Es ist mir auch deshalb so wichtig, weil Kinder und Jugendliche natürlich Erwachsene als Vorbild für ihr eigenes Verhalten nehmen und sich daran orientieren. Wenn Erwachsene in der Schule oder der KiTa rauchen, dann ist das eben ein negatives Vorbild, das wir vermeiden müssen. Wenn der Lehrer zum Beispiel dem Jugendlichen verbietet zu rauchen, aber fünf Minuten später selbst die Zigarette ansteckt, ist das auch nicht gerade glaubwürdig und keine gute Vorbildsituation für Kinder und Jugendliche.
Deswegen wollen wir gerade in diesen beiden Bereichen mit der hohen Sensibilität die Regelung, die wir hier vorschlagen!
Das Gleiche trifft auf den Krankenhausbereich zu. Auch für diesen Bereich sehe ich eine große Verantwortung. Eine ganzheitliche Gesundheitsförderung, die wir im Krankenhausbereich vornehmen und durchsetzen wollen, ist Prävention, um Menschen an gesunde Lebensführung heranzuführen. Da sehe ich für die Krankenhäuser eine ganz besondere Verantwortung und eine ganz besondere Aufgabe. Das betrifft alle Menschen, die beruflich im Krankenhaus arbeiten und damit eben auch eine entsprechende Vorbildwirkung haben.
Damit komme ich zu der Kritik von Ihnen, liebe Frau Linnert! Ich sage jetzt etwas zum Krankenhausbereich. Herr Lemke wird den Bereich Schulen hier gleich vertreten. Ich sage einmal etwas vorweg: Wir haben diesen Gesetzentwurf im Sommer letzten Jahres auf den Weg gebracht. Wir haben ihn ausführlich im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Wir haben diesen Gesetzentwurf in den Deputationen beraten. Ich hätte
mir sehr gewünscht, und das sage ich jetzt auch sehr deutlich an die Adresse der Grünen, wenn Sie sich hier sehr rechtzeitig – ich spreche jetzt einmal für unsere Deputation und unseren Jugendhilfeausschuss – mit dieser Kritik eingebracht hätten und wir einen Diskurs in diesen Fachgremien hätten führen können. Das wäre sicherlich auch ein geeigneter Weg gewesen, um Ihre Kritik aufzunehmen.
Frau Senatorin, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass im Entwurf für den Jugendhilfeausschuss von der Bannmeile noch keine Rede war und sie erst nach den eingegangenen Stellungnahmen des Zentralelternbeirates in den Gesetzentwurf für die Bildungsdeputation, die ja später getagt hat, aufgenommen worden ist?
Das ist mir bekannt, aber wir sprechen ja nicht nur über die Bannmeile, sondern wir sprechen zum Beispiel auch über den Bereich der Krankenhäuser.
Es geht ja jetzt um den Bereich, den Frau Linnert angesprochen hat, dass wir gerade diese Punkte für nicht hinnehmbar oder diskussionswürdig halten!
Aber Frau Linnert hat nicht nur die Schulen angesprochen, sondern – das habe ich mir ausdrücklich notiert – auch den Bereich der Krankenhäuser. Dazu möchte ich jetzt etwas sagen, und ich erinnere mich sehr genau daran, dass von den Grünen dort in den Deputationsberatungen keine Anregungen eingebracht worden sind. Darauf beziehe ich mich jetzt. Das war nur eine grundsätzliche Kritik zum Verfahren. Deshalb machen wir ja die Beratung auch in den Deputationen, um diese Sachargumente aufnehmen zu können.
Entschuldigung, aber das darf ich doch auch einmal sagen, dass Sie da aus meiner Sicht eine Erörterungsmöglichkeit versäumt haben!
Ich kann aber dennoch Ihre Kritik auch inhaltlich, was den Krankenhausbereich betrifft, nicht nachvollziehen. Wenn Sie sich die gesetzliche Regelung und auch die Begründung dazu noch einmal ansehen, dann stellen Sie fest, dass gerade auch im Krankenhausbereich sehr genau abgewogen worden ist das Für und Wider und auch das, was Sie eingebracht haben, zum Beispiel die sehr schwierige Therapiesituation von Patienten. Das haben wir alles sehr genau betrachtet, und wir haben Ausnahmeregelungen gestaltet.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass im Krankenhausbereich nur in den Krankenhausgebäuden, nicht auf dem Gelände, das Rauchen untersagt ist. Auch jetzt ist es doch schon so, dass Patientinnen und Patienten, die längere Zeit im Bett liegen müssen, die das Bett nicht verlassen können, in den Zimmern nicht rauchen, weil sie andere Patientinnen und Patienten belästigen. Es gibt rauchfreie Krankenhäuser, die beweisen, dass es geht. Insofern kann ich für diesen Bereich nach meiner Bewertung Ihre Kritik nicht nachvollziehen.
Aus meiner Sicht ist es notwendig, meine Damen und Herren, dass wir in diesen drei Institutionen ein generelles Rauchverbot veranlassen. Das haben wir auch in einer sehr umfangreichen Anhörung in dem Gesetzgebungsverfahren dargestellt. Wir haben von den Institutionen, die wir angehört haben, ausdrücklich viel Unterstützung bekommen und grundsätzliche Aussagen, dass das begrüßt wird.
Wir haben schon vor einem Jahr angekündigt – das habe ich eben schon gesagt –, dass wir eine solche Gesetzesinitiative auf den Weg bringen wollen. Das heißt, wir haben das bewusst so gemacht, um den Institutionen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zeit zu geben, sich darauf vorzubereiten. Den Schulen wollten wir zum Beispiel die Möglichkeit geben, sich mit den Schülerinnen und Schülern an Projekttagen mit dem Thema Rauchen und der Gesundheitsgefährdung durch das Rauchen zu beschäftigen, und wir haben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, zum Beispiel einen Kurs für Raucherentwöhnung zu besuchen, um sich selbst mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass diese gesetzliche Regelung notwendig ist. Wir haben schon ganz viel versucht, mit Informationen, Appellen und Motivation zu arbeiten. Wir wissen auch aus der Prävention, dass das nicht oder nur sehr eingeschränkt klappt. Deswegen ist diese gesetzliche Regelung aus mei
ner Sicht unabdingbar, und sie muss auch sanktioniert werden, sonst ist sie wirkungslos. Das zeigen auch alle Erfahrungen, die wir in diesem Bereich gemacht haben.
Wenn Sie jetzt das Gesetz an den Rechtsausschuss überweisen, dann habe ich die Bitte, dass Sie diese Beratungen so gestalten, dass das Gesetz auch wie beabsichtigt zum 1. August in Kraft treten kann. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt mir sehr am Herzen, und ich halte das Gesetz dafür für einen ganz wichtigen Schritt. Wenn die Bürgerschaft zu dem Ergebnis kommt, dass sie hier im Haus auch mit gutem Vorbild vorangehen will, was Nichtrauchen oder den Schutz von Nichtrauchern betrifft, dann würde ich das auch sehr begrüßen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich inhaltlich voll der Rede meiner Kollegin Frau Röpke anschließen. Selbstverständlich möchte ich hier aber noch kurz auf die von Frau Linnert angesprochenen Fragen eingehen.
Zunächst einmal denke ich, dass es zu dem gemeinsamen Vorhaben auch aus dem Bereich der Schulen eine ganz große Zustimmung gegeben hat, weil es überhaupt nicht einzusehen ist, dass in Bereichen, die so zu schützen sind wie Kindertagesstätten, Schulen oder Krankenhäuser, über so lange Jahrzehnte geduldet worden ist, dass dort überhaupt geraucht wird. Es gibt da eine ganz große Akzeptanz, die mich unterstützt hat, das auch mit der Konsequenz fortzusetzen, wie wir es angegangen sind. Das sage ich auch deshalb so überzeugt, weil wir seit zwei Jahren die Schulen aufgefordert haben, auf freiwilliger Basis, selbstbestimmt, zu rauchfreien Schulen zu werden. Aber das Ergebnis, Frau Linnert, war, dass das ganz wenige engagierte Schulen umgesetzt haben. Also, ich glaube, es wird mir schwer fallen, jetzt fünf Schulen zu benennen, die das so hervorragend, wie es in Habenhausen gelaufen ist, umgesetzt haben.
Aber wenn Sie 177 Schulen in der Stadtgemeinde beziehungsweise über 200 Schulen im Land haben, dann ist das deutlich zu wenig. Das zeigt und gibt ein ganz klares Signal, dass es eben nicht mit Aufrufen „Seid da vernünftig, setzt euch zusammen und diskutiert das!“ geht, sondern es ist praktisch wie eine Aufforderung an uns, durch ein Gesetz zu handeln. Dann, meine Damen und Herren, ist es natürlich falsch zu sagen, wir möchten nicht, dass ihr raucht, aber wenn ihr dann doch raucht, hat es keine Konsequenzen für euch, wenn ihr nicht hinschaut, wie ich es immer wieder erfahre, dass eben Schülerinnen und Schüler sich in irgendwelche Ecken verdrücken, um dort zu rauchen. Es wird nicht so konsequent dage
gen vorgegangen, wie wir alle meinen – das habe ich so aus den Redebeiträgen hier mitbekommen –, dass dagegen vorzugehen ist.
Wenn Sie sich den Paragraphen 6 des Gesetzes genau anschauen, dann steht darin ganz klar, dass die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Ich stimme Ihnen zu, dass es bis zu der Konsequenz, dass das eben mit bis zu 500 Euro Buße geahndet werden kann, noch eine Menge pädagogische Möglichkeiten gibt. Aber es muss allen klar sein, dass wir nicht länger bereit sind hinzunehmen, dass in unseren schulischen Bereichen geraucht wird, und zwar ohne Wenn und Aber!
Jetzt komme ich zu dem angesprochenen Punkt der unmittelbaren Umgebung, Frau Linnert. Ich finde die Begrifflichkeit der Bannmeile nicht besonders schön. Ich gehe einmal davon aus, dass wir darüber sprechen, dass uns die Schüler nicht austricksen, so wie sie das ja vorzüglich gemacht haben, wir können uns alle noch erinnern, als in Niedersachsen der dortige Kollege Busemann an der Nase herumgeführt wurde, als nämlich die Schüler die Schule verließen und sagten, ätsch, hier könnt ihr uns überhaupt nichts anhaben, weil das Gesetz eben nur für den Bereich der Schule Gültigkeit hatte.
Wir haben ausdrücklich gesagt, diese unmittelbare Umgebung wird nicht vom Gesetzgeber festgelegt, sondern soll durch die Schulkonferenzen festgelegt werden, denn die wissen am besten, welchen Bereich sie in diese Rauchfreiheit einbeziehen sollen. Ich glaube, es ist vernünftig, dass das innerhalb der Schulkonferenzen umgesetzt wird und nicht von uns über eine Festlegung von Metern oder Kilometern festgelegt wird.
Ich stehe vollinhaltlich zu diesem Gesetz und bin auch dankbar, dass das gemeinsam so umgesetzt wird. Die große Zustimmung, die wir hier durch die Bevölkerung erfahren, zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich kann damit leben und habe das auch vorgestern ganz klar gesagt, dass wir zunächst noch einmal über die Justiz prüfen, dass wir ganz sicher sein können, dass wir hier kein Eigentor schießen. Ich finde es ausgesprochen positiv, wenn wir das für andere Bereiche, so wie hier die Bremische Bürgerschaft, auch gelten lassen, und ich fände es ganz schlecht, wenn wir in dem größten und kommunikativsten Raum weiterhin rauchen könnten. Das darf ich in Richtung Vorstand sagen. – Vielen Dank!
Wer das Bremische Gesetz zur Gewährleistung der Rauchfreiheit von Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder und von Schulen, Drucksache 16/947, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!