Protocol of the Session on December 8, 2004

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann auch für die SPD-Fraktion erklären, dass wir der Änderung des Wassergesetzes zustimmen. Wir halten das auch nicht für vollkommenen Murks, Herr Wedler, wie Sie das so sagen, sondern die Sache ist schlicht: Es geht um Gleichbehandlung zwischen Bremen und Bremerhaven. In Bremen ist es üblich, dass die Grundstückseigentümer die Kosten für den Hochwasserschutz aufbringen, soweit sie davon betroffen sind und nicht auf dem Berg in Bremen-Nord wohnen. Das ist ein Prinzip, das meines Erachtens sehr vernünftig ist, weil wir alle daran interessiert sind, dass wir einen vernünftigen Hochwasserschutz haben.

Ein Unterschied ist, dass es in Bremerhaven noch keine Deichverbände gibt. Ich würde begrüßen, wenn sich dort in den kommenden Jahren ein Deichverband bildet. Dann wird es sicherlich in Bremerhaven auch die Regelung geben, dass man diese Aufgabe überträgt. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass eine Kommune unbedingt diese Aufgabe erfüllen will, wenn es gesellschaftliche Kräfte gibt, die das machen wollen. Solange allerdings die Deichverbände nicht vorhanden sind, wäre es fahrlässig zu sagen, dann macht es eben niemand, son

dern dann soll es die Kommune machen. Damit habe ich überhaupt keine Probleme.

Der wesentliche Punkt dieses Gesetzes ist, auch in Bremerhaven soll es Usus werden, dass die Grundstückseigentümer, und dazu zählt dann natürlich auch die Stadtgemeinde Bremen, die dort in einigen Bereichen Grundstückseigentümer ist, für die Deichsicherheit anteilig aufkommen. Das befürworten wir, und deswegen unterstützen wir das Gesetz. Dass Detailvereinbarungen noch notwendig sind in der Umsetzung, das ist klar, und das wird auch geregelt werden. Wir schaffen im Moment die Voraussetzung, dass diese Detailverhandlungen dann auch Gesetzeskraft erlangen können. Das ist für uns wichtig. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Bürgermeister Dr. Gloystein.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir jetzt nach einer sehr langen administrativen Zeit der Behandlung endgültig zu einer beschlussfähigen Gesetzesvorlage gekommen sind. Ich glaube, über den Sachverhalt, dass auch Deichbeiträge in Bremerhaven zu erheben sind, sind sich alle einig. Die große Frage war, wie die Erhebung erfolgen wird.

Die Art und Weise, wie das über die Zeit diskutiert wurde, gereicht, ich will mich einmal vorsichtig ausdrücken, manchen Teilen der Bremer Verwaltung nicht zur Ehre. Dass wir hier unter einem Zeitdruck stehen, jetzt noch dieses Gesetz für 2005 zur Beschlussfassung zu bringen, zeugt davon. Es war deshalb notwendig, dass auch unter Beteiligung meines Ressorts hier eine etwas verstärkte Anpassung des Vorgehens gemacht werden musste, damit wir überhaupt zu einer Beschlussfassung kommen und damit sich die bremische Verwaltung nicht absolut lächerlich macht.

Ich bin froh darüber, dass das passiert ist. Diese Beschlussfassung beruht auf ganz klaren Prinzipien, dass nämlich das Land den gesetzlichen Rahmen schafft, die Erhebung durch die Gemeinden Bremen und Bremerhaven vorgenommen wird, und für die stadtbremischen Gebiete in Bremerhaven wird, wie in der Verfassung der Stadt Bremerhaven vorgesehen, gemeindeverwaltungsmäßig die Stadt Bremerhaven im Gebiet der stadtbremischen Überseehäfen aufgrund eines Vertrages zwischen den Städten Bremen und Bremerhaven zuständig. Das wird jetzt herbeigeführt. Bremerhaven ist also für die Erhebung zuständig, und bedient sich dafür auch des Finanzamts Bremen-Mitte, das da schon die Grundsteuer erhebt. Das ist zugegebenermaßen etwas kompliziert, weil die Grundverhältnisse auch kompliziert sind, aber voll in der Logik der Administration und der Verfassung.

Die administrativen Einzelheiten müssen noch erhoben werden. Wir kommen aber auf jeden Fall durch dieses Verfahren aus der absoluten Blamage heraus, dass wir uns seit über einem Jahr mit diesem Thema, das in der Sache unbestritten ist, befassen, weil wir uns mit einer Administration nicht einigen konnten. Diese Blamage sollten wir uns ersparen und aus diesem Grund diesem Gesetz, das in der Sache und in der Administration vollkommen richtig ist, zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier noch einmal zu drei Punkten etwas sagen!

Das Abstimmungsverfahren mit dem Magistrat Bremerhaven und mit der Kammer in Bremerhaven ist noch nicht abgeschlossen. Das müssen wir hier einmal feststellen, und wir beraten heute ein Spezialgesetz, eine rechtliche Regelung, die für Bremerhaven gelten soll. Es ist also nicht akzeptabel, dass hier ein Gesetz und dazu eine Rechtsverordnung gemacht werden, die mit den eigentlich Betroffenen, also mit dem Magistrat und der Kammer in Bremerhaven, nicht abgestimmt sind.

Ich komme jetzt zum zweiten Stichwort, Gleichbehandlung! Man kann Landesgesetze machen und entsprechende Rechtsverordnungen, die landesweit gelten, klar! Das kann dann auch möglicherweise gegen Bremerhavener Interessen gerichtet sein. Das ist nicht der Punkt. Mir geht es darum, dass wir hier Landesrecht schaffen, einheitlich für das gesamte Bundesland – dann kann man natürlich herzhaft streiten, welche Faktoren in irgendeine Gebühr einbezogen werden und welche nicht –, auf jeden Fall aber ein einheitliches Landesrecht, eine Rechtsverordnung des Landes, die dann auch für Bremen gilt, für Bremerhaven gilt. Dann kann man sich über die Exekution, also die Ausführung dieses Gesetzes, auch sehr viel weiter gehende Gedanken machen. Ich bin sehr für Gleichbehandlung, dann muss es aber bitte schön landesweit gelten! Es muss landesweit klar sein, dass gleiche Grundsätze angewendet werden, die Berechnungsmodalitäten identisch sind und Ähnliches mehr. Das sehe ich hier nicht gegeben. Das ist genau die Schwachstelle, die an diesem Gesetz festzustellen ist.

Der dritte Punkt ist: Bei den Kostenfaktoren ist es eigentlich unmöglich, dass wir hier Faktoren in diese Berechnung der Gebühr mit einbeziehen, die eigentlich Hafenkosten sind. Ich habe es schon gesagt, die Kajen und die Schleusen sind nach meinem Verständnis Hafenkosten, müssen von der Hafenwirtschaft erbracht werden. Sie sollen aber nach dieser Logik, die Sie jetzt hier auf den Tisch gelegt

haben, eben nicht von der Hafenwirtschaft erbracht werden, sondern von den Grundstückseigentümern. Das halte ich für falsch, und es ist auch unlogisch. Deswegen bitte ich doch noch einmal zu überlegen und einen Schnitt zwischen der ersten und der zweiten Lesung zu machen, denn dann könnte man nämlich tatsächlich hier auf solche Fragen auch eine Antwort finden. Ich meine, das wäre der Sache sehr dienlich. – Vielen Dank!

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Wassergesetzes, Drucksache 16/461, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

(Bündnis 90/Die Grünen und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Wassergesetzes, Drucksache 16/461, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [DVU])

Stimmenthaltungen?

(Bündnis 90/Die Grünen)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

7. Änderung des Landschaftsprogramms Bremen 1991 Arberger/Mahndorfer Marsch (Trainingsrennbahn) im Zusammenhang mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 (vormals 104. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen 1983) Mitteilung des Senats vom 23. November 2004 (Drucksache 16/462)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Eckhoff. Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass in diese Aussprache auch die Beratung der Punkte 17 und 18 der Stadtbürgerschaft, Flächennutzungsplan Bremen – 9. Änderung – und Bebauungsplan 2244, einbezogen werden sollen. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Das Wort erhält der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht bei dieser Beratung um die Trainingsrennbahn – das sagt die Tagesordnung nicht so eindeutig, deswegen erwähne ich es hier – in der Arberger/Mahndorfer Marsch. Die Grünen haben, und das ist hier in diesem Hause deutlich geworden, nicht nur ein- oder zweimaI, sondern unzählige Male gegen die Bebauung der Arberger Marsch in Gänze geredet. Es ist erstaunlich, dass letzte Woche im Ortsbeirat Hemelingen die Fragen der Arberger/Mahndorfer Marsch diskutiert wurden und das Wirtschaftsressort es trotz Einladung durch den Beirat nicht für nötig hielt, sich vor Ort der Diskussion zu stellen. Das halte ich, gelinde gesagt, für einen ziemlichen Skandal. Ich bitte Sie, Herr Senator Gloystein, doch künftig dafür zu sorgen, dass Ihr Haus vor Ort an den entsprechenden Beiratsdiskussionen teilnimmt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das einmal vorweg! Dass Sie da nicht gern hingehen, kann ich nachvollziehen. Das ist aber kein Grund, sich vor Ort zu drücken.