(Dagegen Abg. Frau B e r k [SPD], Abg. Frau B ö s c h e n [SPD], Abg. G ü n t h n e r [SPD], Abg. K i r s c h s t e i n [SPD], Abg. Frau M a r k e n [SPD], Abg. S c h i l d t [SPD], Abg. Frau A l l e r s [CDU], Abg. B ö d e k e r [CDU], Abg. K n ä p p e r [CDU], Abg. P f a h l [CDU], Abg. R a v e n s [CDU] und Abg. Frau T u c z e k [CDU])
Meine Damen und Herren, da interfraktionell vereinbart worden ist, das Gesetz in erster und zweiter Lesung beschließen zu lassen, lasse ich nun darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz über Mehr Demokratie beim Wählen – Mehr Einfluss für Bürgerinnen und Bürger, Drucksache 16/1242, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen Abg. Frau B e r k [SPD], Abg. Frau B ö s c h e n [SPD], Abg. G ü n t h n e r [SPD], Abg. K i r s c h s t e i n [SPD], Abg. Frau M a r k e n [SPD], Abg. S c h i l d t [SPD], Abg. Frau A l l e r s [CDU], Abg. B ö d e k e r [CDU], Abg. K n ä p p e r [CDU], Abg. P f a h l [CDU], Abg. R a v e n s [CDU] und Abg. Frau T u c z e k [CDU])
Ich stelle fest, mit dieser Abstimmung ist der begehrte Gesetzentwurf in der Bürgerschaft unverändert angenommen worden. Gemäß Artikel 70 unserer Landesverfassung findet ein Volksentscheid über das über Volksbegehren eingebrachte Gesetz damit nicht statt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch anmerken, dass dies das erste aufgrund eines Volksbegehrens zustande gekommene Gesetz im Lande Bremen ist.
Bevor wir zur ersten Lesung kommen, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die staatliche Deputation für Inneres in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2006 diesem Gesetzentwurf zugestimmt hat.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder einmal wird von den Politikern der etablierten Altparteien eine angebliche Anschlagsgefahr durch angebliche islamistische Terroristen an die Wand gemalt. Vor dem Hintergrund einer solchen Stimmungsmache wird natürlich auch der Ruf nach noch mehr Überwachungsstaat laut. Dass die Freiheitsrechte der Bürgerinnen
und Bürger bereits infolge einschlägiger Entscheidungen des Gesetzgebers Zug um Zug eingeschränkt wurden, sei in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnt.
Meine Damen und Herren, dass nun ausgerechnet der sogenannte Verfassungsschutz, dessen Geschichte von diversen kriminellen Akten und kriminellen Taten höchster VS-Würdenträger durchsetzt ist, jetzt geradezu grenzenlos Befugnisse per Gesetz im Rahmen der Terrorismusbekämpfung erhalten soll, zielt in Wahrheit auf eine weitere Aushöhlung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Es ist doch nicht mehr an Heuchelei zu überbieten, wenn der Präsident des Verfassungsschutzes, Heinz Fromm, einerseits vor einer angeblich steigenden Anschlagsgefahr als Folge der weltweiten sogenannten Antiterroreinsätze der Bundeswehr warnt und gleichzeitig vor der Politik des US-Imperialismus und der Kriegstreiberei, der sich bekanntlich auch die rotschwarze Bundesregierung verpflichtet fühlt, einen Kotau macht. Was von diesem obersten Verfassungsschützer zu halten ist, wurde jüngst deutlich, als er wissen ließ, dass bundesdeutsche Sicherheitsbehörden auch Informationen nutzen sollen, die etwa durch Folter in US-Konzentrationslagern wie in Guantanamo erpresst wurden. Welches Rechtsempfinden prägt diesen Mann? Ist dies gängiges Denken auch in den Landesämtern dieser fragwürdigen Behörde bis nach Bremen?
Hätten wir eine verantwortungsbewusstere Regierung, ja, hätten wir die einmal, die sich deutschen Interessen und dem demokratischen Rechtsstaat verpflichtet fühlt, dann wären diese Behörde und diese Bosse längst dahin geschickt worden, wo der Pfeffer wächst, denn offenbar hat dieser sogenannte Verfassungsschützer ein mehr als angeschlagenes Verhältnis zur Verfassung. Ich erinnere hier nur einmal: Im Grundgesetz ist in Artikel 1 festgeschrieben: Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Meine Damen und Herren, das Folterverbot ist eines der elementaren Menschenrechte, die Pro-Folter-Linie des Herrn Verfassungsschützers Fromm ist nicht nur in höchstem Maße verfassungsfeindlich und menschenverachtend, sondern auch niederträchtig. Dies kann auch zu einer steigenden Terrorgefahr in Deutschland führen. Der hier vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Bremen ist nicht zuletzt vor diesem Hintergrund so überflüssig wie ein Kropf.
Es heißt, im Rahmen der Terrorismusbekämpfung sei es zwingend erforderlich, auch dem Bremer Landesamt für Verfassungsschutz per Gesetz neue und weitere Befugnisse zu geben, da für unser Land eine erhebliche Gefährdungslage bestünde, Deutschland werde von militanten Islamisten uneingeschränkt als Teil der westlichen Welt angesehen, und Ziel der Islamisten sei, diese mit allen Mitteln zu bekämpfen! Tatsache ist, dass Deutschland infolge der Auslandseinsätze der Bundeswehr zum Beispiel im Nahen Osten unter US-Oberbefehlsgewalt und zugunsten Israels stärker als bisher in das Blickfeld entsprechender Fundamentalisten gerät. Das ist wahr, das stimmt! Die Terrorgefahr in Deutschland steigt dadurch weiter.
Ungeachtet dessen schwadroniert der bayerische Innenminister Beckstein, alle Terrorgefahr könne und werde uns nicht abhalten, unseren internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Meine Damen und Herren, Fakt aber ist, dass es solche Verpflichtungen überhaupt gar nicht gibt, schon gar nicht jene, das Leben unserer Soldaten oder auch die Gesundheit unserer Bürger für Interessen Israels und der USA zu opfern und das Ganze noch mit ungezählten Milliarden Euro zu finanzieren.
Abschließend sei festgestellt, dass es auf das Konto der Regierungen auf Bundes- und Landesebene geht, wenn durch eine Irrsinnspolitik im Interesse der USA die Sicherheit unserer Bürger im eigenen Land in Gefahr gerät. Politisch Verantwortliche züchten geradezu Hass unter Völkern, die Deutschland stets freundschaftlich verbunden waren. Nicht erweiterte Befugnisse für einen sogenannten Verfassungsschutz benötigen wir, vielmehr ist es höchste Zeit für eine an deutschen Interessen ausgerichtete Politik. Im Sinne der Verfassung wäre es dann, wenn dafür alle Kräfte hier zusammenstehen und für die Verfassung kämpfen würden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe, ehrlich gesagt, nicht verstanden, was mein ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Vorredner gesagt hat. Ob er sich zu dem in Frage stehenden Gesetz geäußert hat oder zu irgendetwas anderem, war mir völlig unverständlich. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der sehr ausführlich in der Innendeputation beraten worden ist. Das ist die Fachbedatte gewesen, die wir heute auch zu führen haben. Gleichwohl muss im Gesetzesverfahren in der Bremischen Bürgerschaft darüber abgestimmt werden, und deswegen wollte ich an dieser Stelle nur sagen, worum es den Grünen bei dieser Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz geht.
Im März 2006, es ist noch nicht ganz ein Jahr her, ist das Gesetz in Kraft getreten. Wir haben eine wesentliche Änderung, Reform des Verfassungsschutzgesetzes im Lande Bremen hier debattiert und beschlossen. Dabei ist eine ganze Reihe von Änderungen aufgenommen worden. Es ist so, dass die Änderung notwendig wurde, weil die Fassung, die damals noch galt, über 20 Jahre lang in Kraft war und doch etliche Änderungen in der Welt der Verfassungsschützer in der Zwischenzeit eingetreten sind. Damals hatten wir hier als gesetzgebendes Parlament beschlossen, dass für eine Reihe von neuen Ermittlungsmethoden, die dem Verfassungsschutz zugestanden werden sollen, eine Befristung vorgesehen ist und eine Evaluierung vorgenommen werden soll, an die dann die Verlängerung der Maßnahmen gekoppelt sein sollte.
Dies, und das ist eigentlich mehr der grundsätzliche Punkt, warum wir uns heute hier noch einmal zu diesem Gesetz gemeldet haben, ist ja insgesamt ein Verfahren, nicht nur bei Gesetzen, die die Innenpolitik betreffen, sondern auch bei vielen anderen Gesetzen, dass man sagt: Wir nehmen Bedenken oder Diskussionen, die es um bestimmte gesetzliche Regelungen gibt, ernst.
Wir wissen auch sehr wohl, dass natürlich bestimmte Verfügungen, bestimmte Elemente des Gesetzes nach einiger Zeit vielleicht neu gesehen werden können. Wir beschließen immer öfter, auch in diesem Parlament, in diesem Landtag, eine Befristung von Gesetzen. In diesem Fall haben wir das auch getan und haben es mit einer Evaluierung verbunden. Wir haben nun den Gesetzentwurf vorliegen, der sagt, dass wir zwar noch nicht in der Lage sind, eine Evaluierung vorzunehmen, was verständlich ist, weil das Gesetz erst so kurz in Kraft ist, gleichwohl verlängern wir es jetzt um weitere drei Jahre.
Ich glaube, wenn man diese Methode der Befristung und Evaluierung von Gesetzen ernst nimmt, dann kann man da aus grundsätzlichen Erwägungen so nicht herangehen. Es sind hier Bestimmungen, wenn sie sich allein den Katalog der Ermittlungsmethoden, die jetzt dem Verfassungsschutz neu in diesem Gesetz in Ableitung von einem Bundesgesetz zugestanden werden, ansehen, dann tun wir sehr gut daran, wenn wir aus diesen grundsätzlichen Erwägungen eine solche Evaluierung abwarten und dann im Lichte der Ergebnisse über eine Entfristung oder über eine