Protocol of the Session on February 22, 2006

Wir müssen klug mit unseren Ressourcen umgehen, und wir müssen unsere Möglichkeiten ausschöpfen, vor allen Dingen die rechtlichen Wege und die politischen Wege, die gemeinsam beschritten werden müssen, um unser Land wieder in eine sichere finanzielle wirtschaftliche Zukunft zu bringen. Ich glaube, dass die Föderalismusreform uns dazu Chancen bietet, zugegebenermaßen auch Risiken, aber wir sollten uns um die Chancen kümmern und daran hart arbeiten, dann minimieren sich die Risiken auch von ganz allein.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Sieling.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Reform müssen wir in der Tat auch und sehr stark auf die einzelnen Elemente schauen und sie Stück für Stück bewerten und diskutieren, was damit ausgelöst wird. Im Zentrum muss aber doch stehen, und das will ich gern an den Anfang stellen, dass wir uns fragen, welche Gründe und Anlässe es eigentlich gegeben hat, diese Reform anzugehen, diese Föderalismusreform auch so ins Zentrum deutscher Politik zu stellen.

Dafür gibt es zwei Gründe: Der erste Grund ist der – was übrigens von allen politischen Kräften immer beklagt worden ist –, dass die Verschränkung von Bundestagsentscheidungen und die Abhängigkeit von Bundesratsentscheidungen so nicht weitergehen kann. Es kann nicht sein, dass der demokratisch ja wirklich legitimierte Bundestag sich mit seinen Vorstellungen und seinen Beschlüssen nicht durchsetzen kann gegen einen Bundesrat, in dem die Länder nicht proportional, sondern mit festgelegten Stim

men vertreten sind. Das hat in den vergangenen Jahren in der deutschen Politik zu Blockaden geführt, und diese Blockade muss aufgelöst werden. Das ist Ziel eins dieser Föderalismusreform.

Ziel zwei, meine Damen und Herren, war immer die Diskussion darum, dass auch die Rolle der Landtage gestärkt werden muss. Es gehört zu einem föderalen System, dass die Länder eigene Entscheidungskompetenzen haben. Ich habe es noch einmal nachgelesen und erinnere mich aber auch gut an die Diskussion um die Föderalismusreform, die wir im September 2004 in diesem Hause geführt haben, wo wir auch an dieser Stelle eine große Einigkeit hatten. Ich erinnere mich auch, wenn ich in die Reihen der Grünen blicke, an den ehemaligen Kollegen Hermann Kuhn, der hier immer gestanden und dafür geworben hat, dass die Kompetenz und die Entscheidungsmöglichkeiten der Landtage gestärkt werden. Ich finde, an diese beiden Elemente muss man sich zu Anfang erinnern, und die muss man auch zum Ausgangspunkt seiner Beurteilung und seines Abwägungsprozesses machen, den man angeht. In dieser Grundelemententzerrung der Gesetzesvorhaben und gleichzeitig neue Kompetenzen für die Landtage ist diese Reform ein Schritt voran und geht in die Richtung, die angegangen werden sollte.

Ich will hier keine großen Schritte in die Vergangenheit oder in die Geschichte machen, das haben wir jetzt ja hier in der Debatte einige Male gehabt, aber ich denke, dass es schon legitim ist, noch einmal daran zu erinnern, wie denn im Dezember 2004 der erste Anlauf dieser Reform gescheitert ist und wie fatal dieses Scheitern auf das politische System in Deutschland und auch die Handlungsfähigkeit gewirkt hat. Ich denke, auch wir als Landtag des kleinsten Bundeslandes müssen uns darauf besinnen und diesen Punkt noch einmal einbeziehen, will sagen, der jetzt vorliegende Vorschlag ist an vielen Stellen ausgesprochen diskussionswürdig. Ich möchte auch gleich darauf kommen und zu den einzelnen Aspekten etwas sagen.

Frau Linnert, zu Ihrer Kritik und auch der Vehemenz, wie das hier vorgetragen worden ist, möchte ich aber doch zwei Dinge anmerken: Das Erste ist, als wir hier im September 2004 über Föderalismus diskutiert haben, hatten wir eine politisch andere Situation, da hatten wir nämlich eine rotgrüne Bundesregierung. Wir hatten auch durchaus eine Beteiligung der Grünen an den Vorbereitungen dieser Föderalismusreform. Heute haben wir hier einen Antrag vorliegen. Einen solchen Antrag habe ich im September 2004 vermisst, da haben Sie diese Diskussionen nicht so zugespitzt.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe ein bisschen die Vermutung und ein bisschen den Eindruck, dass das auch etwas mit der Regierungsbeteiligung der Grünen zu tun hat. Das fin

de ich nicht in Ordnung. Das ist nicht lauter, an so ein Thema so heranzugehen. Da muss man ein bisschen stärker in seiner Tradition stehen.

Der zweite Punkt: Wenn wir uns einig sind, dass wir entzerren und die Gesetzgebungsverfahren vereinfachen wollen, wenn wir uns einig sind, dass wir die Landtage stärken wollen, dann müssen wir auch sagen, mit welchen Mitteln und Instrumenten wir das machen. Ich habe hier zwar deutliche Kritik an den einzelnen Punkten gehört, aber ich höre keine einzige Alternative, ich höre keinen einzigen Vorschlag, was man denn wo machen soll, wo man die Kompetenzen der Landtage stärkt, und ich finde, das gehört auch zu einer fairen politischen Auseinandersetzung, dass Sie einmal Vorschläge an der Stelle machen.

(Beifall bei der SPD)

Ich finde, man kann das guten Gewissens machen, weil Sie ansonsten ja nicht ein Kind von Traurigkeit sind, sondern hier sehr häufig etwas auf den Tisch legen. Darum ist es umso überraschender und auch in einer Weise politisch enttäuschender, dass hier eben nichts an der Stelle kommt.

Ich will in dem Zusammenhang jetzt auf die einzelnen Punkte kommen, aber ich möchte auch gleich noch einmal vorweg die Bedeutung der ersten und der zweiten Stufe der Föderalismusreform erläutern! Natürlich wird die erste Stufe – das liegt aber sozusagen in der Natur der Sache, und ich bin sicher, jeder neue Vorschlag würde Gleiches hervorbringen – die Arbeitsteilung in Deutschland zwischen den Ländern und dem Bund verändern, und zwar dahin gehend auch verändern müssen, dass die Länder in gewissen Bereichen mehr Aufgaben bekommen.

Dieses Element von Vielfalt, das ein konstitutives Element von Föderalismus und hierin angelegt ist, hat immer einen Aspekt von Wettbewerb und damit auch die Gefahr von Wettbewerbsföderalismus. Die Sorge teile ich, und wenn wir uns die einzelnen Punkte ansehen, werden wir sehen, welche Elemente da kommen, aber die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen darf nicht in Frage gestellt werden, auch nicht durch diese Föderalismusreform.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Sind doch jetzt schon!)

Das ist der Satz im Grundgesetz. Darum brauchen wir diese zweite Stufe, weil die zweite Stufe mit den Finanzbeziehungen die Ausgleichsseite darstellen muss. Sie muss dafür sorgen, dass die Länder in den Zustand versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen.

(Beifall bei der SPD)

Ich bitte darum zu beachten, wie stark wir die Themen hochdrehen. Wir sind schon heute in einer Situation, in der diese Gleichwertigkeit nicht hinrei

chend, jedenfalls aus unserer bremischen Sicht, gegeben ist, weil wir eben diese von uns vielfach argumentativ dargelegte finanzielle Benachteiligung haben. Auch darum ist es wichtig – Bürgermeister Böhrnsen hat es hier in seiner Erklärung deutlich herausgearbeitet –, dass wir das nutzen, um den Einstieg in die notwendige Verhandlung mit dem Bund und den anderen Ländern hinzubekommen.

Nun lassen Sie mich, da möchte ich aus meinem Herzen auch ganz und gar keine Mördergrube machen, etwas zu den einzelnen Elementen dieser ersten Stufe sagen! Ich finde, der Senat und der Bürgermeister haben das hier in dieser Regierungserklärung doch auch in Deutlichkeit angesprochen. Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die nicht so richtig gut schmecken. Ich will gleich einmal mit der Bildungspolitik anfangen. Mit der Bildungspolitik ist es so, dass aber die erste Feststellung sein muss, dass der Status quo, so wie wir ihn in Deutschland haben und in den letzten 20 Jahren gehabt haben, nicht zu optimalen Ergebnissen geführt hat, auch mit der hohen Bedeutung und hohen Handlungsfähigkeit der Länder. Darum: Ich war immer dafür, dass man hier stärker Bundeskompetenz schafft, weil man es, glaube ich, darüber in deutlicherer Weise – gerade in einer globalisierten Welt – hinbekommen kann, Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Gar keine Frage, das wäre das Optimale!

Ich sage aber auch, gegenüber dem Status quo müssen wir an verschiedenen Stellen handeln. Da macht die Berichterstattung des Uno-Sonderbeauftragten es sehr deutlich: Es gibt Handlungsbedarfe, und die können wir auch anlegen, wenn diese Föderalismusreform hier greift, denn wir müssen etwas im Bildungssystem verändern, und wenn wir das in den einzelnen Bundesländern vorantreiben, können wir in der Sache auch vorankommen. Also: Bundeskompetenz wäre besser, aber eine Änderung in der Sache ist immer noch richtiger, als wenn man weiter dasitzt und die Dinge so lässt, wie sie zurzeit sind.

Der zweite Punkt, in ganz engem Zusammenhang: Es ist natürlich ärgerlich, dass wir für ein ganz gewisses Element, welches wir wollten, kein weiteres Geld bekommen, beispielsweise den Ganztagsschulausbau. Natürlich, hätten wir dieses Geld bekommen, hätten wir mehr machen können, oder wenn wir es zukünftig weiter bekommen würden, könnten wir mehr oder so viel machen wie in der Vergangenheit, aber da kommt auf uns als Land eine höhere politische Verantwortung zu.

Ich will der Debatte morgen nicht vorgreifen. Ich finde es richtig, dass wir hier in Bremen trotz des Auslaufens dieses Programms den Schwerpunkt setzen und sagen, wir machen mit unseren Mitteln alles möglich und werden Ganztagsschulen weiter ausbauen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das ist doch die richtige Antwort und bedeutet an dieser Stelle, wo uns übrigens – das ist das Thema der zweiten Stufe – Finanzen entzogen werden, keine sachliche Veränderung, die hier zu Problemen in tieferer Weise führt.

Zum Hochschulbau brauche ich nichts zu sagen, und zwar deshalb nicht, weil alle Vorredner – der Bürgermeister sowie Herr Perschau und Frau Linnert – deutlich gemacht haben, dass wir da bis 2013 gut abschneiden. Dann werden wir zu entscheiden haben, und ich bin dafür, dass wir das auch zügig entscheiden. Die Universität, unsere Hochschullandschaft, unsere Forschungslandschaft, das ist ein Leuchtturm im Lande Bremen. Da bedeutet es dann, dass wir die entsprechenden Haushaltsentscheidungen auch so treffen, dass wir diese Politik in geeigneter Weise fortsetzen und auch nach veränderten Möglichkeiten fortführen.

(Beifall bei der SPD)

Nur stichworthaft: Bei der Umweltgesetzgebung ist es in der Tat kompliziert, wenn es sich auseinander entwickelt. Aber auch da lassen Sie uns auf uns schauen! Ich sage hier: Bremen kann stolz darauf sein, dass wir immer ordentliche Umweltschutzstandards gehalten haben, und das sollte auch so bleiben, auch wenn hier das Umweltgesetzbuch verändert wird.

Ebenso ist es im Strafvollzug. Wir werden hier in Bremen – dafür stehen jedenfalls wir Sozialdemokraten – keine Politik zulassen, wie sie meinetwegen der Justizsenator Kusch in Hamburg vorschlägt oder wie sie die hessische Landesregierung anstrebt. Das werden die politischen Entscheidungen sein, die in den Ländern zu fällen sein werden, und das sind die Inhalte, die trotz der Föderalismusreform weiter eine Rolle spielen müssen.

Nun lassen Sie mich zu der Frage kommen, wie man damit jetzt eigentlich umgeht und wie wir vor dem Hintergrund den Antrag der Grünen bewerten! Da finde ich, dass sie bei all den Themen, wie sie dort angesprochen sind, völlig einseitig nur die Einzelelemente betrachten und nicht hinreichend abwägen, vor allem nicht abwägen gegenüber der großen Gesamtaufgabe, die diese Föderalismusreform vor sich hat. Das ist das eine Element.

Das andere ist aber, dass man einmal in so einem Zusammenhang überlegen darf, was denn eigentlich die Zustimmung dieses Landtags zu dem Antrag, den die Grünen vorgelegt haben, bewirken würde. Ich muss bedauernd sagen, dass ich erwarte, dass sie so gut wie gar nichts bewirken würde, gar nichts und überhaupt nichts, und zwar deshalb, weil man sich einfach vor Augen führen muss, welche Handlungsmöglichkeiten und übrigens auch welche Traditionen eigentlich das kleinste Bundesland oder ein kleines Bundesland hat. Da brauchen wir jetzt nicht nur auf die letzen zehn Jahre zu sehen, sondern im Prinzip auf das, was in der Nachkriegszeit Bremen immer aus

gezeichnet hat. Bremen ist immer klug gewesen, ist mit seinen drei Stimmen im Bundesrat politisch klug umgegangen und hat sie in Form von Verhandlung eingesetzt.

Ich sage hier: Wenn wir hier drei Stimmen im Bundesrat, drei von 69, mobilisieren gegen diese Föderalismusreform, dann haben wir noch nichts erreicht. Wir erreichen erst etwas, wenn wir das Verhältnis und diese Stimmen in Verhandlungsprozesse einbringen, wenn wir anfangen, Verbindungen zu knüpfen und hier die Bremer Rolle stärken. Das hat Bremen immer ausgezeichnet, dass es nicht nur mit anderen Bundesländern in Verbindung getreten ist, sondern auch eine so genannte Bundestreue bewiesen hat. Darin liegt doch natürlich ein gewisser Punkt.

Der Bürgermeister hat hier nicht umsonst darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung und namentlich auch die neue Bundeskanzlerin vor dem Bundesrat deutliche Äußerungen dazu gemacht hat, dass sie einen Einstieg in die zweite Stufe der Föderalismusreform unterstützt.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Das ist doch eine zweite Stufe der Föderalismusreform, die das Ziel der Gleichwertigkeit natürlich aufnehmen und in den Mittelpunkt stellen muss.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Sagen Sie!)

Ansonsten muss man die Frage der Existenz der Länder diskutieren und ob dieser Föderalismus so noch funktionieren kann. Wir wissen doch, dass die Lage so ist, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung eine Bereitschaft hat, in die Richtung zu gehen.

Ich finde, wir sind klug beraten, unsere bescheidenen drei Stimmen politisch hier so einzusetzen, dass wir den Weg gehen, den uns der Senat vorgezeichnet und uns empfohlen hat, und an dieser Aussage anknüpfen, und man muss es quasi – ich meine, landläufige Meinung ist es ja, dass die große Koalition auf Bundesebene aufgrund der Gleichrangigkeit mit der großen Koalition hier eine besondere Chance auch für Bremen und Bremens Selbständigkeit beinhaltet – an dieser Stelle aufgreifen. Natürlich muss man da insbesondere die Bundesregierung beim Namen nennen. Man muss auch die Situation aufgreifen, dass wir jetzt – das unterscheidet uns ja von den letzten Jahren – die CDU mit in der Bundesverantwortung haben. Da erwarte ich, dass das, was landläufig erwartet und vermutet wird, sich gut für Bremen auswirkt, dass wir das auch in den nächsten Monaten, noch in diesem Jahr erfahren. Das muss sich belegen! Die Föderalismusreform kann ein Beleg für diese landläufige Meinung sein, dass die große Koalition im Bund für uns in Bremen etwas bringt. Ich finde,

das muss sich beweisen. Daran müssen wir es gemeinsam hier in Bremen auch messen.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Bremer Erfahrung spricht da- gegen, Herr Sieling!)

Die Bremer Erfahrung in dem Zusammenhang ist ja noch gar nicht so lang, jedenfalls nicht mit einer großen Koalition auf Bundesebene. Ich weiß es jetzt nicht, und ich glaube nicht, dass Sie die Bremer Erfahrung meinen, die wir mit der rotgrünen Bundesregierung hatten. Die meinen Sie jetzt wahrscheinlich nicht. Ich meine sie jedenfalls auch nicht.

Ich denke, dass man den Weg gehen muss und es natürlich der entscheidende Punkt ist, dass wir den Einstieg in die zweite Stufe der Föderalismusreform hinbekommen. Dazu will ich noch einen Aspekt nennen: Wir sind konfrontiert damit, ich glaube, in allen Parteien und allen Fraktionen, dass, wenn wir auf die Bundesebene gehen, es noch eine große Zurückhaltung auch auf Seiten der Länder gibt, ob man diesen Einstieg macht. Ich habe den Eindruck, dass deutlicher wird, darauf verweist auch das Argument von Herrn Stratmann, dem Wissenschaftsminister aus Niedersachsen, dass es auch aus anderen Bundesländern verschiedene Hinweise gibt, dass man erkennt, dass diese erste Stufe der Föderalismusreform die Wettbewerbsfrage im Föderalismus verstärkt, man aber etwas für die Ausgleichsseite tun muss, dass die Länder merken, es muss hier etwas verändert werden, und damit eine Öffnung hin zu unseren Interessen stattfindet. Das wird die politische Kunst sein, dies hinzubekommen. Ich glaube, die richtige Erkenntnis über das, was in der ersten Stufe stattfindet, wird dann zeigen, dass daraus finanzielle Veränderungen zwischen dem Bund und den Ländern erfolgen müssen. Vor dem Hintergrund, denke ich, gibt es nur die Alternative, darauf zu setzen.

Was die Inhalte betrifft, da möchte ich gern auf die einzelnen Elemente der ersten Stufe eingehen. Ich möchte gern zum Schluss noch darauf hinweisen, dass sich in der Tat am 10. März der Bundestag und der Bundesrat damit befassen werden und damit das parlamentarische Verfahren erst beginnt, Herr Perschau hat dies hier auch angesprochen. Ich denke, in allen Parteien und in allen Fraktionen – auch auf Bundesebene – spüren wir, wie die Diskussion läuft. Da muss sich die Erkenntnis, was dieses Gesetzeswerk im Einzelnen bedeutet, noch verbreiten. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es an der einen oder anderen Stelle dort auch zu Veränderungen kommt, und auch in dem Sinne – auch das hat der Bürgermeister hier für den Senat deutlich gemacht – wird ein entsprechendes Handeln des Senats notwendig sein.

Neben der Ebene, die viel mit der Gesamtstrategie zu tun hat, auf Bundesebene zu verhandeln, wird uns die Föderalismusreform auch dahin bringen, dass wir Eigenanstrengungen aufbringen müssen. Die Ei

genanstrengungen in diesem Bereich müssen darin bestehen, dass wir in Kooperationen treten. Wir als eines der kleineren Bundesländer müssen die Kooperation der Küstenländer, der norddeutschen Länder vertiefen. Herr Perschau hat dies angesprochen, ich teile dies voll und ganz.

Natürlich müssen wir im Bildungswesen darauf achten, dass wir da keine Kleinstaaterei bekommen, sondern eine vernünftige, abgestimmte Vorgehensweise. Beim Strafvollzug kann es nicht eine zersplitterte Landschaft geben. Selbiges gilt auch für das Thema der Beamtenbesoldung, bei der ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, dass wir überall eine zersplitterte Tariflandschaft haben.

Eines will ich an der Stelle aber deutlich sagen – ich glaube, da sind wir uns hier im Hause sehr einig –, Kooperation im Norden ja, aber ein Zusammenwerfen im Norden bringt nichts. Zu einem Nordstaat sage ich hier deutlich nein! Das darf nicht die Folge dieser Diskussion und dieser Reform sein. Das sollten wir gemeinsam in diesem Hause ablehnen, meine Damen und Herren!