sehr komplizierte Detailfragen über Leistungstypen, Leistungsangebote. Klar ist wohl auch – das haben wir auch schon in der Vorlage dokumentiert –, dass wir natürlich davon ausgehen, wenn es zu Veränderungen kommt, dass sie nicht sofort umgesetzt werden können, sondern Anpassungsphasen benötigt werden. Das ist auch eine Frage des Aushandlungsprozesses in den einzelnen Leistungsbereichen.
Die Verhandlungen mit der Landesarbeitsgemeinschaft sind schwierig, gar keine Frage. Es ist aber auch ein sehr kompliziertes Themenfeld. Ich nehme es aber auch so wahr, dass wir insgesamt fair und konstruktiv verhandeln, und ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, noch in diesem Frühjahr, möglichst noch vor der Osterpause, Ihnen ein Verhandlungsergebnis gemeinsam vorzulegen. – Danke schön!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/895, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Röpke, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.
Bevor ich dem Abgeordneten Brumma das Wort erteile, möchte ich noch eine für alle erfreuliche Mitteilung bekannt geben: Interfraktionell wurde inzwischen vereinbart, auf den Freitag als Sitzungstag zu verzichten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu später Stunde wollen wir uns noch mit diesem Thema beschäftigen, weil die Senatorin morgen zur Vogelgrippetagung muss. Da werden wichtige Entscheidungen getroffen.
Tierseuchen wie die Vogelgrippe oder der Fall, der vorgestern in Verden vorgekommen ist – dort wurde bei einer Kuh BSE entdeckt –, machen nicht vor unseren Toren Halt. Die Tierseuchen haben viel mit unserem Thema zu tun, denn es bedeutet auch, dass viel Fleisch nicht verwertet wird, es als Risikomaterial gilt und dann in den Tierbeseitigungsanlagen landet. Doch diese Entsorgung wiederum ist sehr teuer und kostet die Entsorger Geld. Deshalb überlegen sich einige kriminelle Händler, ob sie die Schlachtabfälle nicht wieder in den Lebensmittelkreislauf schleusen und Gewinnspannen, man spricht hier von bis zu 300 Prozent, abkassieren können.
Das ist aber nicht allein die Ursache. Es gibt natürlich auch einen Konzentrationsprozess bei den Schlachthöfen. Seitdem Discounter seit einigen Jahren Frischfleisch anbieten dürfen, gibt es ein Überangebot an Fleisch durch diesen knallharten Preiswettbewerb. Bei Geflügel deckt Deutschland zum Beispiel nur 70 Prozent seines Bedarfs selbst. Der Rest kommt aus dem Ausland, zumeist aus Asien, genauso erhalten wir Rindfleisch vor allem aus Südamerika. Durch diese verschiedenen Bezugsquellen wird die Lebensmittelkette anonymisiert. Es gibt kaum noch Kontakt zwischen Bauer, Händler, Transporteur und Fleischer. Kriminelle können sich deshalb leicht in diese Kette zwischenschalten, zum Beispiel hatten wir den Großhändler aus Gelsenkirchen, der verdorbenes Fleisch in großem Stil verschoben haben soll. Dieser hatte nur ein Einzimmerbüro und verschob die Ware von seinem Schreibtisch aus.
Auch gab es vor ein paar Wochen den Vorfall auf der Autobahn bei Bremen, dort wurde ein Lkw-Fahrer gestoppt, der sein Transportgewicht überschritten hatte. Es war reiner Zufall. Es wurde aufgetautes Tiefkühlfleisch entdeckt, das nach Bremen und ins Niedersächsische geliefert werden sollte. Eine sofortige Überprüfung seines Vorlieferanten und des Empfängers ergab allerdings keine Verstöße. Dieser Vorgang zeigt einmal mehr, dass man auch die gesamte Logistikkette wie die Transporte in die Kontrollen ein
beziehen müsste. Teilweise wissen die Empfänger und Absender selbst nicht einmal, wie sie ausgetrickst werden. Eine beliebte Methode ist, dass Zwischenhändler bei Schlachthöfen und Fleischfabriken nach Ware kurz vor dem Verfallsdatum fragen. Weiterverkauft und unetikettiert landet das Ekelfleisch direkt in den Verkaufsregalen. Schieberei auf Kosten argloser Verbraucher!
Wie können wir darauf reagieren? Wir meinen, es muss bessere Kontrollen, höhere Bußgelder, eine bessere Kennzeichnung, mehr qualifiziertes Personal und vor allen Dingen mehr Transparenz und Öffentlichkeit hergestellt werden. Seit dem Jahreswechsel sind auf EU-Ebene Verordnungen in Kraft getreten. Hierbei wird das Gewicht mehr auf die Kontrolle der Eigenkontrolle gelegt, das heißt, damit die Eigenkontrollen funktionieren, können bald Bußgelder erhoben werden. Auch wurde bei der EU noch einmal nachgefasst, dass ebenfalls kleinere Betriebe einbezogen werden sollen. Die sollen eine EU-Zulassung immer wieder vorweisen müssen. Daneben gibt es eine neue Verordnung über Keime, die im Fleisch vorhanden sein dürfen, und bestimmte Standards an Qualifikationsanforderungen für die Lebensmittelkontrolleure. Meine Damen und Herren, diese EU-Verordnung allein reicht nicht aus. Es gelten weiterhin die hohen Standards unserer Lebensmittelkontrollen, das heißt Kontrollen mittels Inspektion der Betriebsstätten, Dokumentenüberprüfung sowie amtliche Probeentnahmen und -untersuchungen.
Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass die Länder im vergangenen Jahr unter dem Vorsitz von Bremen einheitliche Grundsätze zur Durchführung der Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben an einem konkreten Modell erarbeitet haben.
Das bedeutet, dass Betriebe, bei denen ein erhöhtes betriebliches Risiko nach einem allgemein gültigen Verfahren festgestellt wird, häufiger kontrolliert werden. Bisher wurden vor allem Herstellerbetriebe nach diesem Verfahren kontrolliert.
Wenn wir uns die Antwort des Senats auf unsere Anfrage vornehmen, dann unterliegen in Bremen zirka 7400 Lebensmittelbetriebe der Überwachung durch das LMTVet. Davon werden pro Jahr durchschnittlich 50 bis 60 Prozent der Betriebe kontrolliert. Der prozentuale Anteil der Beanstandungen beträgt zwischen 59 und 62 Prozent, er ist durch die genannten Risikokontrollen gestiegen. Darauf folgen dann mündliche Belehrungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Im Jahr 2004 gab es zwei und im Jahr 2005 sechs Strafverfahren. In einigen Fällen wurden auch Betriebsschließungen veranlasst.
Hier finde ich es immer wieder spannend, wenn wir in der Deputation den Jahresbericht erhalten und wenn wir dann die Schwerpunktprüfungen sehen. 2004 wurde zum Beispiel schwerpunktmäßig in Back
stationen, Krankenhäusern, Altenheimen und Kindertagesstätten unangekündigt überprüft. Im vergangenen Jahr soll es schwerpunktmäßig die Schulküchen getroffen haben. Hier haben wir aber noch keinen detaillierten Bericht. In diesem Zusammenhang ist es interessant. In Schleswig-Holstein wurde in den letzten Tagen eine Schulküche gefunden, wo Gammelfleisch verarbeitet wurde.
Ja, das ist widerlich! Wie gesagt, wir müssen die Kontrollen optimieren. Ein interessanter Ansatz ist: Das Untersuchungsamt in Bremen entwickelt mit großen Betrieben sowie mit der Justizvollzugsanstalt gemeinsame neue Küchenkonzepte nach den neuesten hygienischen Anforderungen. Ich glaube, das ist ein sehr guter, innovativer Ansatz. Den müsste man noch viel stärker verbreiten.
Was die Eigenkontrollen, die ja in Bremen schon laufen, angeht, muss noch mehr Zug hinein, denn bisher können lediglich 13 Prozent der Betriebe ein gut funktionierendes Eigenkontrollsystem mit guter Dokumentation aufweisen. 43 Prozent haben ein im Aufbau befindliches System, und 44 Prozent der Betriebe haben überhaupt noch kein oder ein nicht funktionierendes System. Das zeigt, wie hilfreich der Beschluss der EU-Kommission ist, diese Eigenkontrollen zu verstärken.
Inzwischen hat auch der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Zehn-Punkte-Sofortprogramm veranlasst, um den kriminellen Aktivitäten in der Fleischwirtschaft zu begegnen. Dabei sind als Maßnahmen vor allem eine zeitnahe Intensivierung der Kühlhausüberprüfung, eine nochmalige Verbesserung der Lebensmittelkontrollen, Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Ländern, eine Selbstverpflichtung der Unternehmen zu Eigenkontrollen und die Ausweitung der Meldepflichten verabschiedet worden. Daneben, das ist ganz wichtig, gibt es einen Referentenentwurf zu einem Verbraucherinformationsgesetz. Hier bin ich froh, dass die CDU/CSU nicht weiter blockiert, sondern das aktiv mit vorantreibt. Das ist eine gute Sache. Wir müssen natürlich noch sehen, wie dieser Entwurf im Einzelnen aussieht.
Ich finde, wir sollten auch Beispiele aus anderen EU-Ländern zu Rate ziehen. In Dänemark wird jeder Fleischtransport versiegelt, oder aber es gibt Positivlisten von Unternehmen, wo diese Kontrollen positiv ausfallen. Genauso gibt es bei Gaststätten und Handelsbetrieben so genannte Überprüfungszertifikate, die die Betriebe draußen an der Tür aufhängen, in denen auch steht, wann die letzte Überprüfung war. Das sind Sachen, die man sich noch einmal durch den Kopf gehen lassen und auf ihre Praktikabiliät hin überprüfen sollte.
Was uns allerdings noch fehlt, ist ein ausreichender Informantenschutz, denn alle aufgedeckten kriminellen Fleischskandale in der Vergangenheit sind in der Regel durch Mitarbeiter von den Unternehmen aufgedeckt worden. Hier gibt es unseres Erachtens einen großen Nachholbedarf. Die Lebensmittelkontrolle wird, auch wenn sie noch so effektiv ist, nicht alle Machenschaften aufdecken können. Deshalb ist dieser Schutz notwendig.
Betriebe, die manschen und panschen, sind in der Regel dieselben, die sich gegen Tarifverträge und Betriebsräte wehren. Gerade dort versagt dann das innerbetriebliche Krisenmanagement. Gerade in solchen Betrieben ist die Öffentlichkeit häufig auf Informationen der Mitarbeiter angewiesen. Diese Mitarbeiter müssen vor allem Repressalien seitens der Unternehmensführung fürchten und brauchen deshalb von uns einen besonderen Schutz.
Gut! Wie gesagt, den Informationsschutz für Informanten könnte man nach dem Beispiel des „Whistle-blower-Gesetzes“ in Großbritannien durchführen. Zum Antrag der Grünen werde ich nachher noch etwas sagen. Oder soll ich gleich – –?
Zum Antrag der Grünen sage ich, den überweisen wir an die Deputation, weil es noch inhaltliche Differenzen gibt, und ich meine, die können wir dort am besten klären und auch fachlich noch einmal darüber sprechen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Fleischskandale in Deutschland“ ist die Überschrift zu dieser Debatte. Einmal sind es Hormone, einmal ist es BSE, einmal Nitrophen, heute sprechen wir über Gammelfleisch. Es gibt leider immer wieder diese schwarzen Schafe im Lebensmittelbereich, die glauben, mit kriminellen Machenschaften schnell und leicht das große Geld zu verdienen. Da wird verdorbenes Fleisch in ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
den Handel gebracht, da wird abgelaufenes Fleisch umetikettiert, da muss man in der Zeitung lesen, dass Zöllner 22 Jahre altes Rindfleisch an der bulgarischen Grenze sichergestellt haben. Das war bereits bläulich verfärbt, aber wenn man das irgendwo in die Wurst hineinmischt, merkt man das vielleicht nicht so schnell. Ein Skandal, eine Unverfrorenheit ist das, wie einige Leute mit der Gesundheit der Menschen umgehen, und solchen Geschäftemachern, meine Damen und Herren, muss das Handwerk gelegt werden!