Protocol of the Session on December 14, 2006

Ich bin überzeugt, dass auch die Kritiker derartiger Neuerungen im Facheinzelhandel sich schnell mit dem neuen Recht und den neuen Möglichkeiten der Ladenöffnung arrangieren und dass die großen Befürchtungen, wie sie ausgemalt werden, so nicht eintreten werden. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf nicht nur den Verbrauchern und den Beschäftigten, sondern auch dem Handel Freiräume eröffnen. Wir wollen überflüssiges staatliches Reglement zurückdrängen, und wir wollen auf technische, organisatorische und ökonomische Veränderungen im Handel reagieren. Deshalb bitte ich Sie, meinem Gesetzesantrag zuzustimmen. – Vielen Dank!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Winther.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, wir haben dieses Thema in diesem Hause schon öfter diskutiert, und wir haben auch jedesmal die Position der CDU hier dargestellt. Ich darf dies sicherheitshalber noch einmal tun, denn wir werden nachher noch einmal auf den Sonntag zu sprechen kommen. Unser Petitum ist eine Freigabe der Ladenöffnungszeit von montags bis samstags sechsmal 24 Stunden, aber der weitgehende Schutz des Sonntags als ein Tag der Ruhe und ein Tag für die Familie.

Nun scheint es so, als würde das, was lange währt, nun endlich gut. Dank der Möglichkeiten im Rahmen der Föderalismusreform haben bereits einige Bundesländer die nun schon Jahre alte Forderung der CDU umgesetzt und eine der größten Bürokratiehürden abgeschafft und damit dem Einzelhandel ermöglicht, auf die Wünsche der Konsumenten und auf Konsumgewohnheiten einzugehen. Auch Niedersachsen wird zum 1. April 2007 den Ladenschluss freigeben, und es ist unerlässlich, dass Bremen mit Niedersachsen gleichzieht, um nicht den bremischen Einzelhandel unnötig in ein Wettbewerbsabseits zu schieben.

Ich gebe zu, ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir wie andere Länder längere Öffnungszeiten schon für das Weihnachtsgeschäft, gerade auch im Sinne unseres Winterweihnachtsmarkts-Tourismus, hätten anbieten können. Was andere Arbeitsministerien konnten, wäre sicher auch in Bremen möglich gewesen, aber nun werden wir uns mit dem Fahrplan zufrieden geben müssen, den der Senat gestern im Rahmen der Fragestunde hier vorgestellt hat, und ich hoffe sehr, dass die notwendigen Anhörungen und Beteiligungen nicht zu weiteren Verzögerungen führen.

Der mehr oder weniger inoffiziell vorliegende Entwurf des Arbeitsressorts hat noch die eine oder andere Stolperstelle. Ich will nur ein Thema bei dieser Gelegenheit ansprechen: Niedersachsen will die vier Sonntage, an denen geöffnet werden darf, nicht mehr an einen besonderen Anlass koppeln. Man kann sich gut ausrechnen, was das für Bremen bedeuten könnte, wenn um uns herum mit guten Absprachen der großflächige Einzelhandel dann über viele Sonntage hinweg einer nach dem anderen öffnen würde, und welches Wettbewerbsproblem das mit sich brächte. Wir sind daher dafür, dass wir auch in Bremen über die Anlassbezogenheit der Öffnung der Sonntage noch einmal nachdenken.

Sehr geehrter Herr Wedler, nun zu Ihrem Antrag! Ihrem Antrag können wir nicht folgen, auch wenn er in der ganz groben Richtung richtig ist, und zwar aus den folgenden Gründen:

Erstens: Für den gesamten Bereich Arbeitsschutz verweisen Sie auf das Arbeitszeitgesetz des Bundes. Damit aber gewähren Sie den Mitarbeitern des Einzelhandels, insbesondere für die Arbeit am Sonntag, überhaupt keinen Schutz, weil, und das ist herrschende Rechtsmeinung, das alte Ladenschlussgesetz des

Bundes eine lex specialis ist. Es ist nicht abgeschafft, es gilt nach wie vor, und es hebelt das Arbeitszeitgesetz aus, es geht ihm also vor. Also muss der Arbeitsschutz, wenn man denn von der Ladenschlussregelungskompetenz im Land Gebrauch macht, auf Landesebene geregelt werden, und deswegen ist er auch in allen Entwürfen aller Länder mit in diesem Gesetz enthalten, so auch in dem Entwurf in Bremen.

Zweitens: Sie drücken sich vor einer klaren Aussage, was denn eigentlich mit den Sonntagen passieren soll. Sie haben uns hier alles Mögliche geschildert, was wir alles können, wie flexibel wir sein können, und bei all dieser Flexibilität erinnere ich zum Beispiel an die Aussage Herrn Hirches. Es gab in Niedersachsen in der dortigen Koalition eine heftige Debatte darüber, ob denn nicht alle Sonntag freigegeben werden sollten, wie Herr Hirche das gewollt hatte. Also stelle ich hier auch noch einmal klar die Frage, was Ihre Position dazu ist.

Sie schlagen vor, das könne man, wie Sie in Ihrem Entwurf sagen, per Satzung regeln. Sehr geehrter Herr Wedler, solche Satzungen gibt es in Bremen nicht, wir regeln diese Fragen über Ortsgesetze. Dieses Beispiel zeigt mir im Übrigen auch, dass wir hier eine Vorlage präsentiert bekommen haben, die wahrscheinlich bundesweit in allen Bundesländern so von der FDP vorgelegt wird.

Wir sind der Meinung, dass wir, weil wir doch eine Vielzahl von Fragen zu regeln haben, dies nicht in dem Sonn- und Feiertagsgesetz tun wollen, sondern dass wir hierfür eine eigenständige Regelung brauchen, ein Entwurf, wie gesagt, liegt vor. Wir hatte vor einiger Zeit einen Entwurf der CDU der SPD zur Abstimmung gegeben, aber er hat sich mit dem Entwurf aus dem Arbeitsressort überschnitten, und wir sind froh, wenn wir, wie der Fahrplan von Senatorin Rosenkötter es vorsieht, nun am 1. April eine Regelung bekommen. Ich hoffe, dass dieser Termin steht. Ihren Antrag lehnen wir leider ab. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Redner erhält das Wort der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine geehrten Damen und Herren! Um auch die sozialdemokratische Position noch einmal klarzumachen, wie das die christdemokratische Seite eben auch getan hat: Wir begegnen dem Ganzen, das ist hier im Hause nichts Neues, mit sehr großer Skepsis. Wir sind immer noch nicht davon überzeugt, dass der erhoffte wirtschaftliche Erfolg und der Aufschwung für den Einzelhandel tätsächlich kommen werden, wenn wir den Ladenschluss in dieser Form wirklich so freigeben. Allerdings, und das haben wir ja so auch gelernt, zwingt uns die Föderalismusreform I zu handeln, und ins––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

besondere zwingt uns unsere Lage als Zwei-StädteStaat im großen Niedersachsen zu handeln. Wir können nicht anders verfahren, als es insgesamt im Umland ist, denn das würde dann in der Tat unseren Wirtschaftsstandort schädigen. Das können wir, denke ich, dann nicht mehr mit unserer Position vereinbaren.

Insofern wird es zu einer Veränderung des Ladenschlusses auch in Bremen kommen, wir werden auch in Bremen ein neues Ladenschlussgesetz haben müssen. Frau Winther hat dankenswerterweise sehr klar gesagt, warum wir das auch in dieser Form brauchen. Ihrem Antrag, Herr Wedler, können wir daher rechtlich auch nicht zustimmen. Wir werden ihn deshalb auch ablehnen, und mich beschleicht auch die gleiche Skepsis, wie sie Frau Winther eben geäußert hat, was nämlich die Frage der Öffnungszeiten an den Sonntagen angeht. Der Sonntag ist für uns, das sage ich Ihnen deutlich, der Tag, den wir nicht anfassen wollen.

Wir müssen vielleicht sogar noch einmal über die Ausnahmen reden, die wir heute schon haben, ob wir sie so auch in Zukunft wollen, wenn wir ansonsten sechsmal 24 Stunden geöffnet haben möchten. Von daher, meine Damen und Herren, sind die Positionen eigentlich klar. Der Fahrplan ist auch klar, wenn ich das richtig weiß, Frau Senatorin, ist morgen eine Anhörung zum Ladenschluss, das heißt, wir sind auch in der Zeitstrecke auf der richtigen Schiene, sodass wir dann zeitgleich mit Niedersachsen auch hier in Bremen ein neues Ladenschlussgesetz für Bremen verabschieden können.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Position der Grünen ist hier im Hause zu der Frage auch schon mehrfach dargestellt worden. Ich glaube, dass man sich nicht zu große Hoffnung bezüglich der Öffnungszeiten von Geschäften machen sollte, was den Standort für den Einzelhandel ausmacht. Ich habe den Eindruck, dass es extrem überbewertet wird. Ich gehe einmal davon aus, selbst wenn wir jetzt sagen, dass es an den sechs Wochentagen erlaubt ist, rund um die Uhr die Geschäfte geöffnet zu haben, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das in der Innenstadt der Fall sein wird, weil ich einmal vermute, dass man irgendwann, und das wäre auch sehr vernünftig und schlau, und das würde ich dem Einzelhandel auch raten, zu einer gemeinsamen Übereinkunft kommt, dass die Kunden nämlich genau wissen, wann welche Geschäfte geöffnet sind, zumindest in den regionalen Stadtteilzentren. Alles andere ist ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

eigentlich nur eine Irritation für die Kunden, da man sich heute gelegentlich schon die Frage stellt, ob der Laden eigentlich noch geöffnet ist oder nicht.

Ich glaube jedenfalls, dass es gut wäre, wenn der Einzelhandel sich darüber verständigen könnte. Dass der Staat diese Regelung nicht mehr trifft, sondern der Einzelhandel an der Stelle gefordert ist, finde ich okay. Wir können nicht anders handeln, es ist hier auch schon mehrfach gesagt worden, wenn das Ländersache wird. Wenn Niedersachsen sich so entscheidet, wie Niedersachsen sich wohl entscheiden wird, wäre es Unfug, hier in Bremen eine Insel der staatlich geregelten Ladenschlusszeiten zu erhalten oder machen zu wollen. Das halte ich auch für groben Unfug!

Ich glaube, dass dennoch einerseits der Einzelhandel, der ja an der Stelle meiner Meinung nach jetzt auch gefordert ist, schlau zu agieren, und andererseits die Beschäftigten in dem Bereich nicht aus dem Blick verloren werden dürfen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Gerade weil es eine Frage der Beschäftigten im Einzelhandel ist, bin ich sehr dafür, in der Frage des Sonntags sehr genau hinzuschauen, was man macht, weil ich glaube, dass es den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch jetzt schon gelegentlich natürlich schwer fällt. Wenn man sich die Arbeitszeiten im Einzelhandel anschaut und dann andererseits die Verdienstmöglichkeiten dagegenhält, glaube ich, mit Verlaub, dass wir da doch deutlich eine gewisse Schutzfunktion für die Mitarbeiter in dem Bereich haben sollten. Deswegen jedenfalls sind wir sehr stark daran interessiert, den Sonntag und die Feiertage so zu belassen, wie sie sind.

Wir haben vor nicht allzu langer Zeit, Herr Wedler, hier im Hause einmal die Frage des Einzelhandels diskutiert an den sogenannten Business-improvement-districts, damals hat Ihre Partei dagegengestimmt. Unserer Meinung nach war genau das eine Möglichkeit zur Stärkung des Einzelhandels in bestimmten Bereichen unserer Stadt, die Sie nicht wahrgenommen haben, und jetzt tun Sie so, als seien Sie der Vorkämpfer für den Einzelhandel. In Wahrheit ist es aber so, dass Sie mit Ihrem Antrag relativ überflüssig sind. Das Gesetzgebungsverfahren ist auf dem Weg, Frau Winther hat dankenswerterweise auch schon gesagt, wo die juristischen Fehler Ihrer Darlegung gewesen sind. Am Freitag, also morgen, gibt es eine Anhörung, Frau Rosenkötter arbeitet auch an dieser Frage.

Ich frage mich allen Ernstes, wozu Ihr Antrag eigentlich dienen soll, es sei denn, Sie haben das Gefühl, Sie könnten sich in gewisser Weise – natürlich sich und Ihre Partei – darüber noch einmal besonders interessant machen. Ehrlich gesagt finde ich den Antrag, mit Verlaub, überflüssig, überhaupt nicht span

nend, und ich glaube, in dieser Frage muss man auch überhaupt nicht aufgeregt diskutieren, sondern da müssen wir Lösungen erarbeiten, die am Ende für alle Beteiligten von Vorteil sind. Ich glaube, dass wir insgesamt bei allen unterschiedlichen Nuancen hier im Hause doch auf einem durchaus akzeptablen, guten Weg sind. Die Grünen werden das weiter begleiten, aufmerksam, wach, aber auch unterstützend. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur kurz auf einige Argumente, die hier vorhin gefallen sind und mich beziehungsweise den Gesetzesantrag betreffen, eingehen und auch einige Missverständnis ausräumen.

Frau Winther, ich drücke mich nicht vor einer klaren Entscheidung, ganz im Gegenteil! Der Anknüpfungspunkt an das bestehende Sonn- und Feiertagsgesetz ist eine klare Aussage, dass die jetzige Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz bestehen bleiben soll und wir nur Sonderregelungen brauchen für die Werktage, es gibt einen Abschnitt, der zugefügt wird. Es soll sich nichts daran ändern, es soll so bleiben wie gehabt, insofern drücke ich mich nicht vor einer Aussage, sondern mache mit diesem Gesetzentwurf eine Aussage genau in dem Sinne, wie Sie es möglicherweise hier auch wissen wollen.

Zweitens ist in dem Gesetzesantrag überhaupt nicht die Rede von Satzungen, das ist mir schon klar! Stadtgemeinden machen Ortsrecht, können Ortsrecht schaffen, auch in diesem Zusammenhang, das machen sie zum Teil ja auch, und der Senat hat Möglichkeiten für das gesamte Land. Das ist mir schon klar! Diese Flexibilität haben wir bewusst eingebaut, weil es möglicherweise zwischen Bremen und Bremerhaven Unterschiede gibt, was Stadtfeste und solche Sachen betrifft, und möglicherweise auch unterschiedliche Betrachtungsweisen, was die Öffnungszeiten an Sonntagen angeht. Insofern, denke ich, sollten Sie da ehrlich sein! Es ist vielleicht auch nur ein Missverständnis.

Das Gesetzungsverfahren ist auf dem Weg, der Gesetzesantrag ist auch schon etwas älter. Er ist schon einmal verschoben worden. Schon im Sommer letzten Jahres habe ich gesagt, dass es einen Weg gibt, an einem eigenständigen Landesladenschlussgesetz vorbeizukommen, wenn man nämlich an dem Sonnund Feiertagsgesetz ansetzt. Wir haben mit diesem Gesetzesantrag beweisen wollen, dass es geht, wenn man es politisch will.

Gut, die Mehrheit will es nicht, das nehmen wir zur Kenntnis, es ist wohl so, das führt aber nicht an der Sache vorbei, dass man es nicht auch so machen könnte.

Das Gesetzgebungsverfahren konnte erst auf den Weg kommen, nachdem der Bundesgesetzgeber mit seiner Föderalismusreform die Weichen dafür gestellt hat und zum großen Widerwillen der SPD das jetzt auf Landesebene geregelt werden muss. Sie hätten es am liebsten in Berlin gelassen, weil Sie keine Veränderung wollen, wir wollen das Ladenschlussgesetz – seit Jahren schon – nicht, das wissen Sie auch.

Was den Arbeitsschutz angeht: Mir wurde in einer rechtlichen Prüfung von Juristen gesagt, dass es so geht. Ich selbst schätze das auch so ein, aber ich weiß jetzt nicht, worauf Sie sich stützen, ob Ihnen senatorische Äußerungen vorliegen. Ich glaube, dass es möglich ist. Jedenfalls ist es mir von Juristen so gesagt worden, also fühle ich mich insofern an dieser Stelle auf der sicheren Seite.

Es wird an dieser Stelle auch nichts geändert. Arbeitszeiten werden in der Regel im Wesentlichen im Tarifrecht geregelt. Es gibt auch Urlaubsregelungen in den Tarifregelungen. Ob es darüber hinaus noch besondere Schutzfunktionen des Staates geben muss, wenn es Tarifrecht gibt, darüber kann man herzhaft streiten. Das Thema will ich aber hier nicht mit aufreißen. Ich bin mir sicher, dass an dieser Stelle keine rechtlichen Hindernisse bestehen. – Vielen Dank!

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Rosenkötter.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bremische Gesetz über Sonn- und Feiertage legt die staatlich anerkannten Feiertage fest. Für diese Feier- und Sonntage wird die allgemeine Arbeitsruhe angeordnet. Öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten. Ausnahmen werden aufgeführt. Grundsätzlich könnten Regelungen für Öffnung und Schließung von Verkaufsstellen an Sonnund Feiertagen daher auch im Bremischen Sonn- und Feiertagsgesetz verankert werden. So weit, so gut!

Der Vorschlag des Abgeordneten Wedler enthält eine grundsätzliche Erlaubnis zur Öffnung von Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf Flughäfen und Bahnhöfen, jedoch keine Einschränkung des Warenangebots. Dies bedeutet für Sonn- und Feiertage eine Ausweitung der bestehenden Regelung, die zum Beispiel den Tankstellen und Bahnhöfen nur die Abgabe von Reisebedarf erlaubt. Dies steht also ganz deutlich im Widerspruch zu dem, Herr Abgeordneter Wedler, was Sie erreichen wollen in Bezug auf Sonn- und Feiertage.

Regelungen für den Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen, zum Beispiel Backwaren, Blumen und Zeitschriften, und für verkaufsoffene Sonntage sowie Regelungen für Ausflugsorte sollten nach dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der Sonn- und Feiertage die Stadtgemeinden durch Satzungen regeln.

Es gibt jedoch keine Vorgaben bezüglich der Anzahl, und das ist etwas sehr Entscheidendes, und der Voraussetzung für verkaufsoffene Sonntage sowie für Waren, wie oben ausgeführt, die an Sonn- und Feiertage in bestimmten Verkaufsstellen und in Ausflugsorten verkauft werden dürfen. Hier könnte es ebenfalls zu einer Ausweitung der bestehenden Regelung für Sonn- und Feiertage kommen, bisher meines Erachtens so auch nicht gewollt.

Die von Ihnen vorgeschlagenen Satzungen würden von der Stadtbürgerschaft beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung erlassen. Es entstünden so in Bremen und Bremerhaven gegebenenfalls zwei ganz unterschiedliche Regelungen. Da ein parlamentarisches Verfahren durchgeführt werden muss, ist dies keine Vereinfachung, ich glaube, das darf man ganz deutlich sagen, gegenüber einem eigenständigen Gesetz.

Sie sprachen den Bürokratieabbau an. Die derzeitigen Sonderregelungen für die Öffnung an vier Sonntagen aus Anlass von Märkten und Messen sowie die Regelungen für den Sonntagsverkauf in bestimmten Bereichen wie in Ausflugsorten, Bahnhöfen, Flughäfen oder Apotheken, Tankstellen, sind notwendig und sinnvoll und sollen in Bremen weiterhin Bestand haben. Als übersichtliche und deutliche Lösung wird deshalb wie in den anderen Bundesländern, hier ist mehrfach Niedersachsen zitiert worden, ein eigenständiges Gesetz angesehen.

Aus diesem Grunde wurde von mir ein Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes Mitte November Verbänden und Institutionen – ich habe das gestern in anderem Zusammenhang schon vorgetragen – mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Deputation für Arbeit und Gesundheit den Gesetzentwurf erhalten. Wir werden, wie hier auch schon mitgeteilt, am 15.12. um 9 Uhr eine öffentliche Anhörung dazu durchführen. Am 18. Januar 2007 soll der Gesetzentwurf in der Sitzung der staatlichen Deputation Arbeit und Gesundheit beraten werden. Noch einmal der Verweis auf den gestern schon vorgestellten Fahrplan: die erste Lesung dann in der Bürgerschaft im Februar und im März die zweite Lesung dazu.

Der Gesetzentwurf sieht eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen Werktagen vor, von Montag bis Samstag 24 Stunden. Dagegen und sehr entscheidend soll es zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe auch künftig grundsätzlich bei der Schließung der Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen mit den oben auch bereits genannten Ausnahmen bleiben.

In dem Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes wurden alle bisherigen Vorschriften, Ladenschlussgesetz und aufgrund dessen erlassene Verordnungen zusammengefasst, insofern ganz deutlich auch die von Ihnen angesprochene Entbürokratisierung. Nur der Rahmen für Ausflugsorte sowie die jährli

che Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage sollen noch per Rechtsverordnung durch den Senat geregelt werden.

Ganz wesentlich ist, und das möchte ich hier noch einmal betonen, wer sich den Entwurf genau ansieht, wird sehr deutlich sehen, dass die zusätzlichen Regelungen, die für den Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel, zum Beispiel Ausgleichszeiten für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, dort aufgenommen sind. Das ist sehr wichtig. Es geht hier im Bereich von Arbeitsschutz auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.