Protocol of the Session on December 13, 2006

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den Novellen von 1999 mit der Einführung einer zentralen Leitungsstruktur und 2003 mit der Stärkung der Dekanate liegt uns nun

wieder eine Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes vor, die einerseits die Wünsche der Hochschulen nach weiterer Autonomie befriedigen und andererseits notwendige neue Rahmenbedingungen schaffen soll.

(Vizepräsidentin D r. M a t h e s über- nimmt den Vorsitz.)

Sie wissen es alle, die Folgen der Föderalismusreform, der Wegfall des Hochschulrahmengesetzes, die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse mit der Modularisierung der Studiengänge machen unter anderem eine Überarbeitung zu den jetzt vorliegenden Hochschulreformgesetzen erforderlich. Lassen Sie mich das einmal eben erläutern!

Hochschulreformgesetz heißt das, was Ihnen vorliegt, deshalb, weil es sich um ein Artikelgesetz handelt, das gleich drei gesetzliche Veränderungen beinhaltet, und zwar eine Anpassung des Studienkontengesetzes, eine Anpassung datenschutzrechtlicher Änderungen – natürlich abgestimmt – und die Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes.

Lassen Sie mich ein bisschen Grundsätzlicheres sagen! Gerade im Bereich von Forschung und Lehre erlangen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit eine immer größere Bedeutung. Kultur und Lebensqualität hängen in unserer Gesellschaft immer mehr von der Kompetenz, dem Wissen, dem Können, der Kreativität der Menschen in dem Lande ab. Den Hochschulen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Sie leisten mit der Ausbildung von hochqualifizierten Arbeitskräften einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Zukunftssicherung.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön! Die Hochschulen sind das Fundament des deutschen Forschungssystems, sie schaffen die Grundlagen für wissenschaftliche, technologische, soziale und wirtschaftliche Innovation. Man darf es ruhig immer wieder erwähnen: „Stadt der Wissenschaft“ und Exzellenzinitiative beweisen es, dass unsere Hochschulen im Lande in den vergangenen Jahren enorm viel geleistet haben.

(Beifall bei der SPD)

Ich will aber auch nicht verschweigen, in welchen Bereichen wir gegensteuern müssen. Sich verschlechternde Studienbedingungen, zu lange Studienzeiten, zu hohe Abbrecherquoten sind Themen, denen wir uns auch widmen müssen. Dies alles sind Herausforderungen, denen wir uns als SPD stellen wollen.

Im ersten Schritt setzen wir bei der Erneuerung der Hochschulen auf größtmögliche Autonomie, auf Wettbewerb und eigenständige Profilbildung und damit

auf Rücknahme des staatlichen Einflusses. Genau dies haben einige Rektoren im Vorfeld auch als Wunsch geäußert. Der Staat soll sich künftig auf verbindliche Rahmenvorgaben für die Arbeit der Hochschulen wie etwa Vereinbarungen von Leistungszielen sowie die erfolgsabhängige Mittelzuweisung beschränken. Hochschulleitungen sollen künftig mit Managerfunktionen für einen optimalen Mitteleinsatz sorgen. Soweit zum Unterschied zwischen Theorie und Praxis!

Nachdem uns der erste Entwurf der neuen Hochschulnovelle vorlag, begann eine intensive Befassung seitens der Fraktionen, insbesondere der Deputationsmitglieder, eine Vielzahl von Gesprächen wurde geführt, Rektoren, Kanzler und andere mit dem Thema vertraute Personen befragt. Eine, ich nenne sie einmal so, „3-Buchstaben-Zeitung“ hat schon wieder das Schlimmste befürchtet, und dennoch können wir heute über dieses Gesetz in erster Lesung abstimmen.

Worum geht es? Im Kern beinhaltet diese Novelle als wesentlichen Punkt die Einführung einer Experimentierklausel. Der neue Paragraph 13 a räumt den Hochschulen die Möglichkeit ein, ihre internen Organisationsstrukturen zu verändern und neue Optionen zu erproben. Die bereits seit 2005 geforderten Ansätze zur Vernetzung und Kooperation sind jetzt mit anderen Hochschulen, mit privaten Hochschulen, mit Forschungsinstituten und auch länderübergreifend möglich, sehr wichtig für die Zukunft unserer Hochschulen.

Die Bedenken des Senators für Justiz und Verfassung bezüglich eines nicht ausreichenden Gesetzesvorbehalts konnten durch eine Befristung dieser Regelung auf acht Jahre zerstreut werden. So können nicht dauerhaft Regelungen ohne Beteiligung des Gesetzgebers getroffen werden, aber gleichwohl Teilbereiche getestet werden. Ganz wichtig ist mir, in diesem Zusammenhang erreicht zu haben, dass mit dem Reformparagrafen die Verabschiedung der Grundordnung, also die Voraussetzung für alle Erneuerungen der Hochschulen, wieder mit Zweidrittelmehrheit erreicht werden muss. Dies war ein Wunsch aus den Hochschulen, dem wir Rechnung tragen konnten.

(Beifall bei der SPD)

Neu sind auch die Regelungen zum Berufungsverfahren. Wir sind ja immer wieder damit befasst und betraut und werden aus den Hochschulen über vermeintliche Unzulänglichkeiten informiert. Mit diesen neuen rechtlichen Regelungen werden die Berufungsverfahren transparenter und effizienter gestaltet. Bei den Berufungs- und Bleibeverhandlungen gab es Forderungen, diese völlig eigenständig im Rahmen des Budgetrechts zu führen. Jedoch wurde dann Einigung darüber erzielt, diese Verhandlungen gleichberechtigt mit dem Ressort zu führen und nur bei Nichteinigung das Letztentscheidungsrecht des Senators vorzuse

hen. Ich hoffe, dass das nicht so häufig der Fall sein muss.

(Beifall bei der SPD)

Was wir infolge der Anhörung, die wir dann auch noch einmal im Rahmen der Deputation durchgeführt haben, verändert haben, ist im Vergleich zum ersten Entwurf zum Beispiel das Thema befristete Erstberufung. Jedem mag einleuchtend sein, dass man Professoren, die man ja üblicherweise auf Lebenszeit beruft, vielleicht erst einmal befristet beruft, um zu sehen, ob sie sich bewähren oder überhaupt für den Bereich, für den sie tätig sein sollen, geeignet sind. Die Rektoren haben uns dann sehr deutlich erklärt, dass dies für die Hochschulen im Vergleich zu anderen Hochschulen in anderen Ländern zu einem Nachteil führen würde. Insofern sind wir von dieser Regelung wieder abgegangen. Was wir auch nicht übernommen haben, war die sogenannte Genieberufung, also eine Berufung ohne Ausschreibung für einen ganz besonderen Menschen. Auch nicht übernommen haben wir einen Professor h. c., weil wir es nicht als notwendig erachtet haben.

Die Universität hat geglaubt, sie könne die Kürzungen, die ihr auferlegt worden sind, vielleicht dadurch heilen, dass sie statt Professorenstellen Hochschuldozenten einsetzt. Das haben wir dann aber nicht durchgesetzt, sondern wir sind bei den Lektoren, die es auch jetzt schon in den Hochschulen gibt, verblieben, auch mit der Begründung, dass diese für die Lehre tätig sein können, ohne umfangreiche Forschungsanteile wahrnehmen zu müssen.

Einen ganz großen Raum nahm natürlich die Diskussion um das Verhältnis zwischen Rektor und Akademischem Senat beziehungsweise Veränderung der Rechte des Akademischen Senats ein. Ich finde, es ist richtig, dass der Akademische Senat weiterhin über die zukünftige Hochschulentwicklungsplanung mit beschließt. So wird jetzt ein Vorschlag seitens des Rektorats eingebracht. Der Akademische Senat beschließt, und im Falle der Nichteinigung liegt dann die Letztentscheidung wieder im Rektorat, das heißt nicht bei einer einzelnen Person, dem Rektor, sondern in einem Gremium.

Sehr ausführlich haben wir auch diskutiert, auch SPD-intern, die Frage des Hochschulzugangs, wobei es darum geht, zusätzliche Kriterien zur Auswahl von Studierenden zu entwickeln. Kann es richtig sein, den Abiturienten neben dem Abitur weitere besondere Fähigkeiten abzuverlangen? Entwertet man damit sogar das Abitur? Soll eine spezielle Auswahl wegen knapper werdender Studienplätze getroffen werden, oder soll damit im Vorfeld ein Studienabbruch vermieden werden? Das waren Fragen, mit denen wir uns beschäftigt haben, aber auch dort haben wir eine sehr zufriedenstellende Lösung gefunden. Die Einigung im Gesetz sieht nun vor, dass im Fall der Erfordernis zusätzlicher Kriterien diese zwingend sein müs

sen und vom Ressort genehmigt werden müssen. Insofern ist vieles, was wir im Vorfeld befürchtet haben, dann nicht eingetreten, und es hat alles wieder seinerechtliche Grundlage.

Quasi auf den letzten Drücker erreichten die Behörden noch Stellungnahmen des Behindertenbeauftragten und der Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau. Mit dem Landesbehindertenbeauftragten konnte durch das Ressort schon eine Einigung erzielt werden. Seine Wünsche sind berücksichtigt worden. Bezogen auf das Thema Chancengleichheit/ Frauenförderung hatten wir eine äußerst interessante Anhörung mit dem Ergebnis, dass wir zur zweiten Lesung noch einen Änderungsantrag einbringen wollen, den wir demnächst in der Deputation und im Gleichstellungsausschuss erarbeiten wollen. Mir ist ganz wichtig, dass wir im Gesetz deutlich machen, dass die Förderung von Frauen im Wissenschaftsbereich ein Qualitätsmerkmal und somit eine Kennzahl ist, die der leistungsorientierten Mittelvergabe unterliegen muss.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, mit dieser Novellierung schaffen wir den Einstieg in die eingangs dargelegten Ziele. Wir wissen schon jetzt, dass die Arbeit noch nicht beendet ist, weil wir in einem zweiten Teil der Novellierung weitere Erfordernisse an das Hochschulgesetz anpassen müssen. Ich wünsche mir dann für diesen Prozess etwas mehr Zeit, als wir in dieser ersten Phase gehabt haben, hoffe aber auf eine weitere, konstruktive Zusammenarbeit, wie wir sie mit dem Ressort, den Hochschulen, den Rektoren und Kanzlern haben, und bedanke mich herzlich dafür! – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Spieß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Prozess der Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes musste, wie schon angekündigt worden ist, in sehr kurzer Zeit stattfinden, aber ich wollte mich hier auch noch einmal bei dem Ressort bedanken. Der Prozess hat auch sehr transparent stattgefunden, und er war auch sehr aufwändig. Das heißt für uns, dass in den Entwurf eigentlich schon von Anfang an die Hochschulen mit einbezogen waren, dass auch die Stellungnahmen berücksichtigt worden sind und das Ressort sie auch immer wieder umgesetzt hat, indem es sie in die Novellierung des Hochschulgesetzes eingebracht hat.

Ich finde, ein solches Verfahren ist wichtig und notwendig, um auch die Praxis oder das, was nachher ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

umgesetzt werden soll, auch wirklich kontrollieren zu können und um das auch praktikabel machen zu können. Ich finde, dass dieser Vorgang hier bei dem ersten Schritt, den wir jetzt durchgeführt haben, sehr gut gelungen ist, und ich wollte mich dafür noch einmal sehr herzlich bedanken, auch bei Ihnen, Herr Senator!

(Beifall bei der CDU)

Wir sind als Bundesland Bremen nicht die einzigen, die die Novellierung des Hochschulgesetzes durchführen, sondern das ist zurzeit in vielen Bundesländern der Fall. Das hat natürlich auch Vorteile. Wir können zum Beispiel auch mit Niedersachsen, das diesen Vorgang ebenfalls durchführt, kommunizieren, was wir auch getan haben, auch in einer Veranstaltung. Wir haben natürlich auch die Möglichkeit zu vergleichen: Welche Bedingungen haben bei bestimmten Neuerungen im Gesetz stattgefunden? Sind sie dort praktikabel? Sind sie dort bereits irgendwo umgesetzt gewesen? Können wir die Formulierungen, die wir vielleicht noch gesucht haben, übernehmen? Ich finde es auch sehr gut, dass das der Fall ist. Ich denke, dass wir das auch weiterhin so machen und so vergleichen werden.

Ein wesentliches Ziel war es, die Regelungsdichte des Gesetzes zurückzunehmen und die Autonomie der Hochschulen zu stärken. Viele Regelungsrechte sind an die Hochschulen übergeben worden, und sie können sie dann in ihren Satzungen festlegen. Das Rektorat ist ebenfalls gestärkt worden. Von meiner Kollegin Frau Busch ist bereits angesprochen worden, dass der erste Entwurf vorsah, dass man das Rektorat so stärkt, dass es eigentlich die Mitbestimmungsrechte allein wahrnehmen kann und der Akademische Senat nur noch ein Vorschlagsrecht hat. Nach der Diskussion mit den Hochschulen allerdings ist dann doch auch das Rektorat selbst in der Deputation auf uns zugekommen und hat gesagt, wir wollen die Demokratie. Das ist natürlich in vielen Fällen, wenn man sich anschaut, wie der Akademische Senat besetzt ist, nicht so ganz einfach. Das erfordert manchmal, glaube ich, auch einige Zeit, um bestimmte Dinge durchführen zu können, aber wir fanden es dann eben auch wichtig, dass die Universität als solche und die Hochschulen handlungsfähig bleiben.

Das heißt, wenn man sich hier nicht über bestimmte Prozesse einigen kann, dann muss es für das Rektorat die Möglichkeit geben, dort einzugreifen und zu sagen, jetzt muss hier irgendwo eine Entscheidung getroffen werden, und diese Entscheidung trifft jetzt das Rektorat. Damit war dann auch der Akademische Senat in allen Hochschulen einverstanden und hat gesagt, damit können wir leben, damit können wir uns auch weiterhin auseinandersetzen, wir sind aber auch weiterhin dabei und werden eben auch mitbestimmen können.

Die Leitungen der Hochschulen, und das ist natürlich immer wieder der Fall gewesen, kommen meis

tens aus dem wissenschaftlichen Bereich heraus. Gerade auch die Universität als größeres Unternehmen muss im Rektorat eine gewisse Managementqualität haben und muss diese auch professionell anwenden können. Das war eine wichtige Forderung, die hier in das Bremische Hochschulgesetz übernommen worden ist. Man sagt, wenn man diese Forderung hat und wenn man das will, dann muss man es dem Rektorat auch ermöglichen und muss ein solches Management für das Rektorat anbieten und auch durchführen. Ich denke, dass es sehr wichtig ist, gerade im jetzigen Vergleich, auch international. Die Universität und die Hochschulen haben zwar gezeigt, dass sie im Bereich der Forschung immer an der Spitze liegen, aber es gibt eben auch andere Bereiche, die durchgeführt und gemanagt werden müssen, und dabei ist es wichtig, dass wir dort Hilfestellung leisten.

Ein weiteres Kriterium, das eingeführt worden wird, ist das Qualitätsmanagement. Dieses Qualitätsmanagement wird in der Lehre, dem Studium und den Prüfungen eingesetzt. Das soll auch der Überprüfung und der Verbesserung dienen. Dabei werden sowohl die Studenten als auch externe Berater am Aufbau und an der Durchführung eines solchen Qualitätsmanagements beteiligt sein. Natürlich wird ein solcher Vorgang, wenn man ihn erst einmal beginnt, sehr aufwändig sein, und ich glaube auch schon, dass er dort sehr viele Kapazitäten binden wird, aber sobald man ihn dann auch irgendwo einmal zum Laufen gebracht hat, ist das ein wichtiges Kriterium, auch gerade im Bereich der Lehre, um dort vielleicht noch Verbesserungen oder Strukturveränderungen vornehmen zu können. Es ist eben ein sehr positiver Effekt, dass man sagt: Wir wollen eine gewisse Qualität sowohl im Studium als auch bei den Prüfungen garantieren. Das ist jetzt auch hier im Hochschulgesetz vorgesehen.

Es muss allerdings auf Dauer dabei gewährleistet sein, dass die Bürokratie und der Aufwand, der dabei betrieben wird, nicht dazu führen, dass die Bürokratie nachher wieder so aufwändig ist, dass es dann kontraproduktiv läuft.

Die Hochschulen werden einen Hochschulvertrag bekommen. Wir hatten es bis jetzt immer so, dass es einen Kontrakt gibt. Kontrakt heißt ja auch so etwas wie Vertrag. Hier ist es aber schon der Fall, dass das verbindlicher sein wird. Es wird so sein, dass richtige Verträge geschlossen werden, also mit Leistung und Gegenleistung, und diese Verträge haben dann getroffene Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die geregelt werden. Ich nenne jetzt hier nur einige Beispiele: Qualität und Quantität zum Beispiel in Forschung, Lehre, Weiterbildung, all das ist im Paragraf 105 geregelt. Die Rektorate haben dem Senator für Wissenschaft in regelmäßigen Abständen über die vereinbarten Leistungen zu berichten. Der Senator kann sich vorbehalten, wenn diese Leistungen nicht eingebracht werden, die finanziellen Mittel für die Zukunft angemessen zu kürzen.

Das heißt, man hat hier ein Steuerungsinstrument geschaffen und schafft damit auch größere Verbindlichkeiten, und die waren eben vorher in den Kontrakten so nicht gegeben. Diese Regelung war vorher nicht da, und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass wir hiermit auch einen Bereich schaffen werden, wo wir auf beiden Seiten das Bemühen haben werden, diese Bedingungen, die wir vorgeben, also einmal die finanziellen Leistungen und auch in dem anderen Fall die Leistungen, die dagegengesetzt werden müssen, dann durchzuführen.

Diese Regelungen und Zielvereinbarungen hängen natürlich auch von den finanziellen Mitteln des Landes ab. Es ist mir auch sehr wichtig zu sagen, dass man dann, wenn man diese Regelungen und Leistungsvereinbarungen in dem Hochschulvertrag durchgeführt und vereinbart hat, nicht irgendwann in der Mitte des Vertrages, also über einen bestimmten Zeitraum hinaus, sagt, wir haben die finanziellen Mittel nicht mehr, wir können jetzt diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen nicht mehr von einer Seite aus einhalten. Das darf also nicht der Fall sein, weil dann die Forschung stark beeinträchtigt werden würde. Dort müssen wir natürlich noch aufpassen, dass das nicht passiert.

Die Möglichkeit der Gestaltung der eigenen Binnenstruktur in Paragraf 13 a durch die Zusammenfassung der Fachbereiche zur Fakultäten und Zentren, also die Reformklausel, schafft auch neue Strukturen, und diese Strukturen sind ganz bewusst von den Hochschulen so gefordert worden, weil sie gesagt haben, wir müssen einfach irgendwo auch Schwerpunkte setzen, wir können nicht mehr all das, was wir bis jetzt durchgeführt haben, weiter so durchführen. Wir müssen einfach sehen, dass wir dort Strukturen schaffen, die vielleicht eine gewisse, nicht nur schnellere und handhabbare Handlungsfähigkeit zeigen, sondern vielleicht auch nach außen hin eine, sagen wir, doch schwerpunktmäßige Präsenz zeigen können.

Die Bildung von Teilkörperschaften sind vom Akademischen Senat und dem Rektorat zu beschließen, es besteht auch die Möglichkeit der Kooperation mit anderen Hochschulen, auch in anderen Ländern sowie mit privatrechtlich organisierten Hochschulen. Das ist natürlich dann bei uns hier in Bremen auch der Fall, wenn wir mit der Jacobs University dann Kooperationen, gerade im Exzellenzbereich, durchführen werden. Dort bietet die Reformklausel jetzt auch neue Möglichkeiten.

Des Weiteren ist es natürlich wichtig, und das hatte ich bereits angesprochen, auch andere Bundesländer machen die Novellierung dieses Hochschulgesetzes für ihr Land. Dort haben wir auch in Kommunikation mit Niedersachsen gesehen, dass diese sehr stark an Kooperationen interessiert sind, mit Oldenburg gibt es dort auch Absprachen. Das wird jetzt hier noch einmal gestärkt, auch diese haben dann in ihr Hochschulgesetz Möglichkeiten eingeführt und über

tragen, wo sie sagen können, zum einen gibt es in Niedersachsen zum Beispiel Studiengebühren, wir haben Studienkonten gesetzt, aber es ist eine Möglichkeit da, wie wir das vergleichen und vereinbaren können. Das ist eine wichtige Voraussetzung auch für diese Kooperation. Diese wurde von beiden Bundesländern getroffen, und ich finde, das ist dann auch eine wichtige Voraussetzung, dass sie überhaupt stattfinden kann.

Was natürlich wichtig ist, ist die Anerkennung der Studienabschlüsse. Wir haben jetzt, das sieht dieses Hochschulgesetz auch vor, umgestellt eigentlich fast überall ausschließlich auf Bachelor und Master. Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen ist es natürlich in Anpassung an den Bologna-Prozess durchgeführt worden, dass wir sagen, es soll vergleichbar sein, und es muss auch überall anerkannt werden. Es ist wichtig, dass das der Fall ist und wir dort weiterhin darauf achten werden.

Im Hochschulgesetz, und da müssen wir noch einmal nacharbeiten und noch einmal überlegen, sind zwar grobe Annäherungen an die ECTS-Points getroffen worden, die aber noch nicht einheitlich sind, nicht einmal in den Bundesländern. Dort wird es dann wahrscheinlich noch größere Schwierigkeiten geben, wenn man das mit dem Ausland in Kooperation setzt, sodass man vielleicht noch sieht, dass man eine Änderung irgendwann, wenn es sich konkretisiert hat, durchführen muss.

(Glocke)

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende!