Protocol of the Session on June 23, 2005

Wir müssen uns vor allen Dingen darum bemühen, für diese Gefangenen ordentliche Bildungs- und Ausbildungsangebote zu machen. Das ist schwierig, weil die Verweildauer der Jugendlichen in der Strafhaft nur bei 13 Monaten liegt. Da kann man mit ihnen nicht ganz so viel machen, aber wir müssen sehen, dass immerhin 40 Prozent der Gefangenen ohne jeden Schulabschluss in die Strafhaft kommen, 80 Prozent von ihnen haben keinen Berufsabschluss. Das sind ernüchternde Zahlen, die auch einen Hinweis darauf geben, wo in dieser Altersgruppe bei den Gefangenen die wirklichen Probleme liegen, die einer Wiedereingliederung nach der Entlassung entgegenstehen.

Dort müssen also große Anstrengungen unternommen werden, um die Integrationsmöglichkeiten zu verbessern. Schulkurse, Anqualifizierungsmaßnahmen, alles, was dort möglich ist, muss getan werden. Wir können dem Konzept entnehmen, das der Senat uns hier vorgelegt hat, dass diese Anstrengungen auch tatsächlich stattfinden. Immerhin konnten wir dem Konzept auch entnehmen, dass in der Anstalt 53 Arbeitsplätze für die jugendlichen Gefangenen vorhanden sind, einschließlich der Ausbildungsangebote, die es dort gibt.

Wir möchten uns bedanken für dieses relativ ausführliche Konzept, das hier von der Verwaltung vorgelegt worden ist. Jeder, der sich näher für dieses Thema interessiert, kann sich dort sehr eingehend über die Situation im Jugendvollzug informieren. Sicherlich werden sich auch in der nahen Zukunft noch weitere Diskussionen ergeben, und vielleicht gibt es noch die eine oder andere Möglichkeit, die Situation im Jugendvollzug zu verbessern.

Ich möchte noch einige Sätze zu den Themen sagen, die uns beschäftigt haben und uns weiterhin in Zukunft beschäftigen werden! Wir haben uns als SPDFraktion im Zusammenhang mit dem Verbleib der jugendlichen Gefangenen in Bremen damit auseinander gesetzt, welche Maßnahmen eigentlich nun noch durchgeführt werden müssen, nachdem wir wissen, dies ist keine Übergangslösung, sondern es ist eine endgültige Lösung, jedenfalls für die nächsten zehn, 15 Jahre.

Wir haben uns beschäftigt mit dem Alternativkonzept des Fördervereins für den Jugendvollzug in Bremen. Dieser Verein hat einige sinnvolle Vorschläge gemacht, wie die bauliche Situation im Jugendvollzug verändert werden könnte, nämlich dadurch, dass Zwischendecken eingezogen werden, um einen Wohngruppenvollzug im eigentlichen Sinne zu ermöglichen, Verbesserungen bei den sanitären Anlagen, die Schaffung von Gruppenräumen, um dort Ausbildung und Schulmaßnahmen besser organisieren zu können. Dies alles wird im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verwendung der Sanierungsmittel entschieden werden müssen.

Wie Sie wissen, haben wir die großartige Entwicklung für den bremischen Strafvollzug, dass für 2006 und 2007 – und wir gehen auch davon aus, für 2008 und 2009 – jeweils fünf Millionen Euro jährlich für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Daraus wird das eine oder andere finanziert werden können von dem, was hier an Vorschlägen auf den Tisch gelegt worden ist.

Zum Schluss wollte ich auf einen Punkt eingehen, der im Moment noch streitig ist. Da gibt es zwischen den Parteien unterschiedliche Auffassungen, jedenfalls zwischen den Grünen und uns, wie wir wissen, und auch mit dem Personalrat sind wir da nicht ganz einer Meinung. Ich will es hier trotzdem ansprechen. Es geht um die Forderung, einen eigenen Anstaltsleiter für den Jugendvollzug zu installieren mit dem Argument, das Trennungsgebot mache es erforderlich.

Ich muss zugeben, dass diese Lösung Charme hat, weil damit völlig klar wäre, dass Jugend- und Erwachsenenvollzug voneinander getrennt sind. Wenn man sich aber überlegt, wie es in Bremen eigentlich sinnvoll organisiert werden kann, dann muss man sich klar machen, ich habe es eben erwähnt: Es ist eine kleine Zahl von Gefangenen. Ein Anstaltsleiter ohne eigene Anstalt wäre kein Anstaltsleiter im eigentlichen

Sinne. Also müssten wir eine Jugendvollzugsanstalt schaffen, eine völlig eigenständige Behörde, eine Einrichtung mit einer eigenen Verwaltung, allem, was zu einem Verwaltungsapparat dazugehört, und dann könnte man davon sprechen, dass es wirklich ein Anstaltsleiter im eigentlichen Sinne ist.

Das lässt sich aus unserer Sicht vernünftigerweise angesichts der Personalknappheit und unserer finanziellen Situation nicht realisieren. Deshalb plädieren wir – und so hat es uns auch der Justizsenator vorgeschlagen – für eine differenzierte Lösung, dass nämlich der jetzige Anstaltsleiter weiterhin statusrechtlich der Dienstvorgesetzte aller Mitarbeiter im bremischen Strafvollzug bleibt, dass es aber daneben einen fachlich eigenverantwortlichen Leiter für den Jugendvollzug gibt. Das ist jemand, der alle Vollzugsentscheidungen eigenständig zu treffen und auch zu verantworten hat.

Das ist auf den ersten Blick vielleicht eine etwas kompliziert wirkende Lösung. In der Praxis funktioniert es aber gut. Dass der Vollzugsleiter für den Jugendvollzug daneben noch die Funktion eines stellvertretenden Anstaltsleiters für den gesamten Vollzug in Bremen wahrnimmt, hat etwas damit zu tun, dass der Jugendvollzug eine sehr kleine Einheit ist, so dass das dann eigentlich von der Arbeitsbelastung her ganz gut zueinander passt. Wir meinen, dass dies ein vernünftiger Weg ist, die konkrete Situation und das Trennungsgebot miteinander in Übereinstimmung zu bringen. Wir halten dies auch für rechtlich zulässig. Wir haben aber genauso gesagt: Wir werden beobachten, wie es sich in der nächsten Zeit weiterentwickelt. Wenn es notwendig ist, dann werden wir gemeinsam mit dem Justizsenator darüber diskutieren, ob dort nachjustiert werden muss.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass sich der bremische Strafvollzug nach den Grundsatzentscheidungen, die jetzt getroffen worden sind, und den Entscheidungen, die sich in Bezug auf den Haushalt abzeichnen, doch auf einem vertretbaren Weg befindet.

Ich möchte in einem Punkt keinen Zweifel aufkommen lassen und hoffe auch, dass es diejenigen erreicht, die angesprochen werden sollen. Wir erwarten als SPD-Fraktion einen konstruktiven Dialog und eine Diskussion und Zusammenarbeit zwischen allen, die in Bremen mit dem Strafvollzug zu tun haben, nämlich zwischen dem Ressort, der Anstaltsleitung, dem Personalrat und den Jugendrichtern. Alle müssen zusammenarbeiten, müssen miteinander reden, damit man sich nicht zerstreitet und damit etwas für die Betroffenen herauskommen kann, nämlich Erziehung und Ausbildung für die Jugendlichen mit der Schaffung von besseren Möglichkeiten für die Integration, mit der Chance, künftig ein straffreies Leben zu führen.

Wir haben in der Vergangenheit das eine oder andere Mal erlebt, dass Meinungsverschiedenheiten

über die Presse ausgetragen wurden. Nun ist das ja nichts Schlimmes, sondern etwas völlig Normales in einem demokratischen Umgang, dass dies geschieht. Noch besser ist es allerdings auch, wenn man den direkten Dialog miteinander sucht und versucht, Probleme möglichst frühzeitig zu lösen.

Wir appellieren also an alle Beteiligten, in diesem Sinne miteinander zu arbeiten. Ich muss dazu sagen, es gibt leider, das ist nicht nur in Bremen so, für den Strafvollzug keine große Lobby, die sich darum kümmert, dass große Geldbeträge bewilligt werden. Es ist eher ein Bereich, der ein Schattendasein führt, vor allen Dingen, was die Fragen der haushaltspolitischen Entscheidungen angeht. Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle, denen dieses Thema wirklich am Herzen liegt, sich an einen Tisch setzen und versuchen, gemeinsam die besten Lösungen zu finden und diese voranzubringen. In diesem Sinne möchte ich mich noch einmal beim Justizressort für den Bericht bedanken und hoffe, dass wir auch künftig mit allen Fraktionen und allen Interessierten hier weiterhin eine konstruktive Debatte haben können. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Hannken.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Grotheer, ich bin froh, dass Sie Ihre Rede etwas gestrafft haben. Ich wäre aber gespannt gewesen, wie lang Ihre Rede gewesen wäre, wenn Sie sie nicht gestrafft hätten, weil ich sie doch schon sehr ausführlich und sehr auf alle Details eingehend fand. Ich kann es deshalb etwas kürzer machen, weil vieles schon vorweggenommen wurde. Ich kann es auch deshalb etwas kürzer machen, weil wir die Thematik schon sehr ausführlich hier im Haus vorweg diskutiert haben, wir aber zum Zweiten in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses auch mit den Betroffenen, dem Personalrat sehr ausführlich über dieses Konzept diskutiert haben. Ich glaube, es war sehr gut, es war eine sehr wichtige Diskussion, die fortgesetzt werden muss.

Ich möchte Ihnen hier im Haus aber natürlich jetzt nicht die Meinung der CDU-Fraktion zu diesem Konzept vorenthalten. Insofern will ich mich hier auf einige wenige Punkte beschränken. Ich möchte noch einmal etwas zu der Ausgangssituation sagen. Die Ausgangssituation war ja ein Beschluss des Senats aus dem März 2003, dass man den Strafvollzug auf erwachsene Männer konzentrieren wollte. Hintergrund war, dass man damit erreichen wollte, dass kleinere Einheiten aufgegeben werden und damit Kosten gespart werden, dies auch vor dem Hintergrund der Finanzsituation im Justizressort und der Finanzsituation Bremens insgesamt. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Hinzu kommt, dass man auch wissen muss, dass der Jugendvollzug, wie er ursprünglich im Blockland geplant war, auf eine wesentlich größere Zahl Jugendlicher abzielte. Ich glaube, er war für knapp 300 Jugendliche konzipiert. Derzeit sind allerdings nur noch knappe oder gute 60 Jugendliche aus Bremen inhaftiert. Ich denke, das ist eigentlich ein gutes Zeichen, dass die Zahl dort zurückgegangen ist. Deshalb muss man aber natürlich auch die Rahmenbedingungen verändern und anpassen.

Bremen hat dann Verhandlungen mit Niedersachsen geführt – darauf ist schon eingegangen worden –, die Jugendlichen nach Hameln zu verlegen. Es gab gute Argumente dafür, die Verlegung nach Hameln zu machen, das war insbesondere das gute Angebot in Hameln, was Bildungs- und Arbeitsplätze, aber auch Sozialmaßnahmen anging. Es gab aber auch Nachteile, auch das muss man sehen, die hier von Betroffenen, der Gerichtshilfe, den Jugendrichtern, sehr kritisch angeführt und gesehen worden sind, dass es eben nicht mehr möglich ist, die Jugendlichen so einfach zu erreichen, was die Betreuung nach der Straftat beziehungsweise vor der Inhaftierung angeht, und auch die Betreuung, wenn sie aus dem Gefängnis wieder entlassen wurden. Das wäre sicherlich schwieriger geworden. Es wäre auch schwieriger für die Familien geworden, ihre Kinder, ihre Verwandten dort zu besuchen. Das waren Nachteile, die man gesehen haben muss.

Letztendlich gescheitert sind diese Verhandlungen allerdings an den Finanzierungen. Die Summen sind genannt worden. Dazwischen lagen über vier Millionen Euro. Da gab es keine Einigung. Insofern glaube ich, dass es richtig und wichtig war, jetzt eine Entscheidung zu treffen und zu sagen, dass die Jugendlichen hier bleiben und der Standort in Oslebshausen dauerhaft gesichert wird. Ich glaube, dass es, wie gesagt, richtig und wichtig war, diese Entscheidung insbesondere für die Betroffenen jetzt zu treffen. Für die Mitarbeiter im Strafvollzug, für die Inhaftierten, aber auch für die Jugendrichter und die Gerichtshilfe war es wichtig, dass sie in dieser Frage Klarheit bekommen.

Das Positive, was man jetzt feststellen kann, ist, dass die ursprünglich geäußerte Kritik, dass bei einer Unterbringung der Jugendlichen in Oslebshausen das Trennungsgebot nicht eingehalten wird, verklungen ist. Es ist in den Sitzungen von keiner Seite mehr diese Kritik angebracht worden, sondern von jeder Seite ist davon ausgegangen worden und jede Seite hat festgestellt, dass das Trennungsgebot, das gesetzlich festgeschrieben ist, eingehalten wird, auch wenn die Jugendlichen in Oslebshausen untergebracht werden. Ich denke, das ist sehr positiv hier zu bewerten.

Man muss in dem Zusammenhang aber auch einmal anmerken dürfen, Sie dürfen nicht den Jugendlichen von 14, 15 Jahren vor Augen haben, der in einem Gefängnis untergebracht wird, in dem nebenan auch noch erwachsene Strafgefangene sind, sondern

das Durchschnittsalter der Inhaftierten liegt bei 20 Jahren. Das ist schon etwas anderes, als wenn wir von Fünfzehn- oder Sechzehnjährigen sprechen. Zwanzigjährige können schon mit manchen Sachen anders umgehen, dennoch ist ein Trennungsgebot gesetzlich festgeschrieben, und genau dieses wird eingehalten.

Ich möchte noch auf ein paar Probleme aufmerksam machen, die wir hier im Strafvollzug haben und die meines Erachtens wichtig sind und wichtig waren, bei dem Konzept zu beachten. Die Zahlen wurden schon genannt. 60 Prozent der Inhaftierten sind nicht im klassischen Sinne deutsch sozialisiert. 50 Prozent der Inhaftierten haben eine Sonderschule besucht. 80 Prozent haben keinen Schulabschluss jeglicher Art erreicht, und kein Einziger hat einen Berufsabschluss erreicht.

Daran sieht man, worin die Problematik im Strafvollzug für die Jugendlichen liegt, dass Elementarkenntnisse wieder angelernt werden müssen, dass Sozialisierungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, dass den Jugendlichen auch wirklich Basissachen vermittelt werden müssen. Das ist, denke ich, die Schwierigkeit, die wir haben, weil das Ganze in relativ kurzen Zeiten gemacht werden muss. Die Verweildauer liegt bei 13 Monaten. In 13 Monaten können Sie keinen Schulabschluss nachholen, wenn Sie vorher keine Basis dafür haben. In 13 Monaten schaffen Sie keinen Berufsabschluss, sondern Sie können in erster Linie wirklich nur Elementarunterricht geben. Sie können die Möglichkeit bieten, für manche einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Das Angebot ist aber insgesamt eher ein niedrigschwelliges Angebot, das dort vorgehalten werden muss.

Wichtig war für mich bei dem Konzept insbesondere, dass verstärkt auf die individuellen Voraussetzungen der Inhaftierten eingegangen wird, indem genau geschaut wird, was ist bei ihnen vorhanden, was können sie, welche Straftaten liegen vor, wie sind sie sozialisiert worden, fehlen ihnen Deutschkenntnisse, sind sie aggressiv. Diese Bereiche müssen aufgeklärt werden, und dann muss ein Vollzugsziel gesetzt werden. Dabei müssen auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Jugendlichen berücksichtigt werden.

Das findet jetzt durch ein umfangreiches Aufnahmegespräch statt, das sich über einen längeren Zeitraum hinzieht. Wir hatten in Hameln als Mitglieder des Rechtsausschusses die Gelegenheit, darüber Näheres zu erfahren, und ich kann auch nur jedem, der sich dafür interessiert, raten, sich damit einmal ein bisschen auseinander zu setzen. Mich hat es sehr stark beeindruckt, weil eben wirklich geschaut wird, wie man den Jugendlichen individuell weiterhelfen kann, und das eben nicht nur am Anfang, sondern dann auch verfolgt, ob das Ganze auch eingehalten wird. Das heißt, dass dem Jugendlichen eben auch geholfen wird, wenn er sein Ziel erreicht, dass er belohnt wird, dass er zum Beispiel Lockerungen erhält, dass er „Ver

günstigungen“ erhält, wenn er sich verweigert, wenn er nicht mitarbeitet, wenn kein Fortschritt bei ihm erkennbar ist, dass er dann aber eben auch Sanktionen, keine Lockerungen, keinen Besuch erhält et cetera. Ich finde, das ist sehr positiv zu bewerten, dass es jetzt auch so stark in dem Konzept des Justizressorts oder der Anstalt eine Rolle spielt.

Von dem Personalrat ist in diesem Zusammenhang kritisiert worden, dass es natürlich einen größeren Verwaltungsaufwand bedeutet. Da gebe ich dem Personalrat sicherlich Recht. Es bedeutet mehr Verwaltungsaufwand. Ich glaube aber, dass das Ergebnis diesen Verwaltungsaufwand rechtfertigt und die Maßnahmen dann auch gezielter eingesetzt werden können und den Jugendlichen damit auch besser geholfen wird. Insofern finde ich es richtig, dass dieser Weg gegangen wird, wie er im Konzept vorgeschlagen wird.

Der zweite Kritikpunkt, der vom Personalrat genannt worden ist, ist, dass die Teilanstalt von einem Vollzugsleiter geführt wird, es aber keinen Anstaltsleiter gibt. Herr Grotheer ist darauf eingegangen. Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Grotheer in diesem Punkt vollkommen anschließen. Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass ein Vollzugsleiter hier ausreichend ist, der die fachliche Konzeption dort verfolgt und für den Vollzug auch die entscheidende Federführung hat, jedoch Fragen der Anstalt insgesamt vom Anstaltsleiter begleitet werden.

Da meine Lampe jetzt auch schon leuchtet und ich Herrn Grotheer am Anfang so vollmundig kritisiert habe, will ich mich jetzt auch am Ende kurz fassen.

(Beifall bei der SPD – Abg. G ö r t z [SPD]: Am Ende kurz fassen!)

Ich habe noch drei Minuten!

Ich glaube, es ist gut und wichtig, das Konzept weiterhin kritisch zu begleiten. Die Diskussion ist hier nicht zu Ende, sie wird weitergeführt, sie wird im Rechtsausschuss weitergeführt. Das zweite wichtige Projekt, das jetzt vor uns steht, sind die Sanierungsmaßnahmen, die baulichen Veränderungen in Oslebshausen, die werden wir ebenfalls kritisch begleiten, das Ressort kritisch begleiten und uns ebenfalls mit allen Betroffenen zusammensetzen. Ich hoffe, dass wir insgesamt eine vernünftige Lösung in diesem Bereich erreichen werden, und von allen, die sich damit beschäftigen, hoffe ich, dass sie sich intensiv an der Diskussion beteiligen. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Ich hoffe, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir die Debatte jetzt noch zu Ende führen und dafür die Mittagspause nach hinten verlängern!

Dann gebe ich dem Abgeordneten Köhler das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zumindest in einer wichtigen Rahmenbedingung gibt es endlich eine Entscheidung, nachdem wir, Bündnis 90/Die Grünen, schon drei Mal in dieser Legislaturperiode beantragt hatten, den Jugendvollzug nicht nach Hameln zu verlegen, sondern dass er in Bremen verbleiben soll. Gegen die Verlagerung nach Hameln hatten sich so ziemlich alle Fachleute ausgesprochen, die mit dem Jugendvollzug beschäftigt sind, Fachleute, die zum Beispiel im Förderkreis des Jugendvollzugs organisiert sind oder in der Deutschen Vereinigung der Jugendrichter und Jugendgerichtshilfe, DVJJ, und wie es auch in zahlreichen Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Stellungnahmen deutlich geworden ist.

Seit vier Jahren befindet sich der Strafvollzug in einer Hängepartie, in einer Verunsicherung, die allein darauf zurückzuführen ist, dass der Senat im Jahr 2001 ein Gutachten beim Wirtschaftsberatungsunternehmen Roland Berger in Auftrag gegeben hat, mit dem dann ganz unqualifizierte Vorschläge zum Neubau einer Justizvollzugsanstalt gemacht worden sind. Seit vier Jahren gibt es diese unverantwortliche Politik des Senats, die nun endlich beendet ist, zumindest was die äußeren Rahmenbedingungen betrifft. Es ist das Ende des Versuchs, Strafvollzug teilweise privatisieren zu wollen und eine High-Tech-Verwahranstalt einzurichten.

Wenn ich mir die Begründung des Senats für das Ende der Verhandlungen mit Niedersachsen anschaue, dann bin ich doch einigermaßen verwundert. Es wird nämlich festgestellt, dass es jetzt mehr Jugendliche in Hameln gibt. Dazu hat natürlich die Verlagerung von niedersächsischen Insassen vom Blockland zurück nach Niedersachsen beigetragen, wir erinnern uns an dieses unschöne Manöver aus dem letzten Jahr, als Niedersachsen von Bremen unter Druck gesetzt werden sollte.

Nun wird festgestellt, dass das Jugendgefängnis in Hameln groß ist, dass es mit den Bremer Jugendlichen noch größer wäre, zu groß wäre, und dass deshalb der Plan nicht weiterverfolgt werden soll. Das hätten wir alles auch schon im Jahr 2003 wissen können. Das Ganze ist doch letztlich nur der Versuch, halbwegs das Gesicht zu wahren und wieder aus einem Projekt auszusteigen, in das man nie hätte einsteigen sollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Grünen sind erfreut darüber, dass es eine Perspektive für die Anstalt Bremerhaven gibt. Es hätte auch überhaupt keinen Sinn gemacht, eine Anstalt zu schließen, die im Prinzip funktioniert. Sie ist weit genug weg vom Rathaus. Auf die Verunsicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätte man natürlich verzichten können und müssen.

Die Debatte, die wir heute führen, ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem, was jetzt nach der Entschei

dung des Senats an weiterer Entwicklung in Oslebshausen und Bremerhaven notwendig ist. Wir werden uns noch näher mit den Investitionsmaßnahmen beschäftigen müssen, vor allen Dingen auch mit denen für den Jugendvollzug, für Bremerhaven und für den Erwachsenenvollzug in Oslebshausen, Herr Grotheer hat dazu Ausführungen gemacht. Wir müssen uns damit auseinander setzen, dass die Personalzahlen bereits jetzt so abgesenkt sind, dass die Altbau-JVA mit dem Personal auskommen muss, das eigentlich für den Neubau geplant gewesen ist. Ein weiterer Stellenabbau ist bis 2009 von der großen Koalition vorgesehen.

Die Frage des Trennungsgebots zwischen Strafvollzug für Jugendliche und für Erwachsene betrifft nicht nur die räumliche Abgrenzung, sondern der Jugendvollzug muss eine selbständige Organisation mit einer selbständigen Entwicklung sein, nicht lediglich inhaltlich ein Wurmfortsatz des Erwachsenenvollzugs.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich muss hier im Übrigen auch nicht rechtfertigen, warum die Grünen mit dem Status quo, mit der Übergangslösung nicht dauerhaft einverstanden sind, weil nämlich die Ausgangslage das Jugendgerichtsgesetz ist, an das sich Bremen aus gutem Grund halten muss. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt eigenständige Jugendanstalten, und das heißt auch eine eigenständige Leitungsstruktur für den Jugendvollzug. Das ist nicht mehr Bürokratie oder mehr Aufwand, das muss auch noch nicht einmal teurer werden als die jetzige Übergangsregelung, sondern es geht letztlich um die Frage, wo sind Verantwortlichkeiten tatsächlich vorhanden. Da reicht das, was bisher existiert, schlicht nicht aus.