Erstens: Wie beurteilt der Senat die öffentliche Warnung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vor „nationalistischer Stimmungsmache“ im Zuge der Fußballweltmeisterschaft, die mit einem Hinweis auf die Neuauflage der Broschüre „Argumente gegen das Deutschlandlied“ verknüpft wird?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Broschüre „Argumente gegen das Deutschlandlied“ von Benjamin Ortmeyer?
Drittens: Ist dem Senat bekannt, ob die Broschüre „Argumente gegen das Deutschlandlied“ auch an Bremer Schulen verschickt wurde oder wird, und falls ja, wie beurteilt er dieses Vorgehen beziehungsweise Vorhaben?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Warnung der GEW ist in keiner Weise nachvollziehbar. Nach Auffassung des Senats ist bei dieser WM von nationalistischer Stimmungsmache nichts zu spüren.
Die Menschen zeigen sich in schwarz-rot-goldenen Farben, weil sie sich mit der Nationalmannschaft identifizieren, und sie machen in fröhlicher und unverkrampfter Weise deutlich, dass sie sich auch mit dem Gastgeberland Deutschland als Standort für ein multinationales, globales Fußballfest identifizieren. Die heitere Art und Weise, wie die Menschen in Deutschland das Motto „Die Welt zu Gast bei Freunden“ umsetzen, ist nach Auffassung des Senats beeindruckend positiv und fernab von nationalistischer Stimmungsmache. Wie realitätsfern die Warnung der GEW ist, hat sie inzwischen offenbar selbst gemerkt, denn sie hat sich zwischenzeitlich davon distanziert.
Zu Frage zwei: Die Broschüre ist zurzeit der Wende, aber vor der Entscheidung des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker entstanden, die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ zur Nationalhymne des vereinigten Deutschland zu erklären. Die Broschüre stellt zwar eine umfassende Sammlung von Quellentexten zur Geschichte des „Lieds der Deutschen“ und zum Umgang mit diesem Lied dar, die zum Teil äußerst willkürlichen und unwissenschaftlichen Interpretationen von Lied und Ereignissen verbieten aber eine Verwendung dieser Publikation im schulischen Unterricht. Von den Lehrkräften des Landes erwartet der Senat eine erhöhte Wachsamkeit gegenüber rechtsextremen und nationalistischen Strömungen; die Broschüre von Ortmeyer stellt hierfür jedoch keine geeignete Handreichung dar.
Zu Frage drei: Dem Senat ist nicht bekannt, dass die Broschüre „Argumente gegen das Deutschlandlied“ an Bremer Schulen verschickt worden ist. Die Distanzierungen des Bundesvorstandes der GEW von der Verteilungsaktion ihrer hessischen Vertrauensleute sind auch auf den Internetseiten der Bremer GEW veröffentlicht. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Steuerermäßigung von Hafendiesel“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Günthner, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die im Rahmen des Energieerneuerungsgesetzes geplante Ermäßigung des Steuersatzes für Hafendiesel?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Derzeit bestehen auf dem europäischen Binnenmarkt noch erhebliche Harmonisierungsdefizite, die zu einer Benachteiligung deutscher Hafenstandorte im europäischen Wettbewerb führen, insbesondere gegenüber Antwerpen und Rotterdam. Die Dieselsteuerlast der deutschen Umschlagsunternehmen liegt zwanzigmal höher als die der belgischen und niederländischen Konkurrenz.
Die Notwendigkeit, die Mineralölsteuerbelastung an die Bedingungen für Hafenstandorte im europäischen Ausland anzugleichen, wurde „in Theorie“ schon vor längerer Zeit erkannt: So steht seit 1999 im Rahmen der zwischen Bund und Küstenländern vereinbarten „Gemeinsamen Seehafenplattform“ auch die Harmonisierung der Mineralölsteuer auf der Agenda. Auch auf den zurückliegenden Nationalen Maritimen Konferenzen, zuletzt in Bremen im Januar 2005, wurde die Problematik erörtert. Die Konferenz der Wirtschafts- und Verkehrsminister beziehungsweise -senatoren der norddeutschen Küstenländer schließlich hat hierzu schon mehrfach Kompensationen auf nationaler Ebene angemahnt, zuletzt gerade wieder auf dieser im Juni in Rostock-Warnemünde.
Mit dem Reformimpuls der europäischen Energiesteuerrichtlinie aus dem Jahr 2003, die die Energiebesteuerung gemeinschaftsweit restrukturiert, ist nun die aktuelle Chance gegeben, die „Theorie“ in die Praxis umzusetzen. Der uns gegebene Harmonisierungsspielraum muss dazu genutzt werden, die nun schon viel zu lange andauernden Wettbewerbsnachteile der deutschen Seehäfen bei der Energiebesteuerung auszugleichen. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Energiesteuergesetzentwurf am 7. April 2006 auf Antrag aller deutschen Küstenländer dafür plädiert, auch in Deutschland den Mindeststeuerbetrag von 2,1 Cent
Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben nun einen Kompromiss zum Gesetzentwurf vorgeschlagen, wonach sich die Energiesteuer auf sechs Cent pro Liter für Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände von Hafenumschlagsunternehmen reduzieren würde. Die diesjährige Konferenz der Wirtschafts- und Verkehrsminister beziehungsweise -senatoren der norddeutschen Länder hat diesen Kompromissvorschlag am 21. Juni in Rostock-Warnemünde einhellig begrüßt.
Zu Frage zwei: Die Höhe der Mineralölsteuer beim Hafenumschlag betrifft die deutschen Seehäfen gleichermaßen und ist damit ein überregionales Problem aller Küstenländer. Mit der Ermäßigung wird der nationale Harmonisierungsspielraum genutzt, um bestehende Wettbewerbsnachteile der deutschen Seehäfen zu beseitigen. Nach Schätzung des Zentralverbands der Deutschen Seehafenbetriebe werden die deutschen Umschlagsunternehmen jährlich rund 25 Millionen Euro an Mineralölsteuer sparen. Für das Jahr 2006 bedeutet dies bei voraussichtlichem Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes am 1. August 2006 immer noch eine Entlastung von zirka zehn Millionen Euro. – Soweit die Antwort des Senats!
Meine Damen und Herren, bevor ich die elfte Anfrage aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern begrüßen, die an dem Wettbewerb „Jugend debattiert“ teilgenommen hat. Seien Sie ganz herzlich begrüßt heute Vormittag!
Meine Damen und Herren, die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Illegaler Sportwettanbieter in Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Herderhorst, Perschau und Fraktion der CDU.
Erstens: Zielt der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, ab sofort umfassend und konsequent mit Mitteln des Ordnungs- und Strafrechts gegen Werbeaktivitäten illegaler Sportwettanbieter vorzugehen, auch auf die im Land Bremen stattfindende Werbung für Wettanbieter ab, die sich auf so genannte DDR-Lizenzen oder ausländische Wettlizenzen berufen, fallen darunter auch die Werbeaktivitäten des
Zweitens: Wie wird der Beschluss der Ministerpräsidenten, dass die für den Mediendienste-Staatsvertrag zuständigen Behörden gegen illegale Sportwettangebote im Internet und die Internetwerbung für illegale Sportwettangebote vorgehen sollen, in Bremen umgesetzt?
Drittens: Verstößt die Werbung für Wettanbieter, die sich auf so genannte DDR-Lizenzen oder ausländische Wettlizenzen berufen, nach Auffassung des Senats gegen geltendes Strafrecht, zum Beispiel Werbung für unerlaubtes Glücksspiel, und ist dem Senat bekannt, ob und in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft Bremen bereits entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet hat?
Zu Frage eins: Die Konferenz der Regierungschefs der Länder fasste am 22. Juni 2006 einstimmig, das heißt, mit 16 zu null Stimmen, unter anderem die nachfolgenden Beschlüsse:
„Die Regierungschefs der Länder bekräftigen ihren Beschluss vom 23. Juni 2005 und sprechen sich dafür aus, das staatliche Lotteriemonopol zu erhalten und auf der Grundlage der Sportwett-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiter zu entwickeln. Das staatliche Monopol ist notwendig und geeignet, um die auch vom Bundesverfassungsgericht autorisierten ordnungsrechtlichen Ziele – Eindämmung und Kanalisierung der Wett- und Spielsucht sowie Bekämpfung von Folge- und Begleitkriminalität – wirksam zu realisieren.
Die Regierungschefs der Länder nehmen den Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Neuordnung des Rechts der Sportwetten vom 15. Mai 2006 zur Kenntnis. Sie beauftragen die berichterstattenden Länder, in der länderoffenen Arbeitsgruppe den Entwurf eines neuen Lotteriestaatsvertrages auszuarbeiten, der die Veranstaltung von Sportwetten im Rahmen des staatlichen Monopols entsprechend den Anforderungen der Sportwett-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts regelt, und zur Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 vorzulegen. Dabei ist zu prüfen, ob und inwieweit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts auch für den Lotteriebereich Rechnung zu tragen ist.“
Die Ministerpräsidenten schlossen sich somit inhaltlich den Beschlüssen der Innen-, Sport- und Finanzministerkonferenz an.
Zu der Illegalität von Sportwettangeboten gibt es eine Fülle von Gerichtsentscheidungen. Mit der Ent
scheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 hat erstmalig ein Bundesgericht festgestellt, dass die so genannten DDR-Lizenzen in einem alten Bundesland – in der genannten Entscheidung wurde diese Frage für den Freistaat Bayern entschieden – keine Wirksamkeit entfalten. Der Senator für Inneres und Sport hat vor diesem Hintergrund Ordnungsverfügungen gegen illegale Wettanbieter sowie gegen entsprechende Werbung, unter anderem gegen SV Werder Bremen, erlassen.
Zu Frage zwei: Des Weiteren beschloss die Konferenz der Regierungschefs der Länder am 22. Juni 2006: „Die Regierungschefs der Länder halten es für unerlässlich, bereits in der Zeit bis zum Inkrafttreten eines neuen Lotteriestaatsvertrags in den Ländern nach einheitlichen Maßstäben umfassend und konsequent gegen illegale Sportwetten mit den Mitteln des Ordnungs- und Strafrechts vorzugehen. Die Veranstaltung illegaler Sportwetten, die Vermittlung an illegale Anbieter und die Werbung für illegale Sportwettangebote sind von den zuständigen Behörden wirksam zu unterbinden. Das gilt besonders für Werbeaktivitäten im Zusammenhang mit Sportereignissen, Banden- und Trikotwerbung, und für die Werbung in elektronischen Medien und Printmedien. Die Regierungschefs der Länder erwarten, dass die zuständigen Landesmedienanstalten und die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten umgehend die aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen durch gleichgerichtete und zeitlich abgestimmte Maßnahmen umsetzen.“
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass sich die nachfolgend dargestellten Zuständigkeiten nur auf Internetanbieter beziehen, die in der Freien Hansestadt Bremen beheimatet sind.
Entsprechend dem genannten Beschluss beteiligt sich die Freie Hansestadt Bremen selbstverständlich an einer engen Zusammenarbeit der Bundesländer. Rechtsgrundlage für die medienrechtliche Überwachung illegaler Sportwettangebote im Internet und die Internetwerbung ist der Mediendienste-Staatsvertrag, Mediendienste und Internetwerbung. Zuständig für die Einhaltung der Vorschriften nach dem Mediendienste-Staatsvertrag ist die Bremische Landesmedienanstalt.
Da unklar ist, ob die Bremische Landesmedienanstalt bisher entsprechend tätig geworden ist, hat die nach der Geschäftsverteilung des Senats zuständige Rechtsaufsicht über die Landesmedienanstalt, die Senatskanzlei, ein rechtsaufsichtliches Verfahren eingeleitet, mit dem zunächst die erforderlichen Informationen eingeholt werden. Hiernach ist dann zu entscheiden, ob das rechtsaufsichtliche Verfahren beispielsweise durch eine Dienstanweisung fortgeführt werden muss.
Daneben ist auch eine Zuständigkeit nach Lotteriestaatsvertrag beim Senator für Inneres und Sport gegeben, der im öffentlichen Interesse darüber zu