Protocol of the Session on October 12, 2005

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte aus meiner Sicht nur kurz Stellung dazu nehmen. Der Senat hat sich noch nicht mit dieser Gesetzesinitiative beschäftigt. Insofern gibt es auch keine Position des gesamten Senats. Ich halte die Entscheidung, die wahrscheinlich gleich getroffen wird, diese Gesetzesinitiative an den Rechtsausschuss zu überweisen – federführend mit Beteiligung der Deputationen für Gesundheit, für Wissenschaft und für Bau –, für eine kluge Entscheidung, weil das, was hier auf dem Tisch des Hauses liegt, doch eine durchaus komplizierte Materie ist.

Frau Dr. Mathes hat Recht, wir haben sehr gute Erfahrungen mit der Verbandsklage im Naturschutzrecht gemacht. Das hat sich in der Tat sehr gut bewährt. Daraus kann man sicherlich bestimmte Schlüsse ziehen. Aber man kann es nicht eins zu eins auf die doch deutlich anders geartete Rechtsmaterie des Tierschutzes übertragen. Das muss man anders beurteilen. Da muss man doch sehr genau hinschauen, wie sich eine solche Verbandsklage auf Tierschutzaspekte und Genehmigungsverfahren auswirken würde. Insofern finde ich auch da die Entscheidung richtig, erst einmal die Fachgremien zu beteiligen, eine deutliche Würdigung der unterschiedlichen Herangehensweisen und Argumente, die auch heute hier vorgetragen worden sind, in diesen Gremien vorzunehmen und dann das Ganze hier wieder zusammenzuführen. Das ist ausgesprochen hilfreich.

Eine Verbandsklage hat natürlich immer den Vorteil, dass sie für mehr Transparenz des Verwaltungshandelns sorgt. Das wird von allen hier im Haus so gesehen. Das führt auch dazu, dass bestimmte Grundsatzentscheidungen des Verwaltungshandelns überprüft werden. Das sind Vorteile einer Verbandsklage. Was den Tierschutzaspekt betrifft, muss man auf der anderen Seite natürlich auch noch einmal die Frage stellen: Wie geht dieser Entwurf mit der Frage der Rechtssicherheit der Antragsteller um? Da gibt es aus meiner Sicht Fragestellungen, die durchaus noch einer näheren Betrachtung bedürfen. Insofern denke ich, dass wir in den Deputationen diesen gesamten Komplex ausreichend würdigen.

Ich möchte aber noch auf einen Aspekt hinweisen, den wir im Gegensatz zu anderen Verwaltungsbe

reichen im Tierschutz haben! Es gibt ja jetzt schon nach dem Tierschutzgesetz eine Tierschutzkommission, die berät. Diese Tierschutzkommission ist zu einem Drittel der Personen aus den Tierschutzorganisationen besetzt. Da gibt es also jetzt schon ein Gremium, wo die Tierschutzorganisationen einbezogen sind. Das sollte mit bedacht werden. Wir sollten uns diesen Komplex noch einmal sehr genau ansehen, bevor dann das Parlament zu einer Entscheidung kommt. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Der nächste Redner ist der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Mathes, ich möchte kurz auf Ihren Vorwurf eingehen, ich würde hier populistische Reden halten! Sie haben vollkommen Recht. Ich habe meinen Redebeitrag sachlich und ruhig vorgetragen, weil das Thema wichtig ist, und zweitens kann ich hier keine populistischen Reden halten, weil meine gesamte Arbeit und meine Reden von den Medien und von der Presse verschwiegen werden. Es geht mir also nur um die Sache, nur um den Tierschutz und um die Durchführung des Tierschutzgesetzes. Wenn ich populistische Reden halten würde, wäre es natürlich gut, wenn ich die Medien hinter mir hätte, habe ich aber nicht. Daran können Sie erkennen, dass es mir nur um die Sache geht. – Danke!

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Es ist Einigung darüber erzielt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Gesetz zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine, Drucksache 16/685, zur Beratung und Berichterstattung, und dies bis Ende Februar 2006, an den Rechtsausschuss federführend und die staatlichen Deputationen für Arbeit und Gesundheit, für Wissenschaft sowie für Bau und Verkehr zu überweisen.

Ich lasse nun darüber abstimmen.

Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung des Gesetzes zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine zur Beratung und Berichterstattung bis zum Ende Februar 2006 an den Rechtsausschuss federführend und die staatlichen Deputationen für Arbeit und Gesundheit, für Wissenschaft sowie für Bau und Verkehr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) unterbricht die erste Lesung und überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts für das Jahr 2004 (Beleihungsbericht 2004)

Mitteilung des Senats vom 12. Juli 2005 (Drucksache 16/687)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen.

Wer der Überweisung des Berichtes über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts für das Jahr 2004 mit der Drucksachen-Nummer 16/687 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushaltsund Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Luftqualität verbessern – Feinstaubbelastung von Industrieanlagen verringern

Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Juli 2005 (Drucksache 16/690)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 16. August 2005

(Drucksache 16/726)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Staatsrätin Kramer.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Frau Staatsrätin, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll.

Das ist der Fall.

Dann erteile ich das Wort Frau Kollegin Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Feinstaub kann die menschliche Gesundheit gefährden. Es ist von daher besonders wichtig, diese Belastung insbesondere auch für Kinder zu verringern. Die Einhaltung der europäischen Grenzwerte für Feinstaub in der Luft bereitet bekanntermaßen in Bremen Probleme. Hinsichtlich der Neuenlander Straße ist bekannt, dass hier die Grenzwerte schon seit längerem dieses Jahr nicht mehr eingehalten werden. Ganz neu ist aber, dass nach der gestrigen Information des Umweltsenators im Internet auch am Dobbenweg/Ecke Bismarckstraße der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft 35g Mal überschritten wurde. Hier wird also ganz deutlich gezeigt, welcher Handlungsbedarf besteht.

Ich möchte noch einmal, weil es so aktuell ist und auch die Staatsrätin da ist, fragen, ob das Ressort im Moment schläft, weil es notwendig wäre, einen Aktionsplan unmittelbar vorzulegen, mit welchen Maßnahmen dieser Überschreitung des europäischen Grenzwertes entgegengewirkt werden soll. Im Moment ist der Umweltsenator offensichtlich untergetaucht. Es ist nichts zu hören hinsichtlich der entsprechenden Notwendigkeiten.

Das ist aber nur ein Teil des Problems. Es geht in dieser Großen Anfrage im Wesentlichen um die Hintergrundbelastung. Da ist festzuhalten, dass nicht nur für Feinstaub, sondern auch im Bereich der Stickoxide die künftigen Grenzwerte in Bremen schwer einhaltbar sein werden. Diese Schadstoffe werden nicht ausschließlich durch den Verkehr verursacht. Sie entstehen auch bei Industrieprozessen sowie in Kraft- und Fernheizwerken, Haushalten, Kleinverbrauchern und bei Schuttgutumschlägen. Dies trägt zu einer weiträumigen Grundbelastung bei.

Neben dem Verkehrssektor besteht auch Handlungsbedarf bei den anderen Verursachern. Die ehemalige rotgrüne Bundesregierung hat da in den letzten Jahren zahlreiche Regelungen beschlossen, die zu einer Emissionsminderung und Verbesserung der Luftqualität durch stationäre Anlagen führen sollen. Diese betreffen auch den Feinstaub. Durch die Dreizehnte Novellierung der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die neue Technische Anleitung Luft wurden die Voraussetzungen für eine Immissionsverringerung bei Feuerungsanlagen in Kraft- und Fernheizwerken geschaffen. Mit der Verschärfung der Siebzehnte Immissionsschutzverordnung soll eine Reduktion der Emissionen bei der Mitverbrennung von Abfällen erzielt werden.

Diese Regelungen können jedoch nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie auch konsequent vollzogen werden. Der Vollzug ist Aufgabe der Bundesländer. Der Senat muss zur Verbesserung der Luftqualität auch dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und kontrolliert werden. Soweit zum Hintergrund!

Meine Damen und Herren, um unseren Job als Abgeordnete richtig auszufüllen und auch entsprechend die Exekutive zu kontrollieren, haben wir die grüne Anfrage gestellt. Frage ist also: Nimmt der Senat hier seine hoheitliche Aufgabe angemessen wahr? In der Summe muss man sagen: Im Großen und Ganzen ja, bezogen auf die Hintergrundbelastung! Das Defizit bezüglich Dobbenweg/Bismarckstraße habe ich gerade angesprochen, da ist es offensichtlich nicht der Fall, aber bezüglich der Frage der Hintergrundbelastung kann man das im Großen und Ganzen bejahen.

Es bleiben im Wesentlichen drei kritische Punkte anzumerken: Einerseits stuft der Senat fälschlicherweise den Immissionsanteil von Industrie und Kraftwerken für die Innenstadt als gering ein. Es wird an dieser Stelle in der Mitteilung auf die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen verwiesen, der den Anteil der Industrieanlagen an der Gesamtimmission auf ein Prozent beziffert. Es ging bei der Fragestellung aber nicht um die Innenstadt, sondern um die Gesamtimmission in den Städten Bremen und Bremerhaven.

Im Beispiel des Sachverständigenrates für Umweltfragen hatte die städtische Hintergrundbelastung an einer Verkehrsmessstation zum Beispiel in Berlin einen Anteil von 27 Prozent, die Belastung aus dem regionalen Hintergrund war mit 47 Prozent deutlich höher. Dies ist ein Indiz dafür, dass bei der teilweise großen Bedeutung der Belastung der Luft mit Feinstaub durch Industrieanlagen – also nicht an allen Stellen einer Stadt, sondern lokal unterschiedlich – auch noch Handlungsbedarf besteht, diese Freisetzung von Schadstoffen aus den Industrieanlagen zu verringern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, die genannten einschlägigen Gesetze und Verordnungen, die ja von Rotgrün in der letzten Legislaturperiode im Wesentlichen auf den Weg gebracht wurden, erfordern den Vollzug durch die Bundesländer und hier als ersten Schritt, dass die relevanten Anlagen daraufhin überprüft werden, ob sie mehr als die erlaubten Schadstoffmengen freisetzen, das heißt, es ist zu prüfen, ob die Anlagen die Emissionsgrenzwerte einhalten. Hier ist der Senat deutlich im Verzug. Es gibt im Land Bremen 290 genehmigungsbedürftige Anlagen, die kontrolliert werden müssten. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der so genannten Umweltinspektion. 2004

wurden allerdings nur 70 Anlagen vor Ort besichtigt. Hier besteht noch Handlungsbedarf, damit die notwendige Kontrolle und Überwachung auch flächendeckend umgesetzt wird.

Außerdem, das ist dann der letzte, doch etwas zu bemängelnde Punkt zu der Mitteilung des Senats, in der gesamten Mitteilung – wir befinden uns ja hier im Landtag, zur Erinnerung – kommen Industrieanlagen aus Bremerhaven überhaupt nicht vor, und ich war dann ganz erstaunt, weil ich ja aus den europäischen Registern weiß, dass einige dort sind, die erhebliche Mengen auch an Feinstaub freisetzen. Wie gesagt, es ist so, dass die Aussagen sich alle auf die Stadt Bremen beziehen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Wir müssen auch die Klarheit und Wahrheit über Bremerhaven haben, und das würde ich bitten nachzubessern. Ansonsten danke ich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)