Protocol of the Session on December 13, 2006

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende!

Gut! Ich sage nur noch einen Satz! Wichtig ist, dass die modularisierten Studienstrukturen Bachelor und Master weiter und ausschließlich durchgeführt werden, aber dass wir es auch durchsetzen konnten, nachdem wir ein Gespräch oder auch die Forderung der Hochschule für Künste hatten, dass diese bei dem Diplom bleiben kann, weil das eben innerhalb der Bundesrepublik für sie ein wichtiges Gremium war.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Von meinen beiden Vorrednerinnen sind bereits viele Ausführungen gemacht worden zum Hochschulreformgesetz und ebenfalls zu vielen Details. Ich will jetzt nicht mehr soweit ins Detail gehen, weil das jetzt einfach nur zu Wiederholungen an der Stelle führen würde. Dass die ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes notwendig war, liegt auf der Hand. Die Novellierung musste schon wegen der Föderalismusreform sein, das Hochschulrahmengesetz fällt weg, und wir haben, das hat Frau Spieß gerade ausgeführt, die neue Studienstruktur auf Bachelor und Master mit der entsprechenden Modularisierung, das musste auch auf eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt werden.

Gleichzeitig gibt es den Wunsch nach mehr Hochschulautonomie aus den Hochschulen. Dazu ist hier einiges ausgeführt worden. Natürlich muss ein neues Gesetz den Zukunftsherausforderungen gerecht werden, die da sind: steigende Studierendenzahlen, der Übergang zwischen Schule und Hochschule muss verbessert werden, es muss länderübergreifende Kooperationen geben, die Profilbildung und die Exzellenz muss vorangetrieben werden. Dass die Aufgabe und die Bedeutung der Hochschulen enorm groß ist im Bundesland Bremen, ist, glaube ich, allen klar. Wir sind Stadt der Wissenschaft geworden, wir waren in der Exzellenzinitiative ganz vorn dabei. Also, wir müssen uns für die Zukunft gut aufstellen, und was das im Einzelnen bedeutet, das wurde ja auch schon gesagt.

Ich möchte jetzt eher noch einmal auf die Punkte an dieser Stelle eingehen, wo wir Probleme sehen. Wir sehen Probleme, dass eine Stärkung der Hochschulautonomie mit einer Schwächung der innerhochschulischen Demokratie verbunden ist. Da, finde ich, hätte man noch ein wenig weiter darüber nachdenken sollen. Wir finden es problematisch, wenn beim Akademischen Senat nur noch die Gesamtzahl der Mitglieder festgelegt wird, aber nicht mehr die einzelnen Statusgruppen. Es ist nicht mehr geregelt, wie viele Studierende überhaupt im Akademischen Senat beteiligt werden. Vor dem Hintergrund, dass wir eine Verbesserung der Lehre brauchen, vor dem Hintergrund, dass es um die Ausbildung der Studierenden geht, halten wir solch eine Regelung für problematisch.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es wirft aus unserer Sicht auch Probleme auf, wenn man die Rektorate auf Kosten der akademischen Selbstverwaltung stärkt. Das Letztentscheidungsrecht für die Hochschulentwicklungsplanung liegt jetzt beim Rektorat, vorher lag es beim Akademischen Senat. Die Konrektoren werden künftig vom Rektor ernannt, nicht mehr vom Akademischen Senat gewählt, und die Kompetenz der Fachbereiche im Berufungsverfahren wird zurückgedrängt. Also, es gibt einen erheblichen Machtzuwachs hier für die Rektorate, und vielleicht ist das auch in der heutigen Zeit notwendig, schließlich, bei den Herausforderungen, die sie haben, müssen sie mittlerweile handeln wie große Unternehmen und haben dort ganz andere Herausforderungen wie noch vor einigen Jahren.

Allerdings hätte ich mir dann auch gewünscht, wenn man das auf diese Weise macht, dass man nicht nur mehr Machtzuwachs hat, sondern dass man dann auch regelt, wie die Kompetenzvoraussetzungen für die Rektorate sein sollen. Ich will überhaupt nicht die Kompetenz der jetzigen Rektoren in Zweifel ziehen, die machen hervorragende Arbeit, aber wir treffen im Gesetz eine Strukturentscheidung, von daher hätte ich mir gewünscht, dass hier Macht auch mit zunehmender Kompetenz eindeutig geregelt wird an der Stelle. Das ist nicht der Fall, das finde ich bedauerlich.

Auch vor dem Hintergrund, dass es die einzelnen Hochschullehrer sind, die eine ganze Menge Drittmittel anwerben, ist es vielleicht nicht besonders klug, dass man ihre Einflussmöglichkeiten an der Stelle zurückdrängt, denn wir brauchen sie für die Hochschulen, sie sind die Leistungsträger der Hochschulen, und wenn man ihnen weniger Möglichkeiten gibt, an der akademischen Selbstverwaltung entscheidend mitzuwirken, ist das möglicherweise auch auf die Dauer ein Problem.

Neu eingeführt wurde die Reformklausel, darauf ist hier bereits ausführlich eingegangen worden, sie gibt den Hochschulen mehr Flexibilitätsspielraum. Man kann jetzt alles ausprobieren, was man alles ausprobieren will, man kann Fachbereiche neu zusammensetzen, Studienstrukturen ändern, Berufungsverfahren ändern, den Akademischen Senat ändern, also alles, was man will. Experimentieren ist im Prinzip auch nichts Schlechtes, aber wir sehen schon das Problem dabei, dass diese Reformklausel so weit geht, dass die Hochschulen von bestehenden gesetzlichen Regelungen grundsätzlich abweichen dürfen. Da finde ich, meine Damen und Herren, das kann nicht so weit gehen, dass in einem Gesetz der Gesetzgeber ausgehebelt wird, da hat auch der Senator für Justiz Probleme gehabt. Ich finde, das ist schon ein Problem, wenn direkt in der Begründung des Gesetzes steht, dass das auch so gewollt ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Hochschulzugang wird ebenfalls neu geregelt, wir haben dazu bereits vor einiger Zeit hier im Hause debattiert. Wir haben auch damals unsere Bedenken gegen die Eingangstests geäußert. Dazu gibt es im Moment noch keine validen Verfahren, sie sind im hohen Maße im Moment noch justiziabel, das heißt, Studierende können sich dort relativ leicht einklagen. Wir wollen im Übrigen auch nicht, dass das Abitur als entscheidende Hochschulzugangsberechtigung ausgehebelt wird.

Ich möchte noch zur Frage der Frauenförderung und der Geschlechtergerechtigkeit kommen. Sie ist in dem Gesetz völlig unzureichend geregelt aus unserer Sicht. Die Frauenbeauftragten der Hochschulen und auch die ZGF fordern dort erhebliche Nachbesserungen, auch in der gemeinsamen Anhörung

der Wissenschaftsdeputation und des Gleichstellungsausschusses ist das deutlich geworden. Auch die eingeladenen Expertinnen, die wohlgemerkt nicht von der grünen Opposition eingeladen worden sind, sondern von Herrn Senator Lemke, haben deutliche Verbesserungen an der Stelle angemahnt. Insbesondere Frau Hartung aus dem niedersächsischen Wissenschaftsministerium hat deutlich gesagt, auch im Niedersächsischen Hochschulgesetz haben sie eine Quote festgeschrieben, ähnlich wie wir das wollen. Wir wollen auch eine Nachbesserung des Gesetzes, mit der Frauenförderung dezidiert festgeschrieben wird und es auch dezidiert in den Grundordnungen am Ende steht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Diese Fragestellung ist auch ein wesentlicher Grund, weshalb jetzt das Gesetz auch noch einmal zur Beratung in die Wissenschaftsdeputation und in den Gleichstellungsausschuss zurückgegeben wird.

Jetzt kommt die Große Koalition noch mit einem Dringlichkeitsantrag zum Studienkontengesetz. Das Studienkontengesetz wird auch in das Hochschulreformgesetz integriert, da aber die Antragsteller selbst noch nichts zu ihrem ominösen Antrag gesagt haben, würde ich dazu auch lieber in der zweiten Runde etwas sagen und doch erstmal den Antragstellern hier das Wort gönnen wollen. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist eben bereits darauf hingewiesen worden, dass das Beratungsverfahren sehr transparent und sehr zügig am Ende gelaufen ist. Das kann ich aus meiner Sicht auch bestätigen. Wir sind als Deputierte ja sehr frühzeitig schon mit den ersten Gesetzesunterlagen vertraut gemacht worden, dadurch hatte man dann die Chance, sich damit zu beschäftigen und auch Gespräche zu führen. Das empfand ich als ein sehr angenehmes Verfahren. Das jetzt nachfolgende Gesetzgebungsverfahren läuft zeitlich sehr viel zügiger ab, als das nach der ursprünglichen Planung vorgesehen war, denn dieses Gesetzgebungsverfahren findet bereits in diesem Jahr statt. Nach den ersten Informationen, die ich hatte, sollte es erst im Januar oder Februar ablaufen. Das sage ich jetzt nicht als Kritik, sondern nur als Feststellung.

Mit dem vorgelegten Entwurf eines Hochschulreformgesetzes wird das Bremische Hochschulgesetz sehr umfangreich geändert. Es gibt Folgeänderungen beim sogenannten Studienkontengesetz, und natürlich wird es bei den Datenschutzregelungen beziehungsweise bei der entsprechenden Rechtsverordnung über die Verarbeitung der Studentendaten

Veränderungen geben, ein sehr umfangreiches Gesetzespaket also.

Wenn man sich einmal die Mühe macht, dieses Gesetzespaket in den Einzelheiten zu lesen, dann kommt man sehr schnell dahin, dass es sich hier nicht um einen Liebesroman handelt, sondern um ein sehr schwierig zu durchschauendes Änderungspaket. Man muss sich das Ursprungsgesetz daneben legen, um überhaupt nachvollziehen zu können, was hier eigentlich beabsichtigt wird. Also ein sehr komplexes Paket, das hier auf uns zukommt! Das macht es natürlich auch für die Öffentlichkeit schwierig, sich mit diesem Gesetzesvorhaben zu identifizieren beziehungsweise das nachzuvollziehen.

Auslöser sollen die neuen Gestaltungsspielräume im Hochschulrecht durch den Wegfall des Hochschulrahmengesetzes im Gefolge der Föderalismusreform sein, also der ersten Stufe der Föderalismusreform. Ich glaube, das ist eher nicht der Fall. Es wäre zu dieser Reformgesetzgebung auch gekommen, wenn es dies nicht gegeben hätte im Hintergrund. Das war sicherlich ein zusätzliches Motiv, aber ich glaube, viele Punkte von denen, die in diesem Gesetzespaket enthalten sind, wären auch bei einer ganz normalen Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes gekommen. Sie lagen sozusagen auf Halde, und sie warteten eigentlich nur darauf, jetzt in diesen Prozess eingeführt zu werden.

Angekündigt wird auch eine weitere Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes, die im nächsten Jahr angeschoben werden soll, ein sogenanntes Hochschulreformgesetz Nummer II. Da bin ich sehr gespannt, was da auf uns zukommen wird. Ich glaube aber nicht, dass es diese Legislaturperiode noch erreichen wird, sicherlich höchstens in der Anhörung, in der Vorbereitungsphase, aber sicherlich nicht nachher in der Entscheidungsphase. Das ist dann ein Arbeitsauftrag für die folgende Legislaturperiode.

Das bremische Hochschulrecht wird sich umfassend ändern. Das wird auch die bremische Hochschullandschaft erheblich betreffen. Als kleines Bundesland, das von Niedersachsen umgeben ist, müssen wir aufpassen, dass wir uns mit unseren Veränderungen nicht allzu weit von dem entfernen, was anderswo, speziell aber in Niedersachsen üblich und dort geregelt ist. Allzu viele Bremensien kann unser Hochschulrecht und können auch unsere Hochschulen nicht vertragen. Wir dürfen nichts tun, was unseren Hochschulen zu einem Wettbewerbsnachteil gereicht.

Wir müssen insbesondere mit Niedersachsen eng kooperieren können. Deshalb sind zum Beispiel die Regelungen zur Berufung von Hochschullehrern, die in Paragraf 18 niedergelegt sind, so eminent wichtig. Gleiches gilt für die Regelungen zum Hochschulzugang und zur Hochschulzugangsberechtigung, geregelt in den Paragrafen 32 und 33 und die Regelungen zur Neustrukturierung der Studiengänge.

Das sind die zentralen Elemente, jedenfalls aus meiner Sicht, die wichtig sind, wenn man über die Landesgrenze hinweg mit anderen Ländern in diesem speziellen Bereich kooperieren will. Ich habe leider nicht die Möglichkeit gehabt, ich hoffe, die Verwaltung hat das gemacht, unser neues Recht mit den Regelungen der verschiedenen Hochschulgesetze, speziell mit dem von Niedersachsen, zu vergleichen. Ich hoffe, dass es keine allzu großen Unterschiede zwischen unserem Gesetz und dem von Niedersachsen gibt, denn sonst sehe ich schwarz für unsere Hochschulen.

Die unterschiedlichen Regelungen in Sachen Studiengebühren geben mir da allerdings ein bisschen zu denken, denn diese unterschiedlichen Regelungen führen ja zum Beispiel zu einem Kooperationshemmnis. Wenn es in Niedersachsen Studiengebühren gibt, bei uns Studienkonten und nur für Auswärtige beziehungsweise für Langzeitstudierende Studiengebühren gibt, dann gibt es eine Unterscheidung und ist es für Studierende schwierig, sich in niedersächsischen Hochschulen zu betätigen. Da gibt es Hemmnisse. Deswegen warne ich dringend davor, diese Hemmnisse zwischen dem Hochschulrecht der verschiedenen Länder allzu groß werden zu lassen. Die Bremensien können sicherlich an notwendiger Stelle sein, aber an den zentralen Stellen dürfen sie nicht sein.

Die grundsätzliche Tendenz zu den Neuregelungen im Hochschulgesetz wird von uns, der FDP, mitgetragen. Sie gehen in den zentralen Punkten in die richtige Richtung. Als Beispiel sei hier genannt der Wegfall von überflüssigen Regelungen und damit die Entrümpelung und die Verschlankung des Gesetzes. Das finden wir richtig, weil wir natürlich immer sehen, dass wir einen Regelungswust haben, und wenn ein Gesetz schlanker wird, dann ist das sicherlich zu begrüßen. Wir sehen natürlich auch, dass sich damit einiges auf die Hochschulen zurückverlagert, dass dort dann hochschulinterne Satzungen gemacht werden müssen. Aber das sehe ich nicht unbedingt als Nachteil, sondern das sehe ich als Zuwachs im Bereich der autonomen Gestaltung der inneren Angelegenheiten der Hochschulen selbst. Diesen Wegfall begrüßen wir.

Die Stärkung der Hochschulautonomie und die Stärkung der Hochschulleitungen begrüßen wir ebenfalls ausdrücklich, weil wir das in der heutigen Zeit und nach den Erfahrungen, die wir in der Vergangenheit hatten, glaube ich, als Zugewinn verbuchen können. Das kommt meines Erachtens auch den Entscheidungsprozessen innerhalb der Hochschulen zugute. Wenn die Entscheidungen innerhalb der einzelnen Hochschulen selbst getroffen werden, ist das, glaube ich, allemal besser, als wenn sie ihnen von außen übergestülpt werden.

Natürlich bleibt in manchen Bereichen die Letztverantwortung der Politik, des Senats beziehungsweise dieses Hauses. Das muss gegeben sein, denn

immerhin liegt ja hier das Budgetrecht. Die Grundstrukturen der Hochschullandschaft müssen von der Politik bestimmt werden und nicht von den Hochschulen selbst. Aber innerhalb dieses gesetzten Rahmens, denke ich, ist es richtig, die Hochschulen zu stärken und ihre Autonomie zu fördern.

Die Einführung der Reformklausel ist auch schon erwähnt worden. Ich will jetzt inhaltlich nicht darauf eingehen, das ist vorhin schon gemacht worden. Auch dies finden wir richtig, weil die Hochschulen damit Gestaltungsmöglichkeiten bekommen nicht nur innerhalb des Landes, was ich sehr begrüße, sondern auch über die Landesgrenze hinweg. Auch das ist, denke ich, eine positive Sache. Ich hoffe, dass diese Reformklausel vernünftig und eifrig von den Hochschulen genutzt wird und wir im Nachhinein irgendwann einmal darüber diskutieren können, wie sie inhaltlich gestaltet worden ist und welche Effekte sie hatte.

Die rechtliche Absicherung der neuen Studienstrukturen und die Anerkennung von Hochschulabschlüssen war nach der Umstellung und der Neustrukturierung der Studiengänge notwendig. Das ist richtig und jetzt Element dieses Gesetzespaketes. Auf Einzelheiten braucht man hier nicht einzugehen. Das war zwingend notwendig, musste also gemacht werden.

Bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die dann letztendlich in Verträge oder Kontrakte münden, finden wir es richtig, dass hier eine stärkere Verbindlichkeit hineinkommt. Uns ist bewusst, dass mit diesen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auch Finanzen verbunden sind. Wenn man solche Abschlüsse macht, muss auch klar sein, dass es Verbindlichkeiten gibt, was die Ressourcen betrifft, die in den Hochschulbereich hineingegeben werden. Deswegen sind hier die Politik und das Ressort in ganz besonderem Maße gefordert, wenigstens für die Laufzeit solcher Kontrakte oder solcher Verträge dann zu garantieren, dass auch der Input, die Ressourcen, die dem Hochschulbereich zur Verfügung gestellt werden, auch sichergestellt werden. Also, die Finanzierungsseite ist hier involviert, sie muss abgesichert werden.

Bei den neuen Regelungen zum Hochschulzugang möchte ich Wert darauf legen, dass das Abitur, ich habe das auch bei den Deputationsberatungen schon gesagt, das zentrale Zugangskriterium bleiben muss und nicht durch überzogene zusätzliche Anforderungen der Hochschulen entwertet werden darf. Möglicherweise fehlende Qualifikationen eines Studienbewerbers müssen auch im Studium nachgeholt werden können. Es kann nicht sein, dass jemand die allgemeine Hochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife erwirbt und dann nur, weil ihm irgendetwas fehlt, was er durch seine Schullaufbahn nicht hat erwerben können, plötzlich vor verschlossenen Türen steht. Also, das muss die Zugangsberechtigung bleiben, und fehlende Qualifikationen müssen im Hochschulbereich noch während des Stu

diums nachgeholt werden können. Das ist hier, denke ich, zwingend damit verbunden. Da sind die Hochschulen gefordert, was ihr Studienangebot beziehungsweise ihre Angebote anbetrifft.

Änderungen gibt es auch im Bereich der Berufungsverfahren. Die weitergehenden Wünsche der Hochschulen nach größerer Freiheit wurden nicht berücksichtigt. Der gefundene Kompromiss, wo in bestimmten Fällen das Letztentscheidungsrecht beim Senator verbleibt, ist, glaube ich, tragbar. Kritisch sehe ich allerdings in diesem Zusammenhang, was mir aus dem Hochschulbereich gesagt wurde, dass jede einzelne Leistungsvereinbarung, zum Beispiel bei einer Bleibeverhandlung, trotzdem noch über das Ressort, sprich über den Schreibtisch des Staatsrats, also eines einzelnen Bearbeiters, laufen muss. Das führt zwangsläufig zu Zeitverzögerungen und kann unter Umständen ein solches Berufungsverfahren scheitern lassen oder in Schwierigkeiten bringen. Hier möchte ich dafür werben, das ist jetzt ein Appell an den Senator, dafür zu sorgen, dass die innerressortmäßigen Strukturen an dieser Stelle arbeitszeitmäßig wesentlich besser gestaltet und mehr gestrafft werden.

(Glocke)

Ich bin sofort fertig!

Bei meiner Zustimmung zu dem Reformgesetz fühle ich mich insoweit bestärkt, als die Hochschulen selbst am Ende dem Gesetzespaket ihren Segen gegeben haben. Die stärksten Kritikpunkte wurden ja bei den Deputationsberatungen und im Vorfeld ausgeräumt. Das, denke ich, muss man hier als Faktum festhalten. Deswegen fühle ich mich gestärkt, hier diesem Gesetzespaket, wie es jetzt vorliegt, zuzustimmen, selbst wenn man der Meinung ist, dass noch einige Punkte offen sind und sicherlich bei der nächsten Novellierung der eine oder andere Punkt dann noch auf die Tagesordnung kommt. Ich glaube, der Novellierungsprozess des Hochschulrechts ist damit noch nicht am Ende. Zu dem Änderungsantrag der Koalition möchte ich erst dann etwas sagen, wenn er hier formell eingebracht worden ist. – Vielen Dank!

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Busch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch so funktioniert Politik. Das ist doch eigentlich ein angenehmes Umgehen hier, dass man mit guter Vorbereitung durch das Ressort und hervorragende Arbeit in der Deputation zu Ergebnissen kommt, die man dann auch so umsetzen kann. Ich finde, das ist ein gutes Beispiel, wie man Politik gestalten kann.

(Beifall bei der SPD)

Herr Wedler, Sie haben vorhin darauf hingewiesen, es folgt ja noch ein zweiter Teil zum Hochschulreformgesetz, wahrscheinlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Ich kann Ihnen sagen, ich bin gern bereit und möchte das auch unbedingt gern in der Regierungsfraktion in der nächsten Legislaturperiode weitermachen.

(Beifall bei der SPD)

Zu dem Antrag, der Ihnen vorliegt! Er hat ja eine umfangreiche Begründung, aber lassen Sie mich noch einmal erläutern, was wir wollen! Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass wir eine direkte Verknüpfung der Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich mit den Leistungen in den Hochschulen hinbekommen. Das heißt, wir wollen eine Dreistufenfinanzierung für die Hochschulen erreichen, die dann einmal aus der Leistung aus dem Länderfinanzausgleich besteht, indem wir sagen, 500 Euro von den 3000 Euro, die uns pro Einwohner in diesem Land zugestanden werden, fließen an die Hochschulen. Der zweite Punkt zur Finanzierung der Hochschulen bildet dann die Grundfinanzierung, und zwar unabhängig von der Studierendenzahl. Weitere Mittelzuweisungen gibt es dann aus der wettbewerbsorientierten Mittelverteilung.