Protocol of the Session on November 10, 2004

(Beifall bei der CDU)

Zweite Bemerkung: Was können wir in Bremen tun? Da kann ich Ihnen zumindest sagen, dass unser Haus sich sehr frühzeitig auf verschiedenen Ebenen dafür eingesetzt hat, auch dieses Thema voranzutreiben. Zum einen sind wir, das ist ja ein wichtiger Faktor, seit langem im Gespräch mit der BSAG, um auch hier in Bremen ähnlich vorbildlich, wie es in Bremerhaven der Fall ist, auch bei den BSAGFahrzeugen zu einem Einsatz von Rußpartikelfiltern zu kommen. Da haben wir mittlerweile mehrere Angebote gemacht, mit Hilfe von Förderungsmöglichkeiten, die es auf EU-Ebene gibt, diesen Pfad endlich zu beschreiten. Ich hoffe, dass wir da in Kürze tatsächlich zu einem konkreten Ergebnis kommen werden. Das ist aber natürlich nicht so ganz einfach, weil es die Startinvestitionen bei der BSAG zunächst einmal erhöht, und Sie wissen, was wir auf anderen Gebieten im Moment für heftige Debatten mit der BSAG führen.

Des Weiteren habe ich im April dieses Jahres, weil natürlich der Einkauf von Fahrzeugen in aller Regel zwar zentral erfolgt, aber die Kostenstellen dezentral organisiert sind, die Kollegen im Senat darum gebeten – ich hätte den Brief im Zweifel auch hier –, doch bei der Beschaffung von Fahrzeugen darauf zu achten, dass man bereits Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter erwirbt. Ich glaube, dass das ein vernünftiges Vorgehen ist. Wir nehmen das aber jetzt gern noch einmal auf und werden dann in der Deputation darüber berichten, welche konkreten weiteren Schritte man machen kann.

Ich weise allerdings darauf hin, dass der Januar beim besten Willen nicht einzuhalten ist. Wir haben die nächste Sitzung am 25. November, und dann haben wir die nächste im Februar, deshalb wird es mit dem Januar ein bisschen schwierig sein, das tatsächlich auch einzuhalten. Wenn Sie uns also bis März Zeit geben, wäre das, glaube ich, eine realistische Größenordnung.

Eine letzte Bemerkung noch! Ich glaube, wir alle zusammen müssen insbesondere schon noch einmal auf die Automobilindustrie hinwirken. Ich glaube,

dass das ein ganz entscheidender Faktor ist, dass wir uns da einsetzen. Gerade bei der nach wie vor vorherrschenden Exportorientiertheit, gerade vor dem Hintergrund, dass es in China im Moment den großen Run auf deutsche Fahrzeuge gibt und wir ja langfristig auch entsprechend ökologisch weltweit denken müssen, ist es schon sehr wichtig, dass man sich jetzt bei dem Exportprodukt Auto tatsächlich dafür einsetzt, dass wir dort zu Verbesserungen kommen, dass der Rußpartikelfilter zur Standard- und zur Regelausrüstung der Dieselfahrzeuge gehört. Das wäre, glaube ich, der größte Erfolg, den man bei dieser Debatte erreichen kann.

Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir das, was wir hier auf lokaler Ebene machen können, bis März kommenden Jahres befriedigend abarbeiten werden, dass wir aber darüber hinaus schon unsere Aktivitäten auch bundesweit entsprechend erhöhen müssen, um dann dort tatsächlich zu durchgreifenden nationalen und internationalen Erfolgen zu kommen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zu der Frage der Fristen! Es ist in der Tat knapp, aber Sie haben es ja gemerkt, Herr Eckhoff. Insofern sind wir Grünen auch damit einverstanden, dass die Frist zur Behandlung und Berichterstattung hier in der Bürgerschaft bis März nächsten Jahres verlängert wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Umwelt und Energie vorgesehen.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/392 zur Beratung und Berichterstattung bis März 2005 an die staatliche Deputation für Umwelt und Energie seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Härtefallkommission einrichten

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. September 2004 (Drucksache 16/401)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Röwekamp, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. vom Bruch.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Kollege Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesen Tagen gehen seltsame Dinge vor in Deutschland. Anders, als wir immer dachten mit unserer Christlich-Demokratischen Union in der Großstadt Bremen, die ja sehr viele Hoffnungen darauf setzt, auch eine so genannte urbane, liberale Großstadtpartei zu werden, sind es nun andere, nämlich der CDU-Ministerpräsident Teufel im eher konservativen, ländlichen Baden-Württemberg und der CDU-Ministerpräsident Müller im Saarland, die aus dem Kreis der CDU-Ministerpräsidenten vorgeprescht sind und im neuen Jahr 2005, wenn das Zuwanderungsgesetz in Kraft treten wird, eine so genannte Härtefallkommission in ihren Ländern Baden-Württemberg und Saarland einrichten.

Es bleibt die Frage, die meines Erachtens heute hier in dieser Debatte von der CDU beantwortet werden muss, warum ausgerechnet die CDU im Land Bremen hinter diesen Positionen des Saarlandes und Baden-Württembergs zurückbleibt, das noch einen oben daraufgesetzt hat und für Fälle, die zurzeit im Petitionsausschuss in Baden-Württemberg strittig anhängig sind, einen befristeten Abschiebestopp verhängt hat, damit, wenn die Härtefallkommission dann im neuen Jahr greift, diese Fälle dann an die Härtefallkommission überwiesen werden können! Warum die Christlich-Demokratische Union ausgerechnet im Land Bremen hinter diesen Regelungen zum Beispiel in Baden-Württemberg zurückbleibt, bleibt bis heute eine ungeklärte Frage.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ebenfalls ungeklärt – und ich komme gleich zu den Einzelheiten, was eine solche Härtefallkommission überhaupt soll und wie sie arbeitet – bleibt die Frage, warum die CDU sowohl im Bundestag nach langwierigen Vermittlungsverfahren als auch durch ihre Ministerpräsidenten und Vertreter im Bundesrat, also auch das Bundesland Bremen im Bundesrat, dem Zuwanderungsgesetz zugestimmt hat, in dessen Rahmen nun eine Härtefallkommission in den einzelnen Ländern auf dem Verordnungswege eingerichtet werden kann. Hierfür gab es die Stimme der großen Koalition Bremens, und hierfür gab es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

auch die Stimme aller anderen CDU-regierten Länder. Auch auf diese Frage, meine Damen und Herren, haben wir bis heute keine Antwort erhalten.

Worum geht es bei einer Härtefallkommission eigentlich? Nicht alle Menschen beschäftigen sich ja mit diesen Fragen, deswegen muss man es hier, denke ich, auch noch einmal ein bisschen erklären, worum dieser Streit eigentlich geht. Vier Bundesländer, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – Berlin im Übrigen sehr lange unter einer großen Koalition aus SPD und CDU – haben seit vielen Jahren und mit erfolgreichen Ergebnissen eine solche Härtefallkommission, die unangefochten und auch unbestritten von den Fraktionen in den jeweiligen Landesparlamenten arbeitet. Dies wäre also auch schon in der Vergangenheit möglich gewesen. Darauf haben wir Grünen gerade in diesem Hause immer wieder hingewiesen. Nun kommt, wie ich sagte, zum 1. Januar 2005 der Paragraph 23 a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes hinzu, der den Ländern die Möglichkeit gibt, auf dem Verordnungswege humanitäre Einzelfälle, die von einer Härtefallkommission empfohlen werden, auf dem genannten Wege zu entscheiden. Auch dem haben Sie im Bundesrat und Bundestag zugestimmt.

Was ist das Ziel einer solchen Kommission? Das Ziel ist, und ich denke, das sollte umso überlegenswerter sein in Zeiten, in denen die Zahl der Asylbewerber und der Flüchtlinge auf ein Mindestmaß zurückgegangen ist, wir nach dem Königsteiner Schlüssel, der uns etwa ein Prozent der bundesweiten Flüchtlingszahlen zuteilt als Land Bremen, nur noch mit einer minimalen Zahl von Menschen jedes Jahr konfrontiert sind, in wenigen humanitären Einzelfällen zu prüfen, ob unter eindeutig vorliegenden humanitären Gesichtspunkten nicht eine Regelung für die Betroffenen gefunden werden kann, die im Sinne dieser Menschen ist. Oft sind es auch minderjährige Kinder, oft geht es gerade bei diesen Fällen um Familien. Im Sinne dieser Menschen sollte eine Regelung des Bleiberechts gefunden werden, die auf dem Weg der ausländerrechtlichen Bearbeitung in den Ausländerämtern bisher so nicht gefunden werden konnte.

Es geht also um Einzelschicksale, und Sie können sich vorstellen, da ja die Innenministerien der Länder federführend diese Härtefallkommissionen betreiben und auch steuern, dass auch im Interesse aller anderen Mitglieder dieser Härtefallkommissionen Straftäter, Menschen, deren Aufenthalt hier wegen solcher Verstöße nicht gewünscht ist, natürlich überhaupt keine Chance haben, in einer Härtefallkommission ein positives Votum zu bekommen. Dieses Argument zielt völlig in die falsche Richtung. Das zeigt auch die Erfahrung. Wir haben hier im Jahr 2001 alle gemeinsam eine große Anhörung der Vertreter aus Nordrhein-Westfalen, aus Schleswig-Holstein und so weiter gehabt, die haben das auch be

stätigt, dass es hier wirklich um tatsächlich humanitäre Fragen geht.

Um wen geht es? Es geht zum Beispiel um junge Menschen, die eine Ausbildung begonnen haben und die wegen aufenthaltsrechtlicher Probleme ihrer Eltern nun abgeschoben werden würden, oft in Länder, die sie nicht kennen, weil sie hier geboren oder aufgewachsen sind. Es geht um Regelungen, Ausbildungen abschließen zu können, möglicherweise einen Schulabschluss zu machen, es geht um Regelungen, diese Familien nicht auseinander zu reißen, und andere humanitäre Einzelfälle entsprechend zu würdigen, ist ja auch ein Punkt. Auch da möchte ich die CDU bitten, einmal dazu Stellung zu nehmen, warum die Kirchen bundesweit und auch sehr engagiert im Land Bremen gerade auf diesen Punkt hindrängen und eine sehr nachdrückliche Kampagne im Hinblick auf die Einrichtung einer Härtefallkommission machen. Ich glaube, dass es etwas seltsam ist, wenn gerade die Christlich-Demokratische Union sich diesen Argumenten der Kirchen so hartnäckig verweigert, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wie ich sagte, federführend in den Härtefallkommissionen sind die Innenministerien der Länder, das heißt, unter deren Oberaufsicht findet das Ganze statt. Es sind dann noch weitere Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden, Rotem Kreuz, Kirchen, Flüchtlingseinrichtungen dort vertreten, anders als im Petitionsausschuss, das ist ja auch immer wieder ein Argument, also ausländerrechtlicher Sachverstand allererster Güte. Dieser Kreis macht dann eine Empfehlung in die eine oder andere Richtung, und wie wir es aus den Bundesländern kennen, die das schon praktizieren, wird diese Empfehlung in aller Regel einmütig von den Landesbehörden dann umgesetzt und eine solche Regelung gefunden.

Schauen wir uns einmal die Zahlen an! NordrheinWestfalen berichtet aus den letzten Jahren, dass im Durchschnitt 30 Prozent dieser Einzelschicksale positiv geklärt werden konnten. In 70 Prozent hat sich die Kommission, obwohl die Vertreter der Flüchtlingsorganisationen, der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände dort beteiligt sind, darauf geeinigt, dass es keine Möglichkeit für diesen Fall gibt, eine Regelung zu finden, was der Vorteil natürlich ist, dass man auch dann einen Konsens hat, dass es in dem Fall tatsächlich dann auch zu einer Ausreise kommen muss, nicht zu diesem öffentlichen Streit, den wir immer wieder kennen. Ich dachte immer, das wäre ein Argument, das Ihnen vielleicht möglicherweise einleuchten würde, in den 30 Prozent der Fälle, die positiv geregelt werden können, hat man etwas getan, was man als Mitmenschlichkeit mit diesen Einzelschicksalen bezeichnen kann. Ich glaube, auch das ist kein Fehler, wenn wir da so eine Rate haben und wir durch die Härtefallkommission

diese Schicksale positiv regeln können, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich sagte schon, natürlich ist die Arbeit des Petitionsausschusses betroffen, aber, wie ich finde, überhaupt nicht in negativer Weise, sondern der Petitionsausschuss verliert keines seiner Rechte, keine seiner Aufgaben. Er wird nur etwas entlastet, weil die Erfahrung in den anderen Bundesländern zeigt, dass viele Petenten dann gleich die Härtefallkommission anrufen anstatt den Petitionsausschuss, das heißt, der Petitionsausschuss behält alle seine Rechte, alle seine Funktionen. Man kann das Petitionsrecht ja nicht abschaffen, das ist auch gut so, sondern es bleibt voll erhalten, aber der Petitionsausschuss wird von einigen ganz kniffligen ausländerrechtlichen Fragen entlastet, die dann gleich in der Härtefallkommission landen. Deswegen finde ich auch aus Sicht des Petitionsausschusses, ich selbst war dort Mitglied, dass es keinen Grund gibt, in einer solchen Härtefallkommission eine Konkurrenz zu sehen, sondern dass sich beide Gremien, so haben die Erfahrungen in den anderen Ländern gezeigt, sehr positiv ergänzen, meine Damen und Herren.

Ich glaube, wenn wir heute hier in dieser Debatte zu einem Beschluss kommen und über diesen Antrag abstimmen, dann sollten wir noch einmal darüber nachdenken, wie wir eigentlich Politik nach außen vermitteln. Ich schätze einmal, wenn ich mich im Hause so umsehe, dass wir etwa eine Zweidrittelmehrheit in diesem Hause der Abgeordneten haben dürften, eine solche Härtefallkommission in Bremen einzurichten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das ist der Wille der Bevölkerung, so hat sie gewählt, und ich würde an das eine Drittel appellieren, sich noch einmal genau anzusehen, ob es denn sinnvoll sein kann als diese Minderheit in diesem Fall, eine solche Regelung tatsächlich auf Dauer zu blockieren, oder ob Sie sich einen Ruck geben und wir im nächsten Jahr noch zu einem sinnvollen Konsens in dieser Frage kommen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, bevor ich dem Kollegen Kleen das Wort erteile, möchte ich nunmehr die Gruppe begrüßen, die uns schon eine Weile zuhört, deren Namen ich aber nicht wusste. Jetzt begrüße ich umso mehr und umso herzlicher eine Gruppe vom SPD-Seniorenkreis Grolland und des Seniorenbüros Bremen. Herzlich willkommen in unserem Hause!

(Beifall)

Ebenso herzlich begrüße ich eine Gruppe junger Leute, eine Gruppe der Jungen Union aus BremenNord. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kleen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angst, so heißt es, ist ein schlechter Berater. Die CDU lehnt die Härtefallkommission nach Paragraph 23 a des Aufenthaltsgesetzes ab. Das ist ausgesprochen unklug, sie ist also ausgesprochen schlecht beraten. Die CDU hat logisch Angst. Ich möchte gern an vier Punkten deutlich machen, dass sie überhaupt keine Angst haben muss.