Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage 13 wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Existenzgründung von Migranten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Liess, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Zweitens: Welcher Netzwerke beziehungsweise Verbindungen bedient sich der Senat, um solche Existenzgründungen anzuregen?
Drittens: Welche Schritte unternimmt der Senat, um Existenzgründungen von Migranten gesondert zu fördern?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung wurden in Deutschland im Jahr 2003 insgesamt 286 000 ausländische Selbstständige gezählt. Die Hälfte davon stammte aus einem der EU-Länder. Die drei größten Einzelgruppen der Selbstständigen sind italienischer Herkunft mit 16 Prozent, das sind 46 000, türkischer Herkunft mit 15 Prozent, das sind 43 000, und griechischer Herkunft mit 9 Prozent, das entspricht 26 000 Selbstständigen. Sie erzielen durch ihre Geschäftsaktivitäten rund 49 Milliarden Euro Umsatz. Dies bedeutet auch, dass die drei größten Selbstständigengruppen in Deutschland
Die ausländischen Selbstständigen beschäftigen rund eine Million Menschen. Sie sind in über 90 Branchen tätig und dabei besonders stark im Lebensmittelhandel, Speditionsgewerbe, in der Gastronomie sowie im Touristikbereich vertreten.
Nach einer Studie der Unternehmensberatung KPMG soll sich die Zahl der Selbstständigen mit migrantischem Hintergrund bis zum Jahre 2010 mehr als verdoppeln. Übertragen auf das Bundesland Bremen bedeutet dies ausgehend von der aktuellen Größenordnung von rund 1000 circa 4 Prozent der Gesamtzahl Bremer Unternehmen, bis 2010 mehr als 2000 selbstständig Tätige aus diesem Bereich. Schon allein wegen dieser Größenordnung und des damit verbundenen Einflusses auf die Wirtschaftskraft und den Arbeitsmarkt misst der Senat den ausländischen Unternehmen in Bremen eine erhebliche Bedeutung bei und sieht sie als einen wichtigen Faktor im Hinblick auf eine positive regionale Strukturentwicklung an.
Zu Frage 2: Die B.E.G.IN-Gründungsleitstelle ist die zentrale Anlaufstelle für potenzielle Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmer im Land Bremen. Sie trägt in erheblichem Maße dazu bei, durch kompetente Betreuung und gezielte Beratung die Erfolgsaussichten von Unternehmensgründungen zu verbessern.
Um auf die besonderen Umstände und Bedarfe von jungen Unternehmerinnen beziehungsweise Gründerinnen mit migrantischem Hintergrund einzugehen, besteht innerhalb des B.E.G.IN-Netzwerkes eine Kooperation mit der Einrichtung „Frauen in Arbeit und Wirtschaft e. V.“, die sich unter anderem mit der Berufsorientierung, dem Einstieg in den Arbeitsmarkt für Migrantinnen und mit einer Vorfeldberatung für Existenzgründerinnen mit Migrationshintergrund befasst. Die Beratungsangebote erfolgen in deutscher, englischer, französischer, ungarischer, türkischer, russischer und arabischer Sprache.
Darüber hinaus hat die RKW Bremen GmbH im Rahmen des EQUAL-Projektes „Existenzgründung für Zuwanderinnen und Zuwanderer“ bei der B.E.G.IN-Gründungsleitstelle seit Mitte 2005 zusätzlich auch eine spezifische Beratungskompetenz für Existenzgründerinnen mit Migrationshintergrund eingerichtet. Im Jahr 2006 wurden an die B.E.G.INGründungsleitstelle insgesamt 2455 Beratungsanfragen gerichtet. Darunter befanden sich nach internen Schätzungen circa 25 bis 35 Prozent Anfragen mit Migrationshintergrund.
Zu Frage 3: Über die Beratungskapazitäten bei der B.E.G.IN-Gründungsleitstelle hinaus werden in verschiedenen EQUAL-Projekten des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Angebote für potenzielle Existenzgründerinnen und
Dazu gehören die Migrantinnen Berufsorientierung und Planung, MiBoP, beim Träger Frauen in Arbeit und Wirtschaft e. V., die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen zum Zweck der Vorbereitung von Existenzgründern ausländischer Herkunft bei der Deutschen Angestellten Akademie Bremen GmbH, das Zuwandererprojekt „Aktivierende Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit“ des Arbeitsförderungszentrums im Lande Bremen GmbH und das Projekt „Existenzgründung und Unternehmergeist“ beim Institut für Wissenstransfer der Universität Bremen GmbH.
Zusätzlich soll das ESF-Projekt „BQA-Beratung, Qualifizierung, Akquise von Ausbildungsplätzen bei Migrantischen Unternehmen“ bei der Arbeiterwohlfahrt Bremen in Zusammenarbeit mit der Handelskammer Bremen und dem Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet Betriebsinhaber motivieren, zusätzliche Ausbildungsplätze einzurichten.
Grundsätzlich knüpft die monetäre Förderung von Existenzgründungsvorhaben daran an, dass das Vorhaben aussichtsreich und betriebswirtschaftlich tragfähig ist und sich der Firmensitz im Land Bremen befindet. Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen werden in Form von Beratungskostenzuschüssen für die Durchführung von Unternehmensberatungen und/oder durch Darlehen aus dem Starthilfefonds für die Finanzierung von Investitionen bei der Betriebsgründung unterstützt.
Im Gegensatz zu den genannten, spezifisch auf Migrantinnen und Migranten ausgerichteten Erst-Beratungsangeboten ist eine solche Differenzierung für diese Förderprogramme nicht notwendig, da sie – aufbauend auf den genannten Beratungsleistungen – grundsätzlich allen Gründungsvorhaben in gleicher Weise zur Verfügung stehen und ohnehin auf die Individualität des jeweiligen Einzelfalles zugeschnitten werden müssen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Senat fehlt Überblick über IT-Kosten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Crueger, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie weit sind Planungen des Senats vorangeschritten, sogenannte transparente IT- Budgets einzuführen, und wann wird endlich mit der Umsetzung begonnen?
Zweitens: Wie will der Senat kurz- bis mittelfristig sicherstellen, dass er einen Überblick über Softwarekosten, Lizenzen, Hardware- und Wartungskosten ressortübergreifend gewinnt?
Zu Frage 1: Der Senator für Finanzen hat im Rahmen seines Konzeptes zur Weiterentwicklung des ITBereichs der bremischen Verwaltung vorgeschlagen, ein transparentes IT-Gesamtbudget einzuführen. Damit sollen bestehende Schwächen im bisherigen Haushaltskassenrechnungswesen behoben werden. Es war beispielsweise nicht möglich, das Gesamtbudget sämtlicher IT-Aufwände der bremischen Verwaltung zusammenzuführen.
Wir streben an, auf den bestehenden dezentral erhobenen Daten aufzusetzen, sie um weitere relevante Daten zu ergänzen und damit eine Art Nebenrechnung mit einer eigenen Darstellungslogik für Zwecke der Bremen-bezogenen IT-Planung und Steuerung zusätzlich zu den bestehenden Haushaltsinstrumenten zu etablieren. Die nötigen Schritte, unter anderem Analyse der Haushaltsdaten und Abgleich mit den Daten aus den Ressort-Bereichen IT-Beschaffung und Personalwesen, wird der Senator für Finanzen in den nächsten Wochen mit den Ressorts erörtern.
Zu Frage 2: Derzeit ist das Lizenzmanagement in dezentraler Verantwortung. Nur die Basiskomponenten, die ressortübergreifend zum Einsatz kommen, werden zentral beim Senator für Finanzen geführt. Der Senator für Finanzen hält es aus Effizienzgründen für erforderlich, dieses Lizenzmanagement stärker als bisher zu zentralisieren.
Dabei gibt es die beiden Möglichkeiten, diese Zentralisierung entweder verwaltungsintern zu realisieren oder damit einen externen IT-Dienstleister zu beauftragen. Die zweite Variante wäre aus Sicht des Senators für Finanzen vorteilhaft, wenn sie mit der Beschaffung der Hard- und Software verknüpft wird, denn der Hard- und Softwarelieferant, zum Beispiel Dataport, hat die benötigten Daten sowieso für die Installation vorliegen. Gleichzeitig kann er diese Daten für Verhandlungen über Mengenrabatte mit dem Hersteller nutzen.
nagement der Ressorts transparenter und lückenloser zu gestalten und in ein noch abzustimmendes transparentes IT-Gesamtcontrolling einfließen zu lassen. Diese Variante wird vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr favorisiert.
Welche Variante für die Bremer Verwaltung die sinnvollste ist, wird zurzeit auf Arbeitsebene mit den Ressorts beraten. Das Ergebnis soll bereits in dem nächsten Doppelhaushalt 2008/2009 enthalten sein.
Zu Frage 3: Bündelung setzt zunächst einen gleich gelagerten Bedarf voraus. In den Ressorts ist zurzeit ein sehr unterschiedlicher Entwicklungsstand in der Standard-PC-Ausstattung vorzufinden. So kommen unterschiedliche Varianten insbesondere von Windows-Betriebssystemen und Office-Anwendungen zum Einsatz. Erschwerend kommt hinzu, dass manche Fachverfahren bestimmte Versionen der Betriebssysteme und Office-Anwendungen voraussetzen.
Der Senator für Finanzen strebt eine weitestgehende Standardisierung von PC-Arbeitsplätzen an, wo dies möglich ist, wie das zum Beispiel auch in Hamburg bereits praktiziert wird. Das hierzu gerade anlaufende Projekt „IT-Querschnittstechnik und -Dienste“ erhebt zurzeit gerade den Bedarf und erstellt unter Berücksichtigung der Entwicklungen der anderen norddeutschen Länder für die Pilotbereiche Justiz, Stadtamt für das Ressort Inneres und Amt für Soziale Dienste im Ressort Soziales einen entsprechenden Standard-PC-Warenkorb. Mit einer konkreten Definition ist in wenigen Wochen zu rechnen.
Die Standardisierung des PC-Arbeitsplatzes trägt ebenfalls dazu bei, beim Einkauf von Hard- und Software sowie bei IT-Dienstleistungen, dazu gehören unter anderem Wartung und Installation, Kostenvorteile zu erzielen. – Soweit die Antwort des Senats!
Könnten Sie sagen, wenn der Senat keinen genauen Überblick hat, welche IT-Kosten entstehen, wie hoch die Schätzung des Senats ist und mit welchen Einsparquoten man rechnet? Sie haben das Beispiel Hamburg angeführt.
Ich kann Ihnen keine konkreten Zahlen sagen, weil das voraussetzt, dass ich genau weiß, was wir insgesamt an IT-Aufwand haben, und das, sagen wir, haben wir nicht. Wir müssen das herstellen, damit wir diesen Durchblick haben. Aber Sie können natürlich schon davon ausgehen, dass Sie, wenn Sie das zentral machen – wobei auf der ersten Stufe die spannende Frage Standardpakete sein werden, also die Standardisierung durchzuführen –, nur wenn Sie eine Standardisierung ha
ben, Sie einheitlich sowohl Hard- und Software beschaffen und respektive ausschreiben können. Die Standardisierung wird der Schlüsselschritt sein, um zu Kostenvorteilen zu kommen. Dann können Sie natürlich über Volumenvorteile nachher in der Beschaffung operieren.
Ich müsste jetzt einmal greifen, aber Erfahrungen zum Beispiel aus der Wirtschaft zeigen, dass man schnell bei 10, 15 bis 20 Prozent sein kann, wenn man das ordentlich macht. Aber das ist, wie gesagt, eine gegriffene Zahl, die hier nicht fundiert ist über die bremische Verwaltung.
Herr Senator, wie ist man mit der Kritik des Rechnungshofs in Ihrem Ressort oder im Senat umgegangen? Der Rechnungshof hatte ja kritisiert, dass an bestimmten Punkten Verbesserungen vorzunehmen sind. Wird das mit aufgenommen im weiteren Verfahren?