Protocol of the Session on March 22, 2006

Bitte, Herr Senator!

Dann müsste ich Sie einmal fragen, über welche Tätigkeit Sie jetzt im konkreten Fall sprechen!

Bitte, Herr Abgeordneter!

Wir reden jetzt über das Beispiel, das Sie gerade auch unter Frage drei selbst angesprochen haben.

Bitte, Herr Senator!

Ich kann nicht beurteilen, in welcher Form das nur in der Dienstzeit erforderlich war oder ob das außerhalb der Dienstzeiten war. Das müssten wir uns dann einmal im Detail anschauen. Jedenfalls ist die Frage, wie das einzuschätzen ist, natürlich eine Frage des öffentlichen Interesses, ob der Dienstherr nach Abwägung aller Umstände in seinem eigenen Interesse, aber auch im Interesse einer möglichen Zusatzbelastung es für vertretbar halten kann, dass solche Beträge eben nicht abgeführt werden und dass er von seinen Beamten eben verlangt, das zu machen. In Ihrem Fall, den Sie auch konkret angesprochen haben, haben wir, wie gesagt, eine Situation, dass in dem Moment, als 1996 diese Tätigkeit aufgenommen worden ist, die Regelung von 1998 nicht gegolten hat. Die Frage, ob nachträglich, nachdem die Beurlaubung eingesetzt hat, im Grunde ein privatrechtliches Geschäftsführungsverhältnis begründet worden ist und ob nachträglich diese Verordnung anzuwenden ist, wird, wie gesagt, zurzeit rechtlich geprüft. Da gibt es keine Rechtsprechung. Das ist relatives Neuland, und das muss entsprechend sorgfältig abgeprüft werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie wird die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Dienstherrn, in Zukunft mit vergleichbaren Anträgen umgehen? Wird sie in der Regel die Nebentätigkeit erlauben? Wird sie in der Regel auch die Öffnung der nach oben existierenden Grenze erlauben, wenn ein solcher Antrag von Bediensteten gestellt wird?

Bitte, Herr Senator!

Ich gehe davon aus, dass wir die bisherige Praxis fortsetzen, indem wir uns das im Einzelfall anschauen und im Einzelfall eine Abwägung und eine Entscheidung treffen werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie uns sagen, welche Kriterien diese Abwägungen im Einzelfall leiten?

Bitte, Herr Senator!

Ich hatte ja versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass es um die Frage des öffentlichen Interesses geht, also einerseits das Interesse des Dienstherrn, dass der Bedienstete die entsprechende Tätigkeit wahrnimmt. Da wird sicherlich eine Rolle spielen müssen, wie aufwendig die Wahrnehmung dieser Tätigkeit ist. Die Beurteilung wird eine Rolle spielen müssen: Kann man es dem entsprechenden Bediensteten zumuten, das im Grunde im Rahmen seiner normalen Tätigkeit und damit auch im Rahmen seiner normalen Vergütung wahrzunehmen, oder gibt es bei der besonderen Nebentätigkeit eine besondere Belastung, beispielsweise durch zeitintensive Tätigkeiten außerhalb der Dienstzeit, innerhalb der Dienstzeit et cetera? Das wird gesamtheitlich abzuwägen sein, und dann wird man eine Einzelfallentscheidung treffen müssen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine letzte Frage! Es handelt sich ja teilweise um hohe Summen. In dem jetzt konkret besprochenen Fall soll es sich um insgesamt 120 000 DM handeln. Spielt bei diesen Kriterien für die Abwägung auch die bremische Haushaltsnotlage eine Rolle?

Bitte, Herr Senator!

Ich sagte ja, wenn wir das öffentliche Interesse abwägen müssen, müssen wir natürlich auch die Grundsätze der Sparsamkeit mit abwägen, und insofern ist das eine Selbstverständlichkeit.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Deponie „Grauer Wall“ in Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Mathes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Warum wurde die bereits im Oktober 2002 von der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH beantragte Einstufung in Deponieklasse III – „Sondermülldeponie“ – bis heute nicht beschieden?

Zweitens: Warum ist die derzeitige Genehmigungsgrundlage für den Betrieb der Deponie noch ausreichend?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Neumeyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Das neue Deponierecht verpflichtet die Betreiber von Deponien, den zuständigen Behörden den Status und die Art der betriebenen Deponien innerhalb einer bestimmten Frist anzuzeigen. Dieser Verpflichtung ist die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH fristgerecht nachgekommen. Die inhaltlichen Kriterien für die behördliche Entscheidung zur Einstufung in die Deponieklassen sind in den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht konkret benannt. Die Behörde ist mit ihrer Entscheidung nicht an Fristen gebunden.

Aufgrund der fehlenden Entscheidungskriterien und der zu berücksichtigenden komplexen rechtlichen und technischen Zusammenhänge war es für die Entscheidung der Deponieklasseneinteilung erforderlich, auf die Bewertung von Gutachtern zurückzugreifen. Für die Beurteilung der speziellen geogenen Standortbedingungen der Deponie Grauer Wall wurde zusätzlich ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben, das voraussichtlich Mitte bis Ende des Jahres 2006 vorliegen wird. Erst dann kann unter Berücksichtigung der komplexen Kriterien eine belastbare Entscheidung über die Deponieklasseneinstufung getroffen werden.

Zu Frage zwei: Der Betrieb der Deponie Grauer Wall erfolgt seit Jahren auf der Grundlage eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses. Insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sind in dieser Zulassung vorgegeben. In der Vergangenheit hat es keinerlei Anzeichen für eine Umweltbeeinträchtigung gegeben.

Durch die Änderungen im Deponierecht ist eine Deponieklasseneinstufung notwendig geworden. Unabhängig davon kann auf der Grundlage des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses und der einschlägigen deponie- und umweltrechtlichen Rechtsvorschriften die Deponie unter Wahrung des Schutzes der Umwelt weiterhin betrieben werden.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe eine Zusatzfrage, die sich insbesondere auf die Einhaltung der Deponieverordnung bezieht. Danach ist es erforderlich, dass zu dem Zeitpunkt der Beantragung der Einstufung in Klasse III, also als Sondermülldeponie, auch die Landesbehörde sicherstellen muss, dass die Kriterien oder die Anforderungen für das Betreiben der Deponie als Deponie für besonders überwachungsbedürftige Abfälle auch sichergestellt ist. Ist es richtig, dass das nicht erfolgt ist, weil die Bewertungsgrundlagen fehlten?

Bitte, Herr Senator!

Frau Dr. Mathes, ich hatte bereits eben erwähnt, dass es sich hier um einen sehr komplexen Vorgang handelt, und zwar komplex in technischer Hinsicht, aber auch, was die Umsetzung der rechtlichen Vorschriften angeht. Unter Umweltgesichtspunkten erfüllt der Deponiestandort die Belange des Umweltschutzes, und wir arbeiten dort auf Basis eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses. Unabhängig davon, und das nehmen wir sehr ernst, lassen wir gutachterlich untersuchen, wie der technische Zustand der Anlage zu bewerten ist unter Berücksichtigung der Stoffe, die dort in die Anlage verbracht werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es ist ja richtig, dass zurzeit diese Bewertung erarbeitet wird, ob die Deponie weiterhin als Sondermülldeponie betrieben werden darf. Das wurde bereits 2002 beantragt. Das ist ein Zeitraum von über vier Jahren, und es erschließt sich mir nicht, warum man jetzt quasi zu diesem Zeitpunkt erst Gutachten einholt, die die Frage bewerten, ob der Betrieb in der Form möglich sein wird.

Bitte, Herr Senator!

Wir holen die Gutachten nicht erst jetzt ein, sondern wir sind in einem laufenden Verfahren, auch in Abstimmung mit den Betreibern. Sie wissen, dass wir dort geogene Bedingungen haben, die besonders dem Umweltschutz, was das Thema Grundwasserdurchlässigkeit angeht, in vorbildlicher Weise Rechnung tragen, und Sie wissen auch, dass der Standort immer schon genutzt wurde, um dort auch Sonderabfälle zu entsorgen. Insoweit besteht unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes nicht die Notwendigkeit, dass wir den Standort einer neuen Klassifizierung zuführen. Wir sind nur dabei, die Rechtsvorschriften entsprechend umzusetzen, was die Klassifizierung angeht, und bei der Gelegenheit werden selbstverständlich die technischen Erfordernisse entsprechend mit geprüft, und das nehmen wir sehr ernst. Infolgedessen ist auch ein Gutachter eingesetzt worden. Es gibt eine ganze Reihe von Fragestellungen, die abzuschichten sind, und dort sind wir mitten im Verfahren.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Verbleib der Senatsbarkasse“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Möhle, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Möhle!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wo und in welchem Zustand befindet sich gegenwärtig die Senatsbarkasse?

Zweitens: Welche jährlichen Kosten entstehen gegenwärtig durch die Senatsbarkasse?

(Abg. F o c k e [CDU]: Lies doch einmal die Zeitung!)

Welchen Verkaufstermin strebt der Senat für die Senatsbarkasse an?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Kastendiek.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ergänzend zu den Ausführungen heute im „Weser-Kurier“ beantworte ich die Fragen wie folgt, wobei ich Wert darauf lege, was sich auch nachvollziehen lässt, dass das nicht aus unserem Haus gekommen ist.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, die Grünen waren das! – Zu- rufe)

Herr Präsident, ich kann die Frage nicht beantworten, es ist so laut!

Ich bitte, dem Senator die Gelegenheit einzuräumen, diese wichtige Frage zu beantworten!