(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das tun wir auch gar nicht! Ich möchte darauf hinweisen, dass wir zwei, drei Jahre hatten, wo wir ein Minus bei der Körperschafts- steuer hatten. Ich weise darauf hin, dass wir zwar 2003 bei der Gewerbesteuer Sonderfaktoren hatten, aber was das Wachstum der Gewerbesteuer anbetrifft, können wir uns sehen lassen. Das sind originäre Ein- nahmen. Wir haben das Ziel, das eigentlich für 2008 ange- peilt war, nämlich 300 Millionen Euro jährlich ein- zunehmen, fast jetzt schon erreicht. Ich möchte nur (A) (C)
auf diesen Fakt hinweisen! Trotzdem sage ich, damit keine Missverständnisse entstehen, vielleicht bei jeder Bemerkung, wo ich positive Ausführungen mache, dass wir noch vieles zu tun haben, aber das darf man doch nicht ausblenden, dass wir da schon etwas erreicht haben.
Darum ging es mir auch bei der Kritik am Rechnungshof, ich habe doch bestätigt, dass das, was er teilweise gesagt hat, nicht falsch ist, aber der Eindruck, der dabei erweckt wird. Wenn, Frau Linnert, das füge ich an, so etwas mit solchen Schlagzeilen nicht nur in bremischen Zeitungen angesprochen wird, sondern überregional, dann schaden solche einseitigen Auslegungen unserem Land.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Dazu haben Sie doch mit Ihrer Schönrederei beigetragen!)
Mit Verlaub, ich habe Ihnen zugestanden, dass wir beim Kanzlerbrief vielleicht nicht aufgepasst haben, wir als CDU. Sie als Grüne kennen den Bundeskanzler wahrscheinlich besser. Wir haben ihm ein Stück weit geglaubt und auf diese Briefe vertraut.
Sie haben das nicht getan. Wir hätten vielleicht auf Sie hören sollen. Das ist vielleicht richtig. Den Vorwurf müssen wir akzeptieren. Aber alle anderen Vorwürfe weise ich vor dem Hintergrund, den ich eben geschildert habe, zurück.
Ich will doch noch einmal mit Genehmigung des Präsidenten aus der Zwischenbilanz der Sanierungspolitik der Freien Hansestadt Bremen von Professor Dr. Günter Dannemann zitieren, weil der Eindruck erweckt wird, als hätten wir die Mittel, die wir vom Bund und von den anderen Ländern bekommen, nur in Investitionen gesteckt:
„Zunächst ist festzustellen, dass die kumulierten Zinsersparnisse aus der ersten Sanierungstranche bis zum Jahr 2004 sich auf knapp 2,3 Milliarden Euro belaufen, die Bremen für wirtschafts- und finanzstärkende Investitionen verwendet. Bezogen auf die Sanierungshilfen von 8,5 Milliarden Euro macht dies einen Anteil von 27 Prozent aus. Die wiederholte Aussage des Bundesministers für Finanzen vor dem Deutschen Bundestag, Bremen habe den überwiegenden Anteil der Sanierungshilfen für Investitionen verwendet, ist nicht richtig. Hätte Bremen diese 2,3 Milliarden Euro sukzessive in zusätzliche Teilentschuldung“ – ich füge ein, und nicht in Investitionen – „gesteckt, würde der Schuldenstand Bremens Ende
2004 nicht 10,9 sondern zirka acht Milliarden Euro betragen. Damit einhergehen würden rechnerische Zinsersparnisse von rund 150 Millionen Euro, die zur Schließung der konsumtiven Ausgabenlücke ab 2005 beitragen würden, wenn sie tatsächlich anfielen.“
Dies macht deutlich, dass wir den größeren Teil dessen, was wir bekommen haben, nicht in Investitionen gesteckt haben. Allerdings, ich wiederhole das, was wir hineingesteckt haben, hat dazu geführt, dass wir die Lücke, die in den achtziger Jahren entstanden war, ein Stück weit geschlossen haben. Im Übrigen ist sie mit einer Milliarde Euro immer noch nicht geschlossen. Wir haben immer noch einen Nachholbedarf im Vergleich zum Durchschnitt der Länder und Gemeinden. Dies macht deutlich, dass da noch viel zu tun ist, auch in diesem Bereich. Trotzdem haben wir im Koalitionsausschuss zugestimmt, dass die Investitionen abgesenkt werden, um ein gemeinsames Paket zu schnüren.
Ich sage allerdings, wir reden nicht zugunsten von Investitionen um der Investitionen willen. Es geht uns immer wieder nur darum, dass wir mit Investitionen Arbeitsplätze schaffen, dass wir Menschen in Lohn und Brot bringen, dass wir Familien damit von der Sozialhilfe entlasten, dass sie nicht mehr Sozialhilfe kassieren, sondern Lohn kassieren, und dies ist wichtig. Deswegen machen wir eine Investitionspolitik in diesem Sinn. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag des Abgeordneten Wedler mit der Drucksachen-Nummer 16/567 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Es ist vereinbart worden, bei dem Nachtragshaushaltsgesetz zuerst die erste Lesung durchzuführen und im Anschluss daran über die Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss abzustimmen.
Ich lasse zuerst über das Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 in erster Lesung abstimmen.
Wer das Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bei den Vorlagen zum Nachtragshaushalt 2005 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen.
Wer der Überweisung des Nachtragshaushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005, des Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 und des Nachtragshaushaltes für den Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2005 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist das Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005, den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 und den Nachtragshaushalt für den Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2005 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss.
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu dem Gesetz zur Neufassung des Bremischen Landesmediengesetzes – Mitteilung des Senats vom 11. Januar 2005 (Drucksache 16/500) vom 11. März 2005 (Drucksache 16/568) 2. Lesung
Dazu ist als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Scherf vorgesehen. Ich muss Ihnen die Mitteilung machen, dass Bürgermeister Dr. Scherf nach Berlin gereist ist zum Richterwahlausschuss und dass sein Vertreter, Staatsrat Professor Dr. Hoffmann, ebenfalls in Berlin ist, um an einer Sitzung der Chefs der Staatsund Senatskanzleien teilzunehmen. Deswegen wird kein Vertreter eines Fachressorts, sondern der allgemeine Vertreter des Senats, Herr Senator Dr. Nußbaum, zu diesem Tagesordnungspunkt dabei sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einmal vorab, es sei dem Bürgermeister und auch dem Staatsrat dieses Mal verziehen. Sie haben das auch schon im Vorfeld angekündigt, und ich glaube, bei der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfes ist es auch entbehrlich, dass die beiden anwesend sind. Ich möchte aber ausdrücklich noch einmal die gute Zusammenarbeit zwischen dem Medienausschuss, der Senatskanzlei und auch der Landesmedienanstalt positiv erwähnen. Ich glaube, wir haben alle eng zusammengearbeitet, auch über die Fraktionen hinaus, und Ihnen hier einen vernünftigen Gesetzentwurf zur zweiten Lesung vorgelegt. Ich hoffe, dass Sie dem dann auch folgen, aber ich gehe einmal davon aus.
Wir haben diesen Gesetzentwurf nach der ersten Lesung in den Medienausschuss überwiesen. Wir haben eine Anhörung gemacht und haben die Gesetzentwürfe an alle Rundfunkanstalten, die relevant sind, und auch an einige, die nicht so relevant sind, geschickt. Sie haben dann auch Stellungnahmen abgegeben. So haben zum Beispiel zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben Radio Bremen logischerweise, die Bremische Landesmedienanstalt, das DeutschlandRadio, der Verband privater Rundfunk- und Telekommunikation e. V., das ist ein Zusammenschluss aller privaten Rundfunk- und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.