetzung eines Musterentwurfs.

Wir wollten keine eigenen Wege in Bremen gehen. Wir haben immer gedacht, Strafvollzug ist eine Sache, die bundesweit organisiert werden muss. Wir bemühen uns um Einheitlichkeit. Dieser Gesetzentwurf – und damit zukünftig das Gesetz – ist ein Entwurf, den man in anderen Bundesländern so oder ganz

wenig verändert nachlesen kann. Auch das ist uns gelungen.

Dass wir nun auch die Zustimmung der Fraktion der Grünen erfahren, finde ich ungewöhnlich. Ich bin jetzt, glaube ich, 10 Jahre im Amt, das war mir nicht häufig vergönnt. Die Begründung kann ich nicht nachvollziehen, aber da möchte ich nicht nachtreten. Ich finde es wunderbar, dass Sie hier heute gemeinsam diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben werden.

Ich denke, dass wir dann daran gehen können, all dies umzusetzen. Das Gesetz ist in der Tat der Rahmen. Entscheidend ist dann, dass die Praxis das aufnimmt, dass wir einen vernünftigen Jugendvollzug organisieren. Deshalb danke ich Ihnen noch einmal herzlich für Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 16/1311, ist inzwischen zurückgezogen worden.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag des Rechtsausschusses, Drucksache 16/1343, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 16/1343 zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

(Einstimmig)

Ich lasse jetzt über das Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe im Land Bremen, Drucksache 16/ 1283, in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe im Land Bremen unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.