Protocol of the Session on March 17, 2005

Wir haben diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung in den Medienausschuss überwiesen. Wir haben eine Anhörung gemacht und haben die Gesetzentwürfe an alle Rundfunkanstalten, die relevant sind, und auch an einige, die nicht so relevant sind, geschickt. Sie haben dann auch Stellungnahmen abgegeben. So haben zum Beispiel zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben Radio Bremen logischerweise, die Bremische Landesmedienanstalt, das DeutschlandRadio, der Verband privater Rundfunk- und Telekommunikation e. V., das ist ein Zusammenschluss aller privaten Rundfunk- und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Hörfunkveranstalter und Telekommunikationsveranstalter, dann noch einmal separat der QVC, der eine oder andere kennt ihn vielleicht, das ist ein Verkaufssender, dazu aber noch Weiteres.

Grundsatz der Novellierung des Landesmediengesetzes war einerseits ein Auftrag im Koalitionsvertrag, und es war andererseits auch notwendig, da bestimmte europäische Richtlinien, dazu komme ich gleich noch einmal, umgesetzt werden müssen.

(Vizepräsidentin D r. M a t h e s über- nimmt den Vorsitz.)

In diesem neuen Landesmediengesetz haben wir im Grundstock eigentlich die Punkte, die vernünftig waren, beibehalten, wie gesagt, es ist eine Novellierung. Ein sehr wichtiger Punkt, der auch zukunftsweisend ist, ist das so genannte Führerscheinmodell. Bisher war es so geregelt, jemand, der ein Fernseh- oder Hörfunkprogramm in Bremen veranstalten wollte, musste erst eine Frequenz haben, um dann eine Lizenz zu beantragen. Dies haben wir geändert. Das hat den großen Vorteil, dass jemand auch hier in Bremen eine Lizenz als Veranstalter erwerben kann und sich dann um andere Frequenzen, ob das jetzt Kabelfrequenzen in anderen Bundesländern sind, ob das Satellit oder eben auch terrestrische Frequenzen sind, bewerben kann, dieses ganze Prozedere in diesem Bundesland dann nicht mehr zu machen braucht, weil er schon eine Lizenz hier hat. Ich glaube, das ist eine vernünftige Regelung.

Eine weitere Regelung, die auch im Ausschuss kontrovers diskutiert wurde, ist die Regelung, dass in dem alten Landesmediengesetz der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter bestimmten Voraussetzungen sich an privaten Veranstaltern beteiligen durfte. Diese Regelung haben wir komplett gestrichen und haben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk natürlich weiterhin zugesichert, das ist in der Begründung nochmals dargestellt, weil die Angst gerade bei Radio Bremen jetzt da war, dass sie auch nicht mehr kooperieren dürfen, weil es nicht eindeutig dargestellt wurde. Das haben wir dann noch einmal in dem gegenseitigen Gespräch klar gestellt. Es wurde noch einmal differenziert, noch einmal ausformuliert, dass es natürlich weiterhin erlaubt und auch erwünscht ist, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Kooperationen mit anderen Rundfunkveranstaltern – Radio Bremen macht das sehr intensiv mit dem NDR im Nordwestradio und Hörfunk Europa mit dem WDR – weiterhin auch erlaubt sind, unter den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten natürlich.

Ein weiterer Punkt war die Kabelbelegung. Die analoge Kabelbelegung ist auch in den letzten Jahren ein Hausieren von Knappheit gewesen, denn es gab nur 34 Kanäle. Hier hat uns die EU eine Auflage gegeben. Wir sind ihr relativ gern gefolgt, weil wir

auch der Meinung waren, dass mit einer gewissen Liberalisierung der Kabelbelegung für die Kabelnetzanbieter es natürlich auch Refinanzierungsmöglichkeiten für eine weitere Digitalisierung geben wird.

Die EU-Universalrichtlinien sagen aus, dass eben nicht nur hoheitlich bestimmt wird, sondern dass in diesem Bereich eben auch die Anbieter, hier die Kabelnetzanbieter, bestimmte gegebene Freiheiten haben müssen. Das haben wir mit dem neuen Gesetz gewährleistet. Das werden nachher ungefähr vier bis fünf Kanäle sein. Ich rede jetzt nur vom analogen Bereich, so wie wir es jetzt haben, die frei entscheiden können, wie sie diese Kanäle vermarkten, und, das ist dann auch noch in der Erklärung, das haben wir auch noch im Zuge der Diskussion eingeführt, einen Digitalisierungsauftrag mitbekommen, denn unser Ziel ist es, dass wir auch beim Kabel, in der Terrestrik, also bei der Antenne haben wir das schon, eine Digitalisierung bekommen, um somit auch eine weitere Vielfalt zu erreichen, und diesen Auftrag auch dem Kabelanbieter gegeben, weil wir uns hier in einer Monopolstellung der Kabelanbieter befinden in Bremen, jetzt auch in anderen Bundesländern, es ist Kabel Deutschland. Da ist Markt immer relativ schwierig, und wir als Gesetzgeber haben gesagt, wir geben euch soundso viele Freiheiten, nutzt diese Freiheiten bitte. Sie haben klare Aufgaben, und was wir von euch erwarten, aber wir haben auch noch die Möglichkeit in der Begründung, dass wir gesagt haben, die Vielfalt muss gewährleistet sein und auch der offene Markt. Ich will jetzt nicht in technische Details gehen.

Ich merke das gerade, um das einmal zu verdeutlichen, wenn wir in einem digitalen Kabelnetz zirka 60 bis 100 Programmanbieter haben, ist es natürlich sehr wichtig, das wird über elektronische Navigatoren gemacht, denn mit dem Zappen dauert das ziemlich lange. Da gibt es dann auch, das ist schon eine Entwicklung, elektronische Navigatoren, wie das beim Internet mit der Suchmaschine ähnlich ist. Da dürfen die Kabelnetzanbieter natürlich nicht ihre eigenen Angebote bevorteilen, dass da ein Marktvorteil ist gegenüber den öffentlich-rechtlichen oder auch den privaten Rundfunkanbietern. Da haben wir ihnen in einer Erklärung noch einmal einen klaren Auftrag gegeben, was wir von ihnen erwarten.

Ein weiterer grundlegender Punkt, auch immer wieder nett und gern diskutiert, ist, dass wir heute im Kabel live zu sehen sind. Das ist auch schon im Grunde genommen ein Vorgriff auf das neue Landesmediengesetz. Ich rede da vom Offenen Kanal. Das Problem des Offenen Kanals war, es war im Grunde genommen politisch gewünscht, es gab natürlich immer wieder auf der einen oder anderen Seite auch Diskussionen über den Offenen Kanal, brauchen wir das, ist es notwendig. Der klare Auftrag war wirklich ein freier Zugang für den Bürger in den achtziger und neunziger Jahren zu den Medien.

Mit der Durchsetzung des Internets hat sich da etwas gewandelt. Es kann heute jeder frei auf dieses Medium zurückgreifen und im Rahmen der Verfassung seine Meinung der Weltöffentlichkeit zur Verfügung stellen. Deswegen hat sich natürlich auch die Aufgabe des Offenen Kanals ein bisschen geändert. Wir haben uns gesagt, wir wollen den Offenen Kanal weiterhin behalten, aber wir möchten auch gern, dass die Akzeptanz des Offenen Kanals innerhalb der Bevölkerung weiter gestärkt wird.

Deswegen haben wir den Offenen Kanal, das muss man sagen, das war auch im gegenseitigen Einvernehmen, wir haben da sehr eng zusammengearbeitet, und wir sind offene Türen eingelaufen, dass wir einen Teil des Offenen Kanals zu einem Bürgerrundfunk machen können mit einer festen Struktur, weil es schon ansatzweise wirklich gute Produkte gibt innerhalb des Offenen Kanals, wenn ich da nur Sport TV sehe, das wird sehr viel gesehen. Das sind Sachen, die „Buten un binnen“ nicht abdeckt.

Wirklich sehr regional, partiell auch in Bremerhaven, läuft der Offene Kanal sehr erfolgreich, nur waren es immer, sage ich einmal, solche Punkte in der Grauzone. Wir haben gesagt, wir geben euch die Möglichkeit, hier eine feste Struktur zu etablieren, und auch die Möglichkeit eines Ereignisfernsehens, weil ich glaube, dass das sehr wichtig ist. Da gab es auch schon Modellansätze, dass es eben bestimmte Sachen sind, Veranstaltungen in dieser Stadt, die durchgeführt werden, und es vielen Bürgern aus gesundheitlichen und zeitlichen Gründen nicht möglich ist, dahin zu gehen. In Bremerhaven läuft das mittlerweile auch schon sehr gut, dass die Leute diese Sendungen live unkommentiert auf dem Offenen Kanal sehen können, wie gesagt, dass sie uns jetzt gemeinsam im Offenen Kanal sehen können, wie wir das Land regieren und Politik machen.

Das ist jetzt unerwartet, ich habe es auch nicht geglaubt, aber es gibt wirklich einen Riesenbedarf, uns auch zu sehen. Das hat auch ein bisschen überrascht, das finde ich aber positiv. Ich will jetzt nicht auf alle Kleinigkeiten eingehen wie zum Beispiel die Aufzeichnungsfrist. Da gab es ja einen anderen Vorschlag im Gesetzentwurf mit sechs Monaten. Die Privaten haben gesagt, das ist schwierig, zwei Monate, so wie es vorher war, reichen auch.

Auf solche Sachen wie die Digitalvorschriften bei der Umstellung will ich mich im Grunde genommen im Einzelnen nicht beziehen, ich wollte Ihnen eigentlich nur die großen Punkte zur Kenntnis geben. Wen es noch näher interessiert: Im Bericht, der Ihnen ja auch vorliegt, steht alles detailliert, und alles in allem, glaube ich, ist es ein sehr gutes Gesetz für das einundzwanzigste Jahrhundert geworden. Nach der Mittagspause werden wir ja noch einmal über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Rundfunk allgemein in Europa debattieren und darüber, wie er sich weiterhin entwickelt, und dazu wird es noch ein paar Ausführungen geben. Deshalb bitte ich Sie,

diesem Bericht, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Stahmann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Strohmann, wir wählen den Senat als Opposition zwar nicht mit, wir freuen uns aber doch immer, wenn der Senat hier vertreten ist, und akzeptieren auch gern, dass Herr Senator Dr. Nußbaum und auch Herr Senator Eckhoff an dieser Debatte teilnehmen.

Auch die grüne Bürgerschaftsfraktion wird dem neuen Landesmediengesetz zustimmen. Kollege Strohmann hat dem Haus die technischen und strukturellen Änderungen vorgestellt, auch da ist kein Dissens gewesen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei den Vertretern von Radio Bremen und der Landesmedienanstalt bedanken, die an der öffentlichen Sitzung im Medienausschuss teilgenommen und dem Medienausschuss sehr konstruktive Vorschläge vorgetragen haben, die wir auch in weiten Teilen aufgenommen haben. Also noch einmal herzlichen Dank, hier auch aus diesem Hause, für die konstruktiven Beiträge!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Bei der ersten Lesung spielte ein Punkt eine größere Rolle. Ich habe die Gremiengröße des Beirates der Landesmedienanstalt thematisiert. Darüber haben wir uns auch im Ausschuss ausgetauscht, und ich kann für die Grünen sagen: Ich habe mich von den Argumenten überzeugen lassen, die Herr Schneider als Chef der Landesmedienanstalt vorgetragen hat. Auch Herr Perschau hat noch einmal zu bedenken gegeben, dass gerade bei einem Bürgermedium – und ich fand, das war ein sehr einleuchtendes Argument – auch diese Gremiengröße zu akzeptieren ist und auch zu einer größeren Partizipation führt. An dieser Stelle, weil wir auch im Ausschuss keine Mehrheit erringen konnten, kann ich mich jetzt mit der Lösung, die wir getroffen haben, dass es erst einmal so bleibt, wie es ist, aber dass darüber hinaus weitere Gespräche geführt werden, einverstanden erklären.

Positiv ist, dass das Land Bremen dem öffentlichen Bürgermedium, dem Offenen Kanal, eine Zukunft gibt, dass wir nicht dem Beispiel anderer Bundesländer wie zum Beispiel Hamburg folgen und den Offenen Kanal empfindlich beschneiden und auch zurückfahren. Ich finde, die Regelung, die wir getroffen haben, dass der Offene Kanal eine bessere Struktur und einen Fahrplan bekommt, dass auch Ereignisse, die für ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

die Bremerinnen und Bremer interessant sind, übertragen werden, also Ereignisfernsehen, ist eine ausgesprochen gute Regelung. Ich bin gespannt, wie sich das jetzt in der Praxis zeigt. Man muss nach einem Jahr einmal schauen, wie sich das bewährt hat, um auch noch einmal zu sehen, ob noch weit reichende Änderungen oder auch andere Regelungen im Gesetz nötig sind.

Bei den Beratungen sind wir auf ein anderes Problem gestoßen, das jetzt gar nicht so sehr mit dem Landesmediengesetz zu tun hat, aber dabei gestreift wurde, weil die Landesmedienanstalt aus ihren bisherigen Überschüssen, die sie manchmal erzielt, die kulturelle Filmförderung, die in Bremen beim Bremer Filmbüro angesiedelt ist, unterstützt. Das wurde im Ausschuss auch als positiv gewertet. Es waren sich alle Fraktionen einig, dass die kulturelle Filmförderung für das Land Bremen eine ganz wichtige Rolle spielt. In der vergangenen Woche hat ja Herr Schäffer, der Chef der nordmedia, Bilanz über die Arbeit der nordmedia gezogen und hat auch noch einmal deutlich gemacht, dass beim Bereich der wirtschaftlichen Filmförderung jeder Euro, der eingesetzt wird, sich doppelt und dreifach für den Standort Bremen und Bremerhaven ausgezahlt hat.

Deswegen müssen wir das Problem, dass wir die kulturelle Filmförderung in Bremen bisher schlecht ausgestattet haben, eigentlich bei den Haushaltsberatungen – das möchte ich an dieser Stelle anmelden – noch einmal ganz offensiv angehen, denn hier handelt es sich nicht nur um Kultur machende Leute, sondern es handelt sich auch ganz konkret um Wirtschaftsförderung und die Profilierung des Standortes. Daran muss dieses Haus ein übergeordnetes Interesse haben, und das müssen wir auch als Medienausschuss noch einmal ausführlich diskutieren. Auch wir werden das als grüne Bürgerschaftsfraktion noch einmal vorantreiben, dass hier im Land Bremen eine kulturelle Lanze für die Filmförderung gebrochen wird.

An dieser Stelle noch einmal die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf! Herr Strohmann hat ja darauf hingewiesen, dass es sehr konstruktive Beratungen waren. Das fand ich auch. Es gab keine Auseinandersetzungen, es wurden alle Meinungen aufgenommen, und an dieser Stelle kann ich nur sagen: Ich empfehle der Bürgerschaft, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben schon fast alles gesagt. Deswegen soll es von mir nicht alles wiederholt werden, aber eines muss wiederholt werden, nämlich die gute Zusammenar

beit, denn ich glaube, das zeichnet nicht nur die drei Mediensprecher dieses Hauses, sondern auch die Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei und auch mit der Landesmedienanstalt aus.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nicht in jedem Fall!)

Nicht in jedem Fall, aber wir reden ja jetzt über einen speziellen Fall!

Im Zusammenhang mit dem Landesmediengesetz bedanke ich mich im Namen der SPD-Fraktion für die kollegiale Zusammenarbeit unter den Sprecherinnen und Sprechern, aber auch mit der Senatskanzlei und, viel wichtiger, mit der Bremischen Landesmedienanstalt. Das war ein konstruktives Verfahren, das man ja nicht immer hat, wenn man ein Gesetz in erster und in einer unterbrochenen zweiten Lesung innerhalb von vier bis acht Wochen parlamentarisch beschließen kann. Also herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit!

Darüber hinaus sind die vielen Einzelpunkte angesprochen worden. In meinem letzten Redebeitrag zu dem Gesetz habe ich den Offenen Kanal, den Bürgerrundfunk und das Ereignisfernsehen angesprochen. Da gab es auch in der Diskussion keine Veränderung. Frau Stahmann hat angesprochen, dass es auch keine Veränderung bei der Struktur der Landesmedienanstalt im Gremienbereich gibt. Das halte ich für momentan richtig.

Frau Stahmann sprach einen Punkt an, über den wir wirklich bald grundsätzlich reden müssen, und das ist die Filmförderung, die ja in dem Bereich kulturelle Filmförderung hinsichtlich der Überschussbeteiligung nur kurz gestrichen ist. Da haben wir jetzt eine Regelung gefunden, dass der Betrag, der als Überschuss verbleibt, nicht automatisch an die nordmedia geht, sondern im Einvernehmen mit der Senatskanzlei und der Landesmedienanstalt vergeben wird. Ich glaube, dass das eine gute Regelung ist. Wir müssen aber auch aufpassen, Frau Kollegin Stahmann, dass wir bei den wenigen Mitteln, die das Land Bremen für Filmförderung oder kulturelle Filmförderung hat, nicht Doppelförderung zulassen.

Es gibt hier und da durchaus Anzeichen, wenn man sich die unterschiedlichen Papiere anschaut, die Förderung der nordmedia oder auch die Förderungsliste des Filmbüros Bremen, dass eventuell eine Doppelförderung vorhanden ist. Das sollten wir, glaube ich, im nächsten Medienausschuss einmal ansprechen. Das können wir uns in Zukunft unter den finanziellen Ressourcen nicht mehr leisten, so dass Doppelförderung im Grund genommen abgestellt werden muss.

Am Ende kann ich uns allen nur wünschen, dass wir das Gesetz gleich in zweiter Lesung beschließen. Herr Strohmann hat es richtig gesagt, wir haben für das einundzwanzigste Jahrhundert ein passendes

Landesmediengesetz gefunden. Wir haben das auch als Rückmeldung über die Beteiligten, die im Ausschuss angehört wurden oder schriftliche Stellungnahmen abgegeben haben, feststellen können. Insoweit sind wir auf dem richtigen Weg. Wieweit wir über das Landesmediengesetz, die Landesmedienanstalten und die Staatsverträge zukünftig reden müssen, bedarf dann weiterer Debatten hier im Hause. – Soweit herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Gesetzesantrag des Senats, Drucksache 16/ 500, durch den Gesetzentwurf des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksachen-Nummer 16/ 578, erledigt ist, lasse ich über den Gesetzentwurf dieses Ausschusses in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Landesmediengesetz, Drucksachen-Nummer 16/568, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten Kenntnis.