Protocol of the Session on March 17, 2005

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten Kenntnis.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt keinen Tagesordnungspunkt mit Debatte auf, ich schlage aber vor, dass wir vor der Mittagspause diejenigen ohne Debatte hier abarbeiten. Ich hoffe auf Ihr Einverständnis.

Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Mitteilung des Senats vom 22. Februar 2005 (Drucksache 16/545) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Drucksache 16/545, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Gesetz zur Bereinigung des bremischen Rechts

Mitteilung des Senats vom 7. Dezember 2004 (Drucksache 16/484) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 34. Sitzung am 23. Februar 2005 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Bereinigung des bremischen Rechts, Drucksache 16/484, in der in erster Lesung angenommenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)

Mitteilung des Senats vom 1. Februar 2005 (Drucksache 16/522) 2. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 35. Sitzung am 24. Februar 2005 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, OWiG, und des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, EGOWiG, Drucksache 16/522, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Überprüfung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft nach dem Stasi-Unterlagengesetz

Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 28. Februar 2005 (Drucksache 16/554)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft nimmt von dem Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksache 16/554, Kenntnis.

Meine Damen und Herren, wir sind somit am Ende der Vormittagssitzung angekommen, und ich unterbreche die Landtagssitzung bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.45 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.32 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 14. Februar 2005 (Drucksache 16/538)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 8. März 2005

(Drucksache 16/561)

Meine Damen und Herren, auch bei diesem Tagesordnungspunkt gilt, wie bei der Vormittagssitzung bereits erwähnt, dass wir keinen Fachvertreter des Senats dazu haben. Aus dem Grund brauche ich auch nicht zu fragen, ob die Antwort mündlich wiederholt wird, da es keinen Fachvertreter gibt.

Da wir aber in eine Aussprache eintreten wollen, rufe ich Herrn Kollegen Strohmann auf.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eine Große Anfrage über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der EU gestellt. Das Thema ist in den letzten Wochen und Tagen auch durch die Presse gegangen und hat den einen oder anderen begleitet, der eine oder andere ist aufmerksam geworden.

Dieses Thema brodelt schon, sage ich einmal, über ein Jahr. Die Diskussionen über die Aufgaben oder überhaupt über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tauchen meistens zu Gebührenanpassungen oder zu Gebührendiskussionen auf. Deshalb möchte ich ganz gern einmal den Hintergrund beleuchten, was eigentlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist, warum wir ihn haben, oder was ist gut, oder was ist schlecht daran. Das ist eine Diskussion, die auch in diesem Land von dem einen so und dem anderen so geführt wird.