Das, was jetzt vorliegt, die Einigung, auf die sich die Bundesregierung und der Bundesrat verständigt haben, ist eine Regelung, die verfassungsrechtlich gangbar ist, mit der die Tatbestände so genau bestimmt sind, dass die Gerichte damit umgehen können. Damit ist die Kritik vom Tisch, die wir an den ursprünglichen Vorschlägen einiger Bundesländer for
muliert haben, dass hier Tatbestände geschaffen werden sollen, die nicht hinreichend bestimmt sind und mit Sicherheit vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt hätten. Die Diskussion ist da vorangegangen, es war auch notwendig, dass das geklärt wird, aber es musste nicht zwei, drei oder vier Jahre dauern, das hätte man sehr viel schneller haben können.
Eines will ich hier an dieser Stelle auch noch richtig stellen: Es ist immer von Vorbeugehaft die Rede gewesen, auch in einigen Veröffentlichungen habe ich das gelesen. Wir haben nie über Vorbeugehaft geredet. Das ist ein Begriff, der mir überhaupt nicht gefällt, der mich an etwas ganz anderes erinnert. Ich finde auch, dass der Begriff Deeskalationshaft hier falsch platziert ist. Das ist so etwas, was man an den Stammtischen ganz gut so debattieren kann. In Wirklichkeit spricht der Gesetzentwurf jetzt schlicht davon, und das ist auch genau das, was wir von Anfang an vertreten haben, dass in der Strafprozessordnung an der richtigen Stelle, nämlich in den Paragraphen 112, 112 a StPO, in denen es um die Untersuchungshaft geht, eine weitere Möglichkeit vorgesehen wird, wie es ja sonst auch in der Strafprozessordnung für bestimmte Arten von Delikten besondere Haftgründe gibt.
Es gibt die Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der Fluchtgefahr, und es gibt besondere Haftgründe bei Mord und Totschlag und anderen schwerwiegenden Kapitalverbrechen. Für den Bereich des Stalking soll nun vorgesehen werden, dass dann, wenn schwere Gesundheitsschädigungen drohen und der Täter droht, die Tat zu wiederholen, Untersuchungshaft angeordnet werden kann. Das ist richtig, weil in diesen Fällen die Anordnung der Untersuchungshaft dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, den wir ja bekanntermaßen nicht nur bei der Entscheidung im Einzelfall beachten müssen, sondern auch wir als Gesetzgeber, damit der Grundsatz bereits in die gesetzlichen Regelungen einfließt.
Ich finde, wir sind da am Ende eines guten Weges, und ich hoffe wirklich, dass in Berlin nicht im letzten Moment diese schon greifbar nahe Einigung wieder gefährdet werden wird. Ich persönlich würde mich auch sehr darüber freuen, wenn wir weiterhin, Herr Herderhorst – wir haben uns ja in dieser Frage darauf verständigt – daran arbeiten, dass auch die Regelungen des Gewaltschutzgesetzes noch weiter verbessert werden. Es gibt nämlich einen Bereich, und den wird es weiter geben, in dem die Polizei nicht einschreiten wird, weil sie das nicht für angemessen hält. In diesen Fällen müssen wir den Betroffenen auch weiterhin die Möglichkeit eröffnen, dass sie selbst mit einem Antrag zum Amtsgericht gehen, um dort entsprechende Anträge zu stellen und ihre Interessen dann selbst weiter zu verfolgen.
Ich bitte auch wie Herr Herderhorst um Zustimmung zu diesem Antrag. Er ist nicht überholt. Überholt wäre er erst, wenn der Bundestag tatsächlich schon beschlossen hätte. Das ist noch nicht geschehen, das ist im Werden. Ich hoffe also, wie gesagt, dass es in den nächsten Tagen passieren wird. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beim Stalking geht es darum, den Willen eines anderen Menschen zu brechen, das eindeutige Nein nicht zu akzeptieren und immer wieder mit gezielten Angriffen die private Sphäre des Opfers zu verletzen. Vor nicht allzu langer Zeit ist das alles belächelt worden. Gewalt, vor allem gegenüber Frauen, im Zusammenhang mit Beziehungen sind lange Zeit nach dem Motto betrachtet worden, die soll sich nicht so anstellen. Wir hier sind im Hause alle der Auffassung, und es ist absolut richtig und notwendig, in unserer Gesellschaft das Prinzip durchzusetzen, Nein heißt Nein. Wer ein eindeutiges Nein als Aufforderung begreift, quasi noch intensiver dem Opfer nachzustellen, der hat alles andere im Sinn als eine friedliche Beziehung, sondern der will sich das Opfer untertan machen.
Wir in Bremen haben viel früher als alle anderen Bundesländer auf dieses Verhalten und das veränderte Frauenbild in der Gesellschaft reagiert. Es ist der hervorragenden Arbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Kriseninterventionsteams des Täter-Opfer-Ausgleichs zu verdanken, dass wir sagen können, in Bremen gibt es einen Schutz von Opfern von Stalking, den sich die anderen Bundesländer zum Vorbild nehmen können. Das tun sie auch.
Bereits seit 2001 gibt es extra Spezialisten bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft. Es gibt ein Merkblatt für die Opfer, es gibt bei den einzelnen Polizeiinspektionen Stalkingbeauftragte, die ganz speziell aus- und fortgebildet werden. Es gibt abgestimmte Verfahren, wie Polizei und Staatsanwaltschaft intensiv miteinander zusammenarbeiten. Die Stalkingbeauftragten sind ein fester Ansprechpartner für das Opfer. Niemand, der das Opfer von Stalking geworden ist, braucht zu befürchten, dass er oder sie von
Pontius zu Pilatus geschickt wird. Es gibt eine feste Ansprechpartnerin, einen festen Ansprechpartner.
Klar, wer zur Polizeiwache geht, der trifft dort vielleicht nicht als Erstes auf eine Expertin oder einen Experten. Aber auch für jeden einzelnen Beamten und für jede einzelne Beamtin in Bremen gibt es eine Checkliste und einen Leitfaden zur Opfernachsorge. Wenn bei der Debatte auf Bundesebene im Bundestag als eines der wesentlichen Probleme genannt wird, dass laut der Opferschutzorganisation Weißer Ring 70 Prozent der Opfer sagen, dass die Polizei nach dem Eindruck des Opfers gar nicht begriffen habe, was sie oder er der Polizei mitteilen wollte, dann können wir sagen, das sind sicher keine Zahlen aus Bremen, das läuft in Bremen anders. Mancherorts in dieser Republik gilt, uniformiert ist gleich uninformiert. Wir in Bremen sind Vorbild für andere Länder. Da können wir weitermachen.
Es gibt hier in Bremen das sogenannte StalkingKriseninterventionsteam des Täter-Opfer-Ausgleichs. Jetzt könnte man stutzen, was hat denn der TäterOpfer-Ausgleich mit Stalking zu tun, es geht doch gerade darum, dass die Opfer keinen Kontakt mit dem Täter haben wollen. Richtig, der Täter-Opfer-Ausgleich ist Träger des Projekts. Die Ressourcen, die es dort gibt, der Schatz an Organisationswissen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, fast alles ausgebildete Psychologinnen und Psychologen, können genutzt werden für das Thema „sofortige Krisenintervention und Opferhilfe“.
Paargewalt, häusliche Gewalt, macht bereits jetzt auch in den anderen Tätigkeitsfeldern des TäterOpfer-Ausgleichs einen nicht unerheblichen Anteil aus. Das sind Expertinnen und Experten, die sich auskennen und sich um das Opfer gegebenenfalls auch nachts kümmern. Es geht immer um Soforthilfe für das Opfer. Die innere Sicherheit des Opfers muss wieder hergestellt werden, und das Selbstwertgefühl, das durch den Eingriff des Täters in die private Sphäre erheblichen Schaden leidet, muss der Frau oder dem Mann wieder zurückgegeben werden. Es ist häufig die Opferrolle, die dem Täter noch mehr Motivation gibt, weiter zu stalken. Es ist richtig und nötig, dem Opfer aus seiner Rolle zu helfen.
Das Kriseninterventionsteam kümmert sich auch um die Täter. Es wird versucht, dem Täter sofort, teilweise auch, bevor ein Ermittlungsverfahren auch nur eingeleitet ist, am selben Tag Grenzen zu setzen, und zwar durch zahlreiche Möglichkeiten, zum Beispiel, dass der Tatvorwurf konkretisiert und bearbeitet wird. Bestenfalls, und das sind nicht ganz wenige Fälle, das sollte man nicht unterschätzen, führt bereits das zu einer Verhaltensänderung beziehungsweise zu einer Schutzerklärung für das Opfer. Der Täter muss
Stalking ist strafbar! In allen konkreten Fällen, die in den Zeitungen standen, lagen Straftaten nach zahlreichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs vor. Es gibt das Gewaltschutzgesetz, das sich im Wesentlichen auch anerkannt gut bewährt hat. Was die Veränderung von Vorschriften des StGB betrifft, die das Ziel des Antrags ist, bleibt die grüne Fraktion bei der Position, die wir im Februar letzten Jahres bezogen haben.
Wenn nach der Veränderung strafrechtlicher Vorschriften gerufen wird, dann erweckt man leicht den Eindruck, jetzt sei alles nicht zufriedenstellend, unzureichend, und durch die Änderung würde etwas besser werden. Ich bin überzeugt, dass das das Ziel ist. Aber ich fürchte, mit dem, was Sie vorhaben, werden Sie dieses Ziel nicht erreichen. Alle Lösungen, die zurzeit auf dem Tisch liegen, erreichen es nicht. Die Kritik, die ich hier im Februar letzten Jahres bereits vorgetragen habe, ist im Wesentlichen identisch mit der Position, die der Justizsenator damals vertreten hat. Schauen Sie auf die Details! Wir reden immer über ganz große Überschriften, aber manchmal ist es sinnvoll, sich anzusehen, wie etwas in der Praxis wirkt.
Sie wollen dieses Extradelikt als Privatklagedelikt ausgestalten. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus der letzten Debatte im Februar 2005: „Gegen den Vorschlag Hessens sind vielfach Bedenken geäußert worden. Vor allem wird gegen die Formulierung des Tatbestands eines neuen Paragraphen 241 a StGB eingewandt, dieser trage dem verfassungsrechtlichen Bestimmungsgebot nicht ausreichend Rechnung. Der Senator für Justiz und Verfassung teilt diese Auffassung. Nicht unproblematisch erscheint auch die von Hessen vorgesehene Ausgestaltung des neuen Paragraphen 241 a als Privatklagedelikt, was der Staatsanwaltschaft in vielen Fällen, vor allem bei Stalking im sozialen Nahraum“ – wir haben gehört, das sind die meisten Fälle – „erlauben würde, ein öffentliches Interesse an der Erhebung der Klage zu verneinen und das Verfahren mit dieser Begründung einzustellen.“
Diese Kritik gilt unverändert für alle hier vorliegenden Entwürfe. Es bedeutet, dass in der Mehrzahl der Fälle das Opfer eine Anzeige macht und dass das Verfahren sofort von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden muss. Das Opfer muss dann auf den Privatklageweg verwiesen werden, selbst in die Rolle des Staatsanwalts schlüpfen und die Anklage vertreten. Das ist doch genau das Gegenteil von dem, was sinnvoll ist, genau das Gegenteil von dem, was wir wollen.
Es wird eine Formulierung für das Gesetz gewählt, die wahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird, weil sie zu unbestimmt ist. Man kann natürlich der einen oder anderen Auffassung sein, aber ich möchte Sie einmal bitten zu überlegen, welches Signal davon ausgehen würde. Was nützt ein solches Gesetz, das dann vom Gericht kassiert wird, und in der Öffentlichkeit kommt an, jetzt wird hier der Schutz gegen Stalking verschlechtert? Das wäre schlicht Unsinn, aber es wäre die öffentliche Nachricht, die bei dieser Konstellation herauskommen würde. Es werden Menschen durch das verunsichert, was hier passiert. Das Ziel müsste gerade sein, Sicherheit zu schaffen.
Die Regelung zur Vorbeugeuntersuchungshaft hatte das Bundesjustizministerium bislang als verfassungswidrig bezeichnet, als es noch eine andere Regierung gab. Jetzt hat es den Regierungswechsel gegeben, und dieselbe Ministerin sagt jetzt etwas anderes. Das klingt nicht nach einem seriösen Umgang mit der Verfassung. Der ganze Ansatz ist vielleicht auch etwas fehlerhaft. Es ist zu überlegen, ob das Strafgesetzbuch der richtige Ort ist oder ob es sich insgesamt um eine Angelegenheit handelt, bei der es um Gefahrenabwehr geht. Gefahrenabwehr ist keine Angelegenheit des Strafgesetzbuchs, sondern eine Angelegenheit, die im Polizeigesetz geregelt werden muss und im Übrigen auch geregelt ist.
Ich bitte noch einmal um die Erläuterung eines Satzes aus der Antragsbegründung, Zitat mit Genehmigung des Präsidenten: „Das Gewaltschutzgesetz bietet in diesen Fällen“ – da geht es um Briefe, Telefonterror und Nachstellungen – „keine geeignete Grundlage für ein polizeiliches Einschreiten, da sich die Täter nicht immer von zivilrechtlichen Anordnungen abschrecken lassen.“
Das ist irgendwie verquer. Wer sich an die Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz nicht hält, der macht sich nach der geltenden Rechtslage strafbar, und zwar nach einer Vorschrift, die verfassungskonform ist und auch vernünftig angewendet werden kann. Die Rechtsgüter, die nach dem Gewaltschutzgesetz geschützt sind, sind im rechtlichen Sinn Bestandteile der öffentlichen Sicherheit. Das wird geschützt durch das Polizeigesetz mit seinen zahlreichen Eingriffsmöglichkeiten. Dahin gehört es eben auch! Es macht keinen Sinn, Polizeirecht und Strafrecht in einem Mixer miteinander zu verquirlen.
Wir lehnen diesen Antrag ab, weil er erstens überholt ist, zweitens teilweise verfassungswidrig ist und drittens – und das ist der wesentliche Punkt – den Frauen, den Opfern eben gerade nicht hilft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, im Bereich des Stalkings sollten wir den Menschen auch durch die Art und Weise, wie wir damit umgehen,
Sicherheit verschaffen. Wir sollten die hervorragende Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Stalkingkriseninterventionsteam stärken und unterstützen. Ich zitiere Henning Scherf aus der letzten Sitzung, in der wir das diskutiert haben, mit Genehmigung des Präsidenten: „Es gibt, was die Praxis angeht, wirklich keinen Anlass für Kritik.“ Der Mann hatte Recht, wir haben das damals gesagt, das sagen wir auch heute. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie bringen heute einen Antrag mit der populistischen Überschrift „Stalking – Bekämpfung straf- und strafprozessrechtlich normieren und auch zivilrechtlich verbessern“ ein. Es hört sich im ersten Moment wirklich sehr gut an, aber Sie haben meinen Antrag zur Bekämpfung von Mobbing und auch damit im Zusammenhang mit Stalking, den ich hier namens der Deutschen Volksunion schon vor Jahren eingebracht habe, mit fadenscheinigen Begründungen einstimmig abgelehnt. Darum bezweifele ich auch die Ernsthaftigkeit und die Glaubwürdigkeit Ihres jetzt erst heute eingebrachten Antrags zu diesem wirklich sehr wichtigen Thema.
Meine Damen und Herren, das Traurige, das Erschreckende dabei ist, dass Sie immer erst dann in einem politischen Aufschrei entrüstet populistisch reagieren, wenn das Kind sprichwörtlich schon längst in den Brunnen gefallen ist. Sie schreiben zu Recht in Ihrem Antrag, ich darf zitieren: „Es sind auch in Bremen Fälle aufgetreten, bei denen die Opfer aufgrund des vom Täter in Gang gesetzten Terrors in ihrer Gesundheit und Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt wurden, bis hin zu einem tragischen Fall mit tödlichem Ausgang.“ Herr Herderhorst hat vorhin schon einige schreckliche und grausame Fälle und Beispiele genannt. Darauf brauche ich nicht weiter einzugehen.
Genau das habe ich Ihnen schon vor zirka einem Jahr nachweislich vorausgesagt und deutlich angeprangert. Nur, Sie wollten einmal wieder die Warnungen und Mahnungen der Deutschen Volksunion nicht wahrnehmen und hören. Hätten Sie damals schon dem Antrag der Deutschen Volksunion zugestimmt, dann hätten wir heute vielleicht einige Stalkingopfer, aber auch Mobbingopfer weniger.
Sie wissen doch nicht erst seit gestern, dass der Begriff Stalker aus der Jägersprache stammt und so viel bedeutet wie anpirschen oder anschleichen. Dass auch hier gerade in Bremen die Begriffe wie Mobbing und Stalking von politisch Verantwortlichen über Jahre hinaus belächelt und verharmlost worden sind und quasi als Kavaliersdelikt angesehen wurden, da
Meine Damen und Herren, es ist für die Deutsche Volksunion einfach unerträglich, dass der Polizei und der Staatsanwaltschaft selbst bei intensivsten Belästigungen und Bedrohungen immer noch die Hände gebunden sind. Wir haben zwar das Gewaltschutzgesetz, dieses ist aber bei weitem noch lange nicht ausreichend – es wurde auch schon ein paar Mal benannt –, da es in sehr vielen Fällen keine geeignete Grundlage für ein polizeiliches Eingreifen hergibt, so dass die Strafverfolgungsbehörden oftmals erst dann ermitteln und eingreifen können, wenn es für die betroffenen Opfer, meistens sind es Frauen, bereits zu spät ist, wie zum Beispiel bei dem berüchtigten grausamen Stalkingmord in Bremen.
Stalking-, aber auch Mobbingopfer erleiden schreckliche, oft nie wieder gutzumachende schwere gesundheitliche Schäden mit schwerwiegenden sozialen Folgen, das heißt, Stalking- und Mobbingopfer leiden oft ein Leben lang unter seelischen Störungen, Kopfschmerzen, dauernden Angstzuständen, Erschöpfungen, Schlafstörungen, Depressionen und so weiter, bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes verbunden mit einem unweigerlichen sozialen Abstieg. Diese Menschen sind quasi lebendig tot, sie sind seelisch und körperlich völlig zerstört. Das ist für die Deutsche Volksunion schon seit Jahren unerträglich.
Diesbezüglich habe ich mich namens der Deutschen Volksunion schon seit ungefähr sieben Jahren – so lange ich im Landtag bin – nachweislich vehement schon immer für die Interessen und den Schutz von Mobbing- und Stalkingopfern eingesetzt. Darum erfreut es mich heute außerordentlich, dass Sie mit Ihrem heutigen Antrag schon einige langjährige Forderungen der DVU gegen das Stalkingunwesen endlich politisch umsetzen wollen! Das erfreut mich außerordentlich! Für mich ist es namens der Deutschen Volksunion wichtig, dass endlich zum Schutz der Stalkingopfer auch politisch effektiv und schnell gehandelt wird.
Darüber hinaus soll aber von Ihnen nicht vergessen werden, dass es noch unzählige Mobbingopfer gibt, die auch besser gesetzlich geschützt werden müssen und ebenso dringend unsere politische Hilfe brauchen. Diese Opfer sollten Sie niemals vergessen. Die Deutsche Volksunion wird auch diese schwer seelisch und körperlich leidenden Mobbingopfer nicht vergessen, ganz im Gegenteil. Ich hoffe, dass Sie zukünftig dementsprechenden Anträgen der Deutschen Volksunion auch gegen das zunehmende Mobbingunwesen zustimmen werden und sich nicht noch in beschämender Art und Weise, wie es bei meinen Redebeiträgen geschehen ist, auch noch über Mobbingopfer oder andere Opfer lustig machen. Beispiele für Ihr undemokratisches und ungebührliches Verhalten gegenüber meiner Person gibt es zur Genüge, ich bräuchte bis morgen, wenn ich das alles aufzählen würde.
denn es ist für die Deutsche Volksunion eine Selbstverständlichkeit, das habe ich hier auch des Öfteren schon erwähnt, dass zuallererst die Opfer geschützt werden müssen und nicht die Täter. – Ich danke Ihnen!
(Abg. D r. S c h u s t e r [SPD]: Jetzt aber wirklich kurz! – Abg. Frau W i n d l e r [CDU]: Zweimal kurz ist auch lang!)