Obwohl auf eine Evaluierung, muss man natürlich sagen, des Bundes verwiesen worden ist, haben wir in Bremen noch gar keine ausreichenden Erfahrungen mit diesen Maßnahmen gemacht, um sie überhaupt richtig beurteilen zu können. Gleichwohl wird gesagt: Machen wir es noch einmal drei Jahre weiter. Das schadet, glaube ich, dem Instrument der Befristung und Evaluierung von Gesetzen, das wir hier immer öfter anwenden, und deswegen haben wir sowohl in der Deputation als auch heute noch einmal in diesem Hause unsere Bedenken hier zu Protokoll gegeben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es auch relativ kurz machen. Ich war zunächst irritiert, dass wir überhaupt hier debattieren, weil, wie mir Dr. Güldner eben schon gesagt hat, wir das Thema fachpolitisch in der Innendeputation behandelt haben. Ich glaube, über die Notwendigkeit der Fortführung dieser Maßnahmen, zumindest zurzeit, kann man nicht zweifeln, sondern muss sagen, die allgemeine Sicherheitslage in der Republik und damit natürlich auch in Bremen hat sich nicht wesentlich nach oben oder unten verändert, sodass wir insbesondere diese drei Instrumentarien, die hier in Rede stehen, auch weiterhin bestehen lassen müssen, um den Verfolgungsbehörden die Möglichkeit zu geben, möglichst effektiv gegen Terrorismus zu kämpfen.
Das Zweite ist die Evaluierung. Es ist ja richtig, dass sie vorgesehen war. Wir haben aber nicht einmal ganz einen Zeitraum von einem Jahr, in dem wir zwar einige Vorgänge hatten, sie sind ja auch hier in der Begründng mit aufgeführt, aber kann man sagen, das sind wenige, also weg damit? Man kann aber auch genauso gut sagen, hätte man sie nicht, wer weiß, was daraus entstanden wäre! So gesehen ist also eine Evaluierung sicherlich richtig, aber ich glaube, dass, wenn wir die Bestimmung verlängern und in drei Jahren eine Evaluierung vornehmen, das dann wesentlich mehr Sinn macht, als wenn wir sie schon heute hier als Bericht vorliegen hätten.
Darüber hinaus darf ich auch darauf hinweisen, dass natürlich dieser Bereich der parlamentarischen Begleitung unterliegt, der PKK, die ja auch ständig Berichte aus diesem Bereich auf der Basis dieses Gesetzes erhält. Vorgenommene Maßnahmen werden dort also vorgetragen, und so gesehen kann das Parlament auch jederzeit überblicken, welche Maßnahmen auf welcher Bestimmung vorgenommen worden sind. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Also, ich sage noch einmal, es ist sicherlich wichtig, dass diese aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz abstammenden oder übertragenen Regelungen hier für drei weitere Jahre im Gegensatz zum Bund, der diese Bestimmungen für fünf Jahre verlängert hat, zunächst einmal beschlossen wurden. Nach diesen drei Jahren kann das nächste Parlament dann hier auch darüber entscheiden, wie es weitergehen soll. Das wäre eigentlich auch schon das Wesentliche. Ich will mich dann auch nicht mehr in Einzelheiten verlieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will es auch ganz kurz machen. Wir hatten in einer ersten Fassung die Überlegung, dieses Gesetz für fünf Jahre zu verlängern, es also im Prinzip zu entfristen. Wir haben gesagt, wegen der fehlenden Evaluierung wollen wir nicht einfach nur die Botschaft aussenden, wir verlängern das Gesetz, sondern wir möchten schon eine solche Evaluierung haben, weil wir selbst es auch ernst nehmen müssen, wenn wir Gesetze befristen.
Wir wollen auf der anderen Seite aber auch keine Botschaft haben: Wir schaffen wichtige, möglicherweise, wie Herr Herderhorst gesagt hat, entscheidene Befugnisse des Nachrichtendienstes ab, weil diese Evaluierung nicht erfolgt ist. Wir müssen die klare Botschaft heute von hier aussenden: Wir verlängern das Gesetz nicht deshalb, weil wir davon überzeugt sind, dass das alles so sein muss, wie es ist, sondern wir verlängern das Gesetz deshalb, um dem Senat innerhalb der nächsten drei Jahre die Möglichkeit zu geben, eine Evaluierung vorzunehmen, damit in drei Jahren die nächste Bürgerschaft dann auch eine inhaltliche Entscheidung dazu treffen kann.
Wenn man auf die Beratung des Bundesgesetzes schaut, dann wird einem deutlich, dass wir an einer Stelle möglicherweise noch einmal, nicht zu diesem Gesetz, aber zu unserem gesetzgeberisch tätig werden, überhaupt uns Gedanken machen müssen, ob wir die Evaluierung eigentlich allgemeinverständlich so voraussetzen können oder ob wir an Evaluierung auch bestimmte Kriterien anlegen müssen, wie es zum Beispiel der Bundestag tun wird, indem er sagt, wir wollen eine Evaluierung unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem deutschen Bundestag bestellt wird.
Wir haben in unserem Gesetz jetzt nur – und da geht es unter anderem um eine Regelung zur akustischen Wohnraumüberwachung beziehungsweise um Regelungen, um wichtige Daten abfragen zu können –, dass wir dringend an den Senat appellieren, die Eva––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
luierung der entsprechenden Regelungen auch so vorzunehmen, dass man in drei Jahren nicht das Gefühl hat, man hat eigentlich nur einen Bericht vorliegen.
Ich habe das Problem ja schon einmal hier an dieser Stelle debattieren müssen, als wir über die Erfahrungen mit Videoüberwachung gesprochen haben, sodass man wirklich den Senat bittet, ab jetzt sich darüber klar zu sein. Es kommt auf diese Evaluierung an, wenn in drei Jahren dieses Gesetz noch einmal entfristet werden soll.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich zunächst bedanken, dass wir das Gesetz heute noch rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten am 31.12. in erster und, wenn die Bereitschaft besteht, auch zweiter Lesung beschließen können.
Wir haben damals bei der Novellierung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes uns eine sehr knapp bemessene Zeit für die Anwendung dieser neuen Maßnahmen gesetzt, und deswegen, glaube ich, ist es richtig, dass die Zeit verlängert wird. Ich kann Ihnen nur schon so viel sagen, wir machen von diesen Maßnahmen natürlich Gebrauch, aber mit welchem Ergebnis, das wird sich eben nicht innerhalb dieser elf Monate herausstellen, sondern erst später. Deswegen, glaube ich, ist es richtig, sich einen etwas weiteren Evaluationszeitraum vorzunehmen.
Dass der jetzt so bemessen ist, wie das in diesem Gesetzesentwurf verständigt worden ist, ist, glaube ich, richtig. Eine einjährige Frist hätte uns in Anbetracht der laufenden Maßnahmen vielleicht auch nicht in den Stand versetzt, eine abschließende Beurteilung vornehmen zu können. Insofern ganz herzlichen Dank für die Bereitschaft!
Den Debattenbeitrag von Herrn Tittmann habe ich genauso wenig verstanden wie alle anderen, obwohl ich mich für durchschnittlich intelligent halte. Ich habe nur wahrgenommen, Herr Tittmann, dass Sie ein gestörtes Verhältnis zum Verfassungsschutz haben. Das wiederum kann ich verstehen, weil Ihre Partei auch ein gestörtes Verhältnis zur Verfassung hat, die wir schützen.
Dass Sie daran kein Interesse haben, das liegt auf der Hand, aber dass Sie sozusagen kein Interesse daran haben, dass wir die notwendigen rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um insbesondere der zunehmenden islamistischen Bedrohung auch für unser
Bundesland Bremen Herr zu werden, das kann man nach außen, glaube ich, kaum vermitteln. Insofern würde ich Ihnen vorschlagen, sich vielleicht noch einmal Ratschlag zu holen oder einfach noch einmal zu lesen, was wir heute machen. Das hatte mit Ihrem Debattenbeitrag ehrlich gesagt gar nichts zu tun. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz Veränderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes, Drucksache 16/1214, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!