Bevor wir aber über den Gesetzentwurf entscheiden, muss geprüft werden, ob es einem Bundesland überhaupt möglich ist, ein solches Klagerecht einzuführen. Wir sehen das nicht. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine bezieht sich auf Sachverhalte, die regelmäßig über die Grenzen eines Landes hinaus weisen und nicht primär von örtlichen oder regionalen Besonderheiten geprägt sind. Ohne die Vorgabe eines bundeseinheitlichen Rahmens besteht die Gefahr einer Zersplitterung rechtlicher Regelungszusammenhänge, die es insbesondere der Wirtschaft und der Forschung erschweren würden, geltendes Recht zu beachten und einzuhalten.
Das Tierschutzgesetz ist, wie gesagt, ein Bundesgesetz. Der Bundesgesetzgeber hat für den Bereich des Tierschutzes entgegen Ihrer Auffassung, Frau Dr. Mathes, eine bewusste Entscheidung gegen das Verbandsklagerecht getroffen. Er hat sozusagen im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz davon in
negativer Weise Gebrauch gemacht. Ein Gebrauchmachen im Sinne von Artikel 72 Grundgesetz kann auch in dem absichtsvollen Unterlassen einer Bundesregelung liegen, die eine Sperrwirkung für die Länder erzeugt. Das wird auch aus der Rechtsprechung der letzten Jahre deutlich. Ich will es heute hier nicht im Einzelnen weiter ausführen.
Aus Sicht der CDU scheitert schon allein aus rechtlicher Sicht wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz die Einführung einer Verbandsklage für Tierschutzvereine. Wir wollen es aber genau prüfen lassen, und deswegen beantragen wir heute, die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs zu unterbrechen und ihn mit der Bitte um Prüfung an den Rechtsausschuss zu überweisen, ob das Land Bremen überhaupt ein eigenes Gesetz erlassen kann. Außerdem soll der Gesetzentwurf auch an die Deputationen für Wissenschaft, für Gesundheit und für Bau zur Beratung überwiesen werden, wobei die Federführung bei dem Rechtsausschuss liegen soll. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Ich fange einmal so an: Als ich eben gerade aus der Mittagspause wieder in das Haus kam, habe ich ein Flugblatt in die Hand bekommen, auf dem zwei nicht so schöne Bilder sind. Darunter steht: Ich kann nicht klagen! Das möchte ich einfach einmal als wirklich hauptsächlichen Anlass nehmen, dieses Verbandsklagerecht auch einzuführen, was von Seiten unserer Fraktion auch tendenziell doch sehr unterstützt wird.
Bevor ich aber jetzt näher darauf eingehe, möchte ich einfach einmal deutlich machen, dass es einen Unterschied zwischen Tierschützern und Tiernutzern gibt. Auf der einen Seite gibt es eine Lobby, auf der anderen Seite gibt es keine. Wenn jetzt mit der Staatszielbestimmung, also mit der Tatsache, dass der Tierschutz nun ein Rechtsgut mit Verfassungsrang geworden ist, schon ein großer Erfolg erzielt wurde, dann ist meines Erachtens und auch nach Ansicht unserer Fraktion zwar ein großer Schritt erfolgt, der zweite aber für die praktische Umsetzung fehlt einfach und muss dringend nachgeholt werden.
Es geht bei dieser Verbandsklage darum, dass zum einen eine Klagebefugnis eingeräumt wird, zum anderen eine Mitwirkung anerkannter Tierschutzvereine darin verankert ist. Es geht also nicht um irgend––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
welche Tierschutzvereine, die sich jetzt gerade einmal konstituieren, sondern es ist schon so, dass diese Vereine ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Sie müssen fünf Jahre in einer zweckentsprechenden Art und Weise tätig geworden sein. Es wird für irgendwelche Gruppierungen also nicht Tür und Tor geöffnet. Es ist, wie eben auch schon gesagt wurde, nichts Neues. Es gibt dieses Verbandsklagerecht im Verbraucherschutz- und im Naturschutzrecht. Insofern ist es jetzt kein völlig neues Konstrukt, auf das man sich dort einlassen würde.
Wenn ich jetzt gerade gehört habe, dass es zum Beispiel Kritik gibt, dass sich die Wissenschaftsebene darüber beschweren könnte, dass hier nun alles völlig ausgebremst würde, dass unser Standort darunter leidet, kann ich nur sagen, wenn Sie, Frau Tuczek, jetzt gerade sagen, dass es für unseren Standort Universität auch so schlecht ist: 80 000 Bremer haben befunden, dass ein Verbandsklagerecht eingeführt werden kann. Es kann also auch sein, dass man die Sache andersherum aufzieht und sagt, es ist schlecht für unseren Standort, so zu reden und zu agieren wie Sie!
Sie haben auch gerade auf die Gesetzgebungskompetenz abgehoben, und nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass dies jetzt einfach nicht geregelt wurde. Es heißt aber nicht, dass dies bewusst nicht geregelt wurde. Wenn der Bund dies nicht geregelt hat, ist es möglich, dass die Länder regeln können. Beides steht alternativ nebeneinander. Das heißt nicht, wenn jetzt der Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein abgelehnt wurde – wobei der Bundestag damit nicht befasst war –, dass damit explizit zum Ausdruck gebracht wurde, dass keine ländergesetzliche Regelung erfolgen soll. Wir können es hier durchsetzen. Ich denke, wir sollten es auch gemeinsam schaffen.
Es geht nicht nur darum, die Affenversuche zu verhindern. Das ist für mich insbesondere ein tragender Grund, das kann ich hier auch so offen sagen, aber es geht um mehr. Es geht darum, dass Tiere vor nicht artgemäßer Haltung geschützt werden sollen. Sie sollen vor vermeidbaren Leiden geschützt werden, und es soll die Zerstörung von Lebensräumen verhindert werden. Für all diese Dinge ist eine solche Klagebefugnis möglich.
Dass die CDU befürwortet, dass es noch einmal überwiesen wird, dem schließen wir uns unter dem Aspekt an, dass diese gesetzliche Regelung eine wirklich qualitativ gute Ausgestaltung bekommen sollte, denn, da muss ich dann Frau Dr. Mathes ein bisschen widersprechen beziehungsweise noch etwas hinzufügen, es geht meines Erachtens, wie eben schon gesagt, nicht nur um die Affenversuche, wenn es jetzt auch eine Dringlichkeit ist, die im Raum steht. Es geht aber auch um die anderen Dinge, die in dem Gesetzentwurf stehen. Es handelt sich um ein gesetzliches Regelwerk, und es gibt ja den Spruch, drei Juristen, fünf Meinungen. Da kann man dann vielleicht noch einmal genauer hinschauen.
Insofern wird von unserer Seite dann eine Überweisung an die entsprechenden Ressorts und eine insgesamt größere Beteiligung unter Hinzuziehung von Fachleuten befürwortet. Damit nehmen wir auf, was unser Fraktionsvorsitzender auch initiiert hat, unsere Partei befürwortet ebenfalls ein solches Unterfangen. Ich denke, dass wir es dann insgesamt auf den Weg bringen sollten.
Schade finde ich, dass hier ganz zu Anfang der Debatte angestrebt wurde, noch einmal einen Hieb auf die Koalition auszuteilen. Das finde ich dieser Sache nicht angemessen, das möchte ich einfach noch einmal sagen.
Ich möchte Sie dazu auffordern, dass wir gemeinsam daran arbeiten, es möglichst schnell hinzubekommen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute mit der Drucksache 16/ 685 den Antrag „Gesetz zur Einführung des Verbands
klagerechts für Tierschutzvereine“. Meine Damen und Herren, da die Deutsche Volksunion sich nachweislich schon immer vehement für den Tierschutz insgesamt eingesetzt hat und ich namens der Deutschen Volksunion in dem von mir eingebrachten Antrag „Keine weiteren Affenversuche an der Bremer Uni“ noch ausführlicher zum Thema Tierschutz Stellung beziehen werde, möchte ich mich aber trotzdem noch kurz zu diesem Antrag äußern.
Der Antrag „Gesetz zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine“ ist schon längst überfällig, denn Tiere können nicht klagen, Tiere sind den schrecklichen Grausamkeiten, die ihnen der Mensch täglich bestialisch zufügt, hilflos und schutzlos ausgeliefert. Selbstverständlich hat die Deutsche Volksunion die Unterschriftenaktion des Tierschutzbundes sehr gern und zahlreich unterstützt. Unsere Mitgeschöpfe werden täglich grausam und schrecklich gefoltert. Sie werden geschlagen, getreten, verbrüht, bestialisch gejagt und nur so zum Spaß grausam gequält, unmenschlich und qualvoll transportiert, missbraucht, schmerzvoll geschächtet. Damit muss Schluss gemacht werden! Auf das grausame unendliche Thema „Tierversuche an der Bremer Universität“ werde ich nachher oder morgen, je nachdem, wann es an der Reihe ist, noch sehr viel ausführlicher eingehen.
Meine Damen und Herren, was der Mensch dem Tier antut, kann er in seinem ganzen Leben nie wieder gutmachen. Selbstverständlich werde ich im Namen der Deutschen Volksunion diesen Antrag uneingeschränkt und überparteilich unterstützen und ihm zustimmen. Auch wenn dieser Antrag viel zu spät eingebracht worden ist, ist er jedenfalls schon einmal ein kleiner, ganz kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Alle Politiker haben eine große politische, moralische Verantwortung gegenüber unserem Mitgeschöpf, dem Tier. Tiere können sich nicht selbst helfen und sich nicht selbst schützen. Tiere sind zwingend auf unseren Schutz, unsere Hilfe und unser Mitgefühl angewiesen. Darum sollten Sie alle überparteilich diesem guten Antrag zustimmen!
Da die politische Arbeit und das Programm der Deutschen Volksunion auch zu dem sehr wichtigen Thema Tierschutz von den Medien wohlweislich undemokratisch verschwiegen werden, sogar der Tierschutzbund hat einige Parteien zur Bundestagswahl befragt, sogar die ehemalige SED, PDS, nur die Deutsche Volksunion wird programmatisch selbstverständlich nicht in diesem Bericht erwähnt. Ich möchte kurz die Stellungnahme der Deutschen Volksunion zur allgemeinen demokratischen Kenntnisnahme hier einmal ausführen.
Die Deutsche Volksunion ist uneingeschränkt für die Verbandsklage für Tierschutzvereine, für das Verbot der Käfighaltung von Legehennen, für das Heimtiergesetz, für die Förderung des Tierschutzbundes
aus Bundesmitteln und natürlich gegen die grausamen, schrecklichen Tierversuche an der Bremer Universität, gegen die schrecklichen, unendlich weiten Tiertransporte, Massentierhaltung und südeuropäischen Singvogelmorde, Stierkämpfe und so weiter. Dagegen hat die Deutsche Volksunion vehement schon immer gekämpft. Das können Sie auch seitenlang in den Protokollen der Bürgerschaft nachlesen.
Meine Damen und Herren, für die Deutsche Volksunion hat der Tierschutz einen besonders hohen Stellenwert. Er steht mit an erster Stelle, das können Sie im DVU-Parteiprogramm nachlesen. Die Deutsche Volksunion wird sich auch weiterhin rigoros für den Tierschutz einsetzen, auch wenn diese Tatsache von den Medien und sogar vielleicht vom Tierschutzbund verschwiegen wird. Es ist egal, es geht uns einzig und allein nur um das Wohl und die Interessen der Tiere und um die Umsetzung und effektive Durchsetzung des gesetzlich verankerten Tierschutzes. Es wird nämlich immer noch nicht danach gehandelt.
Auf meinen ausführlichen Redebeitrag zum Thema Tierversuche können Sie sich jetzt schon einmal freuen, der kommt heute oder morgen an die Reihe. Frau Dr. Mathes, nach Ihrer herzzerreißenden Aussage und Ihrem Redebeitrag vorhin kann ich wahrscheinlich davon ausgehen, dass Sie und Ihre Fraktion heute oder morgen meinem Antrag „Keine Affenversuche an der Bremer Uni“ zustimmen werden. Ansonsten wäre das unehrlich! – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu meinem Vorredner wollte ich nur eine Anmerkung machen! Ich finde eigentlich das Thema zu ernst und zu wichtig, als dass man das populistisch ausnutzt, und ich finde das schade an der Stelle.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU – Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])
Eine Ergänzung zu Frau Tuczek! Sie hat ja dargelegt, dass die Initiative auf Bundesebene nicht realisiert werden konnte, weil sie am Bundesrat gescheitert ist. Was sie aber nicht erwähnt hat, ist, dass sie im Bundesrat gescheitert ist durch die CDU-regierten Länder, aber Rotgrün es wollte.
Mein eigentlicher Punkt aber, warum ich mich noch einmal gemeldet habe, ist der: Die Überweisung wird ja heute beschlossen. Wir Grünen werden uns dem auch nicht verstellen, weil es für uns wichtig ist, dass es jetzt wenigstens auf den Weg kommt. Die Über
weisung zur Beratung und zur Berichterstattung in den Rechtsausschuss war ja von den Koalitionsfraktionen beantragt, wenn ich das richtig verstanden habe, und ich möchte das bitte ergänzen „zur Beratung und Berichterstattung bis zum Ende des Jahres hier wieder in der Bürgerschaft“, so dass das nicht noch länger in die Endlosschleife geht. Um diese Ergänzung bitte ich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte aus meiner Sicht nur kurz Stellung dazu nehmen. Der Senat hat sich noch nicht mit dieser Gesetzesinitiative beschäftigt. Insofern gibt es auch keine Position des gesamten Senats. Ich halte die Entscheidung, die wahrscheinlich gleich getroffen wird, diese Gesetzesinitiative an den Rechtsausschuss zu überweisen – federführend mit Beteiligung der Deputationen für Gesundheit, für Wissenschaft und für Bau –, für eine kluge Entscheidung, weil das, was hier auf dem Tisch des Hauses liegt, doch eine durchaus komplizierte Materie ist.