In wie vielen Berufungsverfahren – in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtzahl – haben die Frauenbeauftragten nach dem Bremischen Hochschulgesetz an der Universität Bremen, der Hochschu
le Bremen, der Hochschule für Künste und der Hochschule Bremerhaven in den letzten Jahren Stellungnahmen oder Sondervoten abgegeben?
Auf welche Probleme bezogen sich die Stellungnahmen und Sondervoten, wie hat der Senator für Bildung und Wissenschaft reagieren können, und welche Konsequenzen haben sich daraus ergeben?
Wird der Senator für Bildung und Wissenschaft oder sein Ressort routinemäßig mit den Stellungnahmen beziehungsweise den Sondervoten der Frauenbeauftragten befasst, falls nein, warum nicht, und falls ja, welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Eine zentrale Datei mit allen Besonderheiten der Berufungsverfahren der Hochschulen wird nicht geführt. In den vergangenen fünf Jahren wurden mehr als 100 Berufungen vorgenommen. Es ist daher nicht möglich, innerhalb der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit alle Berufungsvorgänge auch nur quantitativ auszuwerten.
Zu Frage zwei: In der Mehrzahl der Fälle haben die an den Berufungsverfahren beteiligten Frauenbeauftragten in ihren Stellungnahmen den Vorschlag der Berufungskommission befürwortet. Sofern Sondervoten abgegeben wurden, enthielten sie in der Regel den Wunsch nach einer besseren Platzierung einer Bewerberin auf der Berufungsliste. Begründet wurde dies zumeist mit dem Argument der gleichen oder besseren Qualifikation der Bewerberin für die zu besetzende Professur. Berufungsvorschläge mit Sondervoten der Frauenbeauftragten wurden in der Behörde stets besonders beachtet. Die Konsequenzen richteten sich nach dem Ergebnis der Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber. In jedem Falle wird berücksichtigt, dass Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber entsprechend Paragraph 4 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes vorrangig zu berücksichtigen sind.
Zu Frage drei: Die Stellungnahmen und Sondervoten der Frauenbeauftragten sind Teil des Berufungsvorschlags der Hochschulen. Sofern sie vom Berufungsvorschlag der Hochschule abweichen, werden sie in der Behörde regelhaft zum Anlass genommen, den Berufungsvorschlag besonders sorgfältig zu analysieren. Hat der Senator für Bildung und Wissenschaft Bedenken gegen einen Berufungsvorschlag, so kann er der Hochschule diese mitteilen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Werden durch die Stellungnahme die Bedenken nicht ausgeräumt, so kann er von der vorgeschlagenen Reihenfolge abweichen oder die Liste insgesamt zurückweisen. Außer diesem im Hochschulgesetz geregelten Verfahren hat
der Senator für Bildung und Wissenschaft die Möglichkeit, von sich aus ein vergleichendes Gutachten über die Qualifikation der von Berufungskommission und Frauenbeauftragten unterschiedlich Beurteilten einzuholen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben gesagt, dass Sie unsere erste Frage nach den Sondervoten wegen der Kürze der Zeit nicht beantworten können, aber zur Frage zwei sagen Sie, dass bei der Mehrzahl der Berufungsverfahren die Frauenbeauftragten zugestimmt haben. Wie können Sie es sagen, wenn Sie nicht wissen, wie das quantitativ war, wie können Sie da zu einer Mehrheit kommen?
Das ist ein Erfahrungsbericht, den wir in der Behörde abgefragt haben in der Kürze der Zeit, jetzt nicht jeden einzelnen Fall überprüfend, sondern indem wir gesagt haben, wie sieht es aus bei euch in euren verantwortlichen Bereichen für die Universität, für die unterschiedlichen Studiengänge, auch in den Hochschulen. Da war die Zeit einfach nicht ausreichend. Meine Behörde hat mir gesagt, sie habe am 15. Februar die Frage bekommen, und am 17. Februar sollte die Frage beantwortet werden. Wenn man das qualifiziert machen will bei 100 Berufungsverfahren, dann werden Sie zugeben, das kann man dann nicht. Dann kann man nur fragen, wie sieht es bei euch aus, wie ist es in der Regel, wie geht ihr damit um, gibt es in der Regel eine Zustimmung oder nicht? Deshalb ist die Antwort hier auch ganz klar. In der Mehrzahl der Fälle gibt es keine abweichenden Stellungnahmen der Frauenbeauftragten.
Sie werden mir zugestehen, dass ich das nicht zu verantworten habe, dass Sie nur zwei Tage Zeit zur Beantwortung dieser Frage hatten. Das hätte auch beim nächsten Mal beantwortet werden können. Das sagt die Geschäftsordnung aber anders. Ich habe noch eine andere Frage: Sämtliche Frauenbeauftragten der Hochschulen in Bremen und Bremerhaven haben gesagt, dass Frauen, wenn sie berufen werden sollen, wesentlich besser sein müssen als Männer, und zwar wesentlich. Würden Sie das auch so sehen?
Nein, das kann ich so überhaupt nicht bestätigen. Ich erinnere mich an einen konkreten Fall, der auch hier im Hause damals diskutiert wor
den ist. Das war im Jahre 2001, es ging um den internationalen Frauenstudiengang Informatik an der Hochschule, als ich davon Gebrauch gemacht habe, um die aus meiner Sicht gleich qualifizierte Frau durchzudrücken, und das ist damals auch, wie Sie wissen, entsprechend gelungen. Aber das ist der einzige Fall, der mir in den letzten Jahren bekannt gemacht worden ist, wo wir eben interveniert haben auf ausdrückliche Intervention der Frauenbeauftragten an der Hochschule.
Sie haben ausgeführt, dass bei Sondervoten die Behörde den Berufungsvorschlag besonders sorgfältig prüft. Haben Sie jemals entgegen des Berufungsvorschlages eine Frau berufen oder ein vergleichendes Gutachten eingeholt?
Doch, ich habe Ihnen doch gesagt, dass ich einen Vorschlag vorliegen hatte im Jahre 2001 der Hochschule Bremen, in dem mir für den internationalen Frauenstudiengang Informatik ein Vorschlag unterbreitet worden ist, den ich zurückgewiesen habe, wozu ich dann anschließend durchgesetzt habe, dass die entsprechende Kollegin, die mindestens eine gleiche Qualifikation hatte, dann aufgrund meiner Intervention berufen worden ist.
Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Abriss des ehemalige Kaufhauses Saturn-Hansa“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Köhler, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wir fragen den Senat: Erstens: Warum hält der Senat die Beteiligung des Landes an den Abrisskosten des ehemaligen Kaufhauses Saturn-Hansa angesichts der Haushaltsnotlage für verfassungsgemäß? Zweitens: Aus welchen Interessen des Landes wird nicht die vom Senat am 4. Mai 2004 beschlossene preisgünstigere Lösung verfolgt? Drittens: Durch welche Maßnahmen stellt der Senat generell sicher, dass für beschlossene Projekte nicht zwingend benötigte Investitionsmittel zum Abbau der Neuverschuldung verwendet werden, statt teurere Alternativplanungen zu realisieren?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage eins: Die Beteiligung an den Abrisskosten für das ehemalige Kaufhaus Saturn-Hansa erfolgt auf der Grundlage der Beschlüsse in Senat, Wirtschaftsförderungsausschüssen und Vermögensausschuss vom März 2003. Aufgrund dieser Beschlüsse hat die Bremer Investitions-Gesellschaft mbH im Auftrag Bremens für das Umsiedlungs- und Umstrukturierungsvorhaben von Radio Bremen den Grunderwerb und die Freiräumung am neuen Standort im Stephaniviertel vorzunehmen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Beschlüsse haben die BIG und Radio Bremen einen Vertrag geschlossen. Insofern besteht seit 2003 für Bremen die vertragliche Verpflichtung, das Grundstück Saturn-Hansa zu erwerben und freizuräumen. Zu den zu erwerbenden und freizuräumenden Grundstücken im Stephaniviertel zählte auch das Grundstück Saturn-Hansa. Zwischenzeitliche Erwägungen des Senats vom Mai 2004, das Gebäude nicht abreißen, sondern entkernen zu lassen, waren lange Zeit Handlungsmaxime. Nach eingehenden Prüfungen ist jedoch die Ursprungslösung zu bevorzugen. Bremen ist daher weiterhin in der Vertragspflicht, das Grundstück Saturn-Hansa freizuräumen. Unter Berücksichtigung der Beschlusslage und der darauf beruhenden Vertragsverpflichtungen hält der Senat die Beteiligung an den Abrisskosten des ehemaligen Kaufhauses Saturn-Hansa für verfassungsgemäß. Zu Frage zwei: Der Senatsbeschluss vom April 2004 hätte keine Kostenentlastung auf der Bremer Seite zur Folge gehabt, sondern war gefasst worden mit dem Ziel der Kostenentlastung Radio Bremens. Die Kostenentlastung Radio Bremens war im Mai 2004 für erforderlich gehalten worden, um den aufgrund restriktiver planungsrechtlicher Vorgaben zu erwartenden geringeren Grunderlös für das Grundstück der Landesrundfunkanstalt an der Hans-BredowStraße auszugleichen.
Es ist nunmehr vorgesehen, auf dem Grundstück Saturn-Hansa das so genannte Stephani-Haus zu errichten. Dies entspricht der Umsetzung des Ursprungskonzepts und ist keine teurere Alternativplanung. Das Stephani-Haus umfasst auf zirka einem Viertel der Grundstücksfläche einen südlichen Bauteil, für den Radio Bremen als Investor auftritt. Die nördlichen Flächen werden von einem privaten Investor bebaut mit Flächenangeboten vorzugsweise zur Ansiedlung von Firmen der Medienwirtschaft. Dadurch wird das Flächenangebot für ansiedlungswillige Medienunternehmen gegenüber einer Lösung mit Bestanderhalt erweitert. Dies dient der Stärkung und Profilierung des Standorts als Medienstandort. Auch kann die gewünschte städtebauliche Entwicklung insbesondere hinsichtlich der Fassadengestaltung entlang der Faulenstraße und der Ecksituation Diepenau gemäß Wettbewerbsergebnis von 2003 in vollem Umfang und ohne verwässernde Kompromisse realisiert werden. Es ist festzuhalten, dass sich die Gesamtsituation mit Umsetzung des Ursprungskonzepts erheblich verbessert. Zu Frage drei: Der Senat weist darauf hin, dass der aufgrund der guten Vermietungssituation günstigere Erwerb des Hauses Deutscher Ring zu einer Reduktion des in 2003 bewilligten Gesamtmittelbedarfs von 14,87 Millionen Euro auf 12,87 Millionen Euro geführt hat. Das Projekt Radio Bremen/Medienzentrum wird innerhalb des AIP-Fonds Forschung und Entwicklung finanziert und ist in den Aufstellungen zum Anschlussinvestitionsprogramm seit Kenntnis des günstigeren Erwerbs in der reduzierten Höhe von 12,87 Millionen Euro enthalten. – Soweit die Antwort des Senats!
Können Sie vielleicht einmal die Zahl nennen, um wie viel Geld es geht, also sowohl hinsichtlich der Abrisskosten als auch der Mehrkosten gegenüber der Lösung vom Mai 2004?
Die Abrisskosten waren damals mit 1,63 Millionen Euro ermittelt worden, wovon gemäß Senatsbeschluss vom Mai 2004 700 000 Euro für Radio Bremen zur Entlastung der Finanzierungsergebnisse verwendet worden wären. Inwiefern sich jetzt die einzelnen Zahlen in der weiteren Umsetzung von Planung und Projekt verändert haben, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Ich wäre aber gern bereit, sie Ihnen nachzuliefern.
glaube, letzte Woche war das – gewesen ist, liest, dann stellt man eigentlich fest, dass es nur um frei werdende Mittel geht, die da durch die Gründe, die Sie eben genannt haben, freigeschaufelt worden sind, dass man deshalb in der Lage ist, die teurere Alternativplanung durchzuführen. Trifft das zu oder nicht?
Nein, es trifft nicht zu, weil es keine teurere Alternativplanung ist, sondern es ist die Ursprungsplanung im vorhandenen Rahmen. Dass sich insgesamt die Kosten für das Land oder die Stadt Bremen um zwei Millionen Euro reduziert haben, habe ich Ihnen ja eben gerade ausgeführt, nämlich dadurch, dass sich die Verkaufssituation um zwei Millionen Euro konkret verbessert hat. Allein dadurch wird schon deutlich, dass Ihr implizierter Vorwurf nach dem Motto, da wird irgendwo Geld frei, und jetzt verbraten wir es irgendwo anders innerhalb des Projekts, nicht gerechtfertigt ist.
Trifft es zu, dass ungefähr 700 000 Euro eingespart werden könnten, wenn Bremen die Lösung weiterverfolgen würde, die im Mai 2004 verfolgt worden ist? Trifft das zu oder nicht?
Ich habe eben gerade ausgeführt, Herr Abgeordneter, dass die 700 000 Euro gemäß Verpflichtung, die ja aus der Ursprungskonzeption dargelegt worden ist, nicht zur Entlastung des Haushalts geführt hätte, sondern für eine Entlastung innerhalb der Gesamtkonzeption für Radio Bremen gedacht war. Von daher wäre, wenn dies so umgesetzt worden wäre, diese Minderausgabe von 700 000 Euro entstanden und innerhalb des Projekts geblieben. Die Ursprungsvoraussetzungen – und das bitte ich dabei zu berücksichtigen – und damit die Ausgangslage ist immer das Ursprungskonzept, nämlich die vertragliche Verpflichtung aus dem Jahre 2003, das Grundstück freizuräumen. Das ist unmissverständlich auch nicht anders zu interpretieren, dass Sie im Falle eines Falles am Ende des Tages halt abreißen müssen.