Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Klimawandel in vollem Gang ist und in Dimensionen, die man sich nicht vorstellen kann, hat man spätestens in diesem Jahr gemerkt mit den schrecklichen Flutkatastrophen in den USA, aber auch mit heftigen Überschwemmungen in Süddeutschland, in Österreich und der Schweiz. Man merkt deutlich, Klimawandel ist nicht irgendetwas, das in den Köpfen von Wissenschaftlern stattfindet, sondern ist real.
Vor diesem Hintergrund war ich doch etwas verwundert, als ich die Antwort des Senats auf diese Große Anfrage gelesen hatte. Es beginnt damit, dass man erst einmal sagt, ja, es wird einen entsprechenden Klimawandel geben, und es wird auch zu einer entsprechenden Veränderung des Meeresspiegels kommen. Allerdings könnte man das nicht ganz so genau abschätzen, wie viel es hundertprozentig werde. Wenn man sich diese Argumentation anschaut, fühlt man sich entweder in die Argumentation der USA vor zwei oder drei Jahren zurückversetzt, als gerade Bush gesagt hat, das wisse man eigentlich gar nicht, wie das alles genau komme, deswegen müsse man auch nicht so viel tun, oder man erinnert sich an die Diskussion, wie sie Ende der neunziger Jahre teilweise auch hier noch war. Das dient letztendlich häufig dazu, Untätigkeit zu rechtfertigen.
Das will ich dem Senat nicht unterstellen, aber man kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass innerhalb des Senats die Dimensionen noch nicht begriffen worden sind, was in dieser Welt passiert. Wie kann man sonst verstehen, dass es Schwierigkeiten bereitet, notwendige Investitionen in die Deichsicherheit im normalen Haushalt ganz regulär einzustellen? Der Umweltsenator hat diese Investitionen nicht in den Haushalten 2006/2007 eingestellt, wenigstens ausweislich des Entwurfs, den wir im Mai/ Juni in der Diskussion hatten. Es geht auch um gestundete Beiträge, die eigentlich in den Jahren 2002 bis 2005 hätten alle schon gezahlt werden müssen. Erst jetzt sind die Gelder in den Nachtragshaushalten aufgenommen worden! Ich glaube, wir müssen uns daran gewöhnen, dass es eine ganz reguläre Aufgabe des Grundinvestitionsprogramms ist. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, solche Investitionen auch abzusichern, im Zweifelsfall vor allen anderen Investitionen.
Ein zweiter Punkt, der mir in dem Zusammenhang wichtig ist: Wir müssen von einem Szenario ausgehen, was hier eigentlich passieren könnte und die Grundlage für unser Handeln wird. Das kann man immer noch korrigieren, wenn es nicht ganz so eintritt, wie man es denkt, aber man sollte nicht so tun, als wäre die Welt völlig offen und man wüsste nicht, in welche Richtung es gehen könnte.
Es ist vor kurzem eine Studie abgeschlossen worden zu dem Thema „Klima und Unterweser“, die relativ klar deutlich gemacht hat, was hier zu erwarten sein wird. Danach kommt man zu dem Schluss, dass der Meeresspiegel bis zum Jahr 2050 – also zirka in den nächsten 50 Jahren – beim mittleren Hochwasser um zirka 55 Zentimeter ansteigen wird. Bei Sturmfluten muss man aufgrund veränderter Windverhältnisse damit rechnen, dass das Wasser bis zu 70 Zentimeter höher auflaufen wird. Mögen es am Ende bei Sturmfluten statt der 70 Zentimeter 60 sein oder vielleicht 80 Zentimeter, das ist, glaube ich, beim jetzigen Stand völlig uninteressant. Es zeigt aber die Dimensionen auf, in denen gehandelt werden muss.
Da braucht man jetzt keine Panik zu machen. In der Tat sind unsere Deiche im Moment sehr gut in Schuss und haben auch ein Niveau erreicht, bei dem wir durchaus sagen können, wir sind in Bremen so sicher vor Hochwasser, soweit man sich überhaupt vor Naturereignissen schützen kann. Nach menschlichem Ermessen kann man im Moment sagen, unsere Deiche sind sicher. Wir müssen aber kontinuierliche Anstrengungen unternehmen, um dies auch aufrechtzuerhalten. Hier haben wir Handlungsbedarf, auch bezogen auf die Anfrage, und das spüre ich bei einigen Sachen in der Antwort, die sich vornehmlich auf die Überschwemmungsgebiete bezogen hat, nicht.
Ich denke, wir müssen als Überschwemmungsgebiete sinnvollerweise alle Gebiete ansehen, die jenseits der Winterdeiche liegen. Der Senat hat in seiner Antwort auch deutlich gemacht, dass er das wahrscheinlich auch gesetzlich verankern wird. Wenn das allerdings so ist, muss man auch daraus die Konsequenzen ziehen. Ich will an drei Punkten deutlich machen, bei denen ich glaube, dass hier durchaus mancher Nachholbedarf vorhanden ist beziehungsweise bei denen wir uns in Zukunft überlegen müssen, ob wir nicht unser Verhalten der Vergangenheit korrigieren sollten.
Erster Punkt: Zu den planungsrechtlichen Maßnahmen sagt der Senat selbst in seiner Antwort, dass in den neueren Bauleitplänen Schutzmaßnahmen für Menschen verankert sind, falls Hochwasserereignisse eintreten. Er sagt gleichzeitig, bei älteren Bauleitplänen oder in Gebieten und Überschwemmungsgebieten mit älteren Bauleitplänen ist das häufig nicht der Fall. Da wäre die Frage zu stellen: Wäre es nicht sinnvoll, in diesen Gebieten auch entsprechende Hochwasserschutzbestimmungen zu verankern? Dazu wird überhaupt nichts gesagt, sondern es wird einfach nur festgestellt, dass dies so ist.
Zweiter Punkt: Ich hatte extra nachgefragt, ob wassergefährdende Stoffe abgesichert sind. Es wird in der Antwort des Senats darauf verwiesen, dass es dazu umfangreiche Bestimmungen gibt und es im Wesentlichen verboten ist, in Überschwemmungsgebieten derartige Stoffe zu lagern beziehungsweise entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, falls dort wassergefährdende Stoffe gelagert werden.
Meine Recherchen haben aber leider ergeben, dass eine Überprüfung, ob diese Bestimmungen – und dazu steht auch in der Antwort nichts – eigentlich eingehalten werden, so gut wie nicht stattfindet. Ich habe keinen getroffen, der mir sagen konnte, welche Überprüfungen wann in welchen Gebieten gemacht werden. Es gibt mehrere Gebiete, das zeigt die Antwort des Senats, die intensiv von den Menschen genuzt werden, wo durchaus auch menschliche Tätigkeiten erforderlich sind. Es ist eine wesentliche Aufgabe, sich darum zu kümmern, ob die bestehenden Vorschriften wirklich eingehalten werden.
Dritter Punkt, den ich für gravierender halte, weil er auch leider mit zusätzlichem Geld verbunden ist: Wir müssen davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren – wir wissen nicht, in welchen Abständen, aber dass es kommen wird, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche – unsere Überschwemmungsgebiete auch wirklich überschwemmt werden. Das bedeutet, man muss entsprechende Vorkehrungen treffen. Bezogen auf die Wümmewiesen hat sich gezeigt, dass rein bremische Maßnahmen ganz geringe Linderungen bringen. Wir hatten das Hochwasser im Jahr 2002, so dass man sich die Frage stellen muss: Wie kann man damit eigentlich umgehen?
Ich glaube, wir haben alle ein Interesse daran, dass landwirtschaftliche Nutzung da stattfindet, weil sie aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sehr sinnvoll ist und Landwirten Existenzmöglichkeiten bietet. Allerdings müssen wir uns auch die Frage stellen: Wie gehen wir eigentlich damit um, wenn es wieder Überschwemmungsereignisse gibt? Es ist unsinnig, die Landwirte mit dem Problem allein zu lassen nach dem Motto, „die wissen ja, dass es irgendwann überschwemmt werden kann“. Da muss man Regelungen finden, die jenseits unsinniger Maßnahmen sind. Die Wümmeausbaggerung erweist sich als nicht machbar. Aber wäre es stattdessen nicht sinnvoll, Entschädigungsleistungen zu verankern, damit da keiner um seine ökonomische Existenz bangen muss?
Ein anderes Überschwemmungsgebiet wird häufig vergessen, weil es häufig, alle zwei Wochen, sehr stark frequentiert wird, die Pauliner Marsch. Der Winterdeich ist der Osterdeich. Alles, was auf der anderen Seite des Osterdeichs liegt, ist Überschwemmungsgebiet. Die Sommerdeiche sind sehr niedrig dimensioniert. Sie werden stärkere Hochwasser nicht aushalten. Das ist auch nicht beabsichtigt. Es wird nicht die Möglichkeit bestehen, einfach den Deich direkt an die Weser zu verlegen, weil das Auswirkun
gen auf die Hochwasserintensität hätte und dann andere Stadtbereiche entsprechend gefährdet wären. Da müsste man sich doch jetzt einfach einmal die Frage stellen: Ist das Weserstadion eigentlich hochwassersicher gebaut?
Hochwasser würde dort bedeuten, dass mindestens das Erdgeschoss, eventuell auch der erste Stock des Stadionanbaus vollständig unter Wasser stünden. Ich glaube, dass wir hier in Bremen in diesem Bereich bisher nicht das angemessene Problembewusstsein haben und nach wie vor relativ leichtfertig in Gebieten bauen, die in Zukunft in Abständen überschwemmt sein werden. Wenn man in solchen Gebieten baut, sollte man dann dort für den Hochwasserschutz an den entsprechenden Gebäuden sorgen.
Das, was der Senat geschrieben hat, ist zwar richtig, dass wir als Bremen an Private keine Entschädigungsleistungen zu zahlen haben, weil wir dafür nicht verantwortlich sind, das Weserstadion gehört uns aber zu 50 Prozent. Insofern hätten wir dort auch die entsprechenden Schäden zu tragen, die dort eintreten.
Das sind nur drei Schlaglichter, bei denen wir noch über Konsequenzen aus dem Klimawandel diskutieren müssen. Ich denke, dass wir uns damit in der Umweltdeputation noch ausführlich befassen und dann auch versuchen werden, entsprechende Änderungen, soweit sie notwendig sind, durchzusetzen. – Ich danke Ihnen!
Meine Damen und Herren, bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich seine Exzellenz den Botschafter der Republik Chile in Berlin, Herrn Dr. Mario Fernández Baeza, und seine Begleitung. Herzlich willkommen in unserem Hause!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schuster, Sie haben mit dem globalen Klimawandel begonnen und in dem Zusammenhang kritisiert, dass wir darauf schlecht vorbereitet sind, dass die Antwort des Senats aussagt, dass man nicht genau weiß, was eigentlich los ist und wie es sich in den nächsten Jahren, auf den Zentimeter genau, entwickeln wird. Sie haben es kritisiert und eine einzige Studie herausgegriffen und dann gesagt, zwischen den und den Prozentsätzen oder Zentimetersätzen wird es wohl liegen. Sie haben das Ganze dann so dargestellt, als wenn der Senat dazu überhaupt nichts in irgendeiner Form gesagt hätte. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich glaube, Sie haben die Antwort nicht richtig gelesen. Wenn ich mir anschaue, dass dort ganz klar gesagt worden ist, dass im Bereich der Unter- und Außenweser gegebenenfalls eine Deichverstärkung notwendig ist, dann, muss ich sagen, würde ich Ihnen die Lektüre in dem Bereich noch einmal empfehlen, denn ich finde, dass man an dieser Stelle mit Polemik nicht weiterkommt.
Ich möchte dabei aber, bevor ich jetzt in die inhaltlichen Dinge noch weiter einsteige, noch einmal eines klarstellen: Für uns als CDU-Fraktion ist es ein zentrales Anliegen, auch in den nächsten Jahrzehnten in Bremen sicher vor Hochwasser zu leben. Viele von Ihnen werden sich sicherlich auch noch persönlich an das letzte große Hochwasser aus dem Jahre 1962 erinnern, von dem ich in dem Bereich nur viele erschreckende Bilder gesehen habe.
Ich glaube, dass ich für das ganze Haus sprechen kann, wenn ich sage: Das möchte von uns keiner hier wieder erleben!
Hochwasserschutz ist daher ein Thema, das nicht zuletzt durch das letzte Jahrhunderthochwasser an Elbe und Donau im Sommer 2002 zu einer stärkeren inhaltlichen Betrachtung geführt hat. Bedingt durch dieses Hochwasserereignis ist dann auch der Bund tätig geworden und erließ im Mai 2005 ein so genanntes Rahmengesetz in Form eines Artikelgesetzes, das hinsichtlich des Hochwasserschutzes auch Auswirkungen auf Bremen hat, wie wir der Antwort des Senats auf die Große Anfrage von SPD und CDU entnehmen können. Dabei ist mir persönlich allerdings unverständlich, weswegen sich die Bundesregierung rund zwei Jahre Zeit ließ, bis hier eine Gesetzesinitiative gestartet wurde. Ich hätte mir hier deutlich schneller eine Rahmengesetzgebung gewünscht, meine Damen und Herren.
Für Bremen ergeben sich in einigen Bereichen hierdurch Neuerungen. So sind bis zum 10. Mai 2012 die bisher festgesetzten Überschwemmungsgebiete dahin gehend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, dass die als bisherige Überschwemmungsgebiete festgesetzten Bereiche neu betrachtet werden. Dann soll bewertet werden, ob hier in diesem Bereich statistisch gesehen einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis stattfindet. Wenn das der Fall ist, dann soll dieser weiterhin als Überschwemmungsgebiet
festgesetzt werden, wenn es nicht der Fall ist, kann man ihn herausnehmen. Dieses statistisch einmal in 100 Jahren auftretende Hochwasser wird in diesem Gesetz als so genanntes Bemessungshochwasser bezeichnet. Für Überschwemmungsgebiete, bei denen ein hohes Schadenspotential bei Überschwemmungen besteht, insbesondere in Siedlungsgebieten, soll diese Frist schon zum 10. Mai 2010 enden.
Da die Überschwemmungsgebiete hier in Bremen anhand des außergewöhnlich starken Hochwassers im Jahre 1962 bemessen und seitdem viele sehr wirksame Hochwassermaßnahmen umgesetzt worden sind wie zum Beispiel der Bau der drei Sperrwerke an der Ochtum, an der Lesum et cetera, sehen wir uns in Bremen in diesem Bereich als relativ gut aufgestellt an. Es könnte sich durchaus ergeben, das werden die Studien, die zurzeit in dem Haus der Umweltbehörde laufen, durchaus ergeben, dass wir hier einige als Überschwemmungsgebiete ausgewiesene Flächen nicht mehr als so stark bedroht ansehen müssen, wie es bisher der Fall war, und anderswo wäre vielleicht eine Neubewertung geboten. Das werden wir aber erst nach der abschließenden Beurteilung durch die entsprechenden Gutachter wissen.
Gerade für Stadtstaaten wie uns, die nur über begrenzte Flächen verfügen, ist auch im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz eine städtebauliche Entwicklungspolitik sehr wichtig. Baugebiete wie das in Brokhuchting sind daher für die nachhaltige Entwicklung Bremens wichtig, überflutungssicher und wären auch nach der seit 2005 von der rotgrünen Bundesregierung auf den Weg gebrachten neuen Gesetzgebung durch den Paragraphen 31 b Absatz 4 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes möglich. Auch aus ökologischen Gründen sind sie sinnvoll, helfen sie doch, dass Menschen nicht in das Bremer Umland ziehen und dort eine wesentlich größere Fläche zersiedeln.
In Bremen beschäftigen wir uns schon sehr lange mit dem Thema Hochwasserschutz und haben seit 1990 viel in diesen Bereich investiert und dort auch erreicht, auch wenn die Grünen es in den Debatten der letzten Jahre immer wieder gern in das Gegenteil verkehrt und negiert haben. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Land Bremen bezüglich Hochwasser in zweifacher Hinsicht gefährdet sein kann. Das ist zum einen das häufiger zu erwartende Hochwasser, das durch Sturmfluten von der Nordsee her verursacht wird, und zum anderen das Hochwasser aus der Ober- und Unterweser, das so genannte Binnenhochwasser. Zur Lösung dieser Probleme, die größtenteils nur länderübergreifend geregelt werden können – Wasser schert sich schließlich nicht um Landesgrenzen –, ist Bremen übrigens im Jahr 2000 in Zusammenarbeit mit allen Weseranrainerstaaten aktiv geworden und hat das zweite Aktionsprogramm „Flussgebiet Weser“ für die Jahre 2000 bis zum Jahr 2010 entwickelt. Wir Bremer waren damit fünf Jahre schneller als der Bund, der diese Kooperation in
Dieses Aktionsprogramm beinhaltet neben der Verbesserung der Wasserqualität auch Verabredungen zum Hochwasserschutz. Im Jahre 2003 wurde der Hochwasserschutzbericht des Landes Bremen veröffentlicht, der ebenfalls Ausführungen zu den zu erwartenden Hochwasserständen auch im Rahmen der globalen Klimaerwärmung macht. Auch heute stellt der Senat fest, und das deckt sich mit den Erkenntnissen, die ich habe, dass es viele wissenschaftliche Studien zu diesem Bereich gibt, aber leider immer noch keine umfassenden Antworten, wie sich der globale Klimawandel tatsächlich auf den Meeresanstieg auswirken wird.
Unstrittig ist, dass es zu einer Erhöhung des Meereswasserspiegels kommen wird. Leider sind sich die Experten nach wie vor nicht darüber einig, in welcher Höhe. Hier werden Spannbreiten von plus zehn Zentimetern bis plus ein Meter angegeben. Keiner weiß genau, wo wir letztlich landen werden. In diesem Zusammenhang finde ich es auch außerordentlich bedauerlich, dass die europäische Raumfahrtagentur den Klimasatelliten Cryosat verloren hat. Dieser hätte wertvolle Daten über die bisher noch weitgehend unverstandenen Wechselwirkungen zwischen globalem Klimawandel und Polareis liefern und uns sicherlich auch einigen Aufschluss über den durch das Schmelzen der Pole verursachten Meeresspiegelanstieg bringen können.
Doch was bedeutet das Ganze, was ich eben in den Einführungen erläutert habe, nun konkret für Bremen und Bremerhaven? Zunächst die gute Nachricht: Die Weserdeiche stromaufwärts des Hemelinger Wehres, die uns Bremer vor dem so genannten Binnenhochwasser im Bereich der Weser schützen, sind wesentlich höher bemessen, als es das Gesetz vorschreibt. Als gesetzlicher Standard ist, wie ich schon erwähnt habe, ein Hochwasserereignis vorgesehen, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Unsere Deiche sind in diesem Bereich jedoch für ein Ereignis bemessen, das statistisch nur alle 500 Jahre auftritt. Das können Sie übrigens der Antwort des Senats entnehmen, Frau Dr. Mathes. Aus diesem Grunde sieht der Senat in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.
Das gilt jedoch aus Sicht der CDU nur eingeschränkt, mein Vorredner, Herr Schuster, ist darauf schon eingegangen, für den Bereich der Wümme. Bisher kann davon ausgegangen werden, dass die Höhe des Deiches hier nicht verändert werden muss, da dieser als Sturmflutdeich gebaut wurde, allerdings vor dem Bau des Wümmesperrwerkes. Dennoch mussten wir 2002 erleben, dass das Wasser schlechter abfloss als in den Jahren zuvor. Das heißt, die Höhe der Deiche wird sicherlich ausreichen, aber das Abfließen des Wassers ist ein riesiges Problem, denn wenn man es sich damals 2002 angeschaut hat, dort stand das Wasser über mehrere Wochen, als Brackwasser nachher, dann
ist das ein großes Problem, das natürlich auch erhebliche Schäden bei den dort ansässigen Landwirten verursacht hat. Wir haben im Jahre 2002 daraufhin das FranziusInstitut der Universität Hannover beauftragt, das hierzu in Kürze einen Abschlussbericht vorlegen wird, mit welchen Maßnahmen hier Verbesserungen herbeigeführt werden können. Außerdem hat sich Bremen mit Niedersachsen zusammengetan. Unter niedersächsischer Führung wird ein Hochwasseraktionsplan „Wümme und Hamme“ erarbeitet. In diesem Bereich werden wir dann sicherlich auch zu länderübergreifenden Maßnahmen kommen, denn wir als Bremer, die sich ja etwas weiter unten befinden, können das nicht alles wieder auffangen – dafür haben wir nicht die Flächen –, was oben verkehrt gemacht worden ist. Nur durch dieses Regionalmodell und die ganzheitliche Betrachtung der Wümme lassen sich also hier nachhaltige Verbesserungen im Hochwasserschutz für diesen Bereich erzielen. Auch für den Bereich der Ochtum erfolgt eine Überprüfung der Deichhöhe, die 2006 abgeschlossen sein wird, nach bisherigen Erkenntnissen aber ohne Probleme den gestiegenen Anforderungen auch in der Zukunft standhalten wird. Für den Bereich des Hochwassers durch Sturmfluten wird durch den Anstieg des Meeresspiegels sowie durch eine Veränderung der Windverteilung eine Anpassung der Deichhöhen erwartet. Ich habe es vorhin am Eingang meiner Debatte schon erwähnt, dort ist nämlich vom Senat auch Anpassungsbedarf definiert worden.
Noch zwei Sätze zum Abschluss: Wir sind der Auffassung, dass der Bereich der Deiche und des Hochwasserschutzes ein ausgesprochen wichtiger Bereich ist. In den Bereichen, in denen Anpassungsbedarf im Jahr 2006 nach Abschluss der Berichte, die vorgelegt werden, festgestellt wird und für die definiert wird, was wir noch ändern müssen, werden wir auch entsprechend in diesem Rahmen tätig werden, das ist völlig selbstverständlich für uns. Hochwasserschutz hat für uns eine sehr hohe Priorität, und wir wollen das, was wir 1962 erlebt haben, nicht noch einmal erleben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine Damen und Herren, in Anbetracht der Zeit unterbreche ich diese Debatte und unsere Sitzung. Wir treten bis 14.30 Uhr in die Mittagspause ein.
Auf dem Besucherrang begrüße ich ganz herzlich eine Gruppe Seniorinnen und Senioren der Gewerkschaft ver.di.