Wenn es ein akuter Fall ist, werden wir auch eine Einzelfalllösung finden, da bin ich mir sicher, aber bis jetzt ist ein akuter Fall, bei dem sozusagen eine Notsituation da war, die nicht gelöst werden konnte, noch nicht an mich herangetragen worden. Wenn Sie einen haben, dann sagen Sie mir das bitte!
Frau Senatorin, es ist allen bekannt, dass Frauen viel zu häufig Opfer von häuslicher Gewalt sind. Viel zu wenig wird darüber gesprochen, und es ist ein Tabuthema, dass Männer auch viel zu häufig ähnlichen Situationen ausgesetzt sind. Ich finde, dass das ein ganz ernsthaftes Thema ist. Meine Frage ist: Gibt es vergleichbare Hilfsmöglichkeiten für Männer?
Die Frage ist jetzt etwas schwierig zu beantworten, weil es hier bei dieser Frage, die gestellt worden ist, um Frauenhäuser geht. Wir haben bekanntermaßen keine Männerhäuser, wie Sie wissen, aber die Leistungen, die jetzt im SGB II oder im SGB XII enthalten sind, treffen natürlich gleichermaßen für Männer zu. Wie gesagt, die besondere Situation, dass wir entsprechend Räumlichkeiten als Schutzfunktion für die Zielgruppe Männer, die unter Gewalt leiden haben, ist so wie sie ist.
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Verstärktes Angebot für Kinderbetreuung seit dem 1. Januar 2005“. Die Anfra
ge trägt die Unterschriften der Abgeordneten Crueger, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Durch welche Maßnahmen hat der Senat sichergestellt, dass arbeitslose Erwerbsfähige, denen eine Beschäftigung oder eine Qualifizierung angeboten wird, auch kurzfristig eine geeignete Betreuung für ihre nicht schulpflichtigen Kinder erhalten?
Für das laufende Kindergartenjahr 2004/2005 hat das Amt für Soziale Dienste eine vorläufige Verfahrensregelung entwickelt, die zurzeit mit der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales, Bagis, abgestimmt wird. Gegenstand dieser Kooperationsvereinbarung ist unter anderem:
a) Leistungsempfänger nach Sozialgesetzbuch II, die für Kinder von drei bis unter sechs Jahren und sechs bis zehn Jahren personensorgeberechtigt sind und kurzfristig in Arbeit/Beschäftigung, Ausbildung/ Qualifizierung vermittelt werden und bereits eine Tagesbetreuung bei KiTa Bremen, den Kindertageseinrichtungen der freien Träger oder der gemeinnützigen Elternvereine in Anspruch nehmen, erhalten eine Bescheinigung der Bagis über den gegebenenfalls aufzustockenden Umfang von Tagesbetreuung. Nach Vorlage dieser Bescheinigung in der Einrichtung ist dort zu klären, ob die erforderliche Aufstockung in der Einrichtung erfolgen kann. Sollte dies nicht möglich sein, bestätigt die Einrichtung dies, und die Personensorgeberechtigten wenden sich an die Pflege in Bremen GmbH, PIB, zwecks Vermittlung eines ergänzenden Angebotes an Tagespflege.
b) Leistungsempfänger nach Sozialgesetzbuch II, die für Kinder von null bis drei Jahren personensorgeberechtigt sind und kurzfristig in Arbeit/Beschäftigung, Ausbildung/Qualifizierung vermittelt werden, wenden sich mit der Bescheinigung der Bagis über den entsprechenden Umfang der erforderlichen Tagesbetreuung direkt an die PIB GmbH zwecks Vermittlung eines Angebotes für Tagespflege.
Über die Finanzierung der in diesem Zusammenhang stehenden Kosten steht eine Entscheidung noch aus, insofern steht die Kooperationsvereinbarung mit der Bagis noch unter diesem Vorbehalt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, mit welchem Zeitrahmen darf man denn für das ganze Verfahren im Moment rechnen, also zwischen Ausstellung der Bescheinigung bis zur schlussendlichen Zuweisung eines Versorgungs- beziehungsweise Betreuungsplatzes? Mit wie vielen Wochen kann man da rechnen?
Sie haben gefragt – so habe ich Ihre Frage interpretiert –, dass es um kurzfristige Regelungen geht. Ich muss Ihnen sagen, ich weiß aus der Praxis jetzt nicht genau, wie lange das dauert, aber wenn das kurzfristig sein soll, dann erwarte ich auch, dass das kurzfristig geregelt ist. Das ist ja auch relativ einfach in einer Einrichtung, wenn die Bescheinigung da ist, zu klären, ob noch Kapazität da ist oder nicht, das hat die Einrichtung ja sofort im Blick, und das Weitere kann dann veranlasst werden. Das müsste auch aus meiner Kenntnis heraus ziemlich schnell geregelt werden können.
Frau Senatorin, sind Ihnen Fälle bekannt, in denen seit dem 1. Januar 2005 – zugegeben, das ist jetzt noch nicht so schrecklich lange her – ein Fall nicht zu einer vernünftigen Betreuungsversorgung geführt werden konnte? Gibt es definitiv Eltern, die zwar Bedarf hätten, aber bei denen der Bedarf bislang nicht gedeckt werden konnte.
Ich überlege scharf, aber eine Beschwerde, die bei mir angekommen sein könnte, fällt mir spontan nicht ein. Ich will nicht ausschließen, dass es das nicht gibt. Bei mir ist es jedenfalls nicht angekommen.
Wir werden auch diese Frage dringend klären müssen, so wie wir viele andere Fragen klären müssen, die mit Hartz IV zusammenhängen: flankierende Maßnahmen, zum Beispiel Schuldnerberatung! Wir hatten dieses Thema neulich erst in der Deputation. Das wird ein Teil des Gesamtpakets sein, und wir werden das sukzessive abarbeiten. Mir ist daran gelegen, dass es so schnell wie möglich passiert, aber wir sind nur ein Teil der Verhandlungspartnerschaft.
Eine letzte! Frau Senatorin, sind wir uns einig darin, dass zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres, spätestens aber gegen Ende dieses Jahres man noch einmal evaluieren muss, welche tatsächlichen Bedarfe im Zuge von Hartz IV entstanden sind und mit welchen Größenordnungen man womöglich bei einer Aufstockung von vierstündigen Plätzen auf Ganztagesplätze da zu rechnen hat in Zukunft?
Ja, selbstverständlich! Wenn Sie da nachgefragt hätten, wie wir uns mittelfristig aufstellen, hätte ich Ihnen geantwortet, dass wir diesen Bedarf erst einmal evaluieren müssen. Wir leben jetzt alle mit Schätzzahlen, weil das gerade erst etabliert worden ist. Sobald wir die Daten haben – darauf sind wir auch angewiesen, dass wir die von der Bagis bekommen –, können wir unsere Planung darauf einstellen. Auch für das nächste Kindergartenjahr ist mir das wichtig. Ob das jetzt schon zuverlässig machbar ist, hängt wie gesagt von der Datenlage ab. Wir müssen das dann entsprechend auswerten. Klar ist, dass die Berufstätigen einen Anspruch haben nach der neuen Rechtslage. Das müssen wir auch gewährleisten.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Ermittlungsverfahren wegen Beförderungserschleichung – Belastung der Staatsanwaltschaft und Gerichte“. Sie ist unterzeichnet von den Abgeordneten Grotheer, Dr. Sieling, Kasper, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Auf wie viel Prozent schätzt der Senat den Anteil der Schwarzfahrer in Bussen und Straßenbahnen in Bremen und Bremerhaven?
Zweitens: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Schwarzfahrten, Beförderungserschleichung nach Paragraph 265 a StGB, bezüglich wie vieler Tatverdächtiger, gegebenenfalls Wiederholungstäter, hat die Staatsanwaltschaft in Bremen und Bremerhaven, bitte getrennt aufführen, in den Jahren von 2000 bis 2004 geführt?
Drittens: Sieht der Senat Möglichkeiten, ähnlich wie in anderen Städten das Problem der Beförderungserschleichung und damit die daraus resultierenden Belastungen der öffentlichen Haushalte etwa durch organisatorische Maßnahmen der Verkehrsunternehmen zu minimieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Mit der Schwarzfahrerquote wird zum Ausdruck gebracht, wie viele Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden sind im Verhältnis zu den Fahrgästen, die insgesamt kontrolliert wurden.