Der Senat schlägt der Bürgerschaft (Landtag) Frau Ulrike Hauffe zur Wahl als Landesbeauftragte für die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau vor.
Der Wahlvorschlag ist in der Mitteilung des Senats enthalten, und Frau Hauffe ist persönlich anwesend.
Meine Damen und Herren, da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, bitte ich, damit einverstanden zu sein, dass wir die Wahl gemäß Paragraph 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung per Akklamation vornehmen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) hat Frau Ulrike Hauffe einstimmig in die Funktion wiedergewählt. – Herzlichen Glückwunsch!
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats „Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes“, Drucksache 16/822, in ihrer 53. Sitzung am 25. Januar 2006 in erster Lesung beschlossen. Der Gesetzesantrag des Rechtsausschusses „Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen“ mit der Drucksachen-Nummer 16/784 wurde von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 53. Sitzung am 25. Januar 2006 in erster Lesung und in ihrer 58. Sitzung am 23. März 2006 in zweiter Lesung beschlossen.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Als Erstes lasse ich über das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes, Drucksachen-Nummer 16/822, in zweiter Lesung abstimmen.
Wer dem Antrag des Rechtsausschusses – Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft – mit der Drucksachen-Nummer 16/784 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft zu.
Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 16/784, in dritter Lesung abstimmen.
Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in dritter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG)