Protocol of the Session on June 15, 2006

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Nun lasse ich über den Antrag mit der Drucksachen-Nummer 16/1039 abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1039 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Zum Schluss lasse ich über den Antrag mit der Drucksachen-Nummer 16/1041 abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/1041 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich stärken – Mehr Informationen zugänglich machen

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 8. Juni 2006 (Drucksache 16/1042)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Röpke.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Imhoff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Dringlichkeitsantrag, Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich zu stärken, schärfen wir auch in Bremen und Bremerhaven die Wahrnehmung und Umsetzung für Belange des Verbraucherschutzes. Die Lebensmittelskandale haben zu einer hohen Verunsicherung bei Menschen geführt. Kaum jemand kann erkennen, ob das gekaufte Hackfleisch oder Schnitzel tatsächlich frisch ist. Nicht einmal Profiköchen gelingt dies, wie soll sich dann der Normalverbraucher orientieren? Lösbar ist dieses Problem nur, wenn der Gesetzgeber mit seinen Maßnahmen bei den Produzenten und Großhändlern ansetzt. Genau darauf zielt das neu zu schaffende Verbraucherinformationsgesetz ab.

Der Gesetzentwurf liegt im Bundesrat vor. Meines Erachtens ist das endlich der Durchbruch für spürbar mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz. Das zähe Ringen auf Bundesebene hat sich also ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

lohnt, und deswegen fordern wir mit unserem Antrag den Senat auf, diesem Verbraucherinformationsgesetz im Bundesrat zuzustimmen und es zügig umzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Besonders wichtig erscheint mir auch, dass die zuständigen Behörden deutlich stärker angehalten werden sollen, von sich aus zu informieren, auf die Menschen zuzugehen und wichtige Informationen unkompliziert, schnell und verständlich zu verbreiten. So sollte eine bürgernahe Informationspolitik aussehen. Dabei müssen dann auch Ross und Reiter von Verstößen genannt werden. Hersteller und Produktnamen zu nennen gehört dazu, übrigens auch, wenn die betroffenen Waren nicht mehr im Handel sind. Der Verkauf von verdorbenen Waren rettet Betrüger also hoffentlich bald nicht mehr.

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz erhalten die Menschen einen bundesweit einheitlichen Anspruch auf Zugang zu Behördeninformationen, sie können sich also nach Pestizidbelastungen oder Bestandteilen von Kosmetika direkt erkundigen, und zwar kostenlos. In diesem Zusammenhang ein Wort an diejenigen, die meinen, dieser Informationszugang schade der Wirtschaft: Gerade das Gegenteil ist der Fall! Transparenz, Klarheit und Verlässlichkeit werden eine immer größere Rolle im Wettbewerb spielen. Wer sich darauf einstellt, wird langfristig den Verbraucher viel eher an sich binden können als umgekehrt. Wer sich der Kritik seiner Kunden annimmt, liegt klar im Vorteil beim Verbraucherschutz. Wir hoffen also, das Verbraucherinformationsgesetz wird im Bundesrat zügig und schnellstmöglich in Kraft treten.

Meine Damen und Herren, ich möchte zu dem Beginn meiner Rede zurückkommen. Die Debatte über Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann nur sachlich und aufgeklärt geführt werden. Alles andere verunsichert die Menschen nur noch mehr und schadet letztlich der Wirtschaft und den Verbrauchern. Ich will nur einige Punkte des vorgelegten Antrags aufgreifen. Ich denke, er spricht auch so für sich und greift den Gedanken auf, den jeder von uns schon einmal im Supermarkt gehabt hat.

Die in Deutschland geltenden Standards setzen Maßstäbe bei der Lebensmittelsicherheit, das muss man immer wieder betonen. Wichtig ist, dass vergleichbare Standards europaweit und am besten weltweit gelten, denn die Europäische Union ist der weltweit größte Importeur von Lebensmitteln. Die Standards sollten also am besten gleich in den Herkunftsländern gelten, das heißt, wir müssten uns mit Argentinien, Brasilien und den USA auseinander setzen. Das wird schwierig, muss aber trotzdem, langfristig gesehen, passieren. Außerdem ist die Informationslage über Lebensmittelsicherheit, -bestandteile, Risiken und Gefahren dringend zu verbessern. Da

zu gehören Punkte wie eine umfangreiche Kennzeichnungspflicht und die Verbesserung von Verbraucherbildung auch bereits in der Schule.

(Beifall bei der CDU)

Ein nicht unerheblicher Anteil der Gesundheitsschäden ist nämlich auch auf fehlerhaften Umgang mit Lebensmitteln im Haushalt zurückzuführen. Salmonellenerkrankungen führen immer wieder zu Todesfällen, darüber sollten wieder mehr Kenntnisse bereits in der Schule vermittelt werden.

Zum Verbraucherschutz gehören aber auch Aspekte wie die bessere Absicherung der Kunden der Deutschen Bahn, davon können hier bestimmt viele ein Lied singen, der Schutz vor Spam-Mails, Dialern und vor dem Ausspähen von PIN-Nummern und schließlich auch von privaten Bauherren bei Insolvenz des Bauunternehmers. Horrorgeschichten in diesem Bereich kennt fast jeder, und durch eine entsprechende Versicherungspflicht ließe sich eine Menge Schaden und Ärger vermeiden.

In all diesen Dingen besteht Handlungsbedarf. Wir von der CDU-Fraktion werden uns weiterhin dafür einsetzen, und zu den einzelnen Punkten werde ich in der zweiten Runde mehr sagen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Brumma.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns mit dem Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes, das gerade in Berlin verhandelt wird. In der Vergangenheit gab es zwei Anläufe zu einer besseren Verbraucherinformation, aber diese sind alle im Vermittlungsausschuss im Bundestag an den Voten der Unionsländer gescheitert.

Seit dem Gammelfleischskandal ist jedoch Bewegung in die Diskussion um ein solches Gesetz gekommen. Hier in Bremen haben wir in einer Anfrage von SPD und CDU auch schon im Februar über die Fleischskandale diskutiert und diese analysiert. Hier muss noch einmal erwähnt werden, dass wir in Bremen unter Vorsitz Bremens einheitliche Grundsätze zur Durchführung einer Risikobeurteilung bei Lebensmittelbetrieben erarbeitet haben. Das ist schon einmal ein positiver Schritt, und auf Länderebene wurde damit einiges getan.

Man muss sagen, dass sich im gesundheitlichen Verbraucherschutz die Kooperation mit Niedersachsen positiv abzeichnet. Ich glaube, hier sind wir bereits weiter. Nach unserer Einschätzung bringt ein bundesweites Verbraucherinformationsgesetz den Verbraucherinteressen mehr Gewicht. Die Möglichkeiten und Pflichten der Behörde zur Information der

Öffentlichkeit über Missstände im Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständebereich werden ausgeweitet.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Außerdem sollen sich Verbraucher künftig bei den Behörden informieren können, auch wenn keine Rechtsverstöße vorliegen. Das ist ein positiver Ansatz. Dieser so genannte passive Auskunftsanspruch ist allerdings durch eine Reihe von Ausschlussgründen begrenzt, um eine Abwägung zwischen Anspruch der Konsumenten auf Informationen und dem Schutz bestimmter Daten in Unternehmen zu ermöglichen, damit zum Beispiel Betriebsspionage ausgeschlossen ist.

In einer Anhörung der SPD-Fraktion wurde bedauert, dass alles mit Betriebsgeheimnissen abgewehrt werden kann. Ich finde, es muss vielleicht noch einmal bei den weiteren Verhandlungen kritisch überprüft werden, ob man nicht andere Möglichkeiten findet. Warum kann die Industrie unter Umständen keine eigenen Vorschläge unterbreiten? Es darf auf jeden Fall nicht passieren, dass mit einem Hinweis auf solche Ausschlussgründe den Verbrauchern Informationen vorenthalten werden.

Neben diesem kritischen Punkt wurde auch angemahnt, dass man die Unternehmen in die Informationen einbeziehen sollte. Hier sollte die Wirtschaft ihre Verantwortung übernehmen und auf Transparenz setzen, denn das ist für sie selbst ein Wettbewerbsvorteil.

Meine Damen und Herren, für uns als SPD-Fraktion ist das Gesetz ein erster Schritt zum transparenten Markt, weitere Maßnahmen müssen allerdings folgen. Die Verbraucher brauchen auch Informationen über Produkte und Dienstleistungen, wie mein Vorredner das schon gesagt hat, bei den Banken oder bei einfachen Produkten wie im Baumarkt, da muss jeder genau wissen, was dahintersteckt. Für uns haben die Unternehmen eine Verantwortung gegenüber ihren Abnehmern und müssen genau informieren, denn dies ist auch ein Wettbewerbsvorteil für die Produkte dieser Unternehmen.

Derzeit gibt es Initiativen in Berlin, dass man die Erfahrungen, wenn dieses Gesetz in Kraft getreten ist, überprüft, um dann eventuelle weitere Maßnahmen vorzulegen, falls es nicht läuft und die Unternehmen bestimmte Auswertungen oder Informationen vorenthalten. Auch sollte ausgewertet werden, welche Informationen vorenthalten wurden und welche Ausschlussgründe es dafür gab. Das, meine ich, sind wichtige Dinge. Auch sollte die Bearbeitungszeit analysiert werden, das heißt, in welcher Zeit wurde von den Behörden geantwortet, damit man hier eventuell nachjustieren kann. Es wird von einer Dreimo

natsfrist ausgegangen, vielleicht lässt sie sich verkürzen. Wie gesagt, das ist der Bereich, der die Bundesebene anbetrifft.

Wir in Bremen bekommen beim gesundheitlichen Verbraucherschutz jährlich einen Bericht. Wir haben jetzt wieder 100 Seiten erhalten, aus denen wir genau sehen, wie der Stand der Lebensmittelkontrolle in Bremen ist. Es gab gestern im „Weser-Kurier“ einen Bericht, dass wir Probleme beim Verbraucherschutz hätten, allerdings wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz davon ausgenommen. Ich will hierzu mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: „Besser schneiden Bremen und Niedersachsen auf einem Gebiet ab, auf dem es nach wie vor gravierende Mängel wiederholt gibt. Die Lebensmittelkontrolle gehört nach den Kriterien der Verbraucherschützer zu den Stärken der beiden Länder.“

Wie gesagt, in diesem Bereich sind wir weiter vorn, es kann noch optimiert werden, aber ich finde, das ist eine gute Sache. Der andere Bereich, der allgemeine Verbraucherschutz, muss deutlich verbessert werden, er kam in die Kritik. Ob die Anregungen für ein Verbraucherschutzministerium oder federführender Staatsbehörden uns viel bringen, das ist fraglich und sollte vielleicht in weiteren Gesprächsrunden noch näher analysiert werden, aber hier müssen wir etwas machen. Ein wichtiger Punkt war auch, dass die Finanzierung für die Verbraucherzentrale weiterhin gesichert ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)