Protocol of the Session on February 22, 2007

Ich möchte ganz kurz zum Adhäsionsverfahren etwas sagen: Wir haben es noch nicht sehr lange, das heißt, wir wissen also nicht, ob es sich bewährt hat. Man hätte es vielleicht erst einmal auswerten sollen, man hätte überlegen sollen: Vielleicht muss man es besser machen, vielleicht kann man auch irgendetwas weglassen, vielleicht geht das doch irgendwie auf der anderen Seite schneller. Man hätte vielleicht, um den Opfern einen Gefallen zu tun, sagen müssen: Wir überprüfen es, wenn sich wirklich herausstellt, dass es ein gutes Mittel ist, dann machen wir es auch für die Heranwachsenden. Meiner Meinung nach war das zu schnell, wir müssen abwarten, ob es greift, wie es gedacht ist.

Die Nebenklage im Jugendgerichtsverfahren: Bündnis 90/Die Grünen lehnt sie ab, weil sie nach wie vor nicht mit dem Erziehungsgedanken vereinbar ist. Ziel war und ist, den Opferschutz auch im Jugendstrafverfahren zu verbessern, darüber sind wir uns alle einig. Dabei muss ein Ausgleich zwischen den

Opferinteressen und den Besonderheiten des Jugendstrafrechts geschaffen werden. Welche Lösungen dieser Balance am besten gerecht werden, das ist eine schwierige Frage, das wurde auch in dem Rechtsausschuss in Berlin bestätigt. Die Rechte einer Nebenklage stehen nun einmal im Konflikt zu dem Erziehungsgedanken. Genau an diesem Punkt plagte die Große Koalition das schlechte Gewissen, deshalb hat sie die Nebenklage gegen Jugendliche nur dann zugelassen, wenn das Opfer besonders belastet ist. Wenn es also um Verbrechen gegen Leib und Leben geht, wenn es um Verbrechen gegen sexuelle Selbstbestimmung geht oder wenn es um Verbrechen gegen die persönliche Freiheit geht, nur dann ist die Nebenklage zugelassen. Es wurde also eine Trennlinie gezogen!

(Glocke)

Ich komme gleich zum Schluss. Nur bei schwerwiegenden körperlichen Schäden oder bei Gefahr im Verzug, wie jetzt, zählt nicht der Erziehungsgedanke. Bei allen anderen Verfahren zählt der Erziehungsgedanke, das ist sehr halbherzig! Für mich ist das ein fauler Kompromiss! Ich glaube, wir werden sehen, ob das jetzt im neuen Gesetz aufgenommene Nebenklagerecht rechtlichen Bestand hat. Es ist anzuzweifeln, Rechtsexperten haben das auch schon gesagt. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Grotheer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu den sachlichen Anmerkungen, die hier gemacht worden sind! Frau Wargalla, wir sind, was das Adhäsionsverfahren angeht, glaube ich, nicht so ganz weit auseinander. Wir denken, dass es Sinn macht, dass der Täter sich im Strafverfahren bereits mit Ansprüchen des Opfers auseinandersetzen sollte, wir verfolgen diese Linie auch sonst aus erzieherischen Gesichtspunkten. Ich finde es absolut in Ordnung, dass dies jetzt auch im Jugendgerichtsverfahren vorgesehen ist!

Wir sind bei der Frage, ob es die Nebenklage geben sollte, auseinander. Aber da sage ich Ihnen: Sie ist im Moment auf die schweren Fälle, Straftaten gegen Leib oder Leben, schwere sexuelle Straftaten beschränkt. Das Nebenklagerecht beinhaltet in diesen Fällen, dass der Verletzte im Strafverfahren und auch in der Hauptverhandlung eigene Anträge stellen kann. Er kann Beweisanträge stellen, das heißt, er kann Zeugen benennen, er kann verlangen, dass Sachverständige gehört werden, er hat das Recht zu einem Schlussvortrag, er hat die Möglichkeit, ein Plädoyer am Ende der Beweisaufnahme zu halten, und er kann Rechtsmittel einlegen. Das sind wichti

ge Rechte, die genutzt werden können oder auch nicht. Kein Geschädigter ist verpflichtet, dieses Recht geltend zu machen, aber er hat das Recht dazu. Wir finden, dass dies auch unter erzieherischen Gesichtspunkten durchaus in Ordnung ist!

Wir freuen uns darüber, dass wir mit der CDU in diesen Fragen weitestgehend einer Meinung sind. Ich möchte nur eine kleine Anmerkung machen: Frau Winther, ich kann natürlich verstehen, dass Sie versuchen, hier das eine oder andere als Ihre eigene Initiative zu reklamieren, muss Ihnen aber sagen, dass der Antrag zum Stalking, den Sie eben erwähnt haben, auf eine Initiative der Fraktion der SPD zurückging.

Das, was wir jetzt im Rechtsausschuss zur Frage der Konzepte im Strafvollzug in Sachen gegen Prävention von Sexualstraftaten debattieren, das ist Ausfluß einer Großen Anfrage, die die Fraktion der SPD auf den Weg gebracht hatte. Das weiß ich ganz genau, weil ich sie damals verfasst habe!

Aber ich wollte noch etwas zu Herrn Tittmann sagen, der jetzt nicht mehr im Raum ist. Das, was wir unter Opferschutz verstehen, das soll natürlich auch die Opfer rechtsextremer Straftaten schützen,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

bei denen wir leider eine Zunahme in der Bundesrepublik zu verzeichnen haben, wenn wir uns die letzten Statistiken anschauen. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen: Herr Tittmann markiert hier immer so den Biedermann. Die DVU hat für ihn mit diesen Rechtsradikalen, Rechtsextremisten, die junge Leute, ältere Menschen, Hilflose, Ausländer überfallen, nichts zu tun. Das ist nicht seine Welt. Die Wirklichkeit ist ganz anders! Der Verfassungsschutzbericht des Landesamts für Verfassungsschutz in Bremen sagt uns, dass es eine ganz enge Zusammenarbeit zwischen der DVU und der NPD gibt. Da gibt es Verabredungen, und zwar schon seit langem, dass dort, wo die DVU für die Parlamente kandidiert, die NPD nicht kandidiert und umgekehrt. Das ist der Grund dafür, weshalb die DVU in Niedersachsen nicht angetreten ist und weshalb hier in Bremen und Bremerhaven die NPD nicht angetreten ist. Deutlicher kann man doch nicht nachweisen, dass es politische Verbindungen zwischen diesen Gruppierungen gibt!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es ist im Übrigen auch nicht nur so, dass es diese Absprache gibt, sich keine Konkurrenz zu machen, sondern es gibt auch Fälle, bei denen DVU-Kandidaten auf NPD-Listen kandidieren und umgekehrt. Herr Tittmann selbst ist einer derjenigen, die als DVUMitglieder bei der NPD kandidiert haben. Wir wissen von den Verbindungen zwischen der NPD und

den Schlägertrupps, die überall ihr Unwesen treiben. Es geht uns auch darum, dass natürlich die Opfer solcher Straftaten besonders geschützt werden müssen, da machen wir keinen Unterschied, ob es sich um Deutsche, um Ausländer, um jüngere oder ältere Menschen handelt. Wir wollen alle Opfer schützen, und deshalb ist es gut, dass der Bundestag dieses Gesetz beschlossen hat. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/1276, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.

Künftige Gestaltung der gemeinsamen Bildungsevaluation und Forschungsförderung von Bund und Ländern

Mitteilung des Senats vom 12. Dezember 2006 (Drucksache 16/1243)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Lemke, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. Wewer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, dass jetzt die Opposition hier als Erste zu Regierungsabkommen reden muss, aber wenn das dann so ist, dann mache ich auch das!

Es geht um die gemeinsame Bildungsevaluation und die Forschungsförderung, und dabei geht es darum, wie die Föderalismusreform im Bereich Bildung und Wissenschaft umgesetzt werden soll. Noch einmal zur Erinnerung: Im schulischen Bildungsbereich wird das komplett auf die Länder übergehen, der Bund darf sich künftig weder inhaltlich noch finanziell engagieren. Es bleibt nur noch die Gemeinschaftsaufgabe Feststellung der Leistungsfähigkeit im Bildungswesen im internationalen Vergleich bestehen. Pisa- und IGLU-Studien dürfen noch gemacht werden, das und Übergangsregelungen für laufende Projekte und Jugendwettbewerbe werden in dem Abkommen geregelt.

Im Wissenschaftsbereich wurde die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ersatzlos gestrichen. Bei der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Lehre darf der Bund sich nur noch dann finanziell engagieren, wenn die Länder sich einig sind. Geregelt werden muss deshalb im neuen Abkommen Forschungsförderung und Forschungsförderung in Hochschulen. Das ist jetzt durch drei Verwaltungsabkommen hinterlegt, es geht da einmal um die neuen Aufgaben des Wissenschaftsrats, um die Errichtung einer neuen Wissenschaftskonferenz und die Abschaffung der Bund-Länder-Kommission sowie um Vereinbarungen zur gemeinsamen Förderung der Forschungsbauten an Hochschulen und Großgeräten.

Ich finde es erst einmal bedauerlich, dass diese Senatsmitteilung nicht aktualisiert worden ist, denn von einer Einigung unter den Ländern, von der Errichtung einer gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, kann eigentlich keine Rede sein. Die Bund-LänderKommission wird erst einmal für ein Jahr weiterbestehen. Es wäre gut gewesen, wenn der Senat da seine Mitteilung aktualisiert hätte. Die Länder Bayern und Thüringen wollen das erst einmal so nicht mittragen, aber Herr Wewer sagt dazu vielleicht auch gleich, wie da der Stand ist und warum das nicht aktualisiert worden ist.

Ich will an dieser Stelle noch einmal unsere grundsätzliche Kritik zum Ausdruck bringen, die wir hier mit der Föderalismusreform haben: Wir sind immer für gleiche Lebensverhältnisse und gleiche Bildungschancen in Deutschland eingetreten. Durch die unterschiedliche Finanzkraft der Länder wird die Schere jetzt weiter auseinandergehen. Bremen hat in der Vergangenheit 28 Millionen Euro aus dem Ganztagsschulprogramm erhalten, diese wird es jetzt künftig nicht mehr geben. Auch erfolgreiche Programme wie Sinus wird es nicht mehr geben. Bremen wird im Schulbereich echte Nachteile aus dieser Föderalismusreform haben. Das ist bedauerlich!

Auch im Wissenschaftsbereich haben wir uns immer wieder gegen die Kleinstaaterei gewehrt. Wissenschaft arbeitet national und international! Hier wurden aus unserer Sicht Zukunftsherausforderungen auch schlicht ignoriert. Bremen hat aus der Hochschulbauförderung immer überproportional viel Geld erhalten. Für eine Übergangszeit bis 2013 werden wir nur noch Geld in der Höhe des Königsteiner Schlüssels bekommen, das wird deutlich weniger sein, als wir in der Vergangenheit hatten.

Ab 2013 wird der Bund nur noch Forschungsbauten und Großgeräte mitfinanzieren dürfen. Bauten, die etwas mit Lehre zu tun haben, werden dann vom Bund nicht mehr mitfinanziert werden dürfen, die können wir dann allein finanzieren, also ein Hörsaal, eine Cafeteria oder eine Mensa wird dann alles unser Problem sein. Das wird uns noch schwer auf die Füße schlagen! Die Universität Bremen ist in den Siebzigerjahren gebaut worden, da wird es in absehbarer Zeit erheblichen Sanierungsbedarf geben!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Im Übrigen werden vom Bund auch nur noch die Forschungsbauten mitfinanziert, wenn darin eine Forschung von überregionaler Bedeutung stattfindet. Es geht nicht mehr darum, ob die Gebäude kapazitätsmäßig notwendig sind und solide finanziert werden, sondern ob die Forschung bedeutsam ist. Da beißt sich möglicherweise für Bremen die Katze in den Schwanz! Die Exzellenzinitiative hat uns, bedauerlicherweise für uns alle, auch sehr schmerzhaft vor Augen geführt, dass bedeutsame Forschung auch etwas mit Finanzausstattung zu tun hat. Bremen hat da gegen die Südländer in der Endauswertung leider verloren, Bremen hat im Benchmarkvergleich die niedrigsten Ausgaben im Wissenschaftsbereich!

Dass wir da nicht mehr so an Forschungsförderung herankommen, wird uns möglicherweise schwer auf die Füße fallen können, die Schere zwischen reichem Süden und armen Norden wird da möglicherweise weiter auseinanderklaffen! Ich glaube, der Senat, die Große Koalition, hat damit, dass Sie damals der Föderalismusreform im Bereich Bildung und Wissenschaft zugestimmt haben, einen schweren Fehler gemacht, sowohl bildungspolitisch als auch wissenschaftspolitisch und finanzpolitisch. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Busch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schade, die Opposition hat keine Themen, sie muss schon die Föderalismusreform in fünf Minuten hier abhandeln, was eigentlich nicht möglich ist!

Aber ich will auf die Kerne kommen, die Frau Schön hier angesprochen hat. Ich will noch einmal einen anderen Punkt hereinbringen: Natürlich haben auch die A-Länder Sorge gehabt, dass die Änderungen, die mit der Föderalismusreform I eingetreten sind, sich sehr nachteilig auf die Wissenschafts- und Hochschulpolitik des Landes Bremen auswirken. Ich kann aber, anders als Frau Schön, hier bekanntgeben: Ganz so dunkel, wie Sie es hier geschildert hat, sieht es in Bremen nun wirklich und wahrlich nicht aus!

Ich komme damit zur Hochschulbauförderung: Da sind wir aus der Mischfinanzierung mit dieser Reform ausgeschieden, die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulen wird abgeschafft, und den Länder bleiben Bundesmittel erhalten. Hier hat nicht nur der Wissenschaftssenator, sondern das ganze Ressort richtig gut verhandelt und gearbeitet.

(Zuruf der Abg. Frau S c h ö n [Bündnis 90/ Die Grünen]) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Doch, Frau Schön, wir haben richtig gut gearbeitet! Wir haben, vielleicht auch gegen Ihre Stimmen – das weiß ich jetzt schon gar nicht mehr –, noch in den vergangenen Jahren Baumaßnahmen zugestimmt, damit sie in den 35. Rahmenplan fallen, damit wir unseren Stand halten, und das haben wir geschafft. Wir bekommen nur noch 1,84 Prozent, aber das sind 12,8 Millionen Euro, und das ist genau das, was wir brauchen, um die Pläne umzusetzen, die wir haben. Das kann man nicht schlechtreden! Schauen Sie sich einmal an, wie es in Niedersachsen aussieht, da hat der Wissenschaftsminister richtig daneben gelegen! Kommen wir zur Forschungsförderung! Da bleibt die Gemeinschaftsaufgabe, der Bund teilt die Kosten auf, 70 Prozent Hochschulbau, 30 Prozent Forschungsförderung. Da haben wir eigentlich Probleme, dass wir solche Forschungsförderungen, wie sie von Frau Schön angesprochen wurden, wie sie es in Süddeutschland geben kann, hier nicht mehr bekommen, aber wir hatten das auch nicht in der Planung! Unsere Planung sah auch für die kommenden Jahre, zumindest bis zum Jahr 2009, 2010, solche Forschungsförderungen gar nicht vor. Insofern können wir auch da sagen, wir sind gut davongekommen! Wir nehmen heute diese Entwürfe, die uns in der Mitteilung des Senats vorliegen, mit Ausnahme des unter a genannten, zur Kenntnis, insofern muss das auch nicht geändert werden. Aber eines muss ich doch noch einmal sagen: Sie haben sich kapriziert auf die Föderalismusreform! Sie haben das damals schlechtgeredet, Sie haben die Bedenken geäußert, und Sie haben gesagt, es wird zu keiner Föderalismusreform II kommen. Falsch, es gibt sie, Föderalismusreform II! Sie haben das mitbekommen, dass man sich zusammengesetzt hat. Ich bin ganz frohen Mutes, dass wir da richtig gut dastehen. Sie werden auch mitbekommen haben, dass unser Bürgermeister, oder ich nenne ihn jetzt einmal Ministerpräsident, Jens Böhrnsen, dort eine herausragende Rolle wahrnehmen wird. Er wird als stellvertretender Vorsitzender der Kommission für die SPD dort verhandeln und maßgeblich dabei sein. Ich finde, das lässt trotz allem hoffen! – Schönen Dank! (Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Spieß.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Verwaltungsabkommen zur zukünftigen Gestaltung der Bildungsevaluation und der Forschungsförderung zeigt ganz deutlich, dass die Struktur, die hier auch vorgegeben wird, mit der Wissenschaftskonferenz und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

dem Wissenschaftsrat im Bereich der Forschungsförderung eine sehr gute strukturelle Lösung bietet, um in solchen Forschungsvorhaben, die hier genannt worden sind, eine gute Rolle zu spielen. Wenn Sie sagen, Frau Schön, dass Bremen keine Chance habe, würde ich das einfach so nicht sagen, denn wenn wir jetzt in dem zweiten Call der Exzellenzinitiative nicht vorn mit dabei sind, waren wir in dem ersten Call sehr erfolgreich. Wir waren unter den zehn besten Universitäten Deutschlands. Ich meine, wenn man gerade solches Potenzial hat, das geht ja nicht über Nacht verloren, haben wir sehr wohl eine Chance, auch hier bei den Forschungsvorhaben eine Rolle zu spielen.

Man muss es nur auch einmal mit den Universitäten und den Hochschulen absprechen, und man muss einfach auch einmal sehen, ob wir uns zukünftig nicht daran beteiligen sollten. Es geht hier um eine Summe, das darf man nicht vernachlässigen, von 298 Millionen Euro im Jahr. Die Summe, die für die Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt wird für die Großgeräte, die beantragt werden können, beträgt 85 Millionen Euro im Jahr. Wenn ich mir das für dieses Jahr 2007 vorstelle, dann ist das schon ein gewisser Anreiz, wenn man das hört. Sie sagen, es ist uns bis jetzt noch nie gelungen, auch Anträge zu stellen. Man sollte auch Geräte bestellen, die einen gewissen Wert haben und die 5-Millionen-Euro-Hürde nicht überschreiten.

Wir haben Institutionen, die das sehr wohl beantragen könnten. Ich glaube, dass wir hier nicht so negativ denken und sagen sollten, wir haben gar keine Chance, sondern ganz im Gegenteil. Durch diese Unterstützung durch die Wissenschaftskonferenz, in der wir ja auch vertreten sein werden seitens der Länder und des Bundes und auch seitens der anderen Gremien, die den Ausschuss beinhalten, der noch einmal die Wissenschaftskonferenz unterstützt, es werden sicherlich vielleicht die Staatsräte oder andere Personen hier aus Bremen eine Rolle spielen, haben wir durchaus Einflussmöglichkeiten, und wir werden und sollten hier unsere Rolle nicht so klein spielen.

Für uns ist es wichtig auch im Rahmen der Bildungsevaluation – hier soll die Leistungsfähigkeit auch gerade im internationalen Vergleich erhalten bleiben –, dass die Arbeitsgruppen, beziehungsweise die Potenziale, die wir haben, wie zum Beispiel „Jugend forscht“ oder „Jugend musiziert“ oder andere Dinge, die hier auch dargestellt worden sind, erhalten bleiben. Das sind wichtige Dinge, die wir immer unterstützt haben und auch weiterhin unterstützen werden. Gerade in der Struktur, die hier seitens der Bildung gegeben werden kann, dass man sagt, man möchte hier auch eine Steuerungsgruppe haben, die das Ganze vorantreibt, auch wenn nur vier Mitglieder der Länder vertreten sein werden und vier des Bundes – nicht, wie in der Wissenschaft sechzehn Vertreter des Landes und Vertreter des Bundes –, haben

wir doch sehr wohl auch Einflussmöglichkeiten und sollten diese auch geltend machen.