Protocol of the Session on September 14, 2005

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Motschmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: In den letzten zehn Jahren wurden 87 Kulturdenkmäler in Bremen, davon zehn in Bremen-Nord, und 13 in Bremerhaven in die Denkmalliste eingetragen.

Zu zwei: In den letzten zehn Jahren wurden für reine Denkmalpflegemaßnahmen in Bremen 467 140 Euro eingesetzt und in Bremerhaven 124 550 Euro, jeweils ohne Stiftungsmittel, aufgewendet.

Zu drei: Maßnahmen über 100 000 Euro betreffen einzig die Erhaltung der Bausubstanz des Rathauses, Fassaden und Kupferdach des Altbaus. Dafür wurden rund 2 790 000 Euro aufgewendet. Dabei ist im Einzelnen die Abgrenzung zwischen Sanierungs- und Denkmalpflegemaßnahmen schwer zu treffen.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kirschstein!

Aus welchen Titeln und in welcher jährlichen Höhe des Landeshaushalts beim Landesamt für Denkmalpflege sind in Bremerhaven in den letzten zehn Jahren Kulturdenkmäler gefördert worden, und welche denkmalpflegerischen Maßnahmen sind vom Landesamt für Denkmalpflege in den nächsten zwei Jahren in Bremerhaven geplant?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Dazu müsste ich Ihnen Detailantworten schriftlich nachreichen. Ich halte nichts davon, wenn ich das jetzt aus dem Kopf mache, weil es verschiedene Titel sind. Die Planung müsste ich Ihnen schriftlich nachreichen.

(Abg. K i r s c h s t e i n [SPD]: Ich danke für die Beantwortung der Anfrage!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf kommerzialisierte Sponsorenaktionen an Schulen im Lande Bremen. Sie ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Richtlinien gelten für das Sponsoring an Schulen im Lande Bremen?

Zweitens: Welche Unterstützung leistet der Senat, um die Schulen bei nichtkommerzialisierten Sponsoringaktionen zu unterstützen?

Drittens: Wie schätzt der Senat zum Beispiel die Kooperation der Stadtteilschule am Leibnizplatz mit der GFS, Gesellschaft für Sportförderung, ein?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat Richtlinien über Werbung in Schulen durch Verwaltungsanweisung vom 18. Februar 1999 erlassen. Danach können öffentliche Schulen im Lande Bremen Verträge mit Dritten über Sponsoring oder andere Formen der Werbung abschließen, sofern die Werbungsziele mit denen der Schulen vereinbar sind. Solche Verträge bedürfen grundsätzlich nicht der Zustimmung der Fachaufsicht, wenn die Laufzeit des Vertrags ein Schuljahr nicht übersteigt. Durch die Zustimmungspflicht der jeweiligen Schulkonferenz ist gewährleistet, dass die Belange der betroffenen Eltern und Schüler bei derartigen Verträgen hinreichend gewahrt werden.

Zu Frage zwei: Der Senator für Bildung und Wissenschaft und das Schulamt des Magistrats Bremerhaven beraten und unterstützen die Schulen in allen rechtlichen, vertraglichen und finanziellen Fragen.

Zu Frage drei: Die GFS, Gesellschaft für Sportförderung, ist nach eigener Prospektaussage eine europaweit tätige Non-Profit-Organisation, die Sport in Schulen durch Vermittlung von zirka dreimonatigen Sponsoringmaßnahmen ortsansässiger Unternehmen fördert. Die Integrierte Stadtteilschule am Leibnizplatz erhielt gesponsert von zwölf im Umfeld der Schule tätigen und sich bei der Schule meldenden Gewerbetreibenden von der GFS Sportbälle in größerer Anzahl.

Aus Sicht des Senators für Bildung und Wissenschaft bewegt sich diese Sponsoringaktivität im Rahmen der Richtlinie über Werbung in Schulen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, als wir damals über die Einführung von Sponsoring an Schulen, wozu Sie eine sehr aktive Rolle eingenommen haben seinerzeit, gesprochen haben, ging es immer darum, dass Schulen selbst mit einem Unternehmen in Kontakt treten, eine Partnerschaft mit diesem Unternehmen im besten Fall anstreben, für Praktika werben und im Gegenzug zum Beispiel auch eine Aktion gesponsert bekommen oder Sachmittel. Bei der GFS handelt es sich wohl um eine Firma, die die Rechtsform einer Limited hat, es scheint aber so zu sein, dass dies, was wir damals – und Sie insbesondere – angestrebt haben, nämlich eine Verzahnung von Wirtschaft und Schule durch einen Vermittler, nicht mehr stattfindet. Sehen Sie, dass das in Ihre damalige Absicht passt, oder müssen wir da auch gegebenenfalls neue Rahmenbedingungen schaffen? Die GFS wird ja wahrscheinlich nicht das einzige Unternehmen sein.

Bitte, Herr Senator!

Die GFS hat offensichtlich verschiedene Organisationsformen, so ist zumindest unsere Recherche gewesen. Wir reden hier über einen ganz kleinen Teil, der durch eine Agentur organisiert und unterstützt wird. Ich bin selbst nicht besonders glücklich über diese Form des Sponsorings, ich stelle mir darunter andere Dinge vor. Ich sage aber auch ganz deutlich, wenn hier die Schule mit der Schulkonferenz sagt, sie findet es gut, wenn sie hier ausgestattet wird mit zusätzlichem Unterrichtsmaterial – Bälle gehören zum Sportunterricht dazu –, der Steuerzahler wird dadurch entlastet, es entsteht für niemanden ein Schaden, ich habe das überprüfen lassen, dann ist mein Haus der Auffassung, es ist in Ordnung. Ich bin nicht sehr glücklich über diese Form, aber ich kann auch kein Haar in der Suppe finden. Wenn die Schule das so akzeptiert und die Schulkonferenz dem zustimmt, habe ich dagegen keine Bedenken.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine Richtigstellung! Herr Senator, es ging uns nicht um das Haar in der Suppe, es ging uns darum, dass wir seinerzeit etwas anderes verabredet haben. Vielleicht wäre es aber sowieso an der Zeit, über Sponsoring an Schulen noch einmal zu reden, und wir könnten einen Bericht in der nächsten oder übernächsten Deputationssitzung bekommen, welchen Umfang dies eigentlich mittlerweile angenommen hat.

Bitte, Herr Senator!

Ich bin selbstverständlich gern bereit, mit Ihnen in der Deputation darüber zu reden, auch in Form eines Berichts. Ich finde aber, angesichts der dramatisch klammen Haushaltslage des Landes

ist es in Ordnung, dass wir alle Möglichkeiten nutzen, um unsere Schulen von außen fördern zu lassen. Insofern, glaube ich, gibt es da keinen Dissens.

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Unbestritten!)

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Kollegin Hövelmann!

Herr Senator, habe ich das richtig verstanden, dass es sich hier um einige Sportbälle handelt?

Bitte, Herr Senator!

Das ist völlig richtig!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich wundere mich ein bisschen, weil wir im Landtag sind! Wie hoch mag wohl der Wert dieser Bälle sein? Haben Sie da einen Überblick?

Bitte, Herr Senator!

Ich schätze, das wird einen Betrag um die 500 Euro nicht überschreiten. Das kann ich mir vorstellen, ich habe es nicht berechnen lassen, so wichtig fand ich es dann doch nicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Teilen Sie meine Auffassung, dass die Schule sich natürlich freut, dass sie mit diesen Bällen nun weiter ihren engagierten Sportunterricht betreiben kann?

Bitte, Herr Senator!

Ich teile Ihre Auffassung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Schwimmunterricht für Muslime“. Sie ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Schülerinnen muslimischen Glaubens werden derzeit an Schulen im Lande Bremen unterrichtet?

Zweitens: Inwieweit sind dem Senat Probleme mit der Teilnahme beziehungsweise Nichtteilnahme von Mädchen muslimischen Glaubens am Schwimmunterricht bekannt?