Die Schaffung eines trimodalen Containerterminals im Industriehafen durch das Unternehmen Weserport wird von Bremen begrüßt. Im Rahmen des im letzten Jahr vorgelegten Masterplans Industriehafen werden Möglichkeiten analysiert, brachliegende wassernahe Industrieflächen zu reaktivieren.
Bremenports erstellt im Auftrag des Senators für Wirtschaft und Häfen einen Masterplan Hafen- und Logistikzentrum links der Weser. Die Möglichkeiten zur Schaffung eines Binnenschiffsanschlusses für das GVZ Bremen über den Neustädter Hafen bilden einen Schwerpunkt dieser Masterplanung.
Der von Bremen geforderte und in den Bundesverkehrswegeplan 2003 aufgenommene Ausbau der Mittelweser stärkt die Wettbewerbsposition der Binnenschifffahrt im Containerhinterlandverkehr der bremischen Häfen. Durch ein Regierungsabkommen nimmt Bremen Einfluss auf die Ausbaumaßnahmen des Mittellandkanals.
Die Wettbewerbsposition der bremischen Häfen wird durch die vom Senator für Wirtschaft und Häfen für die Binnenschifffahrt initiierten Maßnahmen gestärkt. – Soweit die Antwort des Senats!
Zur Flotte der Binnenschifffahrt! Die Flotte glänzt ja in der Binnenschifffahrt durch sehr veraltete Schiffe. Gibt es da Maßnahmen von Seiten des Senats, das zu än
dern, beziehungsweise gibt es da auch ein gewisses Druckmittel von Seiten des Senats in Richtung Binnenschifffahrt?
(Zuruf von der CDU: Staatliche Flotte! – Bür- germeister D r. G l o y s t e i n : Die Se- natsbarkasse! – Heiterkeit)
Ein generelles Binnenschifffahrtsprogramm wollen wir nicht auflegen. Sie haben Recht, wie das allgemein ist. Dieses Forum Binnenschifffahrt und Logistik hat sich ja genau dieses Themas angenommen. Unabhängig von dem, was ich da jetzt bremenspezifisch gesagt habe, hat sich dieses Forum der allgemeinen Fragen angenommen, wozu Bremen eben nur einen Teil beitragen kann. Es hat eine veränderte steuerliche Behandlung der Binnenschifffahrt gefordert. Das bezieht sich vor allem auf steuerliche Bedingungen und auch auf Veräußerungsgewinne, die für die Partikuliere ja sehr wichtig sind, dann einer generellen Ertüchtigung des Logistikstandorts, wo wir natürlich auch als großer Logistikhafen einen großen Einfluss haben.
Dann sollen die Fördergelder aus der Richtlinie zur Förderung von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs gezielter eingesetzt werden. Da hat das Forum den Verdacht – das kann ich aber jetzt nicht unterstützen –, dass diese zu Lasten des Binnenschiffsverkehrs eingesetzt werden. Des Weiteren soll die Arbeits- und Sozialgesetzgebung innerhalb der Europäischen Union harmonisiert werden, weil die Binnenschiffer sich hier auch benachteiligt fühlen. Das werden wir im Rahmen unserer allgemeinen Politik im Bundesrat unterstützen, aber hier kein eigenes Binnenschiffsprojekt beginnen.
Eine Zusatzfrage habe ich noch, und zwar wie die weiteren Verlagerungspotentiale des Straßenverkehrs in Richtung Binnenschifffahrt zwischen Bremerhaven und Bremen sind. Gibt es da konkrete Planungen im Senat, darauf hinzuwirken?
Es gibt darüber hinaus keine konkreten Planungen, aber das, was in der Vorbereitung ist, ist schon von großer Wichtigkeit. Ich komme gerade von einem Treffen mit
Maersk, der großen Reederei. Es ist ganz wichtig, dass es zunächst einmal eine generelle Binnenschiffsanbindung in Bremerhaven gibt. Dies wird in der Wichtigkeit noch unterstützt dadurch, dass die Binnenschiffskapazität in der Mittelweser erhöht wird. Sie würde erhöht, wenn die Vergrößerung von einer Containerschiffskapazität von 50 Containern pro Schiffseinheit in der jetzigen Kapazität auf ungefähr 90 Container jetzt endlich käme. Ich sage es nur einmal im Vergleich: Ein Rheinschiff würde 300 Container haben, aber trotzdem hilft das. Wenn wir es hinbekämen, von 50 auf 90 Container pro Schiff in der Mittelweser zu kommen, und dies hätte dann ja den Anschluss an den Mittellandkanal, dann wäre es eine große Erleichterung für Mitteldeutschland, Berlin und so weiter.
Die zweite große Erleichterung tritt dadurch ein, dass durch die Weseruntertunnelung in der A-281Version der Kontakt zwischen Bremerhaven und dem GVZ um ungefähr eine Dreiviertelstunde verbessert wird. Das ist ein Riesenvorteil.
Ein dritter großer Vorteil ist, dass sich der Kontakt zwischen Bremerhaven und Wilhelmshaven im Kapazitätsausgleich verbessert, und das ist heute wichtig und wird noch viel wichtiger, wenn Wilhelmshaven auch den Jade Weser Port gebaut hat, durch den Wesertunnel, der jetzt schon da ist, und noch viel wichtiger durch den Ausbau der A 22, der ja in der Projektion ist. Es gibt hier also ein System von Verkehrsadern, Flüsse, Straßen und Eisenbahnen, die im Zusammenhang gesehen werden. Wenn wir das in der Endabstimmung erreichen, bekommen wir eine Optimierung auf allen Bereichen, und das wird auch die umweltfreundlichste Lösung sein.
Ja, noch eine Zusatzfrage, um das jetzt zu konkretisieren! Gibt es da Planungen von Seiten des Senats, die Quote der Binnenschifffahrt am Gesamtverkehrsgütersaufkommen zwischen Bremerhaven und Bremen zu steigern?
Das einzige, aber auch das Wichtigste ist der Ausbau der Mittelweser und die Unterstützung des allgemeinen Konzepts des Forums Binnenschifffahrt und Logistik.
Herr Senator, habe ich Sie da eben richtig verstanden? Die Frage bezog sich doch auf Bremen und Bremerhaven! Die Mittelweser liegt doch nicht.
Ja, das hat in der Tat damit nichts zu tun, aber der Teil GVZ hat zwischen Bremen und Bremerhaven schon etwas zu tun.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Regelungen für Frauen in Frauenhäusern seit dem 1. Januar 2005“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wer bewilligt und übergibt an die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen, die sich in akuten Krisensituationen in Frauenhäuser flüchten, konkrete Unterstützung bis hin zur Ausgabe von Bargeld für akute Bedarfe wie zum Beispiel Taxikosten, Taschengeld, Erstausstattung einer neuen Wohnung, aber auch die Zusage zur Übernahme der Kosten für den Aufenthalt im Frauenhaus?
Zweitens: Wie hat der Senat sichergestellt, dass die Städte Bremen und Bremerhaven die Unterstützung und praktische Hilfe tatsächlich leisten, auf die diese Frauen einen Anspruch nach Paragraphen 67 folgende SGB XII weiterhin haben und für die die Städte auch unter der neuen Sozialgesetzgebung mit Hartz IV zuständig sind?
Zu eins: Soweit es sich in der Stadt Bremen um erwerbsfähige Frauen handelt, bewilligt die Bagis die Grundsicherung für die Frauen und erteilt Kostenübernahmescheine für den Aufenthalt im Frauenhaus, die mit dem Amt für Soziale Dienste abgerechnet werden. Bei Mittellosigkeit erhalten die Frauen eine Abschlagzahlung, die direkt am Bargeldautomaten eingelöst werden kann. Soweit unabweisbar Taxikosten entstehen, müssen diese von den Frauenhäusern aus den in den Pflegesätzen enthaltenen Anteilen für Sachkosten getragen werden.
Auch das Sozialgesetzbuch II in Paragraph 23 Absatz 3 sieht zusätzlich zur Regelleistung zusätzliche Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung vor. Nicht geklärt werden konnte bisher eine Kostenerstattung in den Fällen, in denen die Frau nicht in die bisherige Wohnung zurückkehrt.
Nach Kenntnis des Senats sind in Bremerhaven von der zum 1. Februar 2005 gegründeten Arbeitsgemeinschaft noch keine Leistungen bewilligt worden. Anträge werden von den Betroffenen wie bisher bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Sozialamt gestellt.
Zu zwei: Für Frauen, die nicht zum Personenkreis gehören, der Ansprüche nach Sozialgesetzbuch II hat, werden die Kosten für den Frauenhausaufenthalt wie bisher nun nach Sozialgesetzbuch XII übernommen. Verträge mit den Frauenhäusern auf der Grundlage der geänderten Gesetzeslage werden zurzeit vorbereitet.
Beim Aufenthalt in einem Frauenhaus werden Leistungen gemäß Paragraph 22 beziehungsweise Paragraph 29 Sozialgesetzbuch XII für die Unterkunft erbracht und Beratung und Unterstützung gemäß Paragraph 16 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II beziehungsweise Paragraph 11 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 Sozialgesetzbuch XII. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, wann, schätzen Sie, wird das geklärt für die Frauen, die nicht in die Wohnungen zurückkehren können? Sie sagten, diese Regelungen müssen noch getroffen werden. Wann, schätzen Sie, werden diese Regelungen getroffen?
Ich hoffe, dass wir sehr bald mit der Bagis zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen. Das kann ich jetzt so nicht beantworten, aber ich denke, dass es noch so zwei bis vier Wochen dauern wird.