Das hat mit Demokratieverständnis nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun. Die Deutsche Volksunion kämpft für unsere freiheitliche, demokratische, rechtsstaatliche Grundordnung, die DVU steht zu 100 Prozent uneingeschränkt zur Demokratie. Dieser Antrag steht für mehr Demokratie, für mehr Bürgerwillen, darum will ich diesem Antrag, wie vorhin auch schon erwähnt, überparteilich zustimmen.
Ein Wort noch zu unserem Bürgermeister Röwekamp! Sie haben eben eingebracht: Grüne mit PDS und DVU-Veranstaltungen! Ich darf Sie noch einmal
daran erinnern, dass Ihre CDU-Mitglieder in Sachsen zusammen mit NPD-Kameradschaften zu Demonstrationen gehen. Sie haben auch gestern im Rahmen des Verfassungsschutzes erwähnt, dass wir darin stehen, das ist richtig. Aber was Sie davon zu halten haben, das kann man daraus ersehen, dass das ein Büttel der Altparteien ist. Ihr Abgeordneter Henry Nitzsche und viele andere seiner Aussagen, Deutschland dürfte nie wieder von Multikultischwuchteln in Berlin regiert werden – –.
Dieser Herr steht nicht im Verfassungsschutzbericht, also seien Sie nicht so großmündig! Es kann nämlich durchaus sein, dass die CDU auch sehr bald darin steht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ob neues oder altes Wahlrecht, Sie haben sich, ganz egal, nach welchem Wahlrecht gewählt wird, Herr Tittmann, mit einer solchen grottigen, unterirdischen Rede, die Sie gerade eben wieder gehalten haben, die mit dem Thema – ich weiß gar nicht, ob Sie ab und zu einmal auf die Tagesordnung schauen, was eigentlich an der Reihe ist – so disqualifiziert, dass Sie, egal, nach welchem Wahlrecht gewählt wird, hoffentlich in Zukunft hier in diesem Hause nicht mehr vertreten sein werden.
Ein bisschen erinnert die Debatte hier, wenn man sich im Vorfeld schlaugemacht hat, als die Kampagne für ein neues Wahlrecht, für eine Wahlrechtsreform in Bremen begann, an das, was in Hamburg passiert ist. Ganz ähnliche Reden, ganz ähnliche Vorgänge! Was ist in Hamburg das Ergebnis gewesen? In Hamburg hat die Bevölkerung in ähnlich überwältigender Weise wie hier in Bremen der Politik von SPD und CDU, die das Volksbegehren dort genauso vehement abgelehnt haben, die rote Karte gezeigt, sie hat das Volksbegehren durchgesetzt, das neue Wahlrecht auf die Tagesordnung gesetzt.
Das Ergebnis war und ist, dass in Hamburg nach diesem Wahlrecht noch kein einziges Mal gewählt worden ist. Je nachdem, wie das Bundesverfassungs––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gericht am Ende entscheiden wird – das wissen wir noch nicht –, kann es sein, obwohl die Bevölkerung sich ganz eindeutig für dieses neue Wahlrecht ausgesprochen hat, dass in Hamburg niemals nach diesem Wahlrecht gewählt werden wird. Diesen Verdacht kann man in Bremen nach dieser Debatte hier auch haben, meine Damen und Herren.
Hamburg ist real, ganz real. Sie haben ganz deutlich den Willen der Bevölkerung dort per Volksentscheid und Volksbegehren, und was haben Sie im Ergebnis? Im Ergebnis kommt heraus, dass die Parteien, in dem Fall ist es die CDU, das muss man natürlich auch sagen, die das dort in dieser Konsequenz jetzt allein durchgezogen hat, nachdem sie auch mit absoluter Mehrheit dort regiert, dieses Wahlrecht hinterher wieder ändern, sodass dieses Gesetz dort niemals in einer tatsächlichen Wahl umgesetzt wird.
Herr Kleen, Sie haben den früheren grünen Abgeordneten Paul Tiefenbach angesprochen, der wie einige andere über viele Monate hinweg an der Spitze von Mehr Demokratie mit mehreren Hunderten von Freiwilligen in Bremen und Bremerhaven diese Initiative sehr engagiert mit vorangetrieben hat, und Sie haben eine Anspielung gemacht, dass er als früherer Abgeordneter der Grünen hier im Hause wohl die Nase voll gehabt hätte. Dann frage ich Sie: Was ist denn mit Ihrem ehemaligen Bürgermeister Koschnick,
einem zu Recht sehr beliebten Menschen in Bremen, der ganz vehement diese Wahlrechtsreform unterstützt hat genauso wie Ihre ehemaligen Senatoren und Staatsräte Fluß und Hoppensack und andere? Ich weiß gar nicht, wie Sie es überhaupt nur wagen können, den Kollegen Paul Tiefenbach hier in ein so schlechtes Licht zu rücken. Erkundigen Sie sich einmal bei Ihrem ehemaligen Bürgermeister Koschnick, schauen Sie sich einmal dessen Popularitätswerte in der Bevölkerung an,
schauen Sie sich einmal an, wie der Mann für diese Wahlrechtsreform eingetreten ist, Herr Kleen! Ich glaube, Sie haben heute gar keine Vorstellung mehr davon, irgendwie ist Ihnen das abhandengekommen. Zur Zeit von Herrn Koschnick wäre man wahrscheinlich auch anders mit dieser Initiative der Bevölkerung umgegangen,
sehr verehrter Herr Kleen. Da muss in der SPD irgendetwas passiert sein, was nicht mehr richtig sein kann.
Jetzt wird hier von Herrn Senator Röwekamp der Landeswahlleiter zitiert. Das ist auch in Ordnung, der Landeswahlleiter ist eine wichtige Person im Zusammenhang mit der Änderung des Wahlrechts. Sie wissen aber ganz genau wie ich und die Kollegen und Kolleginnen, die im Ausschuss zur Reform des Wahlrechts vertreten waren, dass der Landeswahlleiter von Anfang an einer der vehementesten Gegner überhaupt jeglicher Wahlrechtsreform in diesem Sinne war. Was soll ich denn davon halten, wenn er jetzt sagt: „Na, jetzt habe ich auch noch etwas dagegen, dass das früher in Kraft tritt, weil ich sowieso total dagegen bin und weil ich in dem gesamten Ausschuss während sämtlicher Tagungen versucht habe, diese Wahlrechtsreform zu verhindern.“
Lassen Sie uns also diese Diskussion hier beenden! Ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Es gibt hier 2 Fraktionen, die möchten in der nächsten Legislaturperiode dieses Volksbegehren in der Substanz ändern. Es gibt hier eine Fraktion und den Abgeordneten Wedler, die möchten, dass das Volksbegehren eher umgesetzt wird. Man kann sich entscheiden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich hier nur zu den Anwürfen von Herrn Röwekamp äußern! Herr Röwekamp, wenn Sie genau zugehört haben, ich habe mit keiner Silbe davon gesprochen, dass die Politik das Recht beugen soll. Das wissen Sie, das ist eine böswillige Unterstellung, die möchte ich hier ausdrücklich zurückweisen!
Wenn Sie einmal mein Agieren, meine Tätigkeiten in den vergangenen dreieinhalb Jahren in diesem Hause reflektieren, dann werden Sie sehen, dass da nicht an einer einzigen Stelle diese Unterstellung zum Tragen gekommen ist.
Ich habe von rechtlichen Problemen und insbesondere von verfahrensmäßigen Schwierigkeiten geredet, die man durch eine gemeinsame Anstrengung und mit
gutem Willen beheben kann. Ich glaube, das ist etwas anderes, als was Sie da jetzt Ihrer Unterstellung zugrunde gelegt haben.
Bestehendes Recht kann durch den Gesetzgeber natürlich verändert werden. Das haben wir ja gestern gemacht, und das versuchen wir heute mit diesem Antrag. Das ist auch ein legitimes Anliegen, und Sie müssen auch respektieren, dass die Politik, die ja hinter den Bürgerschaftsfraktionen oder hinter den Abgeordneten steht, natürlich auch zum Tragen kommt.
Mit unserer Initiative, das ist die zweite Bemerkung, gehen wir auf den Bürgerwillen ein, der durch die Initiative und durch das Volksbegehren zum Tragen gekommen ist. Das ist eine politische Frage, und das habe ich eben auch in meiner Rede gesagt. Mit Umsetzungswillen – daran zweifeln wir ja, dass hier ein echter Umsetzungswille besteht – müsste es doch möglich sein, das, was die 65 000 Bürger gewollt und eigentlich in ihrer Intention schon für die nächste Bürgerschaftswahl gesehen haben, dann doch noch umzusetzen. Das hat mit Rechtsbeugung oder solchen Sachen überhaupt nichts zu tun, sondern das ist ein Versuch, rechtliche Sauberkeit und verfahrensmäßige Lösungen und Wege zu finden, das geänderte Recht dann umzusetzen. Ich bitte, das bei Ihren Unterstellungen entsprechend zu würdigen. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes, Drucksache 16/1246, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bevor ich nun den Tagesordnungspunkt 13 aufrufe, darf ich auf der Besuchertribüne herzlich eine zehnte Realschulklasse der Immanuel-Kant-Schule aus Bremerhaven begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!