Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte ursprünglich gar nicht vor, mich zu melden, aber weil Frau Stahmann auf den Kostenfaktor hingewiesen hat, möchte ich doch ganz kurz eben dazu etwas sagen.
Das Erste ist: Ich finde es absolut richtig, dass wir das vereinheitlichen. Wir sind kein riesiges Bundesland, in dem man durchaus sagen kann, okay, die Kinder in Dortmund haben sich jetzt an ein bestimmtes System gewöhnt, jetzt können wir denen nicht zumuten, das umzusteuern. Wir sind ein ganz kleines Bundesland. Es ist überhaupt nicht akzeptabel, Frau Stahmann, dass innerhalb von einzelnen Schulen, und das habe ich selbst vor Ort erlebt, dass innerhalb der einzelnen Klassen –
die 1 a, die 1 b, die 1 c – auf unterschiedliche Art und Weise an das Erlernen des Schreibens herangegangen wird. Das kann doch bitte nicht wahr sein!
Wenn Frau Allers ein bisschen traurig war, dass wir es nicht sofort umgesetzt haben, ist ein Argument dagegen die Kostenfrage, denn wir haben gesagt, da, wo jetzt gerade neue Bücher beschafft worden sind, macht es nun wirklich keinen Sinn, diese jetzt abzuschaffen, wieder neue Bücher zu beschaffen. Deshalb haben wir den Schulen die Fristen gegeben, das so umzustellen, dass es keine zusätzlichen Kosten ent
stehen lässt, denn, da haben Sie Recht, wir haben noch wichtigere Punkte im gemeinsamen Bestreben, nämlich die Leistungen der Schüler zu verbessern. Ich halte es aber für einen absolut richtigen Schritt und stehe auch voll hinter dieser Korrektur.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hätte gern vor dem Senator geredet. Ich möchte gern aus Sicht einer Grundschullehrerin dazu ein paar Sätze sagen!
An diesem Punkt nehme ich die Gelegenheit wahr und mache es. Ich weiß nicht genau, wie viel Zeit ich habe, aber ich mache es einmal!
Ich habe 15 Jahre lang mit Leidenschaft und Power Grundschulkindern die lateinische Ausgangsschrift beigebracht, und ich bin der Auffassung, dass ein ganz wesentliches persönliches Merkmal die Schrift ist. Wenn man als Grundschullehrerin jemandem Schreiben beibringen und das mit Freude machen und dahinter stehen will, dann glaube ich, dass das etwas äußerst Persönliches ist. Dann muss ich hinter der Schrift, die ich jungen Kindern beibringen will, stehen. Ich muss sie gut finden, ich muss die Art der Schrift richtig finden, denn sonst wird mir etwas aufgesetzt, was ich nicht aus voller Überzeugung tun kann. (Zurufe von der SPD)
Insofern halte ich das, liebe Frau Hövelmann, für etwas schon sehr Wichtiges, ob man einer Lehrerin vorschreibt, in welcher Schrift sie das denn zukünftig machen soll. Ich halte das für eine falsche Entscheidung, dass Sie das hier machen wollen.
Was machen Sie mit einer Person wie mir, die die vereinfachte Ausgangsschrift ablehnt? Ich lehne sie als Schrift ab! Das heißt, der Bildungssenator müsste mir – (Zurufe)
ich möchte gern ausreden dürfen! – vom nächsten Jahr an verordnen, dass ich eine Schrift, die ich nicht ver
trete, den Kindern beibringen müsste. Ich wollte eigentlich vom Bildungssenator wissen, weil er vorhin gerade sehr für Toleranz eingetreten ist, wie er an diesem Punkt mit Kolleginnen umgehen möchte, die das aus innerer Überzeugung so nicht machen wollen.
Das wollte ich hier noch einmal zu bedenken geben, Frau Hövelmann! Vielleicht akzeptieren Sie es einfach einmal, dass ich an dieser Stelle anderer Meinung bin als Sie. – Danke schön!
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. K l e e n [SPD]: Das ist unglaublich! Sie muss im Parlament bleiben!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur zwei Sätze dazu: Liebe Kollegin Krusche, ich war soeben ein bisschen fassungslos! Wenn man als Lehrerin oder Lehrer in der Schule etwas nicht mag, es aber aus – es ist ja nicht willkürlich – fachlichen Gründen geboten erscheint, dass es passiert, ich glaube, dann muss der Bildungssenator in seiner Verantwortung dafür sorgen, dass es in der Stadtgemeinde einheitlich ist.
Es ist keine Frage von Geschmack, sondern es ist eine Frage, wie man in der Schule den Kindern verbindliche Dinge nahe bringt.
Mir passt auch manches nicht, und ich kenne viele Leute, die innerlich erschrecken und ästhetisch erschüttert sind, wenn sie zum Beispiel mehr als zwei „f“ hintereinander sehen. Nichtsdestoweniger ist das geltende Rechtschreibung. Ich glaube, dass man sich auch auf eine Vereinheitlichung der Schrift einigen muss. Von daher denke ich, dass wir hier damit niemanden in seinen Persönlichkeitsrechten verletzen, und schon gar nicht die Lehrkräfte. Ich fand ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
(Abg. Frau K r u s c h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Dann sagen Sie doch einmal et- was zu den anderen Bundesländern!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen jetzt etwas schneller reden, weil wir die Mittagspause in erreichbarer Nähe haben, und wir möchten gern, dass dieses Thema, das für uns sehr wichtig ist, hier noch ordentlich wahrgenommen wird.
Wir haben bereits am 26. Januar dieses Jahres hier nach einer Debatte einen Beschluss gefasst und verlangt, dass die Verhandlungen mit dem Bundesland Niedersachsen über den Verbleib unserer jugendlichen Strafgefangenen zum Abschluss gebracht werden. Das ist jetzt geschehen, die Würfel sind gefallen. Wir wissen, dass die Jugendlichen in Bremen bleiben. Ich möchte dazu feststellen, dass es jetzt keinen Sinn macht, nach hinten zu schauen und zu überlegen, wie es denn dazu kommen konnte, dass die Verhandlungen zu keinem Erfolg geführt werden konnten.
Wie Sie sich erinnern, hatten wir gesagt, wir wären bereit, an Niedersachsen drei Millionen Euro für die Investitionsmaßnahmen zu zahlen, die in Hameln notwendig wären, Niedersachsen hatte allerdings 7,2 Millionen Euro kalkuliert. Die Rechnungshöfe, die das geprüft haben, lagen eher in der Größenordnung der drei Millionen Euro, die wir kalkuliert hatten. Es ist dort nicht zu einer Verständigung gekommen. Mittlerweile haben sich auch die Gefangenenzahlen in
Hameln so entwickelt, dass Niedersachsen nun auch auf dem Standpunkt gestanden hat, dass kein Platz für die Jugendlichen aus Bremen ist.
Ich betone das deshalb, weil ich für die Zukunft sicher sein möchte, dass das Scheitern der Verhandlungen jetzt nicht als eine grundlegende Aufkündigung der Zusammenarbeit zwischen Bremen und Niedersachsen auf dem Gebiet des Strafvollzugs wahrgenommen wird. Das wäre verhängnisvoll, denn es ist in Wirklichkeit so, dass seit vielen Jahren unabhängig von den politischen Konstellationen eine Zusammenarbeit stattfindet, und es gibt sie weiterhin bei den Erwachsenen, denn unsere Täter, die längere Jahre zu verbüßen haben, sind weiterhin in Celle untergebracht. Es gibt auch für die Unterbringung von Gefangenen in psychiatrischen Anstalten eine Vereinbarung mit Niedersachsen. Also, daran wollen wir nicht rütteln.
Allerdings steht jetzt fest, dass unsere jugendlichen Strafgefangenen in Bremen bleiben. Das bedeutet in der Gesamtschau jetzt, die Frauen – auch das war im Gespräch, dass sie von Bremen weggehen sollten – bleiben in der Anstalt am Fuchsberg. Dort hat es Nachsicherungen und Verbesserungen gegeben. Die erwachsenen männlichen Strafgefangenen bleiben in Oslebshausen, die Untersuchungshaft bleibt in Oslebshausen, die Justizvollzugsanstalt Bremerhaven bleibt erhalten – das freut die Bremerhavener ganz besonders, wie wir wissen –, und die Jugendlichen sind in Haus IV in Oslebshausen untergebracht. Es ist keine große Zahl, um die es geht. Es sind etwa 60 Gefangene im Schnitt, 37 in der Strafhaft, 23 in der Untersuchungshaft, so war es in den letzten Monaten, also eine relativ kleine Zahl von Gefangenen.
Wir müssen uns vor allen Dingen darum bemühen, für diese Gefangenen ordentliche Bildungs- und Ausbildungsangebote zu machen. Das ist schwierig, weil die Verweildauer der Jugendlichen in der Strafhaft nur bei 13 Monaten liegt. Da kann man mit ihnen nicht ganz so viel machen, aber wir müssen sehen, dass immerhin 40 Prozent der Gefangenen ohne jeden Schulabschluss in die Strafhaft kommen, 80 Prozent von ihnen haben keinen Berufsabschluss. Das sind ernüchternde Zahlen, die auch einen Hinweis darauf geben, wo in dieser Altersgruppe bei den Gefangenen die wirklichen Probleme liegen, die einer Wiedereingliederung nach der Entlassung entgegenstehen.