Außerdem wäre nach Auffassung der CDU-Fraktion eine Kompetenzzuordnung nicht originärer europäischer Aufgabenfelder und klarer Formulierungen im Sinne einer Vereinfachung wünschenswert gewesen.
Der Konvent hat sich aus Sicht der CDU-Fraktion bedauerlicherweise nicht den Aufgaben gestellt, den Aufgabenbestand der Europäischen Union mit Blick auf die sich verschärfenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Unterschiede in einer erheblich größeren Union kritisch zu untersuchen und gegebenenfalls auch Aufgaben an die Mitgliedstaaten zurückzugeben.
Nicht zuletzt überträgt die Verfassung der Europäischen Union zahlreiche neue oder erweiterte Zuständigkeiten, die von den Mitgliedstaaten ausreichend selbst erledigt werden können und für die keine Notwendigkeit zentraler Entscheidung besteht. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Daseinsvorsorge, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Strafrecht, Stichwort Subsidiarität. Hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht, meine Damen und Herren.
Insgesamt stellt der Entwurf jedoch ein ausgewogenes Kompromisspaket und einen wichtigen Fortschritt bei der europäischen Integration sowie der Wahrnehmung berechtigter Interessen insbesondere der Länder und der Gemeinden dar. Die CDU tritt daher dafür ein, die Interessen der kleinen Mitgliedstaaten stärker zu berücksichtigen, ohne dabei das vom Konvent vorgeschlagene Gleichgewicht sowie die Konzentration der Aufgabenbereiche in der Kommission zu gefährden.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung über den Verfassungsvertrag ist ein klassischer Fall für die repräsentative Demokratie. Ich möchte nicht, dass ein solches Referendum einer Stellvertreterabstimmung über die gegenwärtige politische Situation in Berlin bestimmt wird. Ich möchte auch keinen Raum für Sektierer öffnen, denn es gibt in Deutschland keinen ernst zu nehmenden politischen Kampf, der den Verfassungsvertrag ablehnt. Darum auch an dieser Stelle ein Nein zum Antrag der Grünen, meine Damen und Herren!
Die in unserem Antrag aufgeführten Standpunkte sind nach Auffassung der CDU-Fraktion durch das Land Bremen bei den Beratungen und Beschlussfassungen der Länder untereinander und mit dem Bund zu vertreten. Auch wenn wir als CDU-Fraktion einige Änderungen oder Ergänzungen in dem Verfassungsentwurf begrüßen würden, sind wir uns doch der Verantwortung bewusst, die Deutschland bei dieser zentralen Verhandlung in der Regierungskonferenz spielt. Richtig ist, wer das Paket aufmacht, muss auch zeigen, wie er es wieder zuschnürt. Darin liegt die Herausforderung bei dieser Verhandlung, meine Damen und Herren.
Zum Schluss möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die CDU-Fraktion davon ausgeht, dass der Senat sich für eine umfassende Informationskampagne über den Inhalt des europäischen Verfassungsvertrages einsetzen wird, um die Bürgerinnen und Bürger über diese so wichtigen Fortschritte bei der europäischen Integration zu informieren. Eine solche Kampagne ist unseres Erachtens wichtig, um die Menschen auf diesem Weg der europäischen Integration mitzunehmen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu nehmen: Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, weil wir grundsätzlich alle in der Sache mit der Botschaft an die Staats- und Regierungschefs und die Außenminister der 25 Mitgliedstaaten übereinstimmen, grundsätzliche Zustimmung zum Konventsentwurf zur europäischen Verfassung durch die Regierungskonferenz in Rom. Mit Blick auf den Bundestag: Auch alle dort vertretenen Parteien einschließlich der FDP haben sinn
gemäß zum Ausdruck gebracht, den historischen Kompromiss nicht aufzuschnüren. So ist sichergestellt, dass sich die Regierungskonferenz auf die entscheidenden politischen Fragen konzentriert und sich nicht in Details verheddert.
Angesichts dieser Realität, Frau Dr. Trüpel, ist der Antrag der Grünen, lassen Sie es mich salopp sagen, ein wenig listig. Wenn Sie nicht unbedingt auf Punkt zwei Ihres Antrages beharrt hätten, die Bürgerschaft aufzufordern, dass der Senat im Bundesrat die Initiative ergreift für eine Abstimmung der Bevölkerung über den europäischen Vertragsentwurf parallel zu den Europawahlen im Juni 2004, dann wäre der SPD-Fraktion das heutige Nein zum Antrag der Bremer Grünen nicht leicht gefallen.
Allerdings, und hier fanden CDU und SPD einen differenzierteren Antrag sinnvoller als die pauschale Bewertung des Konventsergebnisses durch die Fraktion der Grünen mit „gut“, erfüllt der vorliegende Verfassungsentwurf die Forderung gerade der deutschen Länder nur teilweise. Wenn wir uns gleichwohl gegen ein Aufschnüren des Kompromisspaketes wenden, geschieht dies deshalb, weil wir eben bei sorgfältiger Abwägung der erreichten Ergebnisse gegen das Risiko des Scheiterns der Auffassung sind, dass von deutscher Seite das Ergebnis nicht in Frage gestellt werden sollte.
Mit der Eröffnung der Regierungskonferenz am vergangenen Sonnabend wurde deutlich, dass von Seiten einiger Mitgliedstaaten noch erheblicher Diskussionsbedarf zum Entwurf besteht. Dieser bezieht sich vor allem auf institutionelle Fragen. Bestimmungen zu einzelnen Politikbereichen, die den Ländern am Herzen liegen, stehen bislang nicht auf der Tagesordnung der Regierungskonferenz. Daher teilen wir ausdrücklich die Haltung der Bundsregierung, nicht durch ein Einbringen zusätzlicher Forderungen von deutscher Seite den mühsam austarierten Kompromiss wieder in Gefahr zu bringen, und wir unterstützen den Senat in seiner Politik, diese Position im Kreis der Länder und gegenüber dem Bund zum Ausdruck zu bringen.
Was nun die von Ihnen geforderte Volksabstimmung angeht, ist Ihnen doch klar, mit dieser Forderung stellen Sie sich gegen den prominentesten Grünen, Ihren Bundesaußenminister Joschka Fischer!
(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Das macht aber auch nichts, der ist auch nur ein Mensch!)
Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus seiner Bundestagsrede vom 27. Juni 2003: „Wir haben in Thessaloniki beschlossen, die Regierungskonferenz soll kurz, intensiv und ergebnisorientiert sein. Sie soll ihre Arbeit so bald wie möglich abschließen, denn wir müssen den europäischen Bürgern vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004 ge
Intern ist bekannt, dass Bundesaußenminister Fischer entschiedener Gegner einer solchen Volksabstimmung ist. Im Gegensatz zu vielen Mitgliedern des EU-Konvents hatte er sich bei den Beratungen über den Vertragsentwurf nicht für eine Volksabstimmung stark gemacht. Gleichwohl ist der Gedanke nachvollziehbar, die europäische Verfassung den 450 Millionen Menschen in 25 europäischen Staaten durch ein Referendum zur Abstimmung vorzulegen. So ein Verfahren böte viele Chancen, die Menschen mehr als bisher für Europa zu interessieren und sie zu informieren. Aber es birgt auch ernst zu nehmende Risiken.
Meine Damen und Herren, um die Forderung nach einem Volksentscheid durchzusetzen, müsste zunächst das Grundgesetz geändert werden. Das Grundgesetz sieht ein Referendum auf Bundesebene nicht vor. Eine entsprechende Grundgesetzänderung würde eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat erfordern. Wir wissen doch alle, das Meinungsbild innerhalb der Parteien zum Referendum in der Bundesrepublik ist uneinheitlich. Die Mehrheit von SPD und CDU lehnt ein Referendum jedoch ab. Auch das Land Bremen wird im Bundesrat aus guten Gründen keine Initiative für ein Referendum ergreifen.
Wir wissen darum, dass das Thema europäische Verfassung von hoher Komplexität ist. Dem begründeten Wunsch mancher Politiker, das Interesse der Bevölkerung an der Europäischen Union zu steigern, steht die Gefahr entgegen, die Verfassungsdiskussion für simple Stimmungsmache durch Europagegner zu instrumentalisieren. Allen Europapolitikern in schlechter Erinnerung dürfte das Nein der Iren zum Nizza-Vertrag vor zwei Jahren sein. Der Schock traf die Europäische Union völlig unvorbereitet. Mit einem Nein der sonst so europafreundlichen Insulaner hatte nun wirklich niemand gerechnet. Die Iren brachten den so mühsam ausgehandelten Reformvorschlag ins Wanken und gefährdeten damit auch die Erweiterung der Union.
Meine Damen und Herren, und was geschah vor knapp vier Wochen in Schweden bei der Volksabstimmung über die Einführung des Euros, der gemeinsamen europäischen Währung, wichtiger Baustein für die EU und die Bürger – –.
Wichtiger Baustein für die EU und die Bürger, sich wirtschaftlich in der globalisierten Welt stark zu behaupten! In diesem Zusammenhang erhielt ich kürzlich eine E-Mail, der Absender Mitglied einer europäischen Nichtregie
rungsorganisation, NGO, die sich für europäische Demokratie einsetzt. Er brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, dass es einer Mehrheit der schwedischen Wahlberechtigten am 15. September dieses Jahres gelungen war, die Einführung des Euros in Schweden zu verhindern.
Meine Damen und Herren, die vielfältig argumentierte Ablehnung des Euros durch die Entscheidung des Volkes in Schweden zeigte und zeigt, es kann bei entsprechender Emotionalisierung und Stimmungsmache das Verständnis für die Notwendigkeit, in Europa einen Zustand herzustellen, der mehr ist als nur das Eigenwohl eines Volkes, fehlen.
Meine Damen und Herren, im Moment steht immer noch offen, wie die EU-Verfassung in den Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Mit Sicherheit ist ein Referendum bisher nur in Irland, Dänemark und Luxemburg vorgesehen.
In Portugal und Spanien deuten die Anzeichen auf ein Referendum hin. In den Niederlanden, Frankreich sowie Großbritannien ist ein Referendum zwar möglich, nach jetziger Planung aber eher unwahrscheinlich. Kein Referendum wird es nach derzeitigem Stand in Österreich, Italien, Belgien, Finnland, Schweden und Griechenland geben. Ungeklärt ist die Situation in den meisten Beitrittsländern. Aufgrund der Erfahrung mit den Beitrittsreferenden und geringer Wahlbeteiligung ist die Haltung dort aber eher reserviert. Wir stehen am Anfang der Debatte.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion fühlt sich der Verantwortung und Wahrhaftigkeit gegenüber dem fragilen Einigungswerk Europa, vor allem aber gegenüber unserer Bevölkerung, allen Bremer Bürgerinnen und Bürgern, verpflichtet. Sie will informiert sein und nicht agitiert werden. Die SPDFraktion sagt ja zu Europa und zur europäischen Verfassung.
Aus diesem Grunde bringen wir, die Fraktionen von CDU und SPD, einen gemeinsamen Antrag, eine Entschließung zum europäischen Verfassungsvertrag hier und heute ein, der die Position der Bremischen Bürgerschaft zur Fortentwicklung des europäischen Vertragswerkes für eine an den Grundsätzen des Subsidiaritätsprinzips ausgerichtete Europäische Union unterstützt. An die Mitglieder der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen appelliere ich: Springen Sie über Ihren eigenen Schatten, unterstützen auch Sie unseren gemeinsamen Antrag! Die Europawahl im Juni 2004 ist die beste Volksabstimmung über den EUKonvent. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am vergangenen Sonnabend wurde die so genannte heiße Phase in den Verhandlungen über eine europäische Verfassung eingeleitet. Beim Treffen der Regierungschefs in Rom zeigten sich unter den 25 Ländern deutlich große Differenzen über die Ausgestaltung der Verfassung.
Meine Damen und Herren, dass der Verfassungsentwurf des EU-Konvents nationale Interessen, vor allem aber zu Lasten Deutschlands, weitgehend trifft, ist bereits jetzt unübersehbar. Schon am Tage, als der EU-Konvent den Entwurf einer europäischen Verfassung auf den Tisch legte, titelte die italienische Zeitung „Il Giornale“: „Das Vierte Reich greift uns an!“ Der Chef der Lega Nord, Umberto Bossi, meinte sogar, man stecke mitten in einem europäischen Krieg.
Von Stockholm bis Palermo, von Warschau bis Madrid melden sich die Gegner einer europäischen Einigung immer und immer lauter zu Wort, und das auch zu Recht! Tatsache ist doch, dass Europa nicht erst seit dem Irak-Krieg tief gespalten ist, und dass sich besonders die rotgrüne Chaosregierung stets bemühte, die Differenzen zuzukleistern, ist auch klar.
Meine Damen und Herren, dass Prag nach wie vor an den verbrecherischen Benes-Dekreten, die das an den Sudetendeutschen begangene Unrecht legalisierten, festhält, ist nur ein Beispiel von vielen, die die Deutschen tief und substantiell berühren. Den merkwürdigen Rechtsstaat Tschechei aber heißt die Schröder-Regierung in der EU herzlich willkommen. Vor diesem Hintergrund bekommt die Befürchtung, die Rechtsstaatlichkeit könnte in der künftigen EU weiter ausgehebelt werden, noch mehr Gewicht.
Zudem setzt Rotgrün auf eine offensive Zuwanderungspolitik über europäische Bande, um das vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte Einwanderungsgesetz nun doch noch durchpeitschen zu können. Die Einwanderungspolitiker der Regierungsparteien peilen bei ihrem Vorhaben auch die Abschaffung oder Aushöhlung der so genannten Drittstaatenregelung an, die immerhin dazu geführt hat, dass Deutschland Asylbewerber in ein sicheres Drittland zurückschicken kann, wenn diese auf ihrem Weg aus der Heimat in die Bundesrepublik Deutschland ein solches bereits passiert haben.
Die europäischen Beratungen bezüglich der Zuwanderung, die ja auch im Konvent geführt worden sind, lassen wirklich nichts Gutes erahnen und erhoffen. So schwebt Einwanderungspropagandisten um Fischer und Konsorten und Anhang vor, dass künftig auch Personen als Flüchtlinge gelten sollten, die angeben, und nun hören Sie genau zu, sie hätten wegen Angst vor Kriminellen oder aus Grün
den unzureichender medizinischer Versorgung ihr Land verlassen. Wenn das der Grund sein soll, meine Damen und Herren, dann müssten jetzt Tausende von Deutschen ins Ausland wandern und dort um Asyl bitten.
Meine Damen und Herren, diesen Ausländern soll sich nach der Vorstellung hiesiger Zuwanderungsfanatiker außerdem die Möglichkeit des Familiennachzugs ergeben, selbst bei gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft, und ohne jede Bedarfsprüfung der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt öffnen! Tatsache ist, sollten diese und andere ausgeweitete Einwanderungsvorstellungen im Konvent und anderen EU-Gremien mehrheitsfähig werden, dann benötigt Innenminister Schily für seine Zuwanderungspläne nicht einmal mehr die Süssmuth-Kommission, denn trotz Subsidiarität gilt diesbezüglich: EU-Recht bricht Bundesrecht.
Meine Damen und Herren, da wollen unsere etablierten Politiker uns doch tatsächlich weismachen, der Konventsentwurf sorge dafür, dass die Gemeinschaft nach der Erweiterung um zehn Staaten im Mai 2004 handlungsfähig bleibe. Wem wollen sie das denn erklären? Doch gerade die Tatsache, dass gerade die wirtschaftsschwachen Länder in die EU drängen, lässt genau den gegenteiligen Schluss zu.
Dass gerade die Briten und die Schweden keinen Drang zum Euro verspüren, ist doch ganz logisch. Das Wagnis ist ihnen viel zu groß. Die zehn neuen agrarwirtschaftlich ausgerichteten Mitgliedsländern mit einer immer höheren Arbeitslosigkeit werfen doch schwerwiegende Folgen auf. Das können Sie doch nicht unter den Teppich kehren. Da nur Habenichtse in die EU wollen und streben, müssen dann auch Schweden und vor allem auch Deutschland nur darauf zahlen.