Protocol of the Session on May 11, 2006

USA und Skandinavien machen das auch so, diese haben ihre Informationsfreiheitsgesetze vor ein paar Jahren modernisiert und kommen nun ihrer Veröffentlichungspflicht nur noch über das Internet nach. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich keine Papierakten mehr anschauen, sondern sie können über das Internet die benötigten Informationen recherchieren, und das wäre auch für Bremen eine gute Praxis gewesen. Das entspricht auch der heutigen Praxis.

Die CDU hält doch auch sonst das Thema E-Government so hoch! Kollege Strohmann, ich kann mich an tolle Reden von Ihrer Fraktion erinnern vom Kollegen Jäger, von Herrn Perschau! Da gab es eine Reihe von Debatten hier im Haus, als Sie gesagt haben, EGovernment ist wichtig, und deswegen ist es eigentlich auch unverständlich, dass Sie hier ein halbgares Gesetz vorlegen, das nicht so recht den zweiten Schritt machen will.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Verwaltungsmodernisierung und Informationsfreiheit gehören nun einmal zusammen.

Positiv im Koalitionsentwurf, ich will ja auch nicht nur Haare in der Suppe finden, ist das zentrale Register, das ist sehr positiv, auch das haben wir vorgeschlagen, und die Einbeziehung der bremischen Gesellschaften. Es bleibt aber eine „Ja-aber“-Regelung. Fiskalisches Handeln der Verwaltung ist besonders korruptionsanfällig. Die Koalition nimmt dies leider aus, das kritisiert auch Transparency International. Damit hat man ein Argument gefunden, warum man eine Vielzahl von Auskunftsersuchen ausschließen kann. So bleibt dieses Gesetz ein kleiner Schritt in Richtung bürgerfreundliche Verwaltung.

Es gibt auch kein Informationsrecht im Koalitionsentwurf, solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Auch dies ist eine Regelung, die wir anders gewollt hätten und mit der wir uns nicht durchsetzen konnten. Ich nenne noch einmal die Beispiele Stadtentwicklungspläne, Lehrerbedarfsplanung, Lärmgutachten. Warum sollen die Bremer Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, was die bremische Verwaltung, die von Steuergeld bezahlt wird, in ihren Belangen plant? Diese Antwort sind Sie schuldig geblieben, darauf haben Sie auch letztendlich keine Antwort.

Ich kann nur sagen, die CDU hat anscheinend ein bisschen Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern. Der Amtsschimmel wird in Bremen leider so weiter wiehern. Es bleibt bei nur einem kleinen Schritt. Wir hoffen, dass die Erfahrungen, die wir mit dem Gesetzentwurf machen, positiv sind. Ich freue mich auch, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz heute hier ist und den Beratungen beiwohnt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Er wird mit dem Gesetz einen größeren Amtsbereich bekommen. Er hat uns darauf hingewiesen, dass er mit seinem Personal nicht so außerordentlich gut bestückt ist. Das hatte er auch ordentlich als Dienstvorgesetzter immer bei den Beratungen im Ausschuss zu bedenken gegeben. Ich denke, das ist bei den Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft angekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass Bremen ein Informationsfreiheitsgesetz bekommt. Allerdings ist es nur ein kleiner Schritt und nicht der große Wurf, den Sie mit dem grünen Gesetzentwurf hätten machen können. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Schildt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Stahmann, jetzt fällt es mir irgendwie schwer, auf Ihren Redebeitrag höflich und angemessen zu reagieren,

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Höflichkeit bin ich hier nicht ge- wohnt! – Zurufe von der SPD: Oh!)

denn es ist nicht ganz richtig, wie Sie es dem Haus vermitteln, dass bestimmte Informationen vorenthalten oder bestimmte Informationen nicht gegeben werden. (Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Was?)

Lassen Sie mich aber anfangs sagen, Frau Kollegin Linnert, Bremen wird das sechste Bundesland nach Hamburg sein, welches ein Informationsfreiheitsgesetz neben dem Bund hat! Das ist zu begrüßen und ausdrücklich ein Ziel der Koalition.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Während Sie für sich in Anspruch nehmen, die treibende Kraft zu sein, wird die Koalition dieses Informationsfreiheitsgesetz in die Tat umsetzen.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Hauptsache, man hat die Mehrheit!)

Das ist richtig!

Der Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz, worum es eigentlich geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in Ihrem Redebeitrag, Frau Stahmann, nicht ganz klar geworden. Worum geht es dabei? Bisher können die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie in einem Verfahren Beteiligte sind, nur als Betroffene Akteneinsichtsrecht bekommen. Dieses Informationsfreiheitsgesetz kehrt den Sachverhalt um. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Akteneinsichtsrecht bekommen für Verfahren, in dem sie auch nicht Beteiligte sind. Dies ist eine Regelung, die zu begrüßen ist, die ausdrücklich für die SPD-Fraktion von Anfang an im Mittelpunkt stand. Wir haben knapp sieben Jahre an dem Gesetz gearbeitet, das stimmt. Ich bin aber nicht bange, das zu sagen, weil auch die rotgrüne Bundesregierung ziemlich lange gebraucht hat, ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bekommen, und wir haben erst seit diesem Jahr in der Bundesrepublik auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz. Für wen kann es eigentlich in Frage kommen, oder für welche Tatbestände kann denn die Bürgerin oder der Bürger Akteneinsicht bekommen? Da habe ich mir die Mühe gemacht, bei Nordrhein-Westfalen nachzuschauen, die einen Evaluationsbericht von 2002 und 2003 haben, in welchen Bereichen Bürger und Bürgerinnen eigentlich hineinschauen wollten. Sie haben hineinschauen wollen in den Bereich von Justiz, Finanzen, Gesundheit, und gerade ganz speziell, Frau Kollegin Stahmann, ein großer proportionaler Teil ist das Bau- und Planungsrecht. Gerade in Nordrhein-Westfalen hat sich gezeigt, dass da das Informationsfreiheitsgesetz genau richtig ist, um Planungsprozesse, um Entscheidungsprozesse im Bau auch nachschauen zu können. Unser Gesetz erlaubt es ausdrücklich, dass die Bürger und Bürgerinnen Einsicht bekommen in Planungsgegenstände und nicht, wie Sie behauptet haben, dass sie in Planungsgegenstände keine Akteneinsicht haben.

(Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen])

Lesen Sie, Frau Kollegin Stahmann, die Begründung zu unserem Gesetz! Dort steht ausdrücklich, dass Entscheidungsprozesse offen zu legen sind. Sie können kurzzeitig, solange es zur Findung und Willensbildung auf Amtsebene kommt, dem Akteneinsichtsrecht entzogen werden, aber danach sind sie automatisch, nachdem sie einen Planungsstand erreicht haben, öffentlich zugänglich zu machen. In der Begründung zu unserem Gesetz steht: „Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Informationen von dem Informationsanspruch ausgenommen werden.“ Sie haben hier also genau das Gegenteil behauptet, und obwohl Sie lesen können, steht im Gesetz etwas ganz anderes, Frau Kollegin Stahmann. Sie sehen an den Beispielen Planungsrecht, Baurecht Punkte, die angesprochen werden. Es sind auch in Nordrhein-Westfalen Informationen abgefragt

worden zum Verkehr, Verkehrsunfallstatistiken und Verkehrszählungen. Wir haben ja gerade in BremenStadt eine Diskussion im Beirat Östliche Vorstadt zur Lkw-Zählung. Warum soll es denn mit diesem Informationsfreiheitsgesetz nicht möglich sein, dass die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt behaupten, dass der Bausenator falsche Zählungen vorlegt, jetzt das Recht haben, diese Zählungen einzusehen und zu sagen, ja, diese Zählungen stimmen? Auch dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass dieses Informationsfreiheitsgesetz den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, Informationen zu bekommen, die sie vielleicht bisher in Frage gestellt und nicht bekommen haben.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin bei der Vorbereitung zu dieser Rede davon ausgegangen, dass Frau Stahmann etwas zu Kosten sagen wird

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Das sage ich auch noch!)

und etwas zum Veröffentlichungsregister. Allerdings haben Sie mir zu viel über die Nebenaspekte des Informationsfreiheitsgesetzes gesprochen, so dass ich Ihnen zu den Kosten ganz klar sagen kann, und so steht es auch in unserem Gesetzestext in der Begründung: Wir gehen davon aus, dass die Rechtsverordnung, die zu erlassen ist und regelt, zu welchem Kostensatz die Bürgerin oder der Bürger Informationen bekommen muss oder kann, nicht dazu beitragen wird, dass der Gedanke des Informationsfreiheitsgesetzes, also Informationszugang zu bekommen, gegenläufig ist. Auch das steht genau im Gesetz. Von daher achten wir als Koalitionäre darauf, dass die Gebührenordnung, die zu erlassen ist, nicht dazu führen wird, dass das Informationsfreiheitsgesetz an der Stelle über den Geldbetrag ausgehebelt wird.

Ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben, ist das Informationsfreiheitsregister, die Information auf dem öffentlichen Portal. Das hat in der Debatte der letzten Wochen, auch im Medienausschuss, überproportional breiten Raum eingenommen. In der heutigen Zeit ist es eigentlich angezeigt, dass alle Informationen öffentlich zugänglich sind, und gerade der Kollege Strohmann und ich sind uns einig – und deswegen haben wir an der Stelle das Gesetz auch geändert –, es sind nicht nur Gesetze, Verordnungen und Informationshinweise, sondern auch Informationen wie Planungsunterlagen sowie Gesetzestexte einzustellen. Wir gehen also davon aus, dass die zweite Rechtsverordnung, die noch zu erlassen ist zum Umgang mit dem Informationsfreiheitsregister, regelt, dass alle Informationen öffentlich zugänglich gemacht und auf einem Webportal entsprechend vorgehalten werden, dass jeder, der Interesse hat, die Informationen, die er oder sie für sich benötigt, auch bekommen kann.

Daher, liebe Kollegin Stahmann, glaube ich, dass wir mit diesem Gesetz, das zurückgreift auf rotgrüne Handschrift, mit Veränderungen in Bremen, aber auch mit positiven Veränderungen, glaube ich, die durchaus für Bremen sehr vorteilhaft sind, ein Gesetz in Bremen bekommen, das es auch wert ist, es zu würdigen. Ich kann ja verstehen, dass Sie bekritteln, was in dem grünen Gesetzestext besser oder schlechter war, aber ich hätte mir gewünscht, wenn Sie wenigstens am Anfang betont hätten: Auch wir wollen in Bremen eine Veränderung des Staatsverständnisses, nicht, dass die Verwaltung sitzt und wartet, bis jemand kommt, sondern die Bürgerin oder der Bürger kann kommen und Informationen abholen. Das hätten Sie am Anfang doch einmal herausstellen können, dass wir in Bremen jetzt so weit sind, eine Veränderung des Staatsaufbaus in der Auskunft – –.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich muss doch jetzt nicht Ihre Re- debeiträge übernehmen!)

Nein, aber es gehört doch dazu, Frau Kollegin Stahmann! Wenn Sie ein Gesetz wollen, das nach Ihren grünen Überlegungen weiter geht, dann sind wir doch gar nicht so weit auseinander. Wir sind nicht weit auseinander, das wissen Sie doch auch! Wir reden doch auch intern darüber, dass wir in bestimmten Punkten, an zwei oder drei Stellen, voneinander entfernt sind. Auch die Akten der Gesellschaften in Bremen sind genauso in dem Gesetz mit enthalten, wie Sie es öffentlich weismachen wollen: In alle öffentlichen Gesellschaften Bremens, liebe Leute, dürft ihr nicht hineinschauen. Falsch!

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Das habe ich nicht gesagt!)

Ich sage Ihnen doch nur, Sie vermehren bestimmte Dinge, um zu sagen, wie weit wir auseinander liegen. Wir liegen nach meiner Einschätzung vielleicht bei einer kilometerlangen Strecke von Bremen nach Bremerhaven fünf Meter voneinander entfernt, Frau Kollegin Stahmann, fünf Meter!

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Stahmann, wir beide wollen ein Informationsfreiheitsgesetz, und das werden wir hier im Hause gleich beschließen. Das allein ist es doch auch einmal wert, herausgestellt zu werden. Dann haben Sie zu Recht zu kritisieren, dass Ihres viel besser ist und wir in bestimmten Bereichen auch als Sozialdemokraten uns etwas Besseres hätten vorstellen können. Das muss ich hier nicht erklären. Das haben Sie damals in der Bundesregierung auch nicht erklärt, dass Sie auch ein anderes hätten haben können.

(Zuruf der Abg. Frau S t a h m a n n [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Ich kann Ihnen sagen: Nach einem Prozess von sieben Jahren, den ich dieses Informationsfreiheitsgesetz begleite, mit Herrn Kleen zusammen als Sprecher und mit Herrn Grotheer für den Rechtsbereich, bin ich froh, dass wir heute ein Gesetz bekommen, das zum August seine volle Entfaltung bekommt. Für die Fraktion der SPD ist klar, es muss eine Rechtsverordnung geben, die die Gebühren so sicherstellt, dass es nicht zur Verhinderung des Gesetzes kommt, und das Informationsfreiheitsregister ist so aufzuarbeiten, dass alle Informationen öffentlich zugänglich sind. Insoweit bin ich sehr froh darüber, dass die Mehrheit des Hauses ein Informationsfreiheitsgesetz beschließen wird, welches das sechste in der Bundesrepublik ist, und das allein zeigt bei der Mehrheit der Länder, dass wir sehr weit vorn sind. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute soll nun das bremische Recht um ein Informationsfreiheitsgesetz ergänzt werden und der bremische Datenschutzbeauftragte eine zusätzliche Aufgabe erhalten. Wir von der FDP unterstützen das Anliegen, weil wir schon immer ein Herz für Bürger und ihre Informationsrechte gegenüber den staatlichen Stellen hatten und haben. Das Stichwort „gläserne Verwaltung“ ist für uns kein Wort der Abschreckung, sondern eines, das zur heutigen Zeit und zu unserem Verständnis vom Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat gehört. Ich will das, was ich im Dezember bei der ersten Lesung der beiden Gesetzentwürfe sagte, heute nicht wiederholen, ich will nur darauf verweisen. Es wurde ja eben auch schon von meinen Vorrednern auf die Inhalte des Gesetzes verwiesen, deswegen brauche ich das im Einzelnen jetzt nicht zu wiederholen. Die wichtigsten Gesichtspunkte hatte ich damals schon angesprochen, sie stehen auch heute wieder zur Debatte. Leider ist es bei den Ausschussberatungen nicht gelungen, die beiden vorgelegten Gesetzentwürfe zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu vereinen. Der Sache wäre es angemessen gewesen, zumal die Positionen eigentlich nicht so weit auseinander liegen. Ob es fünf Meter sind auf einer Distanz von 60 Kilometern, will ich da offen lassen, aber es ist auf jeden Fall eine relativ kleine Distanz, die da noch zu überbrücken wäre. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, die beiden Gesetzentwürfe, den überarbeiteten der Koalition und den der Grünen, zu vergleichen. Nach meinem Eindruck sind alle wesentlichen Punkte des grünen Entwurfs im Koalitionsentwurf enthalten,

(Beifall bei der SPD – Abg. Frau S t a h - m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, nicht alle!)

hier nur sehr viel präziser und eindeutiger formuliert.

(Beifall bei der SPD)

Lediglich beim Umfang des Informationszugangsrechts beziehungsweise bei den Ausnahmen vom Informationszugangsrecht gibt es Unterschiede, die allerdings nach meinem Eindruck nicht so gravierend sind, dass man darüber nicht zu einer Einigung hätte kommen können. Dass es Ausnahmen vom Informationszugang geben muss, darüber sind sich alle einig. Selbst in dem grünen Entwurf sind Ausnahmen enthalten, und auch die Beispiele, auf die immer wieder verwiesen wird, strotzen nur so von Ausnahmekatalogen. Deswegen, denke ich, kann es darüber auch keine Meinungsverschiedenheiten geben.

Ich hatte im Dezember schon darauf hingewiesen: In allen anderen Gesetzen dieser Art gibt es solche Ausnahmen ebenfalls, das verlangt allein schon die Abwägung der verschiedenen Interessenbereiche. Mir scheint, dass die Veränderungen – zum Teil Streichungen –, die bei den Ausschussberatungen vorgenommen wurden, sinnvoll waren und vertretbar sind. Ich kann den Ausnahmekatalog, wie er jetzt formuliert ist, akzeptieren. Auch die wenigen anderen Änderungen, die bei den Ausschussberatungen am Koalitionsentwurf vorgenommen wurden, sind in Ordnung. Sie dienen der Klarstellung oder inhaltlicher Verbesserung. Ich habe damit ebenfalls keine Probleme.

Es bleibt das Problem der Kosten, sprich der Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung der Information. Hier gilt das, was ich im Dezember schon dazu gesagt habe: Die Gebührenpflicht darf im Ergebnis nicht dazu führen, dass das neue Bürgerrecht am Ende nicht mehr in Anspruch genommen wird. Insofern, Herr Schildt, ist es richtig, dass Sie dies auch noch einmal ausdrücklich betont haben, dass das auch Leitmotiv und Anliegen für Sie und Ihre Fraktion ist.

Ich gehe allerdings noch einen Schritt weiter: Vielleicht sollte der Senat hier erst einmal abwarten und die Inanspruchnahme des Gesetzes beziehungsweise des neuen Rechts beobachten, bevor er Gebühren für die Inanspruchnahme des Gesetzes festlegt. Ich glaube nämlich, dass es einer Gebühr eher nicht bedarf. Man spart sich dadurch dann auch notwendige bürokratische Erfordernisse, denn wenn Sie Gebühren festlegen, müssen diese auch erhoben und verbucht werden. Da kommt eine ganze Menge bürokratischer Dinge hinterher, so dass man sich überlegen muss, ob das den Aufwand eigentlich rechtfertigt, wenn diese Rechte sehr wenig in Anspruch genommen werden.

Auslagen sollten allerdings ersetzt werden. Hier kann nichts anderes gelten als bei der Wahrnehmung anderer Bürgerrechte auch, zum Beispiel dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch. Die in Paragraph 11 enthaltenen Veröffentlichungspflichten mögen für die Betroffenen und die Öffentlichkeit sicher

hilfreich sein, ob sie hingegen die Informationsbedürfnisse der Betroffenen befriedigen, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube eher, dass dies ein Instrument der Verwaltung ist, eines, das hilfreich sein kann, wenn es um die Klärung und das Sich-Klarmachen der Organisation und der Tätigkeit einer Behörde geht, das sich aber auch in reiner Bürokratie erschöpfen kann. Ich hoffe nicht, dass das elektronische Informationsregister das gleiche Schicksal erleidet wie seinerzeit das so genannte Dateienregister oder heute das Register der automatisierten Verfahren im Datenschutzrecht: gut gedacht, aber wenig hilfreich und handhabbar.

Zum Schluss möchte ich noch mein Abstimmungsverhalten kundtun. Ich werde beiden Anträgen zustimmen, weil wir als FDP dem Anliegen Informationsfreiheitsgesetz zustimmen. Wenn der Antrag der Grünen abgelehnt werden sollte, was zu erwarten ist, dann werde ich natürlich den Koalitionsantrag mit unterstützen. – Vielen Dank!

Das Wort hat der Abgeordnete Strohmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Inhaltlich ist ja, glaube ich, so ziemlich alles gesagt. Ich möchte aber noch ein paar Anmerkungen machen zu meiner sehr verehrten Kollegin Anja Stahmann. Dass wir heute diesen Gesetzentwurf beschließen, hat nichts mit der Hartnäckigkeit der Grünen zu tun, sondern einfach damit, dass die Koalition im Koalitionsvertrag am Anfang dieser Legislaturperiode beschlossen hat, ein Informationsfreiheitsgesetz in Kraft zu setzen. Punkt eins!