Protocol of the Session on March 22, 2006

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. F r a u P e t e r s - R e h w i n k e l [SPD]: Nein, danke, die Antwort ist ja sach- lich sehr zufriedenstellend!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Geschlechtergerechte Amtssprache“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Böschen, Frau Arnold-Cramer, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Böschen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Warum werden im Stellenplan 2006/2007 die verbindlichen Grundlagen für eine geschlechtergerechte Verwaltungs- und Rechtssprache ignoriert und bei Amts- und Dienstbezeichnungen nicht die männlichen und die weiblichen Formen gewählt, obwohl damit Männer und Frauen bezeichnet werden?

Zweitens: Beabsichtigt der Senat, im nächsten Stellenplan ausschließlich weibliche Amts- und Dienstbezeichnungen zu verwenden?

Drittens: Wie wird der Senat sicherstellen, dass sich die grundgesetzlich verbriefte, faktisch aber noch längst nicht erreichte Chancengleichheit der Geschlechter künftig in der Sprache der bremischen Verwaltung widerspiegelt?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage eins: Die Darstellung der Amts- und Dienstbezeichnungen in den Stellenplänen orientiert sich am Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise am Bremischen Besoldungsgesetz, die ausschließlich die männlichen Dienstbezeichnungen enthalten. In den

Vorbemerkungen zu diesen Gesetzen wird darauf verwiesen, dass weibliche Beamte die Amtsbezeichnungen soweit möglich in der weiblichen Form führen.

In den Personaldaten verarbeitenden DV-Systemen war es bislang nicht möglich, die geschlechtsspezifische Form der Amts- und Dienstbezeichnungen zu verarbeiten. In den neueren Systemen, zum Beispiel im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal, werden dagegen geschlechtsspezifische Amts- und Dienstbezeichnungen geführt, um dem Anspruch einer geschlechtergerechten Verwaltungssprache gerecht zu werden.

Mit dem Abschluss der „Dienstvereinbarung über die technikunterstützte Verarbeitung von Personaldaten und das zentrale Verfahren zur Unterstützung der Personalverwaltung und des Personalcontrollings, PuMa-Online, sowie das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterportal der Freien Hansestadt Bremen, MiP“ am 13. Dezember 2005 wurde auch das bisherige „Automatisierte Verfahren zur Stellenverwaltung“ abgelöst. Der Stellenplan wird stattdessen mit dem Verfahren PuMa-Online aufgestellt. Damit wird auch die Verwendung geschlechtergerechter Amts- und Dienstbezeichnungen in Zukunft möglich.

Zu Frage zwei: Im nächsten Stellenplan sollen die Amts- und Dienstbezeichnungen sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Form verwendet werden.

Zu Frage drei: Für den Senat ist die Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Gender Mainstreaming durchgängiges Leitprinzip und wird in allen Bereichen gefördert; dies gilt auch für die Sprache der bremischen Verwaltung. Bei der Formulierung von Rechtsvorschriften orientiert sich der Senat an den Empfehlungen des vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen „Handbuchs der Rechtsförmlichkeit“. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, sind Sie mit mir einer Meinung, dass mittlerweile, also im Jahr 2006, eigentlich sichergestellt sein müsste, dass in allen Schriftstücken sowohl die männliche als auch weibliche Form Verwendung finden müsste und so eine Anfrage damit eigentlich überflüssig sein müsste?

Bitte, Herr Senator!

Wie könnte ich da anderer Meinung sein?

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Sprachund Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten effektiv gestalten und durchführen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Kleen, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Kleen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele der in Bremen eingewanderten Migrantinnen und Migranten nahmen mit welchem Erfolg an den angebotenen Sprach- und Integrationskursen teil? Darstellung bitte nach Geschlecht und Freiwilligkeit beziehungsweise Verpflichtung!

Zweitens: Welche Anbieter führten diese Kurse mit welchem Erfolg durch?

Drittens: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Teilnehmer- beziehungsweise Teilnehmerinnenund Erfolgsquote?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: 2005 sind für Zuwanderinnen und Zuwanderer im Land Bremen insgesamt 3885 Teilnahmebestätigungen beziehungsweise -verpflichtungen durch die zuständigen Behörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden beziehungsweise Bundesverwaltungsamt für Spätaussiedler, ausgestellt worden. Auf die einzelnen Zielgruppen der Integrationskurse verteilen sich diese wie folgt: 109 Neuzuwanderer und Neuzuwanderinnen mit Teilnahmeberechtigung, 517 Neuzuwanderer und Neuzuwanderinnen mit Teilnahmeverpflichtungen, 250 Spätaussiedler, 94 bereits länger hier lebende Zuwanderer mit Teilnahmeverpflichtung, 2915 bereits länger hier lebende Zuwanderer mit Teilnahmeberechtigung. Die Gesamtzahl der Teilnahmeberechtigten beträgt 3885.

Von den insgesamt 3885 Teilnahmeberechtigten haben bisher 2578 Migrantinnen und Migranten Integrationskurse besucht. Davon sind 1034, also 40,1 Prozent, Männer und 1544, also 59,9 Prozent, Frauen. 115 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bisher die Sprachprüfung, Niveaustufe B1, absolviert. 86, also 74,8 Prozent, haben die Prüfung mit Erfolg bestanden. Die überwiegende Anzahl der Integrationskurse ist noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage zwei: Im Land Bremen führen derzeit 18 zugelassene Kursträger Integrationskurse durch, davon 14 in Bremen und vier in Bremerhaven. Angaben zu trägerbezogenen Prüfergebnissen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

Zu Frage drei: Der Senat sieht insbesondere in den im Bundesvergleich hohen Teilnehmerzahlen von bereits länger hier lebenden Zuwanderinnen und Zuwanderern eine hohe Akzeptanz der Integrationskurse in Bremen und Bremerhaven. Das Nachfrageverhalten und das damit dokumentierte Bildungsinteresse werden ausdrücklich begrüßt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Kleen, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich darf davon ausgehen, Frau Senatorin, dass Sie meine Einschätzung teilen, dass es auch im Bundesvergleich ganz ungewöhnlich erfolgreich ist, was wir hier in Bremen an der Stelle durchführen. Teilen Sie meine Einschätzung, dass es deshalb auch ganz ungewöhnlich falsch ist, dass der Bundesinnenminister plant, in diesem Bereich Einsparungen vornehmen zu wollen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich teile diese Einschätzung. Wenn es wirklich dazu kommen sollte, dass Einsparungen vorgenommen werden, dann wäre das auch ein fatales Signal an die Menschen mit Migrationshintergrund, die hier bei uns leben. Wir stellen ja gerade in Bremen fest, dass sich viele, die schon länger hier leben, freiwillig auf den Weg gemacht und erkannt haben, dass Sprache eine ganz wichtige Schlüsselqualifikation für eine Integration ist, die das also auch wollen und sich deswegen auch freiwillig gemeldet haben. Wenn man dann auf der anderen Seite kürzen will, gerade hier auf diesem wichtigen Feld von Sprach- und Orientierungskursen, dann ist das ein sehr falsches Signal. Ich bin mir da im Übrigen auch mit CDU-Kollegen aus anderen Bundesländern einig.

(Abg. P e r s c h a u [CDU]: Sie wissen aber auch, dass es ohne Zustimmung der SPD gar nicht geht!)

Sehr guter Hinweis, Herr Perschau!

Auch diese Zusatzfrage ist in das Protokoll aufgenommen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Projekt ,Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in den allgemeinen Schulen’“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Stahmann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welchen Stellenwert misst der Senat dem Projekt „Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in den allgemeinen Schulen“ der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg bei?

Zweitens: In welcher Form gedenkt der Senat, sich an diesem Projekt zu beteiligen, und wie weit sind die Vorbereitungen hierfür fortgeschritten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in den Regelschulen erfolgreich zu beschulen ist das gemeinsame Anliegen von Pädagogik und Pädiatrie. Alle Projekte, die diesem Ziel dienen, werden vom Senat mit Interesse verfolgt, also auch das hier angesprochene der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg, Baden-Württemberg. Von besonderer Bedeutung ist das Projekt in Bremen für die Schule Züricher Straße – dieses Förderzentrum ist für den Krankenhaus- und Hausunterricht zuständig – sowie für den schulärztlichen Dienst, der über seine Beratungsfunktion die Beschulung chronisch kranker Kinder im Regelunterricht unterstützt.