Protocol of the Session on May 11, 2006

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. März 2004 (Drucksache 16/183) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Oktober 2005 (Drucksache 16/772) 1. Lesung

s o w i e

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG)

Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU vom 14. Dezember 2005 (Drucksache 16/874) 1. Lesung

d e s W e i t e r e n

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG)

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 5. Mai 2006 (Drucksache 16/1000) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mäurer.

Meine Damen und Herren, bei dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen, vom 12. März 2004, Drucksache 16/183, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 18. Sitzung am 6. Mai 2004 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, federführend, und den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Bei den gleichlautenden Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Oktober 2005, Drucksache 16/772, und der Fraktionen der SPD und der CDU vom 14. Dezember 2005, Drucksache 16/874, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 52. Sitzung am 15. Dezember 2005 jeweils die erste Lesung unterbrochen worden, und die Gesetzesanträge sind an den Ausschuss für Informations- und Kommunikati

onstechnologie und Medienangelegenheiten, federführend, und den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/1000 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlagen.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Strohmann als Berichterstatter.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herr Präsident hat es ja vorgetragen, Sie wissen jetzt, worum es eigentlich geht. Es geht um das Informationsfreiheitsgesetz, nenne ich es jetzt einfach ganz kurz, und was lange währt, wird endlich gut.

Als Berichterstatter jetzt für den Ausschuss! Wie gesagt, auf der 52. Sitzung wurde der zweite Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Medienausschuss und gleichzeitig an den Rechtsausschuss überwiesen. Hierbei hatte der Medienausschuss die federführende Bearbeitung. Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten hat die Gesetzentwürfe zunächst in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Rechtsausschuss am 24. März 2006 und sodann abschließend in einer Sitzung am 5. Mai 2006 unter Einbeziehung der Ergebnisse der am 3. Mai 2006 durchgeführten weiteren Behandlung im Rechtsausschuss beraten.

(Vizepräsidentin D r. M a t h e s über- nimmt den Vorsitz.)

Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen regelt den Anspruch auf Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger der Freien Hansestadt Bremen sowie ein antragsunabhängiges Veröffentlichungsgebot für öffentliche Stellen, um staatliches Handeln transparenter zu gestalten. Die Ausschüsse haben in ihrer gemeinsamen Sitzung durch Stellungnahmen des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der auch für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig ist, sowie von Professor Dr. Kubicek, Professor für Angewandte Informatik an der Universität Bremen, Informationen dazu eingeholt. Gleichzeitig haben die Ausschüsse die Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände Bremen sowie der Humanistischen Union und Transparency International in die Beratung einbezogen. Außerdem ist der Justitiar von Radio Bremen involviert gewesen, weil Radio Bremen als Körperschaft öffentlichen Rechts ein Anliegen hatte, das in dem geänderten Gesetzent––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

wurf, der Ihnen als Dringlichkeitsantrag vorliegt, noch eingearbeitet wurde.

Wir haben in den Beratungen noch einige Änderungen in den Gesetzentwurf, dessen erste Lesung unterbrochen wurde, eingearbeitet, zum Beispiel waren das, wie eben schon gesagt, die Bedenken von Radio Bremen. Das haben wir noch einmal konkretisiert, obwohl es eigentlich von der Rechtslage her klar war. Weiterhin haben wir die Begründung zu Paragraph 1 Absatz 1 dahin ergänzt, dass der Inhalt des Anspruchs nach diesem Gesetz im Zusammenhang mit beliehenen privaten Personen und Unternehmen und so genannten Verwaltungshelfern erläutert wird. Das wurde konkretisiert. Außerdem wurde die Problematik der Definition des Schutzes geistigen Eigentums und der Patentrechte und so etwas in den Begründungen erläutert.

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit den Stimmen der Vertreter der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 16/772, abzulehnen. Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU, den auf der Grundlage des Dringlichkeitsantrags der Fraktionen der SPD und der CDU, Drucksache 16/874, vom Ausschuss geänderten und diesem Bericht beigefügten Gesetzentwurf über die Freiheit des Zugangs zu den Informationen für das Land Bremen in erster und zweiter Lesung zu beschließen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bremen bekommt ein Informationsfreiheitsgesetz, und das ist der Hartnäckigkeit der grünen Bürgerschaftsfraktion zu verdanken.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wer sich die Chronologie des Informationsfreiheitsgesetzes anschaut, stellt fest, dass seit 2001 unsere Bürgerschaftsfraktion immer wieder dieses Thema hier im Haus auf die Tagesordnung gesetzt hat. Es ist mittlerweile schon der dritte Gesetzentwurf, der heute hier vorliegt, und die Expertinnen und Experten haben bereits in der ersten Anhörung im Jahr 2002 gesagt, der grüne Gesetzentwurf ist gut, er ist modern, er folgt den Erfahrungen in anderen Bundesländern, man könnte ihn problemlos beschließen. Die große Koalition hat sich damals geweigert. Ich bin ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

froh, dass ein bisschen Bewegung in die Sache gekommen ist, aber, sehr geehrter Kollege Strohmann, sehr geehrter Kollege Schildt, wir mussten ja Ihre Fraktionen auch regelrecht zum Jagen tragen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es war die grüne Bürgerschaftsfraktion, die immer wieder hier auch darüber gesprochen hat, was die Vorteile eines solchen Gesetzes sind. Einmal ist damit die Verwaltung angehalten, transparenter zu arbeiten, ihre Informationen, die die Bürgerinnen und Bürger interessieren könnten, ins Internet einzustellen, den Bürgern öffentlich zugänglich zu machen. Aber wir haben auch gesagt, ein Informationsfreiheitsgesetz gehört weltweit auch zum guten Ton, um konsequent gegen Korruption vorzugehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das hat übrigens auch damals der Bürgermeister a. D. Henning Scherf hier eingeräumt. Wir kennen das ja, er hatte viele warme Worte, oftmals auch richtig, aber so recht sind nie die richtigen Handlungen daraus gefolgt. Vor allem die CDU-Fraktion hatte bis zum Ende der Beratung, Herr Kollege Herderhorst und Knäpper hatten ja noch einmal in der vorletzten Sitzung massive Bedenken gegen die von Herrn Strohmann und Herrn Schildt verhandelten gemeinsamen Änderungen angemeldet, Bedenken gegen die Anträge. Ich habe daraus geschlossen, dass die CDU sich sehr schwer tut, dieses wichtige Bürgerrecht einzulösen.

Der grüne Gesetzentwurf ist der modernere Gesetzentwurf, dem Sie hätten leicht zustimmen können, ich bedauere das außerordentlich. Wir bedauern an dieser Stelle auch die Verstocktheit der CDU. Mit der SPD, muss ich sagen, hatte ich sehr konstruktive Gespräche. Herr Schildt hat sich bis zum Schluss auch bemüht, Änderungen einzuarbeiten, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, aber ich kann auch noch einmal begründen, warum wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.

Herr Neumann, Ihr Parteivorsitzender von der CDU, hat ja gesagt, die Grünen hätten so politisch und sachlich schwache Politiker. Das möchte ich doch noch einmal gern zurückgeben. Ich hätte mir in den letzten fünf Jahren im Medienausschuss doch eine deutlich kompetentere Beratung seitens der CDU gewünscht, denn dann wären wir schneller mit dem Gesetz zu einem Abschluss gekommen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Experten Professor Dr. Kubicek von der Bremer Universität, ausgewiesener Experte in Sachen Informationsmanagement, die Humanistische Union, die sich dafür einsetzt, ein Bürgerrecht wie die Transparenz in der Verwaltung durchzusetzen, und Trans

parency International, die sich dafür einsetzen, Korruption zu bekämpfen, haben ihre Stellungnahmen abgegeben und dem grünen Entwurf eine sehr positive Rückmeldung gegeben. So haben sie auch an ganz vielen Stellen gesagt, bitte, große Koalition, übernehmen Sie aus dem Entwurf der Grünen diese und diese Regelung. Das haben Sie an einigen Stellen auch getan, aber an entscheidenden Stellen eben nicht.

So ist auch nach wie vor der Entwurf unserer Fraktion, den Sie leider heute ablehnen wollen, moderner, bürgerfreundlicher und besser. Beim Koalitionsentwurf handeln von den 14 Paragraphen allein vier von inhaltlichen Einschränkungen und Ablehnungsgründen und vier von verfahrensmäßigen Beschränkungen. Im Wesentlichen wurden Bedenken und Schwierigkeiten zu Papier gebracht. Beim Koalitionsentwurf blieb aus grüner Sicht das Bürgerinteresse zu oft auf der Strecke. Warum sollen Bürgerinnen und Bürger nicht Einblick erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der großen Koalition, in die Planung von Behörden?

Prominentes Beispiel in Bremerhaven, dort geht es gerade um den Stadtentwicklungsplan, der seit den siebziger Jahren erstmals wieder geändert werden soll! Nun muss man praktisch aus der Zeitung erfahren, dass es Planungen gibt, in einem Landschaftsschutzgebiet Parkplätze einzurichten.

(Zuruf des Abg. B ö d e k e r [CDU])

Sollen die Bürgerinnen und Bürger, Herr Bödeker, kein Recht darauf haben, einen Stadtentwicklungsplan im Internet zu sehen und auch ihre Einwendungen zu erheben?

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist doch aus grüner Sicht ein elementares Recht, dass man in der Stadt, in der man lebt, auch mitreden kann in Sachen Stadtentwicklung.

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Das Beispiel ist nur ziemlich schwachsinnig, Frau Stah- mann!)

Warum dürfen Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, wie viel Lehrerinnen und Lehrer Senator Lemke einstellen möchte? Warum soll man nicht wissen, welche Schulen aufgegeben werden sollen, welche Alteneinrichtungen wo entstehen sollen?

Heute sind bereits weit über 70 Prozent aller Verwaltungsvorgänge digital nutzbar. Wir Grünen haben vorgeschlagen, diese Informationen den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. So sprach Professor Dr. Kubicek bei Ihrem Gesetzentwurf eher von einem Informationszugangsbeschränkungsgesetz. Es ist unverständlich, warum SPD und CDU nun ein

Gesetz auf den Weg bringen wollen, welches hinter das erst kürzlich hier im Hause beschlossene Umweltinformationsgesetz zurückfällt. In diesem Gesetz, das auch die CDU mit beschlossen hat, sind weitergehende Lösungen enthalten. Einmal ist eine Servicestelle eingerichtet worden, es gibt eine Bereitstellungspflicht der Verwaltung von Informationen, die die Bürgerinnen und Bürger interessieren könnten, und die Verwaltungen unterliegen einer Veröffentlichungspflicht.

USA und Skandinavien machen das auch so, diese haben ihre Informationsfreiheitsgesetze vor ein paar Jahren modernisiert und kommen nun ihrer Veröffentlichungspflicht nur noch über das Internet nach. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich keine Papierakten mehr anschauen, sondern sie können über das Internet die benötigten Informationen recherchieren, und das wäre auch für Bremen eine gute Praxis gewesen. Das entspricht auch der heutigen Praxis.